Bank- und Kapitalmarktrecht

Wirtschaftskanzlei HP&C

UNSERE ERFOLGE

Die Bank gewinnt immer, nur nicht bei uns!

Mehrere hundert positive Urteile und unzählige Top-Vergleiche bürgen für Qualität

Urteile in ganz Deutschland

Fachwissen, menschliche Erfahrung und detailliertes Produktwissen – Das ist unser Erfolgskonzept!

Das ist unser Erfolgskonzept:

Fachwissen, menschliche Erfahrung und detailliertes Produktwissen

Das Bankrecht beschäftigt sich mit der Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden: Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Kreditvertragsgeschäft und Kreditsicherung sowie dem Zahlungsverkehr. Zum Zahlungsverkehr zählen Belange des Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel – und Scheckverkehr, EC-Karte und Electronic sowie Online-Banking und das Kreditkartengeschäft.

Das Kapitalmarktrecht ist umfangreich und beschäftigt sich mit dem Aktienrecht, Börsenrecht und Wertpapierrecht. Kapital kann in vielen Formen angelegt werden, durch die rechtliche Fragen und Probleme für gewerbliche und private Anleger entstehen können.

Im Rechtsgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts geht es häufig um die Rückabwicklung von Anlagen und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Falschberatung durch Banken, Sparkassen und Anlagevermittlern. Nicht selten gehen Anleger gegen betrügerische Geldanlagen vor.

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen zählt mit hunderten positiven Urteilen und tausenden Vergleichen in Sachen geschlossene Fonds zu einer der führenden Fachanwaltskanzleien im deutschen Bundesgebiet. Seit Jahren treibt das Streben nach Gerechtigkeit und fairem Umgang auf dem Finanzmarkt das Team an. Verbraucherschutz und die Offenlegung von Missständen im Finanzgeschäft liegen dem Team aus Rechtsanwälten, Rechtsanwaltsfachangestellten, wissenschaftlichen Mitarbeitern und serviceorientierten Fachangestellten am Herzen. Helge Petersen konnte durch viele TV-Auftritte und Fachartikel in meinungsbildenden Printmedien auf die Missstände der Falschberatung im Bankenwesen aufmerksam machen.

Unsere Leistungen

  • Anlageberatung und Anlagevermittlung
  • Beraterhaftung und Falschberatung
  • Massenschäden durch Anlegerskandale
  • Prüfung von Kapitalanlagen
  • Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Zertifikate, Swaps, Genussrechte, Optionsscheine, Nachrangdarlehen)
  • Geschlossene Fonds
  • Offene Immobilienfonds
  • Kryptowährung
  • Atypisch stille Beteiligungen, genossenschaftliche Beteiligungen
  • Anlagen in Lebensversicherungen
  • Auseinandersetzung mit Banken und Beratern
  • Darlehen und Kredite (u.a. Kündigung und Widerruf)
  • Lebens- und Rentenversicherungen (u.a. Kündigung und Widerruf)
  • Beratung und Vertretung im Zahlungsverkehr (Bankvertrag, Debitkarten und Kreditkarten, Haftungsfragen bei Kartenmissbrauch)

Gerne können Sie sich aber auch mit anderen Ihrer individuellen Probleme an uns wenden!

Deutschlandweite Erfolge

Mehrere hundert positive Urteile und unzählige Top-Vergleiche bürgen für Qualität

Die Bank gewinnt immer, nur nicht bei uns!

Bestens geschulte Rechtsanwälte arbeiten im Team mit perfektem Fachwissen – unser hochentwickeltes Wiki-System ermöglicht eine perfekte Aufbereitung Ihrer individuellen Lösung.

Unser System ist das Zusammenspiel aus fachlichem Wissen, menschlicher Erfahrung und detailliertem Produktwissen. Im Bereich der Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung und der Rückabwicklung von rechtswidrigen Anlagegeschäften sind wir eine der führenden Kanzleien in der Bundesrepublik.

Für Ihr Recht

Helge Petersen

Helge Petersen

Rechtsanwalt
Marten Krüger

Marten Krüger

Rechtsanwalt

Darlehen oder Kredit widerrufen & bis zu tausende Euro an Zinsen sparen

Sparen Sie durch die Niedrigzinsphase bares Geld – der als „Widerrufsjoker“ bekannt gewordenen Widerruf von Darlehen und Krediten gilt als eine der verbraucherfreundlichsten Rechtsprechungen. Lösen Sie sich vorzeitig von Ihrem Vertrag und sparen Sie bis zu mehrere tausend Euro an Zinsen.

Lebensversicherung Widerruf

Unsere Expertise

Weil nur Ergebnisse zählen

Eine Untersuchung der Zeitschrift „Finanztest“ lässt Schrecken aufkommen: wie das Handelsblatt am 14.09.2015 berichtet, erfüllten demnach nur sechs Prozent von 1.140 betrachteten geschlossenen Fonds, welche seit 1972 aufgelegt wurden, ihre Gewinnprognose. Quer durch die Palette der Beteiligungen – Schiffe, Windräder, Immobilien, Medienfonds – hätten Anleger geschlossener Fonds Verluste in Milliardenhöhe erlitten. Im Summenzug hätten Anleger 4,3 Milliarden Euro verbrannt, anstatt prospektierte Gewinne in Höhe von insgesamt 15,4 Milliarden Euro zu erzielen.

Geschlossene Fonds sind die risikoreichsten Bankprodukte überhaupt. Grundsätzlich sollten Sie maximal 5% Ihres Gesamtanlagevolumens investieren (bei 20.000 EUR also max. 1.000 EUR). Besonders die großen Bankinstitute ließen diese Produkte über Jahre hinweg vertreiben. Es liegt der Verdacht nahe, dass dies oft passierte, ohne auf die Risiken hinzuweisen. Ein Berater, der eine konkrete Anlageform empfiehlt, muss die Parameter der anlagegerechten bzw. objektgerechten Beratung beachten.

Offene Fonds (offene Investmentfonds) sind ein Konstrukt zur Geldanlage. Hierbei zahlt der Anleger Geld in einen Fonds ein und erhält im Gegenzug Anteilsscheine an diesem Fonds. Mit dem Kauf der Anteile wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis.

Die Fondsanteile können bei Banken, freien Fondsvermittlern, im Börsenhandel, Finanzvertrieben oder auch durch Direktkauf bei einer Investmentgesellschaft erworben werden.
Der Fonds investiert dann einen Teil des angelegten Geldes nach vorher festgelegten Anlageprinzipien. Den dabei möglichen Anlageobjekten der Fonds sind kaum Grenzen gesetzt. Beliebte Anlageobjekte sind Immobilien, Aktien und Währungen.

Im Gegensatz zu geschlossenen Fonds können die Anteile eines offenen Fonds grundsätzlich jederzeit verkauft bzw. gekauft werden (Ausnahme: bei geschlossenen Fonds möglich, soweit ein Zweitmarkt vorhanden ist).

Bei einem offenen Investmentfonds gibt es kein Emittentenrisiko, weil die Einlagen der Anleger (deren Fondsanteile) als Sondervermögen getrennt vom Vermögen des Emittenten verwahrt werden.

Risiken

Anlagestrategie
Die Anlagestrategie des Investmentfonds geht nicht auf
→ der Wert der Anteile sinkt

Aussetzung der Rückgabemöglichkeit
Die Rückgabemöglichkeit für Anteilseigentümer kann durch die Kapitalverwaltungsgesellschaften ausgesetzt werden. Zu dieser Konstellation kann es kommen, wenn zu viele Anleger ihre Anteile zurückgeben wollen und die Liquiditätsquote dadurch unter ein bestimmtes Maß sinkt. Jetzt muss die Kapitalverwaltungsgesellschaft Positionen aus dem Anlagevermögen liquidieren.

Dieser Vorgang kann gerade bei illiquidem Anlagevermögen (z.B. Immobilien) zu hohen Verlusten führen, da die Positionen unter Zeitdruck teilweise nur mit hohen Abschlägen verkauft werden können.
→ Wert der Anteile sinkt und kann nur mit zeitlicher Verzögerung realisiert werden

Eine Aktie ist ein Wertpapier, welches den Anteil an einer Gesellschaft verbrieft. Aktien werden außerbörslich und an Börsen gehandelt. In Deutschland können Aktien an Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Aktiengesellschaften (AG) erworben werden.

  • Der Aktionär hat grundsätzlich folgende Rechte:
  • Teilnahme an der Hauptversammlung (HV) (§ 118 AktG)
  • Rederecht auf der Hauptversammlung
  • Stimmrecht in der Hauptversammlung, beispielsweise in Fragen der Gewinnverwendung sowie Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates (§§ 133 ff. AktG)
  • Auskunft durch den Vorstand (§ 131 AktG)
  • Recht auf Anfechtung von HV-Beschlüssen
  • Recht auf Antragstellung (§ 126 AktG)
  • Bezug junger Aktien (Bezugsrecht) (§ 186 AktG)
  • Recht auf Anteil am Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4 AktG)
  • Anteil am Liquidationserlös

Nicht jede Aktie verleiht seinem Inhaber die oben genannten Rechte. Der Inhaber einer Vorzugsaktie hat grundsätzlich kein Stimmrecht. Dafür erhält er aber das Recht auf eine bevorzugte, in der Regel höhere Dividende. Das Gegenstück zur Vorzugsaktie ist die Stammaktie. Sie verleiht ihrem Inhaber ein Stimmrecht. Bei der Dividende wird die Stammaktie jedoch erst nachrangig bedient.

Risiken für Anleger

Kursverluste
Der Kursverlauf der Aktie entwickelt sich entgegen der gehofften Richtung. Hierbei ist zu beachten, dass der Kurs einer Aktie nicht den wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens darstellt, sondern das Wechselspiel von Angebot und Nachfrage abbildet.

Totalverlust
Insolvenz des Unternehmens
→ Totalverlust des eingesetzten Kapitals

Bei Optionsscheinen handelt es sich um die handelbare Form eines Rechts. Der Optionsschein berechtigt den Inhaber einen bestimmten Basiswert, zu einem bestimmten Basispreis, in einem bestimmten Bezugsverhältnis und innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Optionsscheine werden an der Kassabörse gehandelt.

Der Basiswert legt fest, ob sich der Optionsschein auf einen Index, eine Aktie, einen Rohstoff, eine Devise oder eine Anleihe bezieht.

Der Basispreis gibt an, zu welchem Preis der Optionsscheinkäufer den Basiswert kaufen oder verkaufen kann.

Anhand des Bezugsverhältnisses ist zu erkennen, wie viele Optionsscheine notwendig sind, um das Recht ausüben zu können (Ausübung erfolgt auf physischem Wege oder per Barausgleich).

Bei dem Kriterium des bestimmten Zeitraumes ist zwischen zwei Arten zu unterscheiden. Der europäischen Art, bei der der Optionsschein nur am Ende der Laufzeit auszuüben ist und der amerikanischen Art, bei der das Recht während der gesamten Laufzeit realisiert werden kann.

Risiken für Anleger

Totalverlust:
Dies ist bei Calls der Fall, wenn der Kurs des Basiswertes bei Fälligkeit unterhalb des Einstandskurses notiert. Puts verfallen wertlos, wenn der Basiswert bei Fälligkeit oberhalb des Einstandskurses steht.

Volatilität:
Lässt die Volatilität nach und der Optionsschein liegt nicht „im Geld“ so können die Kurse „aufgrund“ eines erhöhten Zeitwertverlustes fallen, obwohl der Basiswert sich in die gewünschte Richtung entwickelt.

Geringe Transparenz:
Optionsscheine sind gerade gegenüber Optionen weniger transparent. Das liegt daran, dass Emittenten selber festlegen, auf welchen Basiswert mit welcher Laufzeit sie Optionsscheine emittieren.

Bei Zertifikaten handelt es sich rechtlich um Schuldverschreibungen. Im Gegensatz zu klassischen Schuldverschreibungen gewähren Zertifikate jedoch keine feste Verzinsung, sondern die Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg eines Börsengeschäfts. Sie bieten dem Anleger die Möglichkeit in komplexe Anlagestrategien zu investieren. Allgemein unterscheidet man zwischen Zertifikaten mit definiertem Rückzahlungsprofil und Partizipationszertifikaten.

Bei Zertifikaten mit definiertem Rückzahlungsprofil sind die Laufzeiten bei Emission und der Wert des Produktes bei Fälligkeit, der von vorab festgelegten Bedingungen abhängig ist, bestimmt.
Ein Partizipationszertifikat dagegen folgt dem Wert des Basiswertes und läuft oft endlos. Mit Partizipationszertifikaten kann der Anleger in Basiswerte aller Art investieren. Beispiele sind: Index-, Tracker-, Basket-Zertifikate oder Exchange Traded Commodities.

Weitere Zertifikatstypen
Discount-, Bonus-, Sport-, Alpha-, Garantie-, Outperformace-, Airbag-, Bandbreiten-, Hebel-Zertifikate, Reverse Bonuszertifikate und Zertifikateindizes,

Risiken

Emittentenrisiko
bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten kommt es zum Verlust des investierten Kapitals.

Kostentransparenz
Die Höhe der Kosten der Zertifikate ist oft nicht unmittelbar zu erkennen, da die Emittenten nicht verpflichtet sind die voraussichtlichen oder tatsächlichen Kosten auszuweisen.

Komplexität
Sehr komplexe Anlagestrategie des Produktes

Geringe Liquidität
im Handel mit ausgefallenen Zertifikaten

Bei Swaps-Geschäften handelt es sich um eine Unterart der Derivate, die „over the counter“ also außerbörslich gehandelt werden. Gegenstand des Handels mit Derivaten ist grundsätzlich eine Spekulation auf eine Preisänderung eines Produktes in der Zukunft. Der Swap-Handel basiert meist auf Änderungen im Wechselkurs oder Zinsniveau, und stellt daher letztendlich ein „Wettgeschäft“ dar. Darüber hinaus existieren jedoch auch Spekulationen auf das Wettergeschehen, auf Rohstoffpreise (Commodities) oder auf den Kreditausfall (Credit Default Swap).

Die außerbörsliche Natur der Swap-Geschäfte bewirkt, dass die Transaktionsbedingungen individuell von den Vertragspartnern ausgehandelt werden können und keine gesetzliche Reglementierung erfolgt. Gerade diese mangelnde Normierung durch den Gesetzgeber erhöht die Risiken für den Kunden erheblich. Neben den Risiken, die spekulativen Geschäften stets zu Grunde liegen, besteht zwischen Bank und Kunde auch bei den Swap-Geschäften ein Interessenkonflikt, über den oftmals nicht richtig aufgeklärt wurde. Die Bank kann nur dann Gewinne machen, wenn der Kunde als „Wettpartner“ seine „Wette“ verliert.

Genussscheine sind an der Börse oder außerbörslich gehandelte Wertpapiere, die Ähnlichkeiten von Anleihen und Aktien aufweisen. Der Käufer eines Genussscheins hat ein Recht auf eine vollständige Auszahlung des eingesetzten Kapitals zum Ende der Laufzeit. Zudem profitiert er von steigenden Kursen, erhält aber kein Mitwirkungs- oder Stimmrecht am Unternehmen. Die Ausschüttungen aus dem Bilanzgewinn erfolgen jährlich nach der Hauptversammlung oder der Verwaltungsratssitzung.

Das Schwanken der Kurse kann dem Anleger aber auch zu Lasten fallen, da bei einem Jahresfehlbetrag des Unternehmens keine Auszahlungen erfolgen und bei der Insolvenz ein Totalverlust eintritt. Daher ist es höchst empfehlenswert die Bonität des Emittenten vor der Investition zu überprüfen und für einen gewissen Zeitraum zu beobachten.

Investmentanteilscheine sind Wertpapiere, die Anteile an einem Investmentfonds beurkunden. Beim Kauf dieser Zertifikate richtet sich der Wert nach dem gesamten Fondsvermögen, dividiert durch die Anzahl der erworbenen Anteilscheine. Sie werden in Investmentanteilscheine bei offenen und bei geschlossenen Investmentfonds unterschieden. Bei dem Investment in einen offenen Investmentfonds ist man dazu berechtigt seine Investmentanteilscheine jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückzugeben, bei dem geschlossenen Investmentfonds hingegen kann man seine Anteile nur durch einen Verkauf abtreten. Wie bei allen Investments birgt auch dieser deutliche Risiken. Bei Kursrückgängen sind Anteilscheine dem Risiko sinkender Anteilspreise ausgesetzt, selbst bei breit gestreuten Anteilen. Zudem bergen Investments in Immobilienfonds besondere Risiken in Form von Leerständen und – gerade im Ausland – durch Währungsrisiken.

Verzinsliche Wertpapiere sind alle Wertpapiere mit einem festen oder variablen Zinssatz, mit einer festgelegten Tilgungsform, auf bestimmte Zeit. Diese Anleihen sind sogenannte Schuldverschreibungen zwischen dem Käufer und dem Emittenten, die variable oder feste Zinserträge gewähren. Die Amortisierung setzt sich aus der vereinbarten Laufzeit und der Tilgungsform, die über festgelegte oder außerplanmäßige Rückzahlungen erfolgen, zusammen. Somit sind verzinsliche Wertpapiere keine Anteilsscheine eines Unternehmens, sondern lediglich gewährtes Fremdkapital. Verschlechtert sich die Bonität oder tritt die Insolvenz des Emittenten ein, können für den Fremdkapitalgeber keine Zinserträge und somit auch keine Rendite erzielt werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, schnell und kostenfrei eine unverbindliche Ersteinschätzung zu erhalten.

1Fragen zur Beteiligung
2Erfahrungen mit geschlossenen Fonds
  • Sie können ggf. mehrere Produkte auswählen.
  • Name der Bank, Sparkasse oder des Vermittlers
  • Bitte möglichst das genaue Datum angeben, getrennt durch Kommata
  • Bitte auch die Währung angeben €/US $/GBP, gleiche Reihenfolge wie Produkte, getrennt durch Kommata
  • Ziehe Dateien hier her oder
    Akzeptierte Dateitypen: jpg, png, pdf, Max. Dateigröße: 25 MB.
      Hier können Sie Dokumente wie z.B. Kaufunterlagen, Beitrittserklärung, Beratungsprotokoll etc. hochladen sofern Ihnen diese vorliegen. (maximal 25 MB)