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DSGVO keine Abmahnung

Verstoß gegen DSGVO – Die Schonzeit ist Vorbei! Bußgelder werden verhängt!

13. Februar 2019/von Dirk-Rudolf Beinling

DSGVO – was ist das?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dient dem Schutz von natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und bildet seit dem 25. Mai 2018 den Datenschutzrahmen für die gesamte Europäische Union. Die Einführung von hohen Bußgeldern soll sicherstellen, dass die DSGVO eingehalten wird.

Erste Bußgelder wurden bereits verhängt
Erste Bußgelder wurden verhängt und zeigen, dass sich nicht alle Unternehmen an die neue DSGVO halten.

Dies liegt überweidend daran, dass Unternehmen Probleme bei der Umsetzung haben.

Wie viele Bußgelder bereits verhängt wurden ist unklar, da die Zahlen nicht öffentlich gemacht werden. Fakt ist aber, dass Bußgelder innerhalb der Europäischen Union verhängt worden sind. So musste beispielsweise ein Unternehmen aus Hamburg eine Strafe von 5000 Euro und zusätzlich 250 Euro Gebühren zahlen, weil dieses gegen Artikel 28 Absatz 3 der DSGVO verstoßen haben soll, so die zuständige Datenschutzbehörde. Diese begründete ihre Entscheidung mit dem Fehlen eines Auftragsverarbeitungsvertrages mit einem spanischen Postdienstleister. Werden Daten an Dritte weiter gegeben muss ein zusätzlicher Vertrag zum Datenschutz geschlossen werden, der viele Aspekte, wie zum Beispiel Details zu den getroffenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, berücksichtigen muss. Bereits in sieben Bundesländern wurden Verstoße geahndet. Spitzenreiter ist dabei Nordrein-Westfahlen mit 33 Bußgeldbescheiden.

Höhe der Strafen steigt an
Die Bußgelder für einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (Vorläufer der DSGVO) lagen bisher im Rahmen von 50.000 bis maximal 300.000 Euro. Ein Verstoß gegen die neue DSGVO kann bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes nach sich ziehen.

Empfehlung

Keinesfalls sollten die neuen Vorgaben der DSGVO ignoriert werden, da empfindliche Strafen drohen.

Wir können Ihr Unternehmen DSGVO fest machen!

Wettbewerbsverletzung.

Foto: Pixabay


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Autor des Beitrags: Dirk-Rudolf Beinling


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