Abmahnung erhalten?

Sie haben eine Abmahnung erhalten und werden aufgefordert eine so genannte „strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ mit Vertragsstrafe und Kosten abzugeben?

Abmahnung / Vertragsstrafe

Soforthilfe im Falle einer Abmahnung oder einer Vertragsstrafe

Sie haben eine Abmahnung erhalten und werden aufgefordert eine so genannte „strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ mit Vertragsstrafe und Kosten abzugeben?

Nicht selten werden Händler, insbesondere Onlinehändler abgemahnt. Fehlerhafte Angaben im Impressum, der Widerrufsfrist, fehlerhafte Preisangaben und Markenrechtsverletzung gehören mit zu den häufigsten Gründen für Abmahnungen.

Abmahnungs-Check

Nutzen Sie unseren Abmahnungs-Check: wir überprüfen für Sie zeitnah die Abmahnung und beraten Sie zu Ihren Reaktionsmöglichkeiten.

Welche Reaktionsmöglichkeit im individuellen Fallen ratsam ist, kann durch einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt geklärt werden.

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    Abmahnung: Form, Inhalt und Funktion

    Abmahnungen dieser Art sind ein klassisches Instrument des gewerblichen Rechtsschutzes und werden im Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie im Presse- und Äußerungsrecht angewendet. Eine Abmahnung ist eine zivilrechtliche Methode der Prozessvermeidung und an keine vorgeschriebene Form gebunden. Sie kann sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form erfolgen. Zum Zwecke des Nachweises erfolgt die Abmahnung jedoch in den häufigsten Fällen schriftlich. In ihrer prozessvermeidenden Funktion strebt der Abmahnende (Rechteinhaber) mit der Abmahnung eine außergerichtliche Einigung an, durch die hohe Kosten von Gerichten vermieden werden. Zugleich werden die Gerichte entlastet.

    Eine Abmahnung fordert den Abgemahnten auf, ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Handlung zu unterlassen und informiert zugleich, dass eine Pflicht oder ein Recht verletzt wurde.

    Für die inhaltliche Gestaltung gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Typischerweise ist jedoch Folgendes enthalten:

    • Konkrete Bezeichnung der beiden Parteien, ggf. Vollmacht des beauftragten Anwaltes
    • Darlegung der Abmahnung (Darstellung der Rechtsposition des Abmahnenden, Sachverhaltsdarstellung der rechtsverletzenden Handlung, rechtliche
    • Würdigung, Beschreibung der daraus entstandenen Rechteverletzung)
    • Verlangen der Unterlassung
    • Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung und ggf. Erfüllung von weiteren Ansprüchen
    • Fristsetzung
    • Androhung gerichtlicher Maßnahmen

    Abmahnungen können grundsätzlich von jedem erstellt werden, der in seinen Rechten verletzt wird und dadurch direkt betroffen ist. Grundsätzlich erfolgen Abmahnungen durch einen beauftragten Rechtsanwalt, der diese aufsetzt und versendet.

    Die Kosten einer Abmahnung richten sich nach dem Rechtsgebiet, ggf. der Höhe des Schadens bei Schadensersatzanspruch und ggf. nach der Vergütung des Anwaltes, falls der Abmahnende einen Anwalt beauftragt hat.

    Wie kann auf eine Abmahnung reagiert werden?

    Auf eine Abmahnung kann der Abgemahnte wie folgt reagieren:

    • Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung der Abmahnkosten oder
    • Abgabe einer Unterlassungserklärung und keine Zahlung der Abmahnkosten oder
    • Keine Abgabe der Unterlassungserklärung und keine Zahlung der Abmahnkosten

    optional

    • Negative Feststellungsklage oder Gegenabmahnung
    • Niemals die Abschlusserklärung vergessen!

    Eine falsche Reaktion auf eine Abmahnung kann zu schlimmeren Konsequenzen führen als die der ursprünglichen Rechtsverletzung.

    So kann eine nicht fristgerechte oder gar nicht abgegebene Unterlassungserklärung im Wege der einstweiligen Verfügung zu einem gerichtlichen Verfahren führen. Aber auch das Abgeben einer Unterlassungserklärung nach Vorgaben des Abmahnenden oder einer eigens modifizierten Unterlassungserklärung birgt möglicherweise Risiken.

    Welche Reaktionsmöglichkeit im individuellen Fallen ratsam ist, kann durch einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt geklärt werden.

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