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Urteile Viereck, Engels & Völkers Resort

Engel & Völkers Resorts GmbH i.L. und Ralph Viereck: Rechtliche Niederlagen vor Gerichten

22. Juli 2025/von Helge Petersen

(aktualisiert am 21.11.25) 

In einer Reihe von Urteilen haben das Hanseatische Oberlandesgericht und das Landgericht Hamburg sowohl der Engel & Völkers Resorts GmbH i.L. (EVR) als auch ihrem damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck deutliche Niederlagen beigefügt.
Die von der Kanzlei Helge Petersen & Collegen erstrittenen Urteile betreffen die Vermarktung von Immobilienprojekten in Kanada, bei denen Anleger hohe Verluste erlitten haben.

Die wichtigsten Punkte der Urteile:

  • Falschberatung: Beide Gerichte stellten fest, dass die EVR Anleger hinsichtlich des älteren Anlagemodells (Investition über eine LLC) falsch beraten habe. Das für den Vertrieb verwendete Informationsmaterial klärte nach Auffassung der Gerichte nicht hinreichend über die tatsächliche Bedeutung des sog. „Reihenfolgeprinzips“ für die Anlageentscheidung auf.
  • Fehlende Erlaubnis: Darüber hinaus stellten die Gerichte fest, dass das jüngere Anlagemodell (Grundstücksoptionskaufvertrag) den Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG) unterliege. Danach wäre für den Vertrieb dieses Anlagemodells eine Erlaubnis der BaFin erforderlich gewesen, über die EVR allerdings nicht verfügte. Jetzt hat das Hanseatische OLG entschieden, dass auch das ältere Anlagemodell (Investition über eine LLC) den Regelungen des KWG unterliege, was das Landgericht Hamburg in erster Instanz in verschiedenen Verfahren noch verneint hatte.
  • Schadensersatz: Anleger haben Anspruch auf Schadensersatz. Während sich der Anspruch in Bezug auf eine fehlerhafte Beratung lediglich gegen die EVR richtet, besteht der Anspruch wegen der fehlenden Erlaubnis sowohl gegen EVR als auch gegen deren damaligen Geschäftsführer, Herrn Ralph Viereck, persönlich.

Bedeutung der Urteile:

Die durch uns erstrittenen Urteile sind ein wichtiger Erfolg für Anleger und Mandanten, die von der EVR geschädigt wurden. Sie zeigen, dass die Gerichte die Verstöße des Unternehmens ernst nehmen und bereit sind, Anleger zu schützen.

Sehen Sie hier viele weitere Beispiele erfolgreich errungener Urteile, bei denen es um Grundstücksoptionsverträge geht:

  • Bundesgerichtshof, 22.05.24
  • Hanseatisches Oberlandesgericht, 16.10.24
  • Landgericht Hamburg, 02.09.24
  • Landgericht Hamburg, 10.10.24
  • Hanseatisches Oberlandesgericht, 13.06.25
  • Hanseatisches Oberlandesgericht, 18.06.25
  • Hanseatisches Oberlandesgericht, 18.06.25
  • Bundesgerichtshof, 26.06.25
  • Landgericht Hamburg, 10.07.25
  • Hanseatisches Oberlandesgericht, 09.07.25.25
  • Landgericht Hamburg, 20.11.25

Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

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Helge Petersen


Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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