- Immobilien- und Baufinanzierungsdarlehen, die die nach dem 10.06.2010 geschlossen wurden
- Darlehen für sonstige Zwecke (Auto, Renovierung, Hochzeit, Urlaub, etc.), die seit dem 10.06.2010 geschlossen wurden
- Laufende und bereits abgelöste Darlehen (mit und ohne Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung), die seit 2002 geschlossen wurden
- Immobiliendarlehen, die vor dem 10.06.2010 geschlossen wurden und bei denen der Widerruf bereits bis zum 21.06.2016 gegenüber der Bank oder Sparkasse erklärt wurde
Wieviel Verträge sind betroffen?
Nach unseren Schätzungen sind Millionen von Darlehensverträgen betroffen.
Im Februar 2015 veröffentlichte die Verbraucherzentrale Hamburg eine Untersuchung, bei der rund Widerrufsbelehrungen von 1500 Immobiliendarlehensverträgen geprüft wurden. Das damalige Prüfergebnis der VBZ: rund 89% der geprüften Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft.
Dort sind u.a. Darlehensverträge folgender Banken geprüft worden, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen aufwiesen:
Allianz, Augsburger Aktienbank eG, AXA Lebensversicherung AG, Berliner Sparkasse, BHW Bausparkasse AG, BW Bank, Commerzbank, Debeka Bausparkasse, Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Deutsche Bank, Deutsche Kreditbank AG, Dresdner Bank, DSL Bank, Frankfurter Sparkasse, Hamburger Sparkasse, Hamburger Volksbank eG, HypoVereinsbank, ING Diba, Kreissparkasse Köln, Landessparkasse zu Oldenburg, Münchner Hypothekenbank, PSD Bank Bord eG, R+V Lebensversicherung AG, SEB, Sparda Bank Baden-Württemberg eG, Sparda Bank Hamburg eG, Sparda Bank Hannover eG, Sparda Bank München eG, Sparda Bank Nürnberg eG, Sparda Bank Südwest eG, Sparda Bank West eG, Sparkasse Hannover, Sparkasse Harburg-Buxtehude, Sparkasse Holstein, Sparkasse Köln Bonn, Sparkasse Wetzlar, Stadtsparkasse München,