UNSERE TÄTIGKEITSGEBIETE

Wirtschaftskanzlei HP&C

Tätigkeitsgebiet

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT

Das Bankrecht beschäftigt sich mit der Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden: Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Kreditvertragsgeschäft und Kreditsicherung sowie dem Zahlungsverkehr. Zum Zahlungsverkehr zählen Belange des Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel – und Scheckverkehr, EC-Karte und Electronic sowie Online-Banking und das Kreditkartengeschäft.

Das Kapitalmarktrecht ist umfangreich und beschäftigt sich mit dem Aktienrecht, Börsenrecht und Wertpapierrecht. Kapital kann in vielen Formen angelegt werden, durch die rechtliche Fragen und Probleme für gewerbliche und private Anleger entstehen können.

Tätigkeitsgebiet

ERBRECHT

Erben und Vererben können komplizierte Prozesse sein, bei denen es sich anbietet frühzeitig anwaltlichen Rat und Hilfe einzuholen. Vermögen sichern, Absicherung schaffen, steuerliche Möglichkeiten nutzen und Erbstreitigkeiten vermeiden – das Erbrecht regelt wer welches Vermögen erhält und wie dies geschieht.

Seit Jahren vertreten wir Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet und Nachbarländern in erbrechtliche Angelegenheiten.

Tätigkeitsgebiet

STEUERRECHT

In Deutschland gibt es zahlreiche Arten von Steuern, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucher auf vielen Ebenen betreffen können, denn das Steuerrecht sollte keinesfalls als isoliertes Rechtsgebiet betrachtet werden, sondern vielmehr als eines das sich auf alle anderen auswirkt.

Erbschafts-, gesellschafts- oder zivilrechtliche private Vorgänge können die Folge einer Steuerpflicht nach sich ziehen.

Die Nichtbeachtung einer solchen kann dann sogar dazu führen, dass Sie sich im Bereich einer potentiellen Strafbarkeit bewegen.

Tätigkeitsgebiet

HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Für Gewerbetreibende ist es unerlässlich sich über handels- und gesellschaftsrechtliche Vorschriften im Klaren zu sein.

Das Handelsrecht bestimmt über die besonderen Vorschriften, die sich ergeben, wenn Kaufleute miteinander Rechtsbeziehungen eingehen, während das Gesellschaftsrecht die grundlegenden Strukturen vorgibt, die zur Führung eines Unternehmens gehören.

Tätigkeitsgebiet

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

Der gewerbliche Rechtsschutz als Teil des Rechts des geistigen Eigentums befasst sich im Wesentlichen mit dem Schutz des geistigen Schaffens auf dem gewerblichen Gebiet.

Zu den einschlägigen Regelungen gehören insbesondere das Patent- und Markenrecht sowie das Gebrauchsmuster- und Designrecht. Nur Unternehmen, die ihre Ideen, Marken und Produkte effektiv vor Produktpiraterie bzw. Plagiaten sowie Missbrauch schützen können, können den wirtschaftlichen Erfolg eines Produkts oder einer Marke im Wettbewerb erhalten.

Tätigkeitsgebiet

ARBEITSRECHT

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber, weil wir festgestellt haben, dass das Verständnis für die Ansprüche und die Denkweise beider Parteien Grundlage für die beste Beratung und Vertretung im Einzelfall ist.

Eine besondere Hilfestellung sind wir für solche Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die im Bereich der Finanzwirtschaft tätig sind und rechtliche Beratung benötigen. Hier bieten wir eine Schnittstelle zwischen dem Arbeitsrecht und dem Bank- und Kapitalmarktrecht.

Tätigkeitsgebiet

VERSICHERUNGSRECHT

Was tun, wenn der Versicherer die Leistung verweigert?

Allgemein gesprochen, sollen Versicherungen bestimmte Risiken in verschiedenen Lebenssituationen absichern. Tritt der sog. Schadensfall ein, kommt es immer wieder vor, dass der Versicherer nicht eintritt und nicht leistet. Dadurch können dem Versicherten erhebliche finanzielle Risiken entstehen, die bis zur existenziellen Bedrohung werden können.

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LEASINGRECHT

Eine einheitliche rechtliche Regelung des Leasingrechts gibt es bis heute nicht, genauso wenig, wie eine gesetzliche Definition des Begriffs „Leasing“. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält jedoch eine ganze Reihe von Normen, die sich (auch) auf das Leasingrecht anwenden lassen. Als Beispiel kann man hier die Bestimmung über die Klauselkontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) zu nennen, oder die Möglichkeit kaufrechtliche Mängelgewährleistungsansprüche geltend machen zu können. Zu beachten sind auch immer steuerrechtliche Bezüge.