Co.Net Berater

CO.NET Verbrauchergenossenschaft e.G. – Berater Marc Hochschild verklagt


Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

CO.NET – jetzt geraten die Berater in den Fokus


Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

Der Skandal um die wirtschaftlich schwächelnde CO.NET Verbrauchergenossenschaft weitet sich aus:

  • 25.09.2023: Das Amtsgericht Stade beschließt die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens (Az. 73 IN 73/23)
  • 10.10.2023: Das Amtsgericht Stade hebt den Beschluss über die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens wieder auf
  • 25.01.2024 Auf der Generalversammlung bestätigt die CO.NET, dass es Steuerschulden in einer Größenordnung von etwa EUR 3,1 Mio. gebe
  • 15.02.2024: Das Amtsgericht Stade beschließt erneut die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens (Az. 73 IN 8/24)
  • 23.02.2024: In der Presse wird über Razzien in Spanien, Polen und Deutschland sowie die Verhaftung des Vorstandes der CO.NET, Herrn Thomas Limberg, berichtet. Es ist die Rede von „Clankriminalität“ und einen „Geldwäschenetzwert“ sowie der Veruntreuung von mindestens EUR 6 Mio. durch den Haupttäter. Tatsächlich könnte der Schaden noch sehr viel höher liegen, denn während die Bilanz der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG für das Geschäftsjahr 2021 Aktiva in Höhe von insgesamt knapp EUR 130 Mio. ausweist, werden erste Stimmen laut, wonach sich der Wert der auf Mallorca gelegenen Immobilien auf lediglich etwa EUR 20 bis 25 Mio. belaufen soll. Der erklärungsbedürftige „Fehlbetrag“ würde dann etwa EUR 100 Mio. betragen.
  • 07.03.2024:  Für diesen Tag hatte das Amtsgericht Stade einen Termin zur Zwangsversteigerung des Firmensitzes in Drochtersen anberaumt (Az. 71 K 14/22)
  • 05.2025: CO.NET Verbrauchergenossenschaft e.G. – Berater Marc Hochschild verklagt

Nachdem das Amtsgericht Stade mit Beschluss vom 01.05.2024 (73 IN 8/24) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CO.NET Verbrauchergenossenschaft e.G. eröffnet hat und sich zwischenzeitlich herauszukristallisieren scheint, dass diese über relevante Vermögenswerte, die zu einer Befriedigung der Genossenschaftsmitglieder führen könnten, nicht verfügt, stellt sich quasi automatisch die Frage, ob nicht noch andere Personen haftbar gemacht werden können.

Jetzt haben sich vier Genossenschaftsmitglieder entschieden, Ansprüche gegen den damaligen Berater Marc Hochschild geltend zu machen, aufgrund dessen Empfehlungen sie die Genossenschaftsanteile erworben hatten. Herr Hochschild wird im Zusammenhang mit der Präsentation zu einem Gewinnspiel wie folgt als „CO.NET Genossenschaftsberater“ vorgestellt:


Co.Net

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Die vier Genossenschaftsmitglieder werfen dem „Genossenschaftsberater Marc Hochschild“ vor, sie im Zusammenhang mit dem Erwerb der Genossenschaftsanteile jeweils fehlerhaft beraten zu haben. So habe Herr Hochschild ihnen gegenüber etwa behauptet, dass die CO.NET Verbrauchergenossenschaft e.G. mit dem Kapital der Genossenschaftsmitglieder verschiedene Luxus-Ferienimmobilien in Cala Ratjada/Mallorca erwerben und betreiben würde. Die Genossenschaft sei alleinige Eigentümerin der Immobilien – und somit indirekt auch deren Mitglieder. Und weil für den Erwerb der Immobilien lediglich das Genossenschaftskapital verwendet werde und keine Bankkredite in Anspruch genommen würden, sei die CO.NET in der Lage, an ihre Mitglieder eine jährliche Rendite von etwa 10% auszuzahlen. Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen sei absolut sicher und weise keinerlei Verlustrisiken auf, da ja schließlich in Sachwerte investiert werde. Zudem – so der weitere Vorwurf – habe Herr Hochschild erklärt, dass hinsichtlich der Genossenschaftseinlagen vollumfänglicher Versicherungsschutz sogar gegen einen Totalverlust bestehe, der selbst dann greifen würde, wenn „jemand mit dem Geld durchbrennen würde“.

Inzwischen dürfte feststehen, dass die CO.NET Verbrauchergenossenschaft keine dieser Immobilien zu Eigentum erworben hat. Sie hat das Kapital vielmehr einer in Spanien ansässigen Tochtergesellschaft überlassen, die wiederum mit dem ihr überlassenen Genossenschaftskapital die Immobilien gekauft hat und insoweit auch als Eigentümerin jeweils im spanischen Grundbuch eingetragen sein soll. Wenn also der „Genossenschaftsberater Marc Hochschild“ hinsichtlich der Eigentümerstellung der CO.NET tatsächlich falsche Angaben gegenüber seinen investitionswilligen Kunden gemacht haben sollte, dann – so die Überzeugung des Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen – müsse Herr Hochschild für den Schaden, der infolge seiner fehlerhaften Beratung entstanden ist, haften.

Auch der vermeintliche Versicherungsschutz für das Genossenschaftskapital scheint in Wirklichkeit nicht zu bestehen. Die Euler Hermes Deutschland jedenfalls stellte klar, dass Rechte aus dem Versicherungsvertrag lediglich der CO.NET Verbrauchergenossenschaft e.G. als Versicherungsnehmerin, nicht aber den einzelnen Genossenschaftsmitgliedern selbst zustehen würden und verwies im Übrigen auf den Insolvenzverwalter. Dieser wiederum veröffentlichte auf seiner Homepage ein „Gutachten zur Frage der Nachrangigkeit der Forderungen der CO.NET-Genossen“ mit Datum vom 03.07.2024, wonach die Ansprüche der Genossenschaftsmitgliedern keine Insolvenzforderungen darstellen würden. Erst und nur dann, wenn bei der Verteilung der Insolvenzmasse an die einfachen und nachrangigen Insolvenzgläubiger der CO.NET noch ein Überschuss verbleibt, stehe dieser den Genossen zu. Realistisch dürfte davon auszugehen sein, dass das Vermögen der CO.NET Verbrauchergenossenschaft e.G. nicht einmal ausreichen wird, um die Insolvenzgläubiger zu befriedigen – geschweige denn, dass ein Überschuss verbleibt, der unter den Genossenschaftsmitgliedern aufgeteilt werden könnte.

Aufgrund der Entscheidung der vier Genossenschaftsmitglieder wird jetzt das Landgericht Itzehoe darüber zu entscheiden haben, inwieweit Herr Hochschild tatsächlich fehlerhaft beraten und sich daher gegenüber seinen ehemaligen Kunden schadensersatzpflichtig gemacht hat. Entscheidet das Gericht zugunsten der Genossen, könnten sich diese aus dem Insolvenzverfahren verabschieden.

Haben Sie ebenfalls Genossenschaftsanteile auf Empfehlung eines Beraters erworben und fürchten, im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit Ihren Forderungen auszufallen? Fühlen Sie sich ebenfalls fehlerhaft beraten und Erwägen Sie ebenfalls, Schadensersatzansprüche gegen Ihre/n Berater/in geltend zu machen? Dann sprechen Sie uns gerne an und wir klären gemeinsam, welche Möglichkeiten bestehen.


Wenn Sie nähere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenlose Beratung zur Verfügung.

Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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