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Forest Lakes Country Club

OLG Hamburg weist Berufung im Schadensersatzprozess um Kapitalanlage zurück

12. März 2025/von Helge Petersen

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am 04.03.2025 im Fall Az.: 13 U 119/24 die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10.10.2024, Aktenzeichen 332 O 245/23, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Der Streitwert wird auf bis zu € 95.000,00 festgesetzt.

OLG Hamburg weist Berufung im Schadensersatzprozess zurück

Der Kläger hatte den Beklagten im Wege des Schadensersatzes auf Rückerstattung einer Kapitalanlage in ein kanadisches Immobilienentwicklungsprojekt „Forest Lakes Country Club“ in Anspruch genommen. Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben. Der Beklagte wandte sich mit der Berufung gegen die Auffassung des Landgerichts, dass es sich bei dem Geschäft um eine erlaubnispflichtige Drittstaateneinlagenvermittlung handele.

Das Oberlandesgericht wies die Berufung zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Es führte aus, dass der Kläger gegen den Beklagten ein Schadenersatzanspruch in geltend gemachter Höhe aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Abs. 1a S. 2 Nr. 5, 32, 54 KWG sowie die geltend gemachten Feststellungsansprüche zustehen.

Die Prozessbevollmächtigten des Klägers waren die Rechtsanwälte Helge Petersen & Collegen

 


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Helge Petersen


Rechtsanwalt,
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