Gewerblicher Rechtsschutz
Wirtschaftskanzlei HP&C
Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung, Kompetenz und exzellenten Leistungen. Unser Rechtsanwalt Dirk-Rudolf Beinling ist auf die Sicherung und Nutzung von Schutzrechten spezialisiert.
Durch unsere Erfahrungswerte können wir Ihnen nicht nur theoretische Wege aufzeigen, sondern Sie praktisch begleiten und Ihnen in jeder Angelegenheit und Fragestellung kompetent zur Seite stehen. So finden wir für Sie eine exakte klare Lösung, die einfach auf den Punkt gebracht ist.
In unserer Tätigkeit beraten und vertreten wir Mandanten in folgenden Bereichen:
Patentrecht, Gebrauchsmuster- und Designrecht
Das Patent-, Gebrauchsmuster- und Designrecht schützt Erfinder, Designer und Inhaber bestimmter Waren vor der Verwendung und Nachahmung ihrer Erfindung, Idee und Kreation durch Dritte. Um einen nachhaltigen Schutz zu gewährleisten, müssen Patente, Designs und Gebrauchsmuster fachmännisch erstellt, verteidigt und durchgesetzt werden. Bei der richtigen Handhabung eines entstandenen gewerblichen Schutzrechts besteht sogar ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht.
Unsere Leistungen:
Markenrecht
Der Erfolg einer Marke, die oftmals auch den Wert eines Unternehmens darstellt, hängt maßgeblich von der Sicherung dieser Marke ab. Marken binden Kunden, stellen einen wesentlichen Vermögenswert dar und sind essentieller Bestandteil der Marktposition eines Unternehmens. Markeninhaber sind dazu berechtigt, Dritten die Verwendung von Marken zu verbieten, die mit ihrer Marke verwechselbar ähnlich sind. Werden bestehende Markenrecht verletzt, muss für diese unberechtigte Nutzung der Marke gegebenenfalls Schadensersatz gezahlt werden.
Unsere Leistungen:
Wettbewerbsrecht und Kartellrecht (UWG und GWB)
Das Wettbewerbsrecht regelt den gesamten Wirtschaftsverkehr. Durch die einzelnen Bestimmungen soll die Fairness des Wettbewerbs gewährleistet werden sowie Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt werden. Insofern geht es um die Einhaltung bestimmter Spielregeln im Wettbewerb. Dabei untergliedert sich das Wettbewerbsrecht in zwei Rechtsgebiete. Zum einen handelt es sich um das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (Lauterkeitsrecht) und zum anderen um das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht). Letzteres soll vor einer Monopolstellung eines Wettbewerbers schützen.
Insbesondere das Lauterkeitsrecht ist im UWG geregelt und beinhaltet vor allem Normen, die die Verhaltensweisen des Mitbewerbers gegenüber anderen Markteilnehmern regulieren soll. Im Vordergrund steht hier der Verbraucherschutz. Es lassen sich aber auch viele Regelungen außerhalb des UWG finden, wobei hier als Beispiel die Preisangaben-Verordnung, die Heilmittel-Verordnung, Kosmetik-Verordnung, Lebensmittel- Informationsverordnung oder die Textilkennzeichenverordnung genannt sei.
Bei einem Verstoß gegen diese „Spielregeln“ des Wettbewerbs drohen schwerwiegende Konsequenzen, so zum Beispiel eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Schadensersatz- bzw. Unterlassungsklage. Hierbei stellt insbesondere das Internet mit seinem Onlinehandel oder der Bereich Social Media eine große Herausforderung dar. Gerade das Internet ist der größte wirtschaftliche Umschlagplatz. Hier lauern viele Gefahren und Missverständnisse.
Unsere Leistungen:
Datenschutzrecht
Von der strukturierten Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten über ein nachweisbares Datenschutz-Management bis hin zu den Informationspflicht und Betroffenenrechte – die neuen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangen von Unternehmen die Umsetzung einer Vielzahl von Vorgaben. Trends wie Outsourcing, Technologieverträge und digitale Bezahlsysteme wie Bitcoin gehen ebenso mit einer Reihe von datenschutzrechtlichen Ansprüchen an die Unternehmen einher.
Unsere Leistungen:
Urheberrecht
Häufig stellt sich im Urheberrecht die Frage, wer eigentlich Urheber eines Werkes ist. Im Gegensatz zum Patent- und Markenrecht gibt es kein öffentliches Register, aus dem sich die Urheberschaft eines Werkes entnehmen lässt. Für die gewissenhafte Nachforschung und Sorgfalt der Prüfung von Urheberrechten ist ein zuverlässiger Rechtsanwalt unerlässlich. Aber auch bei der Einräumung von Nutzungsrechten ist es wichtig, einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben.
Unsere Leistungen:
Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, schnell und kostenfrei eine unverbindliche Ersteinschätzung zu erhalten.
Arbeitnehmererfindung
Eine Erfindung, die ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit entwickelt hat. Diese gehört unter solchen Voraussetzungen allerdings dann dem Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer haben Sie aber Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber auf eine Gegenleistung dafür, dass er die Erfindung für sich nutzen kann.
Designrecht
Das Designrecht findet sich im Designgesetz (DesignG) wieder und stellt ein gewerbliches Schutzrecht dar. Nur der Designer selbst darf über die von ihm geschaffene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform verfügen. Das Designrecht ist auch unter dem Begriff des Geschmacksmusters bekannt.
Designschutz
Der Designschutz entfaltet seine Wirkung, nachdem das Design im Register des Patentamtes eingetragen wurde, indem es dem Inhaber des Designs das Recht der Benutzung und Untersagung gegenüber anderen zuspricht.
Diebstahl von geistigem Eigentum
Bei Diebstahl des geistigen Eigentums greift das Urhebergesetz (UrhG) ein und bietet folgende Optionen:
Due Diligence
Engl. für: „gebührende Sorgfalt“ und beschreibt die Prüfung eines Unternehmens durch den potenziellen Käufer des Unternehmens bezüglich wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnissen.
Eigentum im Sinne des Art. 14. GG
beschreibt alle vom Gesetzgeber gewährten vermögenswerten Rechte, die zur Benutzung der damit verbundenen Befugnisse zu einem privaten Zweck zugeteilt wurden.
Fälschung
Das Herstellen eines Produktes in Anlehnung an die Erscheinungsmerkmale des Originalproduktes bzw. des geschützten Produktes, sodass es als dieses erscheint, wird als Fälschung bezeichnet.
Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster wird auch als „schnelles Schutzrecht“ bezeichnet und stellt eine Alternative zum Patent dar. Der Unterschied besteht darin, dass es sich beim Gebrauchsmuster um ein ungeprüftes Schutzrecht handelt und dieses daher leichter angreifbar ist.
Geheimhaltungsverträge
Spezieller Vertragstyp, der die Vertragspartner (z.B. Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zur Geheimhaltung von vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnissen bindet.
Geistiges Eigentum
Wird auch als „intellectual property“ (IP) bezeichnet und beschreibt ein absolutes Recht an immateriellen Rechtsgütern (die dem Intellekt entspringen) wie Erfindungen, Know-How, etc.
Geographische Herkunftsangaben
Angaben, die auf die geographische Herkunft eines Produktes hinweisen.
Geschmacksmuster
Bezeichnet ein zweidimensionales Muster für Massenwaren oder ein dreidimensionales Modell zur Gestaltung der äußeren Form (s. Designrecht).
Halbleiterschutzgesetz (HalblSchG)
Stellt den Schutz von Topographien sicher (s. Topographie).
Immaterialgüterrecht
Deckungsgleich mit dem Begriff des geistigen Eigentums.
Kauf/ Verkauf von gewerblichen Schutzrechten
Der Übertragung von Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Design, etc.), durch Erwerb, Verkauf bzw. Verwertung ist möglich. Damit verbunden sind immer die dazugehörigen Rechte und Pflichten.
Lauterkeitsrecht
Ist das Recht, das gegen den unlauteren Wettbewerb vorgeht und im Unlauteren Wettbewerbsgesetz (UWG) geregelt ist. Das Lauterkeitsrecht wird meist im Wege einer Klage gegen einen Unternehmer geltend gemacht.
Lizenzvertrag
Ein Vertrag, bei dem der Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten einräumt.
Löschungsverfahren
Mit einem Löschungsverfahren kann die Eintragung einer Marke oder eines Gebrauchsmusters aus dem jeweiligen eingetragenen Register gelöscht werden.
Marke
Bezeichnet eine Kennzeichnung oder ein Warenzeichen an einem Produkt, um es mit beispielsweise einem Qualitätsmerkmal in Verbindung zu bringen, sodass der Verbraucher dazu tendiert dieses bestimmte Produkt zu kaufen. Dabei bestehen die Möglichkeiten der Kennzeichnung in einem Namen, einem Symbol oder einem Zeichen.
Markenrecht
Mit dem Markenrecht können Inhaber von eingetragenen Marken diese gegen Verletzungen schützen.
Namens- und Firmenrechte
Dienen dem Schutz von Firmennamen und geschäftlichen Bezeichnungen. Das Firmenrecht regelt den Namen, unter welchem ein Gewerbe geführt werden soll.
Nutzungsrechte
Gewähren einer Person die Benutzung bzw. den Gebrauch einer Sache oder eines Rechtes und gelten dabei ausschließlich.
Patentrecht
Dient dem Schutz von angemeldeten Patenten und stellt damit den Schutz des geistigen Eigentums im Rahmen der gewerblichen Schutzrechte sicher.
Produktpiraterie
Dieser Begriff bezeichnet die Herstellung oder den Handel von nachgemachten Produkten und damit die gezielte Verletzung von gewerblichen Schutzrechten.
Recht der geschäftlichen Bezeichnung
Laut § 5 MarkenG schützen geschäftliche Bezeichnungen Unternehmungskennzeichen und Werktitel.
Reorganisation
Die Reorganisation beschreibt die Änderung einer bisherigen bestehenden Organisationstruktur.
Schutzrechte (technisch/ geistig)
Technisch: Patent, Gebrauchsmuster
Geistig: umfasst die technischen Schutzrechte, das Sortenschutzrecht, das Geschmacksmuster, das Halbleiterschutzrecht, die Kennzeichenrechte aus dem Markenrecht.
Sortenschutz
Ein Begriff, der sich im Bereich der Pflanzenzüchtung wiederfindet. Hier stellt der Sortenschutz ein gewerbliches Schutzrecht für verschiedene Pflanzensorten dar, die neu, homogen, beständig und unterscheidbar sind.
Titelschutz
Der Titelschutz ist ein Teil des Markenrechts und schützt im Wege dessen die Bezeichnung eines Werkes.
Topographie
Bezeichnet ein selbstständiges Schutzrecht im Bereich der dreidimensionalen Strukturen von Halbleitern.
Unterlassungsansprüche
Mit einem Unterlassungsanspruch kann eine wiederholte Verletzung gewerblicher Schutzrechte unterbunden werden. Als Voraussetzung müsste daher eine Wiederholungsgefahr vorliegen. Diese wird regelmäßig vermutet, sobald jemand überhaupt eine solche Verletzung begeht.
Ausnahme: Vorbeugender Unterlassungsanspruch: anwendbar, wenn bereits konkrete Pläne für eine Verletzung von Schutzrechten vorliegt, diese aber noch nicht stattgefunden hat.
Urheber
Der Schöpfer von Literatur-, Musik- oder Kunstwerken.
Urheberrecht
Schützt die Rechte, die der Urheber an seinem Werk hat.
Verletzungsverfahren
Kommt bei Rechtsverletzungen (häufig: Markenrechtsverletzungen) zur Anwendung und strebt die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruches oder weiterer Ansprüche an. Unterschieden werden muss zwischen gerichtlichen und außergerichtlichen Verletzungsverfahren.
Verteidigung
Die Verteidigung ist mit dem Schutz, der durch die gewerblichen Schutzrechte begründet wird, gleichzustellen.
Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht dient zur Wahrung des lauteren Wettbewerbes und geht dabei auch gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor.
Computerrecht
Das Computerrecht wird auch als Internetrecht, Online-Recht oder Telekommunikationsrecht (TK-Recht) bezeichnet. Dabei stellt es kein selbstständiges Rechtsgebiet dar, sondern befasst sich vereint mit den Fragestellungen, die sich aus der Nutzung des Internets ergeben.
E-Commerce
Abkürzung für „Electronic Commerce“ und bezeichnet den Handel, der ausschließlich im Internet stattfindet. Davon wird jeder Kauf und Verkauf umfasst, der über elektronische Verbindungen abläuft.
EDV-Recht
Oberbegriff für das Rechtsgebiet, das Medien-, IT- und Computerrecht beinhaltet.
Datenschutzrecht
Das Datenschutzrecht dient dem Schutz des Persönlichkeitsrechtes sowie der informationellen Selbstbestimmung, indem es sicherstellt, dass durch die Speicherung von Daten über eine Person diese Rechte nicht verletzt werden.
Informationsrecht
Das Informationsrecht bezeichnet das Recht eines Handlungsträgers gewisse Informationen zu erlangen, um damit die Erfüllung seiner Aufgaben wahrzunehmen.
Internetrecht
siehe Computerrecht
Multimediarecht
Dieses Rechtsgebiet beinhaltet die Kombination aus mehreren unterschiedlichen Medientypen wie Filme, Bilder und Texte und dient damit hauptsächlich dem Urheberschutz.
Softwarerecht
Das Softwarerecht dient dem Schutz von Computerprogrammen durch das Urhebergesetz (UrhG).
Telekommunikationsrecht
siehe Computerrecht