• Historie/Erfolge/Urteile
  • Kontakt
  • Terminvereinbarung
Tel: +49 (0)431/260 924-0 // Wir sind Mo-Fr von 9-12 Uhr erreichbar.
Wirtschaftskanzlei HP&C
  • Top-Themen
    • Immobilien in die GmbH & Co. KG einbringen: neue Abschreibungsmöglichkeiten sichern
    • Schiffsunfälle und Haftungsfragen
    • Engel & Völkers Resorts GmbH – Forest Lakes Country Club
  • Tätigkeitsgebiete
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Schifffahrtsrecht
    • Unternehmensbewertungen
    • Erbrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Arbeitsrecht
    • Versicherungsrecht
    • Leasingrecht
  • Persönlichkeiten
  • News
  • Menü Menü
  • TOP THEMEN
    • Probleme mit der Co.Net Verbrauchergenossenschaft?
    • Anleger der Credicore Pfandhaus Anleihe?
    • Engel & Völkers Resorts GmbH – Forest Lakes Country Club
  • Tätigkeitsgebiete
  • Persönlichkeiten
  • News
Übergabe des Lindenau Geländes an die neuen Eigentümer

Streit um Verwendung der Bezeichnung „Lindenau“

4. Juli 2025/von Helge Petersen

Der Kauf und die Verwaltung des ehrwürdigen ehemaligen Lindenau Geländes bringt doch immer wieder neue Begehrlichkeiten und Überraschungen Dritter zu Tage.

Seit Anfang des Jahres 2023 verwaltet die Lindenau Coast Verwaltungsgesellschaft mbH das ehemalige Gelände der Lindenau Werft, von dem sie Teilflächen käuflich erworben hat, und entwickelt dieses fort. Während die Stadt Kiel, das Land Schleswig-Holstein, die ehemaligen Mitarbeiter der Lindenau Werft sowie der Stadtteil Friedrichsort nahezu einhellig die Sanierung und Öffnung des Lindenau Geländes begrüßen, scheint es auch einzelne zu geben, die sich an dieser Entwicklung stören.

So hat jedenfalls eine Frau Anke-Luise Lindenau die Lindenau Coast Verwaltungsgesellschaft mbH und die Yacht- und Bootswerft Marina Rathje GmbH verklagt und verlangt, dass beide unter Androhung einer Ordnungsstrafe bis zu 250.000 Euro und ersatzhalber einer Ordnungshaft von bis zu 2 Jahren es unterlassen, im Geschäftsverkehr die Bezeichnung „Lindenau“ als Teil des Handelsnamens bzw. Unternehmensbezeichnung zu verwenden sowie das Zeichen in den Geschäftspapieren und Werbung zu benutzen:

Streit um Verwendung der Bezeichnung „Lindenau“

 


Soweit wir Frau Lindenau richtig verstehen, meint sie, dass ihre Geschäfte unter dem Namen „Immobilien.Werft Anke-Luise Lindenau“ sehr gestört würden und auch eine enorme Verwechslungsgefahr zwischen ihren Immobiliengeschäften einerseits sowie der Verwaltung des ehemaligen Werftgeländes durch die Beklagten andererseits wegen der Bezeichnung „Lindenau“ bestünde. Ihren Nachnamen habe sie sich sogar in München „sichern“ lassen. Tatsächlich hat Frau Lindenau wohl auch mal auf dem Gelände gewohnt.

Es handelt sich um eine spannende Rechtsfrage. Das fragliche Gelände, welches von der Lindenau Coast Verwaltungsgesellschaft mbH verwaltet und entwickelt wird, ist seit Jahrzehnten bekannt als „Lindenau Werft“. Es gibt sogar eine Bushaltestelle mit der Bezeichnung „Lindenauwerft“ direkt am Haupteingang zu dem Gelände sowie einen Fahrradweg mit der Bezeichnung „Harald Lindenau Weg“. Zudem gibt es den Nachnamen „Lindenau“ in Deutschland hundertfach. Im Zuge der Verwaltung und Entwicklung des Geländes der ehemaligen Lindenau Werft ist es praktisch unmöglich, auf die Verwendung des Begriffs „Lindenau“ zu verzichten. Dies gilt umso mehr, als dass der historische Bezug zum ehemaligen Werftbetrieb erhalten bleiben soll.

Kann also Frau Lindenau, die sich entschieden hat, unter der Bezeichnung „Immobilien.Werft Anke-Luise Lindenau“ Immobiliengeschäfte zu betreiben, von der Lindenau Coast Verwaltungsgesellschaft mbH verlangen, dass diese im Zuge der Verwaltung und Entwicklung des ehemaligen Werftgeländes auf die Verwendung des Begriffs „Lindenau“ verzichtet? Abgesehen davon, dass bereits aufgrund der Historie ein Verzicht auf die Verwendung dieses Begriffes bei der Verwaltung und Entwicklung praktisch gar nicht möglich ist, sehen wir auch weder die Gefahr einer Beeinträchtigung der Geschäfte der Frau Lindenau, noch die Gefahr einer Verwechselung. Tatsächlich beschränkt sich die Tätigkeit der Lindenau Coast Verwaltungsgesellschaft mbH ausschließlich auf die (Eigen-)Verwaltung und Entwicklung des Geländes der ehemaligen Lindenau Werft, wohingegen Frau Lindenau ausweislich ihrer eigenen Homepage im Bereich „Verkauf – Vermietung – Verwaltung – Finanzierung – Renovierung – Homescout – Homestaging – Kunst“ für Dritte tätig ist.

Freunde, Mitarbeiter und viele weitere Beteiligte wundern sich jedenfalls sehr über Anke-Luise Lindenau. Statt sich an dem ehrenvollen Projekt, das Gelände der ehemaligen Lindenau Werft zu entwickeln und wieder mit Leben zu füllen, zu erfreuen und stolz darauf zu sein, dass der Familienname weiter mit dem Gelände verbunden bleibt – es gibt sogar ein kleines Museumskaffee auf dem Gelände – greift sie mit der Klage das Projekt an.

Der Geschäftsführer der Beklagten vertritt persönlich folgende Auffassung:

„Frau Lindenau scheint in einem enormen Umfange frustriert zu sein. Sie beobachtet mich und meine Frau, sie fuhr mit ihrem KFZ auf dem Gelände herum und schaute sich sogar andere Gerichtsverhandlungen an, an denen die Lindenau Coast, ich selbst oder meine Frau beteiligt waren, die mit dem Verfahren der Frau Lindenau überhaupt nichts zu tun haben. Ich kenne sie nicht und wundere mich sehr, dass sie die Festsetzung sechsstelliger Beträge und sogar die Androhung einer Haftstrafe betreibt. Ich kann einfach nicht verstehen, warum sie das positive Projekt derart angreift. Es mag mit einem Bild auf ihrer Homepage zusammen hängen. Dort ist sie gemeinsam mit dem ehemaligen Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen abgebildet, der mir persönlich vor dem Kauf des Geländes keine guten Wünsche attestierte.

Ich bin jedenfalls sehr gespannt auf den Instanzenzug und die rechtlichen Bewertungen der Gerichte. Nach wie vor bin ich überzeugt davon, dass es rechtlich nicht zu verbieten ist, das Gelände unter Verwendung des Begriffs „Lindenau“ zu verwalten. In den Köpfen der Kieler im Allgemeinen und der Anwohner im Besonderen sowie in den Köpfen der ehemaligen Mitarbeiter ist und bleibt es das Gelände der Lindenau Werft. Ich bin nicht bereit, hier eine Art Culture Cancelling ohne jede Gegenwehr hinzunehmen.

Es ist auch im geschichtlichen Interesse des Stadtteils, dass man den Namen weiterhin nutzt. Wir haben sowohl die Internetseite „Lindenau.de“ von der Verkäuferin erworben als auch die Namensrechte für die Werft.

In der Sache tut das Ganze dem Gelände keinen Schaden an, wir sind sogar schon auf neue Namen gekommen, die vielleicht sogar besser in die Zukunft weisen. Dennoch wollen wir uns einmal den Angriffen von Frau Lindenau stellen, mal sehen, wie das ausgeht.“

Auch veröffentlicht bei Westufer Maritim-Park


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon:  +49 (0)431/260 924-0
E-Mail: info@helgepetersen.de

https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2025/07/IMG_2061-scaled.jpg 1920 2560 Helge Petersen https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2019/05/logo-hpc-blue-e1557837951849.png Helge Petersen2025-07-04 12:59:472025-07-04 13:25:50Streit um Verwendung der Bezeichnung „Lindenau“
Das könnte Dich auch interessieren
Engel & Völkers Ralph Peter Viereck: Insolvenzverfahren eröffnet
Lindenau Park Leitbild In eigener Sache: Rathje Werft kauft Lindenau Werft
Engel & Völkers Bricht jetzt ein Damm? Landgericht Hamburg verurteilt Engel & Völkers Resorts GmbH
Lindenau Gelände Kiel Offener Brief zur Erhaltung der maritimen Wirtschaft im Kieler Stadtgebiet Friedrichsort
Lindenau Maritim Park Millionenschaden für Eigentümer eines Wassergrundstückes abgewendet
Steuern sparen mit Immobilienvermögen Steuern sparen mit Immobilien-Vermögen

Helge Petersen


Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kanzleigründer
Helge Petersen gründete 2007 die Kanzlei Helge Petersen & Collegen mit Sitz im ehemaligen Sparkassengebäude in Kiel. Seit 2024 hat die Kanzlei Ihren Sitz in Kiel Friedrichsort auf dem Gelände der Rathje Werft.

Kontakt
Tel: 0431 260 924-0
E-Mail: info@helgepetersen.de

Zur Ersteinschätzung

Weitere Nachrichten rund um das Handels- & Gesellschaftsrecht

  • Übergabe des Lindenau Geländes an die neuen Eigentümer
    Streit um die Verwendung der Bezeichnung „Lindenau“ schwelt weiter18. September 2025 - 10:48
  • Übergabe des Lindenau Geländes an die neuen Eigentümer
    Streit um Verwendung der Bezeichnung „Lindenau“4. Juli 2025 - 12:59
  • Lindenau Maritim Park
    Millionenschaden für Eigentümer eines Wassergrundstückes abgewendet16. Februar 2024 - 18:24

Kompetent.

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Leasingrecht

Serviceorientiert.

  • Über uns
  • Persönlichkeiten
  • Downloads

Unser leistungsstarkes Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten, kompetenten Rechtsanwaltsfachangestellten und engagierten wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Erfolgreich.

Als Wirtschaftskanzlei bieten wir Ihnen alles aus einer Hand – mit höchster fachlicher Kompetenz und starkem persönlichen Engagement führen wir Sie zu Ihrem Erfolg. Dafür haben wir uns konsequent und fortlaufend spezialisiert. Um diese Leistungen auf höchstem Niveau zu erhalten, erweitern wir ständig unsere Kenntnisse und das Wissen über den aktuellsten Stand der Rechtsprechung.

Für Sie erreichbar.

Tel: +49 (0)431/260 924-0
Wir sind Mo-Fr von 9-12 Uhr erreichbar.

info@helgepetersen.de

Standort:
Prieser Strand 14a
24159 Kiel

© Copyright / KANZLEI-HPC.de Portal der Wirtschaftskanzlei HP&C / powered by GOALIZE
  • über Helge Petersen
  • Datenschutz
  • Impressum
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden.

OKMehr Infos

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies nutzen

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir setzen Cookies, um zu erfahren wenn Sie unsere Website besuchen und wie Sie mit uns interagieren, um Ihre Nutzererfahrung zu verbessern. Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorieüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Website und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten.

Notwendige Website-Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen. Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind, oder um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Datenschutzerklärung

Alles über Cookies und Einstellungen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Streit um Verwendung der Bezeichnung „Lindenau“

Einstellung akzeptierenNur die Benachrichtigung verbergen