Widerruf britischer Lebensversicherungen

Widerruf britischer Lebensversicherungen

Am Freitagmorgen kündigte die britische Premierministerin Theresa May ihren Rücktritt für den 07. Juni an. May erklärte, dass sie keine Chancen mehr sieht, den von ihr ausgehandelten Brexit-Deal durchzusetzen. Der ungeregelte Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wirft auch für viele Verbraucher, die britische Vermögensanlagen haben, die Frage auf, wie es nach dem Brexit weitergehen soll.

Häufig hören wir von unseren Mandanten, dass sie eine britische Lebensversicherung abgeschlossen haben und nun vor der Frage stehen, wie sie weiter mit dieser verfahren sollen. Als Reaktion auf den Beschluss des Austritts haben viele Lebensversicherer bereits ihrerseits Maßnahmen getroffen. Die Policen, die durch den Brexit negativ betroffen sein könnten, wurden zum Teil bereits auf Tochtergesellschaften in Irland oder Luxemburg übertragen.

Allerdings reduziert sich durch dieses Vorgehen der Insolvenzschutz. Durch die Übertragung der ehemals im Vereinigten Königreich ansässigen Versicherungen entfällt der Schutz des „Financial Services Compensation Scheme“ (FSCS). Dieser Entschädigungsfonds schützt die Versicherungsnehmer im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Versicherers. Ein solcher Fonds ist in Irland oder Luxemburg indes nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn auch Sie eine Lebensversicherung in Großbritannien haben und sich fragen, was zu tun ist, kontaktieren Sie uns gerne. In manchen Fällen ist es möglich, dass die Versicherungen aufgrund fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen rückabgewickelt werden können. In diesen Fällen beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und Sie haben auch noch Jahre später die Möglichkeit zu widerrufen. Ob ein solcher Fall vorliegt, ist stets am individuellen Fall zu prüfen, deshalb prüfen wir Ihre Unterlagen im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung zunächst unverbindlich.

Im Rahmen unserer Arbeit konnten wir positive Ergebnisse erzielen.

Insbesondere Versicherte, welche Produkte britischer Unternehmen wie Hiscox, Markel International, Standard Life, Clerical Medical/Scottish Widows, Friends provident, Lloyds, Sali, MGM, Legal&General oder Royal London gezeichnet haben, sollten ihre Verträge überprüfen lassen.

Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich. Wir beraten Sie über Ihre weiteren Optionen.

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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