CoNet Ratenzahlungen beenden und Geld zurück

CoNet: Ratenzahlungen beenden und Geld zurück? So geht das!


Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

CoNet: Ratenzahlungen beenden und Geld zurück? So geht das!


Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

Ich wende mich heute in diesem Video an diejenigen, die als Ratenzahler bei der CoNet Verbrauchergenossenschaft Genossenschaftsanteile gezeichnet haben und sich in der Situation befinden, auf ihre Genossenschaftsanteile noch beträchtliche Summen in Raten entrichten zu müssen.

Die Sachlage ist meiner Meinung nach problematisch, insbesondere angesichts der offengelegten Bilanzen der CoNet Verbrauchergenossenschaftder Jahre 2020 und 2021 und der darin festgestellten Verluste jeweils in Millionenhöhe.


Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrags ist die Bilanz für das Jahr 2022 noch nicht öffentlich im Portal Bundesanzeiger.de aufzufinden. Zudem stellt sich die Frage nach dem Eigentümer der kaum vorhandenen Immobilien (Sachanlagen) in der letzten Bilanz.

Nicht zuletzt hat auch Stiftung Warentest (Online) in ihrem Bericht vom 18.10.23 darauf hingewiesen, dass Mitglieder, welche Genossenschaftsanteile gezeichnet und in Raten einzahlen, im Falle eines Insolvenzverfahrens damit rechnen müssen, dass der Insolvenzverwalter die noch ausstehende Summe komplett einfordert.


Meine Meinung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht lautet:

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, nicht nur unbeschadet aus dieser finanziellen Zwickmühle herauszukommen, sondern auch eine erfolgreiche Rückforderung von 100% Ihrer bisher getätigten Zahlungen zu erreichen. Dies kann sogar ohne Kündigung und ohne das übliche Hin- und Her mit AGO und Auseinandersetzungs-Guthaben erfolgen.

Für den Fall, dass mögliche Kosten einer rechtlichen Durchsetzung Sie zögern lassen, teile ich mit Freude mit, dass wir mit einem renommierten Prozesskosten-Finanzierer kooperieren, welcher Ihr Kostenrisiko erheblich begrenzen kann.

Wenn Sie nähere Informationen darüber wünschen, wie Sie diese Optionen für sich nutzen können, stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenlose Beratung zur Verfügung.

Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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