CoNet Mallorca Immobilien

Co.Net: Wer ist Eigentümer der „Mallorca-Immobilien“?


Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht habe ich im Laufe meiner Karriere zahlreiche Fälle von gescheiterten Anlagegesellschaften erleben müssen.

Auch von so genannten „Anlagegenossenschaften“, so bezeichnet man Kapitalanlagegesellschaften im Mäntelchen der Genossenschaft, die gutgläubigen Anlegern mit dem guten Ruf, den die Form der Genossenschaft in Deutschland genießt, vermittelt wurden.

Deswegen habe ich habe die Bilanz 2021 der CoNet Verbrauchergenossenschaft analysiert und was ich gefunden habe, das bereitet mir Sorge.

In diesem Video erläutere ich Ihnen, warum ich besorgt bin.
Insbesondere im Hinblick auf die Darstellung des Immobilienbesitzes in den Werbematerialien der CoNet Verbrauchergenossenschaft.


Möglicherweise wurde gegenüber Ihnen und anderen Anlegern die Aussage gemacht, dass die Anlagegelder in den direkten Erwerb von Immobilien investiert werden. Also gewissermaßen in Betongold auf einer der schönsten Urlaubsinseln im Mittelmeer. Was kann da schon schief gehen, fragt man sich.

Die Bilanz für das Jahr 2021 gibt in dem Punkt jedoch Anlass zu Sorge, da von rund 87 Mio. € Anlagevermögen über 85 Mio. € als „Finanzanlagen“ und nur knapp 1,4 Mio. € als Sachanlagen ausgewiesen werden. Dies entspricht nur etwas über 1% der Bilanzsumme in Sachanlagen.


Folgende Fragen stellen sich daher, die bisher von der CoNet nicht transparent beantwortet wurden:

Sind die in manchen Werbematerialien angepriesenen „Immobilien der CoNet“ tatsächlich Eigentum CoNet Verbrauchergenossenschaft?

Oder handelt es sich möglicherweise um Immobilien, die im Eigentum anderer Personen oder Gesellschaften mit unbekannten Eigentümern stehen, wobei die CoNet diesen Personen lediglich Darlehen gewährt hat?

Diese Vermutung drängt sich mir auf.

Wären solche Darlehen besichert? Und wenn ja, wie? Welche Konditionen würden solche Darlehen haben? Aus Vertriebskreisen höre ich dazu von erstaunlichen Gerüchten, die ich hier nicht verbreiten werde.

Was genau sich hinter der Position „Finanzanlagen“ in der Bilanz 2021 verbirgt, bleibt von Seiten der CoNet ebenfalls intransparent. Die Frage, warum diese Informationen nicht offen mitgeteilt werden, ist durchaus berechtigt. Eine transparente Mittelverwendungskontrolle sieht meiner Meinung nach anders aus.

In meinem Video analysiere ich detailliert die Bilanz und verfolge Spuren auf Mallorca.

Sollten Sie im Anschluss nachdenklich werden, meine Meinung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht: In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, nicht nur unbeschadet aus dieser Anlage herauszukommen, sondern auch 100% Ihrer bisher eingezahlten Gelder erfolgreich zurückzufordern.

Für den Fall, dass mögliche Kosten einer rechtlichen Durchsetzung Sie zögern lassen, freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit einem erfahrenen Prozesskosten-Finanzierer kooperieren, der Ihr Kostenrisiko erheblich begrenzen kann.

Wenn Sie erfahren möchten, wie auch Sie von diesen Möglichkeiten profitieren können, stehe ich Ihnen gerne für eine unverbindliche und kostenlose Beratung zur Verfügung.

Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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