• Historie/Erfolge/Urteile
  • Kontakt
  • Terminvereinbarung
Tel: +49 (0)431/260 924-0 // Wir sind Mo-Fr von 9-12 Uhr erreichbar.
Wirtschaftskanzlei HP&C
  • Top-Themen
    • Immobilien in die GmbH & Co. KG einbringen: neue Abschreibungsmöglichkeiten sichern
    • Schiffsunfälle und Haftungsfragen
    • Engel & Völkers Resorts GmbH – Forest Lakes Country Club
  • Tätigkeitsgebiete
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Schifffahrtsrecht
    • Unternehmensbewertungen
    • Erbrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Arbeitsrecht
    • Versicherungsrecht
    • Leasingrecht
  • Persönlichkeiten
  • News
  • Menü Menü
  • TOP THEMEN
    • Probleme mit der Co.Net Verbrauchergenossenschaft?
    • Anleger der Credicore Pfandhaus Anleihe?
    • Engel & Völkers Resorts GmbH – Forest Lakes Country Club
  • Tätigkeitsgebiete
  • Persönlichkeiten
  • News
Urteil

Urteil: Investment beim Resort „Forest Lakes Country Club“ in Kanada

12. Januar 2025/von Helge Petersen

Zusammenfassung des Urteils
Das Landgericht Hamburg hat am 03.12.2024 ein Versäumnis-Teil- und Endurteil in einer Sache verkündet, in der die Kanzlei Helge Petersen & Collegen die Prozessbevollmächtigten der Kläger waren.

Das Gericht hat die Beklagten, nämlich die Engel & Völkers Resorts GmbH sowie deren damaligen Geschäftsführer Ralph Peter Viereck, als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger bestimmte Geldbeträge nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus Reservierungsvereinbarungen, Dienstleistungsverträgen und Gesellschaftsanteilen zu zahlen.

Weiterhin wurde festgestellt, dass sich die Beklagten seit dem 29.08.2020 im Annahmeverzug bezüglich der Übertragung dieser Rechte befinden.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die Beklagten verpflichtet sind, die Kläger als Gesamtgläubiger von allen Schäden und Nachteilen freizustellen, insbesondere von Gebührenzahlungen und steuerlichen Nachteilen, die aus den genannten Vereinbarungen resultieren und ohne diese Verträge nicht eintreten würden.

Schließlich wurden die Beklagten verurteilt, den Klägern vorgerichtliche Kosten nebst Zinsen zu ersetzen.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.

Vfg-LG-Versäumnis-Teil--und-Endurteil_1

Tatbestand
Die Kläger nahmen die Beklagten aus fehlerhafter Anlageberatung sowie aus unerlaubter Handlung auf Schadensersatz, Feststellung der Schadensersatzpflicht für künftige Schäden sowie Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Anspruch.
Die Kläger sind Privatpersonen, wobei einer von ihnen beruflich mit Kapitalanlagen in Immobilien zu tun hatten. Die Beklagte zu 1) war im Bereich des Vertriebs und der Vermittlung von Immobilien oder Immobilieninvestments tätig, und der Beklagte zu 2) war zum Zeitpunkt der Vornahme der streitgegenständlichen Investments durch den Kläger Geschäftsführer der Beklagten zu 1).
Das streitgegenständliche Investment betraf das Resort „Forest Lakes Country Club“ in Kanada. Das zur Bebauung vorgesehene Land befand sich im Eigentum einer kanadischen Entwicklungs- und Baugesellschaft. Einzelne Parzellen sollten an Investoren veräußert werden, die von einem Wertzuwachs profitieren sollten.

Das Investment war komplex strukturiert, wobei Investoren sich an Zweckgesellschaften in Form einer LLC beteiligen sollten, die einen Landanteil erwerben sollte. Die Beteiligung der Investoren an der LLC sollte der Größe des Landes entsprechen, das die Investoren jeweils erwerben wollten.
Es waren verschiedene Szenarien für die Beendigung des Investments vorgesehen, darunter die Rückgabe der Landanteile gegen einen Erstattungsbetrag oder der Tausch der Landanteile gegen Baugrundstücke nach Aufteilung der Gesamtliegenschaft.
Die Kläger hatten sich im Oktober 2010 für den Kauf eines Landanteils entschieden und später einen weiteren Landanteil erworben. In der Folgezeit wurde die Treuhänderin umfirmiert, und den Klägern wurden Verwaltungsgebühren in Rechnung gestellt. Zudem fiel die Entwicklungsgesellschaft in die Insolvenz, und ein Verkauf der Landanteile der Kläger kam nicht zustande.
Die Kläger machten geltend, über das spezifische Risiko des „First In First Out“-Prinzips (FIFO-Prinzip) nicht hinreichend aufgeklärt worden zu sein. Sie argumentierten, dass nicht abzusehen sei, wann sie mit einer Rückzahlung rechnen könnten, da sämtliche Investoren, die sich vor ihnen beteiligt hätten, vorrangig wären.

Ferner machten die Kläger geltend, es handele sich um eine Blindpool-Investition, über deren spezifische Verlustrisiken sie nicht hinreichend aufgeklärt worden seien. Sie rügten auch die unterbliebene Aufklärung über ein Verlustrisiko, das sich aus der Berechtigung der Treuhänderin ergab, auf Anfordern der Entwicklungsgesellschaft vorab bis zu 30% des Kaufpreises zu zahlen.
Schließlich beanstandeten sie die unterbliebene Aufklärung über einen Interessenkonflikt, der sich daraus ergab, dass sich die Beklagte zu 1) selbst an dem Investment beteiligt hatte, sowie über den erheblichen Weichkostenanteil, die Höhe der an die Beklagte zu 1) geleisteten Provisionen und generell die Risiken der Anlage.

Die Kläger waren der Ansicht, dass die Beklagten Beihilfe zu einem erlaubnispflichtigen Bankgeschäft geleistet hätten und unerlaubt Finanzdienstleistungen erbracht hätten. Die Beklagten wiesen diese Vorwürfe zurück und erhoben die Einrede der Verjährung.


Sie haben Fragen oder ein konkretes Anlegen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2019/09/urteil-infinus-skandal.jpg 291 750 Helge Petersen https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2026/10/logo-hpc26-trans.png Helge Petersen2025-01-12 16:08:522025-04-02 17:13:56Urteil: Investment beim Resort „Forest Lakes Country Club“ in Kanada
Das könnte Dich auch interessieren
Segelyacht im Winterlager beschädigt Segelyacht im Winterlager beschädigt: Mast kaputt – was nun?
Urteil Urteil über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem sogenannten „Abgasskandal“
Kieler Spezialkanzlei für Schifffahrtsrecht: Expertise und Unterstützung nach der Sturmflut
Engel & Völkers Bricht jetzt ein Damm? Landgericht Hamburg verurteilt Engel & Völkers Resorts GmbH
Engel & Völkers Landgericht Hamburg verurteilt Engel & Völkers Resorts GmbH
Forest Lakes Country Club Forest Lake County Club – warum Investoren „Engel & Völkers“ in der Pflicht sehen

GESCHRIEBEN VON

Helge Petersen


Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kanzleigründer
Helge Petersen gründete 2007 die Kanzlei Helge Petersen & Collegen mit Sitz im ehemaligen Sparkassengebäude in Kiel. Seit 2024 hat die Kanzlei Ihren Sitz in Kiel Friedrichsort auf dem Gelände der Rathje Werft.

Kontakt
Tel: 0431 260 924-0
E-Mail: info@helgepetersen.de

Zur Ersteinschätzung

Weitere Nachrichten rund um das Schiffsrecht

  • Manipulierte Betriebsstunden bei Boot & JetSki
    Manipulierte Betriebsstunden bei JetSki, Motorboot & Segelyacht: Rückabwicklung oder Schadensersatz bei falschen Motorstunden12. Oktober 2026 - 10:42
  • Ihre Rechte bei Mängeln an Bootsteilen
    Fehlerhafter Mast geliefert: Yachteigner erhält Anzahlung zurück22. Juli 2026 - 19:08
  • Elektrolyseschäden bei Aluminiumyacht: Wer haftet beim Kauf?
    Gebrauchte Aluminiumyacht kaufen: Vorsicht vor teuren Elektrolyseschäden1. Juni 2026 - 15:24

Kompetent.

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Leasingrecht

Serviceorientiert.

  • Über uns
  • Persönlichkeiten
  • Downloads

Unser leistungsstarkes Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten, kompetenten Rechtsanwaltsfachangestellten und engagierten wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Erfolgreich.

Als Wirtschaftskanzlei bieten wir Ihnen alles aus einer Hand – mit höchster fachlicher Kompetenz und starkem persönlichen Engagement führen wir Sie zu Ihrem Erfolg. Dafür haben wir uns konsequent und fortlaufend spezialisiert. Um diese Leistungen auf höchstem Niveau zu erhalten, erweitern wir ständig unsere Kenntnisse und das Wissen über den aktuellsten Stand der Rechtsprechung.

Für Sie erreichbar.

Tel: +49 (0)431/260 924-0
Wir sind Mo-Fr von 9-12 Uhr erreichbar.

info@helgepetersen.de

Standort:
Prieser Strand 14a
24159 Kiel

© Copyright / KANZLEI-HPC.de Portal der Wirtschaftskanzlei HP&C / powered by GOALIZE
  • über Helge Petersen
  • Datenschutz
  • Impressum
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden.

OKMehr Infos

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies nutzen

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir setzen Cookies, um zu erfahren wenn Sie unsere Website besuchen und wie Sie mit uns interagieren, um Ihre Nutzererfahrung zu verbessern. Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorieüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Website und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten.

Notwendige Website-Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen. Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind, oder um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Datenschutzerklärung

Alles über Cookies und Einstellungen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Urteil: Investment beim Resort „Forest Lakes Country Club“ in Kanada

Einstellung akzeptierenNur die Benachrichtigung verbergen