Gerichtsurteil zur Sondernutzungserlaubnis einer Grundstückszufahrt
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat in einem Urteil über eine Verwaltungsrechtssache entschieden. Die 3. Kammer des Gerichts fällte das Urteil nach mündlicher Verhandlung am 4. September 2024.
In der Sache ging es um ein Straßen- und Wegerecht. Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen trat als Prozessbevollmächtigte auf. Die Landeshauptstadt Kiel – Der Oberbürgermeister – Rechtsamt war die Beklagte in diesem Verfahren.
Das Gericht verpflichtete die Beklagte, unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 8. Dezember 2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. Februar 2022, über den Antrag des Klägers vom 17. September 2018 auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine weitere Grundstückszufahrt unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Insoweit dürfe die Beklagte keine sachfremden Erwägungen im Rahmen ihrer Prüfung einbeziehen. Insbesondere dürfe sie die Bewilligung einer zweiten Zufahrt nicht mit der Begründung verweigern, dass doch bereits eine Zufahrt vorhanden sei. Vielmehr seien die klägerischen privaten Belange sowie die konkreten Anhaltspunkte für die Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs miteinander abzuwägen.
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