CoNet Genossenschaftsberater

Sie waren „Genossenschaftsberater“ der CoNet. Warum Sie in der Haftung sind und wie Sie da raus kommen könnten.


Sie waren „Genossenschaftsberater“ der CoNet? Warum Sie wohl in der Haftung sind und wie Sie da raus kommen könnten.

Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

Dabei konnten in manchen Fällen auch Vermittler helfen, die erkannt hatten, dass sie von gewissenlosen Vertriebsköpfen mißbraucht wurden.


Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möchte ich mich an Sie wenden, wenn Sie seit Mitte 2015 als Genossenschaftsberater für die CoNet Verbrauchergenossenschaft tätig waren und Anleger eingeworben haben bzw. Genossenschaftsanteile vermittelt haben.

Und ja, Sie haben diese überwiegend wahrscheinlich „vermittelt“, egal was Ihr Vertriebskopf Ihnen erzählt. Die Rechtsprechung sieht dies sehr eng und nur das zählt.

Möglicherweise haben Sie damals Anleger mit Argumenten überzeugt, von denen Sie Seinezeit felsenfest überzeugt waren, dass sie die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen rechtfertigen. Sonst hätten Sie dies ja kaum getan.

In diesem Fall sollten wir dringend in einen Austausch treten.


Meiner Meinung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: es hätte seit Mitte 2015 von Ihnen stets ein Verkaufsprospekt vorgelegt werden müssen, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde.

Des Weiteren hätten Sie, wie Ihnen möglicherweise in den letzten Monaten bewusst geworden ist, gemäß anderer gesetzlicher Bestimmungen auch eine entsprechende Zulassung und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besitzen müssen.

Uns liegen Unterlagen vor, die darauf hindeuten, dass dies in vielen Fällen bei Genossenschaftsberatern der CoNet Verbrauchergenossenschaft offenbar nicht der Fall war. Sie sind daher nicht allein in dieser Angelegenheit.

Es besteht die Möglichkeit, dass Vertriebsvorstände, Vertriebskoordinatoren oder Vertriebsköpfe Ihnen möglicherweise etwas anderes bezüglich Zulassung und Prospektpflicht mitgeteilt haben. Jedoch ist zu betonen, dass meiner Meinung nach vor dem Gesetz Sie als Vermittler gelten, und es gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.

Falls Sie nun befürchten, dass man Sie mit der Haftung alleine lassen wird, was meiner Meinung nach der übliche Umgang von dubiosen Anlagegesellschaften mit ihren Vermittlern ist, lade ich Sie ein, sich unverbindlich mit mir auszutauschen.

Im Interesse Ihrer Anleger und zur Klärung Ihrer rechtlichen Position können wir gemeinsam über Ihre Situation sprechen.

Meiner Erfahrung nach wird unser Gespräch nicht zu Ihrem Schaden sein. Im schlimmsten Fall werden Sie Erkenntnisse gewinnen und Ihre Position besser beurteilen können.

Bitte zögern Sie nicht, sich zu melden, damit wir einen Gesprächstermin vereinbaren können.

Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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