Lebensversicherung, Rentenversicherung widerrufen
Bis zu tausende Euro mehr im Vergleich zur Kündigung oder zum Verkauf Ihrer Versicherung.
Möglich sind oft auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Versicherungsberatung.
Nutzen Sie die verbraucherfreundliche Rechtsprechung, auch als „Widerrufsjoker“ bekannt, um sich Ihre gezahlten Beiträge sowie den sog. Nutzungsersatz zurückzuholen. Im Vergleich zur Kündigung oder zum Verkauf kann Ihnen der Widerruf bis zu tausende Euro mehr bringen.
Der Widerruf ist sogar möglich, wenn Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung bereits gekündigt haben und dabei Verluste gemacht haben.
Möglich sind oft auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Beratungsunternehmen wegen fehlerhafter Versicherungsberatung, weil beispielsweise über ein Totalverlustrisiko, welches auch bei bestimmten Renten- und Lebensversicherungen bestehen kann, nicht aufgeklärt wurde.
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Rechtliche Prüfung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte
Mandatierung
Wir setzen Ihren Widerruf durch.
Auszahlung und Rückerstattung
In den Medien als „Widerrufsjoker“ bezeichnet können sich Versicherte noch heute durch einen Widerruf von ihrer Lebens- oder Rentenversicherung lösen und dabei erhebliche Ersparnisse erzielen.
Der Bundesgerichtshof hat laut mehreren Urteilen entschieden, dass ein sogenanntes ewiges Widerspruchsrecht besteht, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde.
Bei einer Kündigung erhält der Versicherungsnehmer nur den von der Versicherung festgesetzten Rückkaufswert. Bei einem Widerruf erhält der Versicherungsnehmer die Summe seine eingezahlten Beiträge sowie Zinsen zurück. Daher ist die Kündigung verglichen mit dem Widerruf häufig mit erheblich Einbußen verbunden.
Die Möglichkeit des Widerrufs trifft generell bei Verträgen zu, die zwischen dem 29. Juli 1994 und 31.12.2007 abgeschlossen wurden. Der Widerruf ist auch möglich, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde oder die Versicherung regulär abgelaufen ist.
Die Möglichkeit des Widerrufs trifft generell bei Verträgen zu, die zwischen dem 29. Juli 1994 und 31.12.2007 abgeschlossen wurden. Der Widerruf ist auch möglich, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde oder die Versicherung regulär abgelaufen ist.
Wieviel Verträge sind betroffen?
Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg können allein mindestens 24 Millionen Lebensversicherungen rückabgewickelt werden.
Eine weitere Option sind oft auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Beratungsunternehmen wegen fehlerhafter Versicherungsberatung. Wir prüfen für Sie auch, ob Sie anlegergerecht beraten und pflichtgemäß über die relevanten Risiken aufgeklärt worden sind.
In 4 Schritten zum Widerruf / Schadensersatz |
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Schritt 1 |
Sie reichen Ihre Unterlagen ein | Rechtliche Prüfung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte |
Schritt 2 |
Sie erhalten kostenfrei und unverbindlich unsere Einschätzung | Einschätzung, Höhe Ihres Anspruchs, Kostenaufklärung (auf Wunsch die Option nur im Erfolgsfall zu zahlen) |
Schritt 3 |
Mandatierung | Durchsetzung Widerruf/Schadensersatz |
Schritt 4 |
Auszahlung und Rückerstattung |
Die Höhe Ihres Anspruches berechnet sich nach der Beitragsart, der monatlichen Beitragshöhe, der bisherigen Laufzeit und dem ggf. entstandenen Nutzungsersatz. In unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung berechnen wir diese für Sie.
Bei bestehender Rechtsschutzversicherung wird diese in der Regel die Kosten des Verfahrens übernehmen. Im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Erstschätzung übernehmen wir gern die Deckungsanfrage für Sie.
Sollten Sie keine Rechtschutzversicherung haben, können wir Ihnen mit unseren exklusiven Finanzierungspartner auf Wunsch die Option anbieten, nur im Erfolgsfall zu zahlen.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung lohnt es sich für Sie, Ihre Lebens- bzw. Restschuldversicherung überprüfen zu lassen. Schicken Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten und Versicherungsunterlagen.
Wir prüfen diese unverbindlich und kostenfrei auf die Möglichkeit eines Widerrufs. Zudem prüfen wir für Sie, ob Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Versicherungsberatung bestehen.
In den Medien als „Widerrufsjoker“ bezeichnet können sich Versicherte noch heute durch einen Widerruf von ihrer Lebens- oder Rentenversicherung lösen und dabei erhebliche Ersparnisse erzielen.
Der Bundesgerichtshof hat laut mehreren Urteilen entschieden, dass ein sogenanntes ewiges Widerspruchsrecht besteht, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde.