Urteil: Investment beim Resort „Forest Lakes Country Club“ in Kanada

Zusammenfassung des Urteils
Das Landgericht Hamburg hat am 03.12.2024 ein Versäumnis-Teil- und Endurteil in einer Sache verkündet, in der die Kanzlei Helge Petersen & Collegen die Prozessbevollmächtigten der Kläger waren.

Das Gericht hat die Beklagten, nämlich die Engel & Völkers Resorts GmbH sowie deren damaligen Geschäftsführer Ralph Peter Viereck, als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger bestimmte Geldbeträge nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus Reservierungsvereinbarungen, Dienstleistungsverträgen und Gesellschaftsanteilen zu zahlen.

Weiterhin wurde festgestellt, dass sich die Beklagten seit dem 29.08.2020 im Annahmeverzug bezüglich der Übertragung dieser Rechte befinden.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die Beklagten verpflichtet sind, die Kläger als Gesamtgläubiger von allen Schäden und Nachteilen freizustellen, insbesondere von Gebührenzahlungen und steuerlichen Nachteilen, die aus den genannten Vereinbarungen resultieren und ohne diese Verträge nicht eintreten würden.

Schließlich wurden die Beklagten verurteilt, den Klägern vorgerichtliche Kosten nebst Zinsen zu ersetzen.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.

Vfg-LG-Versäumnis-Teil--und-Endurteil_1

Tatbestand
Die Kläger nahmen die Beklagten aus fehlerhafter Anlageberatung sowie aus unerlaubter Handlung auf Schadensersatz, Feststellung der Schadensersatzpflicht für künftige Schäden sowie Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Anspruch.
Die Kläger sind Privatpersonen, wobei einer von ihnen beruflich mit Kapitalanlagen in Immobilien zu tun hatten. Die Beklagte zu 1) war im Bereich des Vertriebs und der Vermittlung von Immobilien oder Immobilieninvestments tätig, und der Beklagte zu 2) war zum Zeitpunkt der Vornahme der streitgegenständlichen Investments durch den Kläger Geschäftsführer der Beklagten zu 1).
Das streitgegenständliche Investment betraf das Resort „Forest Lakes Country Club“ in Kanada. Das zur Bebauung vorgesehene Land befand sich im Eigentum einer kanadischen Entwicklungs- und Baugesellschaft. Einzelne Parzellen sollten an Investoren veräußert werden, die von einem Wertzuwachs profitieren sollten.

Das Investment war komplex strukturiert, wobei Investoren sich an Zweckgesellschaften in Form einer LLC beteiligen sollten, die einen Landanteil erwerben sollte. Die Beteiligung der Investoren an der LLC sollte der Größe des Landes entsprechen, das die Investoren jeweils erwerben wollten.
Es waren verschiedene Szenarien für die Beendigung des Investments vorgesehen, darunter die Rückgabe der Landanteile gegen einen Erstattungsbetrag oder der Tausch der Landanteile gegen Baugrundstücke nach Aufteilung der Gesamtliegenschaft.
Die Kläger hatten sich im Oktober 2010 für den Kauf eines Landanteils entschieden und später einen weiteren Landanteil erworben. In der Folgezeit wurde die Treuhänderin umfirmiert, und den Klägern wurden Verwaltungsgebühren in Rechnung gestellt. Zudem fiel die Entwicklungsgesellschaft in die Insolvenz, und ein Verkauf der Landanteile der Kläger kam nicht zustande.
Die Kläger machten geltend, über das spezifische Risiko des „First In First Out“-Prinzips (FIFO-Prinzip) nicht hinreichend aufgeklärt worden zu sein. Sie argumentierten, dass nicht abzusehen sei, wann sie mit einer Rückzahlung rechnen könnten, da sämtliche Investoren, die sich vor ihnen beteiligt hätten, vorrangig wären.

Ferner machten die Kläger geltend, es handele sich um eine Blindpool-Investition, über deren spezifische Verlustrisiken sie nicht hinreichend aufgeklärt worden seien. Sie rügten auch die unterbliebene Aufklärung über ein Verlustrisiko, das sich aus der Berechtigung der Treuhänderin ergab, auf Anfordern der Entwicklungsgesellschaft vorab bis zu 30% des Kaufpreises zu zahlen.
Schließlich beanstandeten sie die unterbliebene Aufklärung über einen Interessenkonflikt, der sich daraus ergab, dass sich die Beklagte zu 1) selbst an dem Investment beteiligt hatte, sowie über den erheblichen Weichkostenanteil, die Höhe der an die Beklagte zu 1) geleisteten Provisionen und generell die Risiken der Anlage.

Die Kläger waren der Ansicht, dass die Beklagten Beihilfe zu einem erlaubnispflichtigen Bankgeschäft geleistet hätten und unerlaubt Finanzdienstleistungen erbracht hätten. Die Beklagten wiesen diese Vorwürfe zurück und erhoben die Einrede der Verjährung.


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Urteil gegen Engel & Völkers Resorts GmbH

Das Landgericht Hamburg hat am 03.12.2024 ein Versäumnis-Teil- und Endurteil in einer Sache erlassen, in der die Kanzlei Helge Petersen & Collegen als Prozessbevollmächtigte auftrat.

Das Gericht verurteilte die Beklagten, nämlich die Engel & Völkers Resorts GmbH sowie deren damaligen Geschäftsführer Ralph Peter Viereck, als Gesamtschuldner zur Zahlung von 87.260,20 € nebst Zinsen an den Kläger, Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus einer Reservierungsvereinbarung, eines Dienstleistungsvertrags und der Gesellschaftsanteile an einer LLC.

Urteil

Weiterhin wurde festgestellt, dass sich die Beklagten seit dem 10.11.2020 im Annahmeverzug bezüglich der Übertragung dieser Rechte befinden.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die Beklagten verpflichtet sind, den Kläger von allen Schäden und Nachteilen freizustellen, insbesondere von Gebührenzahlungen und steuerlichen Nachteilen, die aus den genannten Verträgen resultieren.

Die Beklagten wurden des Weiteren verurteilt, an den Kläger 3.927,07 € an bereits entrichteten Verwaltungsgebühren für die Jahre 2016 bis 2020 nebst Zinsen sowie 2.161,54 € an außergerichtlichen Kosten nebst Zinsen zu zahlen.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wurde auf 87.260,20 € festgesetzt.

Das Urteil basiert auf der Annahme des Gerichts, dass die Beklagte zu 1) Finanzdienstleistungen in Gestalt der Drittstaateneinlagenvermittlung erbracht hat, ohne die erforderliche Erlaubnis zu besitzen, und dass dies einen Schadensersatzanspruch des Klägers begründet. Als damaliger Geschäftsführer hafte auch der Beklagte zu 2) persönlich.


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Yachtrechtskanzlei Helge Petersen erwirkt rechtskräftiges Urteil wegen eines Betruges beim Verkauf eines Kutters

Der Kaufpreis, die Begutachtungskosten und der Werftaufenthalt wurden zu 100% vom Landgericht Flensburg für die Käufer ausgeurteilt.
Auch die Kosten wurden ersetzt. Sie hatten einen Kutter unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erworben. Der Verkäufer sträubte sich mit einem Flensburger Anwalt, den Kauf rückabzuwickeln.

Glücklicher Ausgang für die Käufer eines Kutters. Sie hatten eine Yacht gekauft, um damit über den Atlantik zu segeln. Doch die Überführung von der Schlei endete leider im Hafen der Rathje Werft. Das Schiff schlug leck und drohte zu sinken.

Die Verkäuferin und ihr Gehilfe wollten die Yacht nicht zurücknehmen. Sie behaupteten, es sei eine schöne Yacht, die dem Kaufvertrag entsprechen würde. In einem solchen Fall ist es wichtig, Beweise zu sichern, den Schaden zu ermitteln und das Richtige zu tun.
Das haben Helge Petersen und die Werft Rathje in vorbildlicher Weise getan. Es wurde fotografiert, protokolliert und ein Sachverständiger eingeschaltet. Zum Glück, denn die Verkäuferin behauptete über ihren Anwalt, dass alles in Ordnung sei. Die Yacht sei von guter Qualität und die Werft habe den Schaden eigentlich nur verschlimmert.

Der Gutachter wunderte sich, dass der Kutter überhaupt noch schwimmfähig war. Mit Bauschaum und viel bunter Farbe war alles gut präpariert. Für die Käufer sah die Yacht wunderbar aus. Sie verliebten sich in sie. Dass das Ganze auch tödlich enden konnte, wurde bei der Beweisaufnahme deutlich. Bootsbauer und Sachverständige waren sich einig, dass man damit hätte sinken können. Eine Atlantiküberquerung wäre schwimmend nicht möglich gewesen.
Der Anwalt der Beklagten setzte sich in außergewöhnlicher Weise für diejenigen ein, die die Käufer mit Farbe und Bauschaum getäuscht hatten.

Rechtskräftiges Urteil: Käufer eines mangelhaften Kutters siegen vor Gericht


Am Ende steht >> das Urteil


Und noch heute scheint der Kollege irgendwie stolz zu sein. Denn auf seiner Internetseite stellt er nach Ansicht Helge Petersens eine Entscheidung so seltsam dar, als wenn er damit den Prozess gewonnen hätte.

Wie man im obigen Urteil sehen kann, erklärt der Richter dem Kollegen sehr genau, warum er in keinem Punkt Recht hat. Helge Petersen meint, dass es nicht gut ist, auf einer Website einem potentiellen Yachtkunden zu zeigen, wie man Prozesse gewinnt, wenn das Ergebnis nicht stimmt. Warum ein solcher Beitrag?
Vielleicht, weil der Kollege wenig Erfolg hat. Weil man vielleicht etwas als Erfolg darstellen muss, was am Ende keiner ist.

Rechtlich ist es einfach. Wenn Ihre Yacht einen Mangel oder Schaden hat, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir werden dann korrekt und vor allem kostengünstig die Beweise sichern, damit Sie Ihren Schaden sicher durchsetzen können.

Und das Schönste ist, dass sie sich entgegen der Aussage des Kollegen trotzdem von der Yacht trennen können. Denn wer will schon auf einer mangelhaften Yacht sitzen bleiben, bis Jahre später ein Gericht entscheidet.
In diesem Fall hatten wir auch sehr schnell einen Vergleich angeboten, den der Kollege abgelehnt hat. Jedenfalls hat diese Ablehnung seine Mandanten einen fünfstelligen Betrag gekostet. Schlechter Rat ist im Yachtrecht also teuer.

Denn der Rat, der in diesem Blogbeitrag gegeben wird, ist teuer:
Gutachterkosten, Liegekosten, Kosten, keine andere Yacht kaufen zu können etc.
Helge Petersen, sieht jeden Blogbeitrag eines Kollegen als Rat, um neue Mandanten zu generieren. Ein durch den Kollegen beauftragter Kollege sieht in dem Beitrag keinen Rat. Somit stellt Helge Petersen klar, dass er der Meinung ist, dass es ein Rat ist aber es auch keiner sein kann, mag der Leser sich seine Meinung bilden.

Wir haben also dem Yachteigner den perfekten Rat gegeben. Auch im Yachtrecht ist die genaue Kenntnis des Beweisrechts von enormer Bedeutung.
Hier moniert ein vom Kollegen beauftragter Kollege, dass in der Äußerung ein Angriff gegen den Kollegen zu erkennen ist. Helge Petersen stellt gern klar, er ist weiterhin der Ansicht, dass im Yachtrecht beste Expertise und Taktikgefühl am Ende günstiger für den Mandanten sind. Er ist weiterhin der Ansicht, dass er ganz persönlich –was jeder geneigte Leser anders sehen kann—den Blogbeitrag als Rat empfindet. Der Kollege lässt mitteilen, dass dies kein Rat sein sollte. Jedenfalls bleibt Helge Petersen der Ansicht, dass der Beschluss welcher dem Blogbeitrag zugrunde liegt in einem Prozess der Beklagten nichts einbrachte, sondern eben nur Kosten. Sie wurde verurteilt, den angereisten Gutachter für den beschriebenen Termin zu zahlen, sie musste die Zinsen bezahlen, die durch genau die beschriebene Verzögerung entstand, sie wurde am Ende auch dazu verurteilt, die Zeugen, welche dann aus Sicht Helge Petersens nicht nötig gewesen wären, zu bezahlen. Und es gab auch noch einen weiteren Prozesstermin. Wenn man also den Beitrag als Rat, was es für den Kollegen nicht sein soll, sehen will, dann war der Rat in diesem konkreten Fall ein teurer Rat. Da Helge Petersen immer den perfekten Weg für seine Mandanten gehen will und diese Taktik in diesem Prozess genau aufging, ist er auch der Meinung, dass also die Darstellung aus diesem Fall wenig hilfreich ist, weil diese Vorgehensweise sehr teuer sein kann.

Weiter lässt der Kollege vortragen, dass verschiedene Verstöße gegen ihn nach BRAO, UWG etc. durch die Kommentierung des Blogbeitrages durch Helge Petersen ergingen.
Helge Petersen ist aber der Meinung, dass es Fakt ist, dass er diesen Prozess voll und ganz gegen den Kollegen gewonnen hat. Es wurden Werftaufenthalt, Kaufpreis, Zinsen, Anwaltskosten, Gutachterkosten usw. ausgeurteilt. Aus dem Grunde findet Helge Petersen, dass eine Information welche am Ende zu viel teureren Kosten für die Beklagte führte, entsprechend kommentiert werden muss, um geschädigte Mandanten nicht in hohe Unkosten zu stürzen.

Wichtigstes Ziel war es im Prozess, dass die Mandanten nicht so lange wie der Prozess dauern würde an ihre Yacht gebunden waren. Sie konnten in Ruhe verkaufen und den Prozess abwarten.

Wichtig war es, dass der Betrug, den Helge Petersen aus seiner Sicht durch den Verkauf vollendet wurde, nicht im Raume stehen bleiben kann, sondern gerecht ausgeglichen werden muss.

Alles die feste Meinung Helge Petersens, womit er darauf hinweist, dass alle Darstellungen zum Blog des Kollegen seine freie Meinung darstellen.

Diese Meinung ist ehrlich und juristisch erfolgreich für den Mandanten.

Originalbeitrag: Yachtrechtskanzlei Helge Petersen erwirkt rechtskräftiges Urteil wegen eines Betruges beim Verkauf einer Yacht


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Urteil über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem sogenannten „Abgasskandal“

Hintergrund:
Ein Kläger hatte gegenüber der Mercedes-Benz Group AG Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Er hatte bei der Beklagten einen gebrauchten PKW Mercedes Benz Typ C 250 T CDI gekauft, der mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 ausgestattet war. Der Motor verfügte über eine Motorsteuersoftware, die den Ausstoß von Stickoxid regelte. Streitig war, ob es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelte. Das Fahrzeug war nicht von einem Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) betroffen, aber die Beklagte bot ein freiwilliges Software-Update an, das auch aufgespielt wurde.

Urteil über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem sogenannten „Abgasskandal“

Entscheidung des Landgerichts:
Das Landgericht hatte ein klagabweisendes Versäumnisurteil aufrechterhalten, da es ein Sachverständigengutachten zur Feststellung von Abschalteinrichtungen für erforderlich hielt, das nach Veräußerung des Fahrzeugs aber nicht mehr einholbar sei – obwohl der Kläger ausdrücklich erklärt hatte, das Fahrzeug für eine erforderliche Begutachtung zur Verfügung stellen zu können. Tatsächlich war dieses lediglich innerhalb der Familie weiterveräußert worden.

Entscheidung des Oberlandesgerichts:
Das Oberlandesgericht hat das Urteil des Landgerichts teilweise abgeändert. Es stellte fest, dass ein „Thermofenster“ in dem Fahrzeug als eine im Sinne des Unionsrechts bedenkliche Abschalteinrichtung zu werten ist. Das Gericht wies jedoch weitergehende Schadensersatzansprüche zurück. Es sprach dem Kläger einen „Differenzschaden“ gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit unionsrechtlichen Vorschriften zu. Dieser Schaden wurde auf 5% des gezahlten Bruttokaufpreises geschätzt.

Zusammenfassend:
Das Oberlandesgericht hat in dem Urteil entschieden, dass ein Thermofenster eine bedenkliche Abschalteinrichtung darstellt, und dem Kläger einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 5% des Kaufpreises zugesprochen. Weitergehende Schadensersatzansprüche wurden jedoch abgelehnt.
Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen trat als Prozessbevollmächtigter des Klägers auf.


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Engel & Völkers Resorts GmbH i.L. und Ralph Viereck: Rechtliche Niederlagen vor Gerichten

In einer Reihe von Urteilen haben das Hanseatische Oberlandesgericht und das Landgericht Hamburg sowohl der Engel & Völkers Resorts GmbH i.L. (EVR) als auch ihrem damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck deutliche Niederlagen beigefügt.
Die von der Kanzlei Helge Petersen & Collegen erstrittenen Urteile betreffen die Vermarktung von Immobilienprojekten in Kanada, bei denen Anleger hohe Verluste erlitten haben.

Die wichtigsten Punkte der Urteile:

  • Falschberatung: Beide Gerichte stellten fest, dass die EVR Anleger hinsichtlich des älteren Anlagemodells (Investition über eine LLC) falsch beraten habe. Das für den Vertrieb verwendete Informationsmaterial klärte nach Auffassung der Gerichte nicht hinreichend über die tatsächliche Bedeutung des sog. „Reihenfolgeprinzips“ für die Anlageentscheidung auf.
  • Fehlende Erlaubnis: Darüber hinaus stellten die Gerichte fest, dass das jüngere Anlagemodell (Grundstücksoptionskaufvertrag) den Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG) unterliege. Danach wäre für den Vertrieb dieses Anlagemodells eine Erlaubnis der BaFin erforderlich gewesen, über die EVR allerdings nicht verfügte. Jetzt hat das Hanseatische OLG entschieden, dass auch das ältere Anlagemodell (Investition über eine LLC) den Regelungen des KWG unterliege, was das Landgericht Hamburg in erster Instanz in verschiedenen Verfahren noch verneint hatte.
  • Schadensersatz: Anleger haben Anspruch auf Schadensersatz. Während sich der Anspruch in Bezug auf eine fehlerhafte Beratung lediglich gegen die EVR richtet, besteht der Anspruch wegen der fehlenden Erlaubnis sowohl gegen EVR als auch gegen deren damaligen Geschäftsführer, Herrn Ralph Viereck, persönlich.

Bedeutung der Urteile:

Die durch uns erstrittenen Urteile sind ein wichtiger Erfolg für Anleger und Mandanten, die von der EVR geschädigt wurden. Sie zeigen, dass die Gerichte die Verstöße des Unternehmens ernst nehmen und bereit sind, Anleger zu schützen.

Sehen Sie hier 3 weitere Beispiele erfolgreich errungener Urteile, bei denen es um Grundstücksoptionsverträge geht:


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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