Versicherungsrecht

Wirtschaftskanzlei HP&C

Was tun, wenn der Versicherer die Leistung verweigert?

Allgemein gesprochen, sollen Versicherungen bestimmte Risiken in verschiedenen Lebenssituationen absichern. Tritt der sog. Schadensfall ein, kommt es immer wieder vor, dass der Versicherer nicht eintritt und nicht leistet. Dadurch können dem Versicherten erhebliche finanzielle Risiken entstehen, die bis zur existenziellen Bedrohung werden können.

Ob eine Versicherung gut ist oder nicht, wissen Sie erst, wenn Sie einen Versicherungsfall haben. Die meisten Versicherungen, sei es die Privathaftplicht-, Rechtsschutz-, Wohngebäude-, Unfall-, Hausrat- oder Kfz-Haftpflichtversicherungen, lehnen ihre Eintrittspflicht viel zu schnell ab. Die Begründung stützen diese immer auf einzelne Klauseln in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die für den Versicherungsnehmer nicht einfach durchschaubar sind. Gerne behaupten die Versicherungen aber auch, dass Sie Ihre vorvertraglichen Anzeigepflichten verletzt haben.

In dieser Lage können Ihnen Rechtsanwälte, die auf das Versicherungsrecht spezialisiert sind, helfen. Vorrangiges Ziel sollte es sein, dass bereits außergerichtlich eine Lösung mit der Versicherung gefunden wird. Ist dies nicht möglich, muss gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Unsere weiteren Schwerpunkte im Versicherungsrecht

Deckungsschutz durch Rechtsschutzversicherung, Regress, Kündigungen von Versicherung (ordentlich, außerordentlich, Rücktritt oder Widerruf)

Unsere Leistungen

Wir prüfen für Industrie, Handel, Gewerbe und Privatpersonen,
ob Ihre Versicherungen für Schäden aufkommen müssen / die Leistungsverweigerung berechtigt ist:

  • Unfallversicherung
  • Unterstützung bei Schiffsunfällen und Haftungsfragen
  • Krankentagegeldversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Sachversicherung (u.a. Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Reisegepäckversicherung, Feuerversicherung und Einbruchdiebstahlversicherung)
  • Fahrzeugversicherung (Teil- und Vollkaskoversicherung, Insassenversicherung, Schutzbrief, KFZ-Haftpflicht)
  • Private Krankenversicherung und Zahnzusatzversicherung
  • Restschuldversicherung
  • Rechtsschutzversicherung (Kostendeckung)

Gerne können Sie sich aber auch mit anderen Ihrer individuellen Probleme an uns wenden!

Was können wir für Sie tun?

Wenn Ihre Versicherung nicht leisten möchte oder Sie ohnehin das Gefühl haben, sich unter dem Druck einer Beratungssituation oder aufgrund der Unkenntnis bzw. der Falschberatung für die falsche Versicherung entschieden haben oder sogar eine Versicherung abgeschlossen haben, die Sie nicht brauchten/ wollten, und Sie daher das Versicherungsvertragsverhältnis beenden möchten, gibt es viele verschiedene Möglichkeit der Vertragsbeendigung.

Wir prüfen für Sie, ob in Ihrem Fall

  • die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
  • die ordentliche Kündigung
  • der Rücktritt
  • der Widerruf

die beste Lösung ist.

Für Ihr Recht

Marten Krüger

Marten Krüger

Rechtsanwalt

Lebensversicherung und Rentenversicherung widerrufen

Bis zu tausende Euro mehr im Vergleich zur Kündigung oder zum Verkauf Ihrer Versicherung.

Spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte setzen sich für die Rechte von Verbrauchern ein.

Lebensversicherung Widerruf

Unsere Expertise

Weil nur Ergebnisse zählen

In einem Versicherungsfall hat man auf der Gegenseite immer entweder die oft übermächtigen Versicherungskonzerne oder die Versicherungsmakler/-vermittler.

Wir haben die notwendige Expertise in diesen Fällen, da wir seit der Kanzleigründung erfolgreich gegen die übermächtigen Banken, Finanzdienstleistungskonzerne und Finanzberater/Finanzvermittler kämpfen. Wir wissen, worauf es sowohl im Beratungsfall als auch im Falle der Schadensabwicklung ankommt.

Ob wir auch in Ihrem Fall erfolgreich Ihre Ansprüche durchsetzen können oder Ansprüche Dritter an Sie abwenden können, prüfen wir gerne in einer kostenlosen Ersteinschätzung. Nutzen Sie unser Angebot, indem Sie in einigen wenigen Minuten das Kontaktformular ausfüllen!

Welche Versicherungen können betroffen sein und wie können wir helfen?

Wer die Möglichkeit absichern möchte, dass er schon vor der Altersrente nicht mehr arbeiten kann, wählt hierzu die Berufsunfähigkeitsversicherung. Leider wird immer häufiger darüber berichtet, dass Versicherte Ihre vereinbarten Leistungen gar nicht bzw. nur in gekürzter Höhe erhalten. Oftmals berufen sich die Versicherungen auf fehlende oder falsche Angaben beim Abschluss der Versicherung (vorvertragliche Anzeigepflicht).

Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Ansprüche im Antragsverfahren durchzusetzen. Fragen Sie uns auch zu Themen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch der beste Freund des Menschen kann Ursache für Personen- oder Sachschäden sein.

Nach den neuesten Änderungen im Hundegesetz am 1.Januar 2016 bleibt die Pflicht der Hundehalter in Schleswig-Holstein- ebenso wie in vielen anderen Bundesländern- bestehen, eine Haftpflichtversicherung für Ihre mehr als dreimonatigen Vierbeiner abzuschließen. Hierbei ist eine Mindestversicherungssumme für Personenschäden (500.000.-Euro) und Sachschäden (250.000.- Euro)vorgeschrieben. (§ 6 – Haftpflichtversicherung).

Wichtig beim Abschluss einer Versicherung:
Achten Sie darauf, dass andere Personen, die auf Ihren Hund aufpassen ebenfalls versichert sind. Mietschäden in Wohnungen, die durch den Hund entstanden sind, sollten abgedeckt sein. Für die Wahl der richtigen Versicherung ist ebenfalls entscheidend, dass im Vertrag die Summe der Selbstbeteiligung nicht zu hoch ist, da Sie andernfalls in den meisten Fällen für den Schaden selber einstehen müssen.

Der häufigste Fall für uns ist der klassische Autounfall oder Diebstahl eines Fahrzeuges. In vielen Fällen verweigert der Versicherer die Leistung komplett oder nimmt  unberechtigte Kürzungen vor. Dies vor allem bei Reparaturrechnungen der Werkstätten.

Eine Wohngebäudeversicherung und eine Hausratversicherung ist eine Sachversicherung für das eigene Heim und dessen Einrichtungsgegenstände. Bei dieser Versicherung kommt es auf die Bestimmung der richtigen Höhe der Versicherungssumme an, denn hier ist es wichtig, ob der Neuwert oder der sog. Zeitwert von der Versicherung angesetzt wird. Dies kann einen großen Unterschied machen.

Auch ist das versicherte Ereignis von Bedeutung, welches in dem Vertrag abgesichert werden soll (z.B. Brand, Sturm, Leitungswasser, Raub oder Einbruch).

Bei der privaten Krankenversicherung kommt es oftmals darauf an, ob eine konkrete Behandlung erforderlich ist oder nicht. Hier wird die Leistung oft verweigert.
Die Ablehnung der Leistung wird oftmals auch wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung begründet.

Der Verbraucher versichert sich gegen die hohen Kosten, die eine rechtliche Auseinandersetzung im privaten Bereich, aber auch im Verkehrs-, Miet- oder Internetrecht mit sich bringen kann.
Wir helfen Ihnen, Deckungsschutz zu erlangen, wenn Ihre Versicherung im Schadensfall nicht für die Regulierung einsteht oder diese unnötig hinauszögert.

Eine Form der Risikolebensversicherung ist die Restschuldversicherung. Diese dient dem Kreditgeber als zusätzliche Sicherheit und wird im Kreditvertrag an das Geldinstitut abgetreten, so dass bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die fälligen Raten, bzw. im Todesfall des Versicherten die Restschuld, des aufgenommenen Darlehens getilgt wird. Wir empfehlen, prüfen zu lassen, ob eine Restschuldversicherung im konkreten Fall notwendig ist. Häufig deckt eine Lebensversicherung diesen Bereich bereits ab.

Wenn Sie den Eindruck haben, Ihre Versicherung verweigert zu Unrecht die Zahlung, sollten Sie zeitnah Beschwerde einlegen. Wir helfen Ihnen gerne Ihre Ansprüche gegenüber den Versicherungen geltend zu machen.

Wenn die geplante Urlaubsreise plötzlich abgesagt werden muss, kann der Ärger über die versäumte Erholung nur noch dadurch schlimmer werden, dass der Versicherer den Ausfall nicht zahlen will, obwohl Sie exakt dieses Risiko bei ihm versichert haben.

Lassen Sie sich nicht entmutigen, in vielen Fällen –gerade, wenn es sich um eine größere oder kostspieligere Reise handelt- kann es sich lohnen, um Ihr Recht zu kämpfen.
Doppelt versichert?

Wenn Sie Ihre Reise mit Ihrer Kreditkarte gezahlt haben, kann es sein, dass Sie bereits über diese eine Reiserücktrittsversicherung haben. Prüfen Sie jedoch den Umfang bzgl. der Fragen, wer und was in welcher Höhe versichert ist und ob eine Selbstbeteiligung im Leistungsfall fällig ist.

Niemand, setzt sich gerne mit der Tatsache auseinander, dass das eigene Leben endlich ist. Wer jedoch sicherstellen möchten, dass seine Familie nicht über die Trauer hinaus auch noch in eine finanzielle Notlage gerät, wird sich rechtzeitig mit deren Absicherung in Form einer Risikolebensversicherung befassen, die im Sterbefall die monetäre Lücke schließen soll.

Nicht selten weigern sich jedoch die Versicherungen -nach erfolgter Prüfung- die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen vollumfänglich auszuzahlen.

Wenn Sie den Eindruck haben, Ihre Versicherung verweigert zu Unrecht die Zahlung, sollten Sie zeitnah Beschwerde einlegen. Wir helfen Ihnen gerne Ihre Ansprüche gegenüber den Versicherungen geltend zu machen.

Die Unfallversicherung versichert grundsätzlich ein von außen plötzlich auf den Körper tretendes Ereignis, sprich einen Unfall. Ob ein angezeigtes Ereignis ein Unfall in diesem Sinne ist, wird dann von der Versicherung oftmals negativ beschieden. Strittig in diesen Fällen ist dann oftmals auch der sog. Invaliditätsgrad, der durch einen von der Versicherung beauftragten Arzt als zu niedrig eingestuft wird.

Hierbei verweigert der Versicherer seine Leistung mit der Begründung, dass der Versicherungsnehmer die Antragsfragen falsch beantwortet hat – er wäre seiner vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG nicht wahrheitsgemäß nachgekommen. Diese Ablehnung hält in vielen Fällen einer genaueren rechtlichen Prüfung jedoch oftmals nicht stand.

Hintergrund kann sein, dass der Vermittler der jeweiligen Versicherung die Angaben des Versicherungsnehmer schlicht falsch in den Antrag eingetragen hat. Oder behandelnde Ärzte Krankheiten und Behandlungen in der Krankenakte des Versicherungsnehmers vermerken, welche dieser niemals hatte. Ist dies der Fall, ist eine Kündigung oder Anfechtung des Versicherers oft unwirksam.

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