CO.NET: Insolvenz eröffnet – Was bedeutet das für Sie?
Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.
Da Klagen und Vergleiche in einigen Verfahren nun keine Option mehr darstellen, fokussieren wir uns für unsere Mandanten auf das Vorgehen gegen die Vermittler.
In diesen Verfahren besteht die höchste Chance auf eine vollständige Rückzahlung der Investition.
Viele Anleger scheuen allerdings davor zurück, diesen Schritt zu gehen. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass die Vermittler klar hätten erkennen müssen, dass sie ein „Schneeballsystem“ nicht vertreiben dürfen. Dies hätte sich ihnen nach sorgfältiger Prüfung erschließen müssen.
Aus diesem Grund werden diese Verfahren häufig prozessfinanziert, wodurch für unsere Mandanten ein minimales Risiko entsteht.
Wir haben bereits Kündigungs- und andere Rechtsfragen bei der Genossenschaft und dem Geschäftsführer angemeldet.
Sobald die strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen sind, werden wir Akteneinsicht beantragen und gegebenenfalls Forderungen anmelden.
Die Versicherung der CO.NET wurde kontaktiert, allerdings muss der Versicherungsumfang und die Deckung zunächst geklärt werden. Ein Treffen mit der Versicherung ist in Planung.
Auch gegen Berater der CO.NET wird vorgegangen, da diese die Anleger möglicherweise nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt haben.
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Der Insolvenzverwalter
prüft nun alle Forderungen und Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Es wird eine Bilanz erstellt, die zunächst negativ ausfallen dürfte.
Anschließend wird mit dem Insolvenzverwalter geklärt, welche Forderungen der Anleger geltend gemacht werden können.
Der Staatsanwalt
sichert das Vermögen der möglichen Straftäter und erstellt eine Anklageschrift. Ziel ist es, weitere Vermögenswerte zu finden und Beweise gegen die Beschuldigten zu sammeln.
Da es sich um zwei öffentliche Verfahren (Insolvenzverfahren und Strafverfahren) handelt, müssen die Anleger jeweils die Zwischenergebnisse abwarten.
Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, die Auswirkungen auf die eingezahlten Gelder haben, werden wir Sie umgehend informieren.
Wenn Sie nähere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenlose Beratung zur Verfügung.
Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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