CoNet Prozesskostenfinanzierung

Prozesskosten-Finanzierung: der „Anwaltskosten-Airbag“


Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

Ich habe dabei Dutzende von gescheiterten und schlicht betrügerischen Kapitalanlage-Gesellschaften erleben müssen.

Was mir immer wieder aufgefallen ist: Die meisten Anleger, die gute Chancen hatten, Ihr Geld aus diesen Gesellschaften heraus zu holen, haben sich nicht getraut, weil sie das Kostenrisiko der rechtlichen Durchsetzung gescheut haben. Oder weil sie das Geld für die Durchsetzung einfach nicht hatten.


Solche Anleger, also Menschen, denen es finanziell am meisten weh getan hat, haben daher auf Ihre Ansprüche im Ergebnis verzichtet. Geld, das für das Alter, für die Lebensplanung oder für die Enkel vorgesehen war, war dann weg.

So was schmerzt mit anzusehen, denn hinter jedem solcher Verluste steht ein Schicksal.

Deswegen freue ich mich, Sie auf eine Lösung aufmerksam zu machen, die vielen Anlegern bereits bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen konnte.


Unsere Mandanten nennen es gerne den „Anwaltskosten-Airbag“, wir nennen es die Prozesskosten-Finanzierung:

1. Kosten der rechtlichen Durchsetzung begrenzen.
In meiner langjährigen Tätigkeit als Fachanwalt habe ich beobachtet, dass viele Anleger sich aufgrund der möglichen Kosten zögern, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Sorge, im Falle einer erfolglosen Klage die Anwaltskosten tragen zu müssen, ist verständlich.

2. Partnerschaft mit Prozesskosten-Finanzierer:
Um dieses Kostenrisiko zu minimieren, arbeiten wir mit einem Prozesskosten-Finanzierer zusammen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es in vielen Fällen, das Kostenrisiko im Einzelfall erheblich zu begrenzen.

3. Vorteile der Prozesskosten-Finanzierung:
Die Prozesskosten-Finanzierung fungiert gewissermaßen als Anwaltskosten-Airbag. Im Falle einer erfolglosen Durchsetzung werden wesentliche Teile der Kosten durch den Prozesskostenfinanzierer getragen, und der Mandant bleibt von diesen Kosten verschont.

Falls die Sorge um die Kosten bisher ein Hindernis für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche waren, stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenfreie Beratung zur Verfügung.

Wir können gemeinsam prüfen, ob die Prozesskosten-Finanzierung auch für Sie eine machbare Option sein kann.

Eine genaue Prüfung Ihrer Unterlagen ist nötig, um erkennen zu können ob dies auch für Sie funktionieren könnten.

Ich stehe Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenfreie erste Analyse Ihrer Unterlagen zur Verfügung.

Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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