Engel & Völkers

Bricht jetzt ein Damm? Landgericht Hamburg verurteilt Engel & Völkers Resorts GmbH

Vor etwa zwölf Jahren unterzeichnete unser Mandant eine Reservierungsvereinbarung, mit der er Landanteile im Forest Lakes Country Club erwarb. Dort wollte der kanadische Bauträger Terra Firma Development (TFDC) auf einer Fläche von etwa 400 ha ein Luxusresort entwickeln.
Die Investoren sollten dabei von den Wertsteigerungen profitieren, die durch die Entwicklung des Geländes erzielt würden. Im Jahr 2010 hatte die Engel & Völkers Resorts GmbH den Exklusivvertrieb dieser Anlage für Deutschland, Österreich und die Schweiz übernommen. Bekanntlich scheiterte das Projekt, die TFDC musste im Oktober 2020 Insolvenz anmelden. Ein „echtes“ Grundstück haben die Investoren nicht erlangt, sie haben sich vielmehr an einer Gesellschaft beteiligt, die ihrerseits ein Grundstück mit einer Größe von etwa 25 acre (ca. 10,1 ha) auf dem Resortgelände erworben hat.

Unser Mandant fühlte sich von der Engel & Völkers Resorts GmbH zu seinem damaligen Investment falsch beraten und zog vor Gericht. Anfänglich zeigte sich das Landgericht Hamburg noch skeptisch und regte an, die Engel & Völkers Resorts GmbH möge doch im Rahmen einer gütlichen Einigung eine Vergleichszahlung von deutlich unter 50% leisten. Die Engel & Völkers Resorts GmbH zeigte an einer gütlichen Einigung allerdings kein Interesse – ein Fehler? – und das Verfahren wurde fortgeführt.

Im Februar 2021 gelangte dann in einem Parallelverfahren das Landgericht Hamburg zu dem Schluss, dass die Darstellung in den Informationsunterlagen, die beim Vertrieb der Anlage verwendet wurden, nicht ausreichen, um über die Bedeutung des sog. FIFO-Prinzips (first-in-first-out) für die Anlageentscheidung zu informieren. Nachdem das Landgericht Hamburg die Engel & Völkers Resorts GmbH mit dieser Begründung verurteilt hatte, gab nach Mitteilung einer Prozessbeobachterin auch das Hanseatische Oberlandesgericht im Berufungsverfahren zu verstehen, dass es diese Auffassung der Vorinstanz teile. Vermutlich um eine obergerichtliche Entscheidung zu vermeiden, von der die Engel & Völkers Resorts GmbH die Auslösung eines Domio-Effekts befürchten musste, wurde noch kurz vor Verkündung der gerichtlichen Entscheidung ein Vergleich geschlossen.

Landgericht Hamburg: Hinweise in Infomaterialien „zur Erläuterung des FIFO-Prinzips“ nicht ausreichend

Jetzt hat das Landgericht Hamburg auch im Verfahren unseres Mandanten geurteilt, dass die Hinweise in den Informationsmaterialien „zur Erläuterung des FIFO-Prinzips“ nicht ausreichen würden:

„Einem durchschnittlichen Anleger wird die weitreichende Bedeutung dieses Prinzips für einen Ausstieg aus der Investition nicht hinreichend deutlich gemacht. Zwar wird darauf hingewiesen, dass ein Verkauf der Landeinheiten an die Erschließungsgesellschaft erst dann möglich ist, „sobald dieser Geldmittel zur Verfügung stehen.“ Dass der Eintritt dieser Bedingung insbesondere für Anleger, die zeitlich nach früheren Anlegern beigetreten sind, durch das FIFO-Prinzip unkalkulierbar wird, wird nicht deutlich.“

Nach dem Urteil erhält unser Mandant seinen Anlagebetrag nebst Zinsen zurück. Zudem muss die Engel & Völkers Resorts GmbH die vorgerichtlichen Kosten ersetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, ob die Engel & Völkers Resorts GmbH ungeachtet der Hinweise, die das Hanseatische OLG bereits in dem Parallelverfahren erteilt hatte, erneut in Berufung geht. Sollte sich die Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg weiter verfestigen, wäre dies jedenfalls ein positives Signal für alle anderen Investoren, die ebenfalls über eine LLC in das Resort investiert haben.


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