Sie sind Ratenzahler bei der CoNet Verbrauchergenossenschaft? Dann müssen Sie dies jetzt wissen.
Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.
Sie sind Ratenzahler bei der CoNet Verbrauchergenossenschaft?
Also Sie haben dort Genossenschaftsanteile gezeichnet, die Sie teilweise eingezahlt haben, aber Sie müssen noch wesentliche Teile in Raten einzahlen?
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht sehe ich es als meine Pflicht an, Sie über potenzielle rechtliche Konsequenzen zu informieren: Es wurde bereits verschiedentlich festgestellt, dass im Falle einer Insolvenz einer Anlagegenossenschaft oder anderen Genossenschaft Ratenzahler gesetzlich verpflichtet wären, den gesamten noch ausstehenden Betrag sofort und in voller Höhe einzuzahlen. Das dies kein theoretischer Spass ist, bekamen die Ratenzahler bei der Insolvenz einer großen „Wohnungsbau-Genossenschaft“ mit Sitz in Ludwigsburg am eigenen Leib zu verspüren. Bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CoNet Verbrauchergenossenschaft wären Ratenzahler verpflichtet, den gesamten noch ausstehenden Betrag sofort und in voller Höhe einzuzahlen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der rechtlichen Position von Ratenzahlungen im Insolvenzfall und könnte für Sie erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Im Ergebnis kann dies bedeuten, dass Sie in einem solchen Fall den gesamten noch ausstehenden Zeichnungsbetrag – also die Summe aller zukünftig noch zahlbaren Raten in voller Höhe und kurzfristig – einzahlen müssten. Die Motivation eines Insolvenzverwalters, der an einer solchen der Aufdickung der Insolvenzmasse selber mittelbar wirtschaftlich profitieren könnte, verleiht solchen Vorgängen zusätzlich eine hohe Dynamik. Die gegenwärtige wirtschaftliche Situation, insbesondere der Insolvenzantrag, über den am 18.10.2023 bei Stiftung Warentest Online berichtet wurde, unterstreicht die Dringlichkeit dieser Angelegenheit. Angesichts dieser Umstände möchte ich Ihnen verdeutlichen, dass es in vielen Fällen Möglichkeiten gibt, nicht nur ohne finanziellen Schaden aus dieser Lage hervorzugehen, sondern auch eine erfolgreiche Rückforderung von 100% Ihrer bisher geleisteten Zahlungen zu erreichen. Dies kann sogar ohne Kündigung und ohne den üblichen bürokratischen Aufwand im Zusammenhang mit AGO und Auseinandersetzungs-Guthaben geschehen. Für den Fall, dass die potenziellen Kosten einer rechtlichen Durchsetzung Sie zögern lassen, teile ich mit Freude mit, dass wir mit einem renommierten Prozesskosten-Finanzierer kooperieren, der Ihr Kostenrisiko erheblich begrenzen kann. Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie erfolgreich aus dieser Situation herauskommen können, stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenlose Beratung zur Verfügung. Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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