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Markenrecht

Das Markenrecht im Überblick – das sollten Sie beachten!

29. Januar 2019/von Dirk-Rudolf Beinling

Was ist eine Marke?

Eine Marke kennzeichnet Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Die Kennzeichnung kann dabei nach dem § 3 I MarkenG wie folgt aussehen: „Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“ Ziel ist demnach die Unterscheidung von anderen Unternehmen und deren Produkte oder Dienstleistungen. Dies ist gerade deshalb wichtig, weil durch eine Marke das Kaufverhalten der Verbraucher beeinträchtigt werden kann, wenn diese damit eine bestimmte Qualitätseigenschaft assoziieren. Unterscheiden sollten Sie auch noch zwischen verschiedenen Markenarten wie etwa Einzelmarken, bei denen jedes Produkt eine eigene Marke hat oder Familienmarken, bei denen mehrere Produkte unter der gleichen Marke vertrieben werden.

Wie schütze ich meine Marke?

Grundsätzlich erfolgt der Schutz durch das Markenrecht mit der Anmeldung und Eintragung in das Register des Deutschen Marken- und Patentamtes (DMPA). Die Anmeldung ist durch natürliche sowie durch juristische Personen möglich. Vorher sollte eine Markenrecherche gemacht werden, um sicherzustellen, dass keine ältere Marke die Anmeldung verhindern kann. Das eigentliche Eintragungsverfahren beläuft sich dann auf drei bis vier Monate. Das Besondere im Markenrecht ist, dass der Schutz ausnahmsweise auch anders erfolgen kann: eine Marke kann ohne die Registrierung beim DMPA geschützt werden, wenn ihre Kennzeichnung in der Branche einen gewissen Stellenwert erreicht hat.

Wo schützt das Markenrecht?

Im Markenrecht ist sowohl ein nationaler, europäischer wie auch internationaler Schutz möglich. Voraussetzung für einen europäischen Schutz ist die Eintragung der Marke als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Dagegen ist nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) auch möglich eine Marke international schützen zu lassen, wenn Sie einen Antrag auf internationale Registrierung durch das DMPA an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) stellen lassen.

Was tun bei Markenrechtsverletzungen?

Wenn eine Marke verletzt wird, dann durch eine Verwendung eines ähnlichen oder identischen Zeichens zur Vermarktung ähnlicher oder identischer Waren oder Dienstleistungen. Es kommt hier zu einer Verwechslungsgefahr. Als Inhaber einer Marke haben Sie das Recht, anderen gegenüber solche Tätigkeiten zu verbieten. Der erste Schritt ist immer eine Abmahnung. Was diese beinhalten soll und welche Folgen die Abmahnung nach sich führt erklären wir Ihnen gerne. Kommen Sie zu uns und lassen Sie sich beraten.

Abmahnung erhalten?

Doch was ist zu tun, wenn Sie selbst eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung erhalten? In diesen Fällen wird von Ihnen eine Unterlassungserklärung gefordert, die Sie nicht ohne die vorherige Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin unterzeichnen sollten. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter und prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist.

Foto: Pixabay


Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung, Kompetenz und exzellenten Leistungen im gewerblichen Rechtsschutz. Unser Rechtsanwalt Dirk-Rudolf Beinling ist auf die Sicherung und Nutzung von Schutzrechten spezialisiert. Wir finden für Sie eine exakte klare Lösung, die einfach auf den Punkt gebracht ist. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

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Autor des Beitrags: Dirk-Rudolf Beinling


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Alexander B. Schwer


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Allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Handel- und Gesellschaftsrecht, Steuer- und Wirtschaftsrecht, IT-Recht

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