CoNet Polen

CoNet Genossenschaftsanteile in Polen vermittelt? Und was sind die Folgen für Sie als Anleger?


Wurden CoNet Genossenschaftsanteile in Polen vermittelt? Was wären die Folgen für Sie als Anleger in der Bundesrepublik?

Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.


1. Hinweise auf polnische Vermittlung:
Unter anderem deuten Werbematerialien, zahlreiche Satzungen in polnischer und deutscher Sprache und die Bezeichnung von Herrn Markus Zakieta als „Vertriebsvorstand Polen“ auf eine mögliche Vermittlung von Genossenschaftsanteilen in Polen hin.

2. Zulässigkeit des Vertriebs in Polen:
Die Frage, ob der Vertrieb von Genossenschaftsanteilen der CoNet Verbrauchergenossenschaft nach polnischem Recht zulässig war, entzieht sich meiner Beurteilung. Es besteht die Hoffnung, dass dies der Fall war. Andernfalls könnten dem CoNet möglicherweise Ansprüche des polnischen Staates drohen. Aber es lag schon bei der Vermittlung in der Bundesrepublik kein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Verkaufsprospekt vor.


3. Fehlender Verkaufsprospekt:
Unabhängig von der polnischen Vermittlung lag kein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Verkaufsprospekt vor. Dies stellt einen Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen dar und hat potenziell Auswirkungen auf die rechtliche Situation der Anleger. Nun argumentiert der Vertrieb dann gerne mit einer angeblichen Unzuständigkeit der BaFin für einen Vertrieb in Polen. Lassen Sie mich das so formulieren: bei der BaFin wird man das meiner Meinung nach ganz anders sehen.

4. Folgen für deutsche Anleger:
Falls die Vermittlung in Polen nicht rechtmäßig war, so könnten sich erhebliche Folgen für die CoNet ergeben, die auch auf deren Vermögen Auswirkung hätte (z. b. Verfahrenskosten, Strafen, Kosten von Rechtsstreit, Schadenersatz, etc.).
Die meisten deutschen Anleger sind sich möglicherweise nicht bewusst, dass sie in vielen Fällen die Möglichkeit haben, 100% ihrer bisher eingezahlten Gelder erfolgreich zurückzuerlangen. Dies kann sogar ohne Kündigung und ohne den üblichen Prozess mit AGO und Auseinandersetzungs-Guthaben erfolgen.

5. Durchsetzung der Ansprüche:
Für Anleger, die möglicherweise aufgrund der Kosten zögern, besteht die Möglichkeit, mit einem Prozesskosten-Finanzierer zusammenzuarbeiten. Dieser kann das Kostenrisiko erheblich begrenzen und den Weg zu einer rechtlichen Durchsetzung erleichtern.

Fazit:
Die Vermittlung von CoNet Genossenschaftsanteilen in Polen wirft komplexe rechtliche Fragen auf.
Deutsche Anleger sollten sich bewusst sein, dass sie möglicherweise Ansprüche auf Rückzahlung ihrer Gelder haben.

Eine genaue Prüfung der individuellen Situation ist ratsam, um die besten rechtlichen Schritte zu bestimmen. Ich stehe Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenfreie erste Analyse Ihrer Unterlagen zur Verfügung.

Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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