CoNet gekündigt, aber kein Geld erhalten

CoNet Verbrauchergenossenschaft: Sie haben gekündigt, aber Sie haben kein Geld bekommen?


Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

CoNet Verbrauchergenossenschaft: Sie haben gekündigt, aber Sie haben kein Geld bekommen?


Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möchte ich auf eine Angelegenheit aufmerksam machen, die viele Anleger nach der Kündigung ihrer Genossenschaftsanteile bei einer Anlegergenossenschaft betrifft. Meiner Meinung nach lässt sich auch die CoNet Verbrauchergenossenschaft als Anlegergenossenschaft bezeichnen.

Es ist beunruhigend, wenn trotz Ihrer Kündigung Ihr Geld nicht zeitnah ausgezahlt wird und Sie den Eindruck haben, mit Verweisen auf die AGO und das noch zu berechnende Auseinandersetzungs-Guthaben nur hingehalten zu werden.


Meine Meinung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht ist:

Viele Anleger sind sich möglicherweise nicht bewusst, dass sie in vielen Fällen sofort, sogar ohne formelle Kündigung und ohne das zeitaufwendige Hin- und Her mit AGO und Auseinandersetzungs-Guthaben, die volle Rückzahlung von 100% ihrer bisher eingezahlten Gelder erfolgreich erreichen können.


Wenn Sie derzeit von Verzögerungen bei der Auszahlung nach Kündigung Ihrer Genossenschaftsanteile der CoNet betroffen sind, habe ich gute Neuigkeiten für Sie.

Wir kooperieren mit einem erfahrenen Prozesskosten-Finanzierer, der Ihr Kostenrisiko erheblich minimieren kann.

Falls Sie mehr darüber erfahren möchten, ob diese auch für Sie ein Weg sein könnte, stehe ich Ihnen gerne für ein unverbindliches und kostenloses Gespräch zur Verfügung.

Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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