CO.NET: Insolvenz eröffnet – Was bedeutet das für Sie?


Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

CO.NET: Insolvenz eröffnet – Was bedeutet das für Sie?


Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

Da Klagen und Vergleiche in einigen Verfahren nun keine Option mehr darstellen, fokussieren wir uns für unsere Mandanten auf das Vorgehen gegen die Vermittler.

In diesen Verfahren besteht die höchste Chance auf eine vollständige Rückzahlung der Investition.

Viele Anleger scheuen allerdings davor zurück, diesen Schritt zu gehen. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass die Vermittler klar hätten erkennen müssen, dass sie ein „Schneeballsystem“ nicht vertreiben dürfen. Dies hätte sich ihnen nach sorgfältiger Prüfung erschließen müssen.

Aus diesem Grund werden diese Verfahren häufig prozessfinanziert, wodurch für unsere Mandanten ein minimales Risiko entsteht.

Wir haben bereits Kündigungs- und andere Rechtsfragen bei der Genossenschaft und dem Geschäftsführer angemeldet.
Sobald die strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen sind, werden wir Akteneinsicht beantragen und gegebenenfalls Forderungen anmelden.

Die Versicherung der CO.NET wurde kontaktiert, allerdings muss der Versicherungsumfang und die Deckung zunächst geklärt werden. Ein Treffen mit der Versicherung ist in Planung.

Auch gegen Berater der CO.NET wird vorgegangen, da diese die Anleger möglicherweise nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt haben.

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Der Insolvenzverwalter
prüft nun alle Forderungen und Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Es wird eine Bilanz erstellt, die zunächst negativ ausfallen dürfte.
Anschließend wird mit dem Insolvenzverwalter geklärt, welche Forderungen der Anleger geltend gemacht werden können.

Der Staatsanwalt
sichert das Vermögen der möglichen Straftäter und erstellt eine Anklageschrift. Ziel ist es, weitere Vermögenswerte zu finden und Beweise gegen die Beschuldigten zu sammeln.

Da es sich um zwei öffentliche Verfahren (Insolvenzverfahren und Strafverfahren) handelt, müssen die Anleger jeweils die Zwischenergebnisse abwarten.

Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, die Auswirkungen auf die eingezahlten Gelder haben, werden wir Sie umgehend informieren.


Wenn Sie nähere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenlose Beratung zur Verfügung.

Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Name

Auch Sie haben Fragen? Wir helfen gerne:


Rufen Sie und an: +49 (0)431/260 924-0 oder kontaktieren Sie uns über das folgende Formular:



Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

Nach Insolvenz: Lichtblicke für CO.NET-Mandanten


Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Nach Insolvenz: Lichtblicke für CO.NET-Mandanten


Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

In der CO.NET-Insolvenz gibt es positive Nachrichten für die Mandanten: Die Genossenschaft ist möglicherweise versichert. Rechtsanwalt Helge Petersen von der Kanzlei Helge Petersen & Collegen hat dies bestätigt und teilt mit, dass die Versicherung für einzelne Mandanten angeschrieben wird, um den genauen Versicherungsumfang zu klären.

Einzelne Lösungen und Engagement für Mandanten

Darüber hinaus konnten in Zusammenarbeit mit Vermittlern und Beratern bereits individuelle Lösungen für einige Mandanten erreicht werden. Der Rechtsanwalt betont, dass man sich weiterhin mit vollem Engagement für die Interessen der Mandanten einsetzt.

Kritik an sinnlosen Schlichtungsversuchen und Klagen

Gleichzeitig kündigt Helge Petersen an, gegen andere Anwälte vorzugehen, die seiner Ansicht nach „völlig sinnlose Schlichtungsversuche und Klagen eingereicht haben, obwohl sie wissen mussten, dass dies nicht von Erfolg gekrönt sein kann.“ Er kritisiert, dass diese Anwälte ihre Mandanten eventuell nicht ausreichend beraten und möglicherweise unnötige Kosten verursacht hätten.

Verpflichtung des Anwalts zum Wohle des Mandanten

Ein Anwalt sei seiner Meinung nach verpflichtet, „einen sinnvollen Weg für seinen Mandanten zu gehen und ihn über den Sinn und Unsinn seiner Handlungen aufzuklären.“

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Aktuelle Situation durch Behörden gebremst

Derzeit sind viele Prozesse aufgrund der Aktivitäten der Staatsanwaltschaft und der Insolvenzverwaltung blockiert. Helge Petersen versichert jedoch, dass er seine Mandanten weiterhin auf dem Laufenden halten wird und sobald es neue Informationen gibt, diese weitergeben wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für CO.NET-Mandanten trotz der Insolvenz positive Entwicklungen gibt. Der Rechtsanwalt Helge Petersen setzt sich weiterhin aktiv für die Interessen seiner Mandanten ein und geht gegen unnötige rechtliche Schritte anderer Anwälte vor.

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Zusammenfassung der Informationen nach derzeitigem Stand ist. Die rechtliche Situation jedes einzelnen Mandanten kann individuell abweichen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer individuellen Situation haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns.


Wenn Sie nähere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenlose Beratung zur Verfügung.

Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

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CO.NET – jetzt geraten die Berater in den Fokus


Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

CO.NET – jetzt geraten die Berater in den Fokus


Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

Der Skandal um die wirtschaftlich schwächelnde CO.NET Verbrauchergenossenschaft weitet sich aus:

  • 25.09.2023: Das Amtsgericht Stade beschließt die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens (Az. 73 IN 73/23)
  • 10.10.2023: Das Amtsgericht Stade hebt den Beschluss über die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens wieder auf
  • 25.01.2024 Auf der Generalversammlung bestätigt die CO.NET, dass es Steuerschulden in einer Größenordnung von etwa EUR 3,1 Mio. gebe
  • 15.02.2024: Das Amtsgericht Stade beschließt erneut die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens (Az. 73 IN 8/24)
  • 23.02.2024: In der Presse wird über Razzien in Spanien, Polen und Deutschland sowie die Verhaftung des Vorstandes der CO.NET, Herrn Thomas Limberg, berichtet. Es ist die Rede von „Clankriminalität“ und einen „Geldwäschenetzwert“ sowie der Veruntreuung von mindestens EUR 6 Mio. durch den Haupttäter. Tatsächlich könnte der Schaden noch sehr viel höher liegen, denn während die Bilanz der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG für das Geschäftsjahr 2021 Aktiva in Höhe von insgesamt knapp EUR 130 Mio. ausweist, werden erste Stimmen laut, wonach sich der Wert der auf Mallorca gelegenen Immobilien auf lediglich etwa EUR 20 bis 25 Mio. belaufen soll. Der erklärungsbedürftige „Fehlbetrag“ würde dann etwa EUR 100 Mio. betragen.
  • 07.03.2024:  Für diesen Tag hatte das Amtsgericht Stade einen Termin zur Zwangsversteigerung des Firmensitzes in Drochtersen anberaumt (Az. 71 K 14/22)


Vor dem Hintergrund der augenscheinlich desolaten wirtschaftlichen Lage der CO.NET Verbrauchergenossenschaft und der nicht fernliegenden Möglichkeit, dass aus dem vorläufigen Insolvenzverfahren ein reguläres Verfahren wird, stellen sich die Anleger natürlich die Frage, ob und ggf. wen sie für den befürchteten Verlust ihres Anlagekapitals haftbar machen können. Hier richtet sich jetzt der Fokus auf die Berater, die die Genossenschaftsanteile damals vertrieben haben.

Seit mehreren Wochen sprechen wir fast täglich mit Betroffenen des Skandals. Dies berichten von bunten Prospekten und vielen Bildern, die im Zuge der Vermittlung der Anteile vorgelegt wurden. Über mögliche Risiken – so die einhelligen Angaben der Betroffenen – wurde gar nicht oder nur in verharmlosender Art und Weise gesprochen. Es sei immer nur um die Immobilien auf Mallorca, die Kartengeschäfte und viele andere Vorteile für die Genossenschaftsmitglieder gegangen.

Welche Rolle spielten da Berater wie Herr Kay Seifert oder Herr Olaf Jürss? Nach ersten Angaben von Beratern, die vertraut mit uns zusammen arbeiten, beliefen sich die Provisionen auf 8% und mehr und boten daher einen besonderen Anreiz für die Berater, lieber den Erwerb von risikobehafteten Genossenschaftsanteilen zu empfehlen, statt auf sichere Produkte wie beispielsweise einen Bausparvertrag zu verweisen, für den sie nur eine sehr geringe Provision erhalten würden.

Inzwischen liegen der Kanzlei Helge Petersen & Collegen mehrere Anfrage von Kunden vor, die von Eck & Oberg beraten wurden. Es mag ein Zufall sein – aber zwei der Kunden berichten, dass über mögliche Risiken nicht gesprochen worden sei. Einer dieser Kunden habe dem für Eck & Oberg tätigen Berater Kay Seifert erklärt, das der Anlagebetrag 2023 für die Tilgung eines Darlehens bereit stehen müsse. Dies – so sei ihm versichert worden – stelle kein Problem dar. Ein anderer Kunde teilte mit, ihm sei ebenfalls von Kay Seifert erklärt worden, dass es sich um eine sichere Kapitalanlage ohne irgenwelche Risiken handeln würde.

Da es einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt, der nicht nur über die Funktionsweise der Anlage, sondern auch über deren Risiken sowie die Kosten aufklärt, unstreitig nicht gegeben hat, verwundert es nicht, dass die Berater gegenüber ihren Kunden keine Angaben über die Mittelherkunft und -verwendung, eine Mittelverwendungskontrolle, Interessenkonflikte, Weichkosten, Provisionen und andere für die Anlageentscheidung wichtige Umstände gemacht haben.

Ein Gespräch hat Eck & Oberg bisher abgelehnt. Hierzu meint Helge Petersen:

„Aus meiner Sicht lässt Eck & Oberg hier gute Kunden eiskalt abblitzen. Wer so handelt, dem scheinen die Interessen der Kunden schlicht gleichgültig zu sein. Nach meiner Auffassung hätte Eck & Oberg doch prüfen müssen, was hinter der Gesellschaft steht. Wie konnte es etwa einem staatlich geprüften Betriebswirt entgehen, dass es keine belastbaren Unterlagen zur CO.NET gab? Aus meiner Sicht hätte man bereits damals erkennen können und müssen, dass die nicht fernliegenden Möglichkeit bestand, wonach es sich in Wirklickkeit um ein Schneeballsystem handelte. Wie und warum wurde das Produkt trotzdem verkauft?“

Rechtsanwalt Helge Petersen möchte der Sache auf den Grund gehen. Er ruft daher CO.NET-Anleger dringend auf, sich bei ihm zu melden und vollkommen unverbindlich ihre Geschichte mit den Geschichten anderer Geschädigter abzugleichen. Hieraus mag sich ein Bild bezüglich einer typischen Beratung durch Eck & Oberg entwickeln, von dem alle Betroffenen profitieren können. „Gemeinsam“ – so Helge Petersen – „ist man stark. Und wer weiß – vielleicht stellt sich am Ende sogar heraus, dass die Einwerbung von Genosschaftsanteilen in strafrechtlich relevanter Art und Weise erfolgte.“


Wenn Sie nähere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenlose Beratung zur Verfügung.

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Helge Petersen,
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CO.NET – Beschreibung eines Einzelschicksals


Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

CO.NET – Beschreibung eines Einzelschicksals


Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

Mehrfach besuchte der Berater Olaf Jürss aus Lübeck eine Familie in Stockelsdorf, wo er auch deren Tochter kennen lernte. Diese verdiente sich ihren Lebensunterhalt durch harte Arbeit Tag für Tag im Einzelhandel. Irgendwelche Rücklagen konnte sie aus diesem Einkommen kaum bilden, allerdings gab es da noch einen Anteil aus dem Erlös eines Hausverkaufes in Höhe von 100.000 Euro.

Und nun geschah etwas Schreckliches. Weil ihre Eltern Herrn Jürss vertrauten, schenkte ihm auch deren Tochter ihr Vertrauen und folgte seinem Rat, mit dem gesamten Betrag von 100.000 Euro ihren Beitritt zur CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG zu erklären. Zwischenzeitlich befindet diese sich bekanntlich zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate in einem vorläufigen Insolvenzverfahren und es steht zu befürchten, dass jedenfalls im Falle der endgültigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Genossenschaftsanteile verloren gehen.

Rechtsanwalt Helge Petersen ist der Meinung, dass es sich bei dem Anlagemodell der CO.NET um ein Schneeballsystem gehandelt hat, bei welchem die Einlagen neu gewonnener Mitglieder dazu verwendet wurden, Auszahlungen an Altmitglieder vorzunehmen, statt in den Erwerb weiterer Immobilien zu investieren.


War dies für Berater wie Herrn Jürss erkennbar, zumal es ungewöhnlich hohe Provisionen zu verdienen gab und Unterlagen zu den Risiken eines Beitritts zur Genossenschaft sowie zur Mittelverwendung nicht existierten? Wie war der Berater Herr Jürss in das System eingebunden? Wie eng arbeitete er mit der CO.NET zusammen? Können ihm sogar strafrechtlich relevante Vorwürfe gemacht werden?

Helge Petersen ist davon überzeugt, dass der Berater Herr Jürss für den der Mandantin entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Nach seiner Ansicht kann es kein Zufall sein, wenn jemand andere Menschen davon überzeugt, derartige Beträge in ein – vermutliches – Schneeballsystem steckt und heute direkt auf Mallorca residiert.

Deswegen möchte Rechtsanwalt Helge Petersen sich gern mit anderen Betroffenen, die ebenfalls von Herr Olaf Jürss bezüglich der Zeichnung von Genossenschaftsanteilen bei der CO.NET beraten wurde, in einen unverbindlichen Austausch treten – gerne auch mit möglicherweise bereits beteiligten anderen Rechtsanwälten. Alle betroffenen Investoren können dann von einem derart gebündelten Wissen profitieren.


Wenn Sie nähere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenlose Beratung zur Verfügung.

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Showdown bei CO.NET?

CONET – ehemaliger Berater aus Kiel mit schlechtem Gewissen?


Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

CONET – ehemaliger Berater aus Kiel mit schlechtem Gewissen?


Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

Als es um die Empfehlung zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen ging, wurde unserem Mandanten durch den zuständigen Mitarbeiter des Beratungsunternehmens noch das Gefühl vermittelt, ein wichtiger und gern gesehener Kunde zu sein. Nachdem dieses Investment jetzt verloren zu gehen droht, scheint das Familienunternehmen Eck & Oberg mit unserem Mandanten nichts mehr zu tun haben zu wollen.


Gerade weil es sich um ein Kieler Unternehmen handelt, hat sich die Kanzlei Helge Petersen & Collegen an Eck & Oberg gewandt und um ein gemeinsames Gespräch gebeten mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Daraufhin teilte Herr Eck uns telefonisch mit, dass man zu einem solchen Gespräch nicht bereit sei.

Über diese Reaktion sind wir sehr verwundert. Was mag das als Familienbetrieb geführte Unternehmen Eck & Oberg veranlasst haben, nicht einmal an einem klärenden Gespräch mitwirken zu wollen? Hat man womöglich ein schlechtes Gewissen? Fürchtet man gar, für eine fehlerhafte Anlageberatung zur Verantwortung gezogen zu werden?

Gibt es möglicherweise weitere Kunden aus Kiel und Umgebung, denen Eck & Oberg ebenfalls die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen an der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG empfohlen hat und die sich nicht zuletzt im Hinblick auf die aktuelle Entwickung bei der CO.NET fehlerhaft beraten fühlen, weil man sie etwa nicht auf die Möglichkeit eines (Total-)Verlustes hingewiesen hat?

Unser Mandant ist daran interessiert, mit solchen Kunden in Kontakt zu treten und sich darüber auszutauschen, wie die Vermittlungsgespräche anderer Kunden mit dem Kieler Büro von Eck & Oberg gelaufen sind.

Wir rufen daher dringend Kunden aus Kiel und Umgebung auf, sich an uns zu wenden, damit wir einmal abgleichen können, wie deren Gespräche mit Eck & Oberg im Zusammenhang mit der Vermittlung der Zeichnung von Genossenschaftsanteilen an der CO.NET verlaufen sind.

Selbstverständlich ist eine solche Kontaktaufnahme kostenfrei und kann natürlich auch anonym erfolgen. Wir möchten nur die Menschen in Kiel, Hamburg und Umgebung zusammenführen und ihnen die Möglichkeit für einen Austausch untereinander sowie ggf. auch für ein persönliches Treffen verschaffen. Gemeinsam können Sie stark sein und Ihr gemeinsames Wissen und Ihre gemeinsame Erfahrung für die Rettung Ihres Kapitals einsetzen.

„Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung bei der Rettung von Anlegergeldern“ – so Rechtsanwalt Helge Petersen – „gehe ich zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass am Ende Urteile oder hohe außergerichtliche Vergleiche für die Anleger das Ergebnis sein werden, weil sich eine Beratung als fehlerhaft erwiesen hat.“


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CO.NET – zum zweitem Mal auf dem Weg in die Insolvenz?


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Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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Es ist gerade einmal vier Monate her, seit das Amtsgericht Stade (73 IN 73/23) mit Datum vom 10.10.2023 den Beschluss über die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens aufgehoben hat.


Jetzt hat das Amtsgericht Stade (73 IN 8/24) erneut mit Datum vom 15.02.2024 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG eröffnet und den Rechtsanwalt Dr. Malte Köster aus Bremen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt:

„73 IN 8/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG, Nindorfer Deichfeld 9, 21706 Drochtersen (AG Tostedt, GnR 100021), vertr. d.: 1. Johan Zwart, Nindorfer Deichfeld 9, 21706 Drochtersen, (Vorstand), 2. Thomas Limberg, Nindorfer Deichfeld 9, 21706 Drochtersen, (Vorstand), ist am 15.02.2024 um 09:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, WILLMERKÖSTER, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421/322739-0, Fax: 0421/322739-200, E-Mail: info@willmerkoester.de, Internet: www.willmerkoester.de bestellt worden.“

Es bleibt abzuwarten, ob es der CO.NET erneut gelingt, die Aufhebung des vorläufigen Insolvenzverfahrens zu erreichen oder ob nunmehr aus dem vorläufigen ein endgültiges Insolvenzverfahren wird.


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[UPDATE] Conet Generalversammlung 2024! Ein Riesen-Alarmzeichen für die Anleger der CoNet Verbrauchergenossenschaft!


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Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Conet Generalversammlung Januar 2024! Ein Riesen-Alarmzeichen für die Anleger der CoNet Verbrauchergenossenschaft!


[UPDATE 01. Februar 2024]

Einladung durch „igenos Deutschland e.V. – Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder“

Wie Sie wissen, fand am 25.01.2024 eine „außerordentliche Generalversammlung“ der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG in Jork statt. Hierzu eingeladen hatte allerdings nicht die CO.NET selbst, sondern die „igenos Deutschland e.V. – Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder“. Ausweislich der Darstellung der igenos auf ihrer Homepage behauptet diese, die Interessen der 3.860 Mitglieder der CO.NET eG zu vertreten und den Vorstand sowie den Aufsichtsrat der CONET eG bei der Umstrukturierung zu unterstützen.

Diese Einladung erschien bereits deswegen „dubios“, weil gem. § 44 Abs. 1 Genossenschaftsgesetz (GenG) eine Generalversammlung ausschließlich vom Vorstand der Genossenschaft einberufen werden kann. Wenn es also – wie in der Einladung angekündigt – zu Beschlussfassungen gekommen wären, hätten zumindest nicht unerhebliche Zweifel an deren Wirksamkeit bestanden. Tatsächlich gab es keine Beschlussfassungen, da die Tagesordnung kurzfristig geändert worden war und „nur“ noch eine „Aussprache“ erfolgen sollte. So hat etwa auch der Vorstandsvorsitzende der CO.NET, Herr Limberg, wiederholt betont, dass er selbst auch nur „Gast“ auf der Veranstaltung der igenos sei.

Erklärung zu Immobilien

Bezüglich der Immobilien erklärte Herr Limberg, dass diese tatsächlich nicht im Eigentum der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG, sondern im Eigentum der CO.NET Card Services S.L. stünden. Hierbei handele es sich jedoch um eine 99%-ige Tochtergesellschaft der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG mit Sitz in Spanien, weshalb diese Immobilien also „indirekt“ den Mitgliedern der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG gehören würden. Hierzu ist anzumerken, dass es „indirektes Eigentum“ nicht gibt. Die in die Genossenschaft eingezahlten Beträge wurden also nicht zum Erwerb von Immobilien (Sachwerten) durch die Genossenschaft verwendet, sondern vielmehr einer spanischen Gesellschaft zur Verfügung gestellt, die ihrerseits die Immobilien zu Eigentum erworben hat – bzw. erworben haben soll. Dies erklärt dann wohl auch den Umstand, dass in der Bilanz der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG für das Jahr 2021 Sachwerte (etwa der Erwerb einer eigenen Immobilie) lediglich mit etwa EUR 1,3 Mio. und Finanzanlagen (etwa die Vergabe von Kapital an Dritte, damit diese eine Immobilie erwerben können) mit etwa EUR 88,5 Mio ausgewiesen werden.

Die anwesenden Vertreter der igenos berichteten in diesem Zusammenhang, dass sie sich auf Mallorca persönlich von dem sehr guten Zustand der Immobilien überzeugt hätten. Diese gebe es also tatsächlich und man habe sogar die Grundbücher eingesehen, aus denen sich die Eigentümerstellung der CO.NET Card Services S.L. ergebe. Angaben zu etwaigen Belastungen der Immobilien konnten die Vertreter der igenos allerdings nicht machen, da die Grundbücher – welch eine Überraschung – auf spanisch geführt würden. Hinsichtlich der – ebenfalls auf spanisch – eingetragenen Eigentümerstellung der CO.NET Card Services S.L. sei man sich allerdings sicher.

Wirtschaftliche Lage der CO.NET

Bezüglich der finanziellen bzw. wirtschaftlichen Lage der CO.NET räumte Herr Limberg ein, dass es tatsächlich gewisse Probleme gebe. Es sei aber „ganz einfach“, diese zu beheben, man müsse nur wachsen. Verursacht worden seien die Probleme einerseits durch die Corona-Krise, die zu einem extemen Einbruch der Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Immobilien geführt habe. Anders als in Deutschland habe es in Spanien kein Kurzarbeitergeld und keine Corona-Beihilfen gegeben, die zumindest einen Teil der Belastungen hätten auffangen können. Andererseits habe dann die BaFin in 2019 den weiteren Vertrieb von Genossenschafstanteilen untersagt, da ein Prospekt nicht vorhanden sei. Man habe dann über zwei Jahre versucht, einen entsprechenden Prospekt zu erstellen, was etwa EUR 300.000 gekostet habe; der Prospekt sei von der BaFin allerdings nicht akzeptiert worden. Angeblich – so Herr Limberg – habe die BaFin zwischenzeitlich eingeräumt, dass ihr ein Fehler unterlaufen sei. Herr Limberg konnte (oder wollte) allerdings nicht erklären, warum das Verfahren um die Untersagung vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht dann nicht bereits seine Erledigung gefunden hat.

Des Weiteren räumte Herr Limberg auf Nachfrage ein, dass es tatsächlich Steuerschulden in Höhe von etwa EUR 3,1 Mio gebe und dass hinsichtlich des Firmensitzes in Drochtersen eine Zwangsversteigerung drohe. Diese solle durch den Verkauf eines Hotels in Spanien abgewendet werden. Tatsächlich bemüht sich die Genossenschaft bereits seit 2022 um eine Veräußerung, die ihr bis heute nicht gelungen ist. Völlig unklar erscheint zudem, welchen Wert das Hotel hat bzw. welcher Preis tatsächlich erzielt werden könnte. Zudem stellt sich die Frage, wie die Genossenschaft Einnahmen erzielen und wachsen möchte, wenn die Einnahmequelle – bzw. ein Teil davon – veräußert wird.

Auszahlungen an Genossenschaftsmitglieder, die ordnungsgemäß gekündigt haben, seien derzeit nicht möglich. Einerseits mangele es an den erforderlichen liquiden Mitteln, andererseits sei man derzeit nicht in der Lage, das sog. Auseinandersetzungsguthaben zu ermitteln. Auszahlungen könnten nur dann vorgenommen werden, wenn entweder eine Immobilie veräußert wird oder neues Kapital eingeworben werde. Letzteres könnte allerdings auf ein sog. Schneeballsystem hinauslaufen, bei welchem frisches Kapitals dazu verwendet wird, Altanleger auszuzahlen.

Die Lösung der finanziellen und wirtschaftlichen Probleme scheinen Herr Limberg und die igenos in einer Umstrukturierung zu sehen, bei der etwa die Genossenschaft in eine genossenschaftliche Aktiengesellschaft umgewandelt wird. Der Vorteil sei, dass sich die Einwerbung neuen Kapitals für eine Aktiengesellschaft einfacher gestalte als bei einer Genossenschaft. Aus unserer Sicht handelt es sich hierbei um einen Trugschluss, denn auch für den Vertrieb von genossenschaftlichen Aktien wird ein Verkaufsprospekt benötigt, an dessen Gestaltung die Genossenschaft ja bereits schon einmal gescheitert ist.

Zudem könnten derartige Aktien nicht frei an der Börse gehandelt werden. Um sich also von einem Anteil an der genossenschaftlichen AG zu trennen, ist man bei einer Aktie darauf angewiesen, einen Käufer zu finden und sich mit diesem über einen Preis zu einigen. Einfacher ist die Trennung von einem Genossenschaftsanteil, wo man sich durch eine einfache Kündigung aus der Mitgliedschaft lösen und einen Anspruch auf die Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens begründen kann. Seitens der CO.NET hieß es auf der Versammlung, es sei ja kein Problem, die Aktie innerhalb der CO.NET-Gemeinschaft zu veräußern; dies sei sogar leichter als die Übertragung eines Genossenschaftsanteils. Abgesehen davon, dass nach unserer Auffassung die Übertragung eines Genossenschaftsanteils nicht schwieriger sein dürfte als die Veräußerung einer Aktie, besteht der wesentliche Schönheitsfehler darin, dass man zunächst einen Käufer für die Aktie finden müsste, während bei der Kündigung eines Genossenschaftsanteils ein Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens mit der Abgabe der Kündigungserklärung besteht, die jede/r selbst in der Hand hat.

Als allgemeinen Eindruck lässt sich festhalten, dass die Stimmung unter den anwesenden Genossenschaftsmitgliedern mehrheitlich schlecht war (gereizt, wütend, enttäuscht, hilflos). Nicht ohne Grund dürfte der Veranstalter eine beachtliche Anzahl an Security-Personal engagiert haben. Es gab natürlich auch einzelne Stimmen, die sich trotz allen „Ärgers“ optimistisch zeigten und sogar auf „die Anwälte“ schimpften, die nach ihrer Meinung die Genossenschaftsmitglieder regelrecht aufstacheln und zum Austritt drängen würden mit der Folge, dass sich die ohnehin schon schwierige finanzielle Lage – für die bei objektiver Betrachtung sicherlich nicht „die Anwälte“ verantwortlich gemacht werden können – noch weiter verschlechtern würde. Selbst Herr Limberg „drohte“ mehr oder weniger unverhohlen mit einer Insolvenz, sollten sich zu viele Mitglieder für einen vorzeitigen Ausstieg entscheiden. Eine solche Insolvenz droht nach unserer Auffassung aber unabhängig davon, wie viele Mitglieder sich für einen vorzeitigen Ausstieg entscheiden. Diejenigen, die einen Ausstieg vor einer möglichen Insolvenz bewerkstelligen können, haben dann jedenfalls die besseren Chancen, zumindest einen Teil ihres Vermögens zu retten, als diejenigen, die bis zum Schluss ihren Genossenschaftsanteil bei der CO.NET belassen.

Nach unserer Auffassung muss letztendlich jedes Genossenschaftsmitglied für sich selbst entscheiden, ob sich der eingebrachte Genossenschaftsanteil bei der Genossenschaft oder auf dem eigenen Bankkonto „wohler fühlt“.


Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 180 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

Ich habe dabei Dutzende von gescheiterten und schlicht betrügerischen Kapitalanlage-Gesellschaften erleben müssen.

Auf der Intenetpräsenz der CoNet Verbrauchergenossenschaft wird der Termin für die Ausserordentliche Generalversammlung für den 25.1.2024 bekannt gegeben.

Wollen Sie jetzt schon wissen, was auf dieser Generalversammlung passieren wird?
Ich meine es vorhersagen zu können.

Also zumindest die Dinge, die Ihre Anlage betreffen.

Wie immer untermauert mit Belegen, die andere wohl noch nie gesehen haben.


Wenn Sie jetzt wissen wollen wie Sie sich verhalten können, dann schauen Sie dieses Video an, das ich noch rasch vor dem Jahreswechsel am 29.12.23 für Sie aufgezeichnet haben.

Wenn Sie jetzt auch handeln wollen und Ihr Geld möglichst zurück haben wollen, dann können Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen.

Das erste Beratungsgespräch ist für Sie selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.


Unsere Mandanten nennen es gerne den „Anwaltskosten-Airbag“, wir nennen es die Prozesskosten-Finanzierung:

1. Kosten der rechtlichen Durchsetzung begrenzen.
In meiner langjährigen Tätigkeit als Fachanwalt habe ich beobachtet, dass viele Anleger sich aufgrund der möglichen Kosten zögern, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Sorge, im Falle einer erfolglosen Klage die Anwaltskosten tragen zu müssen, ist verständlich.

2. Partnerschaft mit Prozesskosten-Finanzierer:
Um dieses Kostenrisiko zu minimieren, arbeiten wir mit einem Prozesskosten-Finanzierer zusammen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es in vielen Fällen, das Kostenrisiko im Einzelfall erheblich zu begrenzen.

3. Vorteile der Prozesskosten-Finanzierung:
Die Prozesskosten-Finanzierung fungiert gewissermaßen als Anwaltskosten-Airbag. Im Falle einer erfolglosen Durchsetzung werden wesentliche Teile der Kosten durch den Prozesskostenfinanzierer getragen, und der Mandant bleibt von diesen Kosten verschont.

Falls die Sorge um die Kosten bisher ein Hindernis für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche waren, stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenfreie Beratung zur Verfügung.

Wir können gemeinsam prüfen, ob die Prozesskosten-Finanzierung auch für Sie eine machbare Option sein kann.

Eine genaue Prüfung Ihrer Unterlagen ist nötig, um erkennen zu können ob dies auch für Sie funktionieren könnten.

Ich stehe Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenfreie erste Analyse Ihrer Unterlagen zur Verfügung.

Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren


Ich wünsche ein kostenloses Erstgespräch, bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

Name

Weitere Fragen? Wir helfen gerne:


Rufen Sie und an: +49 (0)431/260 924-0 oder kontaktieren Sie uns über das folgende Formular:



Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

Prozesskosten-Finanzierung: der „Anwaltskosten-Airbag“


Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

Ich habe dabei Dutzende von gescheiterten und schlicht betrügerischen Kapitalanlage-Gesellschaften erleben müssen.

Was mir immer wieder aufgefallen ist: Die meisten Anleger, die gute Chancen hatten, Ihr Geld aus diesen Gesellschaften heraus zu holen, haben sich nicht getraut, weil sie das Kostenrisiko der rechtlichen Durchsetzung gescheut haben. Oder weil sie das Geld für die Durchsetzung einfach nicht hatten.


Solche Anleger, also Menschen, denen es finanziell am meisten weh getan hat, haben daher auf Ihre Ansprüche im Ergebnis verzichtet. Geld, das für das Alter, für die Lebensplanung oder für die Enkel vorgesehen war, war dann weg.

So was schmerzt mit anzusehen, denn hinter jedem solcher Verluste steht ein Schicksal.

Deswegen freue ich mich, Sie auf eine Lösung aufmerksam zu machen, die vielen Anlegern bereits bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen konnte.


Unsere Mandanten nennen es gerne den „Anwaltskosten-Airbag“, wir nennen es die Prozesskosten-Finanzierung:

1. Kosten der rechtlichen Durchsetzung begrenzen.
In meiner langjährigen Tätigkeit als Fachanwalt habe ich beobachtet, dass viele Anleger sich aufgrund der möglichen Kosten zögern, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Sorge, im Falle einer erfolglosen Klage die Anwaltskosten tragen zu müssen, ist verständlich.

2. Partnerschaft mit Prozesskosten-Finanzierer:
Um dieses Kostenrisiko zu minimieren, arbeiten wir mit einem Prozesskosten-Finanzierer zusammen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es in vielen Fällen, das Kostenrisiko im Einzelfall erheblich zu begrenzen.

3. Vorteile der Prozesskosten-Finanzierung:
Die Prozesskosten-Finanzierung fungiert gewissermaßen als Anwaltskosten-Airbag. Im Falle einer erfolglosen Durchsetzung werden wesentliche Teile der Kosten durch den Prozesskostenfinanzierer getragen, und der Mandant bleibt von diesen Kosten verschont.

Falls die Sorge um die Kosten bisher ein Hindernis für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche waren, stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenfreie Beratung zur Verfügung.

Wir können gemeinsam prüfen, ob die Prozesskosten-Finanzierung auch für Sie eine machbare Option sein kann.

Eine genaue Prüfung Ihrer Unterlagen ist nötig, um erkennen zu können ob dies auch für Sie funktionieren könnten.

Ich stehe Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenfreie erste Analyse Ihrer Unterlagen zur Verfügung.

Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren


Ich wünsche ein kostenloses Erstgespräch, bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

Name

Auch Sie haben Fragen? Wir helfen gerne:


Rufen Sie und an: +49 (0)431/260 924-0 oder kontaktieren Sie uns über das folgende Formular:



Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

CoNet: Ratenzahlungen beenden und Geld zurück? So geht das!


Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

CoNet: Ratenzahlungen beenden und Geld zurück? So geht das!


Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

Ich wende mich heute in diesem Video an diejenigen, die als Ratenzahler bei der CoNet Verbrauchergenossenschaft Genossenschaftsanteile gezeichnet haben und sich in der Situation befinden, auf ihre Genossenschaftsanteile noch beträchtliche Summen in Raten entrichten zu müssen.

Die Sachlage ist meiner Meinung nach problematisch, insbesondere angesichts der offengelegten Bilanzen der CoNet Verbrauchergenossenschaftder Jahre 2020 und 2021 und der darin festgestellten Verluste jeweils in Millionenhöhe.


Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrags ist die Bilanz für das Jahr 2022 noch nicht öffentlich im Portal Bundesanzeiger.de aufzufinden. Zudem stellt sich die Frage nach dem Eigentümer der kaum vorhandenen Immobilien (Sachanlagen) in der letzten Bilanz.

Nicht zuletzt hat auch Stiftung Warentest (Online) in ihrem Bericht vom 18.10.23 darauf hingewiesen, dass Mitglieder, welche Genossenschaftsanteile gezeichnet und in Raten einzahlen, im Falle eines Insolvenzverfahrens damit rechnen müssen, dass der Insolvenzverwalter die noch ausstehende Summe komplett einfordert.


Meine Meinung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht lautet:

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, nicht nur unbeschadet aus dieser finanziellen Zwickmühle herauszukommen, sondern auch eine erfolgreiche Rückforderung von 100% Ihrer bisher getätigten Zahlungen zu erreichen. Dies kann sogar ohne Kündigung und ohne das übliche Hin- und Her mit AGO und Auseinandersetzungs-Guthaben erfolgen.

Für den Fall, dass mögliche Kosten einer rechtlichen Durchsetzung Sie zögern lassen, teile ich mit Freude mit, dass wir mit einem renommierten Prozesskosten-Finanzierer kooperieren, welcher Ihr Kostenrisiko erheblich begrenzen kann.

Wenn Sie nähere Informationen darüber wünschen, wie Sie diese Optionen für sich nutzen können, stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenlose Beratung zur Verfügung.

Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Ich wünsche ein kostenloses Erstgespräch, bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

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Rufen Sie und an: +49 (0)431/260 924-0 oder kontaktieren Sie uns über das folgende Formular:



Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de