Engel & Völkers – ein guter Name gerät weiter unter Druck, der Vertrauensverlust nimmt seinen Lauf, der Skandal um „Nova Scotia“ weitet sich aus.

Mehrere Millionen Schaden werden von der Kanzlei HP&C vertreten.
Landgericht Hamburg weist in mündlicher Verhandlung auf möglichen KWG-Verstoß und dessen Strafbarkeit hin!

Fachanwalt für Bank- und Kaitalmarktrecht und Kanzleiinhaber Helge Petersen: „Bei dieser Sachlage und vorläufiger Einschätzung des Gerichts muss man sich wirklich fragen, ob künftig noch vertrauensvoll Geschäfte mit „Engel & Völkers“ möglich sind.“

Zuletzt hatten wir berichtet, dass wir im August 2020 für 24 Anleger, die in kanadische Grundstücke in Nova Scotia in das Projekt Forest Lakes Country Club investiert hatten, außergerichtlich Schadensersatzansprüche in einem Gesamtvolumen von rund 2,3 Mio. € wegen fehlerhafter Anlageberatung sowie Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) gegenüber der Engel & Völkers Resorts GmbH und deren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck persönlich geltend gemacht haben.

Aktuell haben sich betroffene Anlegerinnen und Anleger im dreistelligen Bereich mit einem Schadensvolumen von 30.000 € bis 1.500.000 € an uns gewandt. Teilweise haben sie schon in Kanada versucht, Ansprüche geltend zu machen. Wir werden auch direkt von den dortigen Anwälten einiger Betroffener kontaktiert.

Inzwischen hat in einem weiteren Verfahren, in welchem wir für einen Investor bereits eine Klage eingereicht hatten, ein Verhandlungstermin vor dem Landgericht Hamburg stattgefunden. Dort hat Fachanwalt Helge Petersen die Klage. Der Mandant hatte im Jahr 2010 einen Betrag von knapp 30.000 € in das kanadische Grundstücksgeschäft investiert und bis heute keinen Cent zurückerhalten. Auch er hatte ein Anschlussangebot erhalten, mit dem er noch mehr Geld hätte investieren sollen. Auch er hatte Informationen erhalten, nach denen es sich um eine sichere Anlage handele.

Für unseren Mandanten hat der Fachanwalt Helge Petersen den Verhandlungstermin persönlich wahrgenommen, für die Beklagten erschienen gleich zwei Rechtsanwälte jeweils in Begleitung eines sog. instruierten Vertreters von Engel & Völkers.

Haftung wegen Verstoßes gegen das KWG könnte bestehen

Diese mussten sich dann sehr deutliche Hinweise des Gerichts anhören, welches ausführte, dass die von der Kanzlei HPC vorgetragenen Verstöße sowohl gegen Beratungspflichten als auch gegen Vorschriften des KWG durchaus vorliegen könnten und dass insbesondere die Verletzung von Vorschriften des KWG nicht unwesentliche strafrechtliche Konsequenzen für den verklagten Geschäftsführer Ralph Viereck persönlich haben könnte. Dass eine Haftung wegen Verstoßes gegen das KWG bestehen könne, habe die Kammer des LG Hamburg bereits in einem anderen Verfahren ausgeurteilt, das jetzt dem Hanseatischen OLG zur Überprüfung vorliege.

Vor diesem Hintergrund riet das Gericht den Parteien dringend an, sich gütlich zu einigen. Für unseren Mandanten hatten wir schon im Zuge der Einreichung der Klage Bereitschaft bekundet, sich auf einer Basis von 80% zu vergleichen. Dieses Angebot lehnten die Beklagten zwar ab, kamen aber mit der Klagepartei überein, dass das Gericht doch einen ggf. auch schriftlich begründeten Einigungsvorschlag unterbreiten möge. Zunächst allerdings sollten die Parteien noch einmal die Gelegenheit haben, sich schriftlich zu den Erörterungen im Verhandlungstermin zu äußern.

Auch in einem weiteren gerichtlichen Verfahren, welches die Kanzlei Helge Petersen & Collegen für einen anderen Investor vor dem Landgericht Hamburg führt, hat die dort zuständige Kammer den Parteien bereits vor einer ersten mündlichen Verhandlung angeraten, sich gütlich zu einigen.
Nach aktuellem Sachstand sieht sich die Kanzlei, der noch im dreistelligem Umfang weitere Anfragen von Investoren mit einem Gesamtvolumen von mehreren Millionen Euro vorliegen, die um den Erhalt ihres Kapitals und vor allem dessen Rückfluss bangen, in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Schadensersatzansprüche der Betroffenen berechtigt sein dürften.
Aus Gesprächen mit Mandanten und weiteren Betroffenen um diesen Skandal ist bekannt, dass noch keiner dieser Anleger in Kanada juristischen Erfolg hatte. Somit verlagert sich der Prozess zum Landgericht Hamburg.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie ebenfalls betroffen sind und Ihre Investition nicht kampflos aufgeben möchten. Der Austausch ist sehr wichtig und wir rechnen für die Anlegerinnen und Anleger, die sich der von HP&C geführten Gruppe der Betroffenen anschließen, mit einem angemessenen Vergleich.

Alle Infos zum Theme: hier klicken

Engel & Völkers – Ansprüche für 2,3 Mio Euro geltend gemacht

Engel & Völkers Name verblasst immer mehr – Beschwerden über das von der Engel & Völkers Ressorts GmbH i.L. vermittelte Immobilienprojekt „Forest Lakes Country Club“ in Kanada häufen sich. Versprochene Gelder werden nicht gezahlt – es droht totaler Kapitalverlust für die Anleger

Die ersten 24 Forderungsanmeldungen im Gesamtwert von rund 2,3 Mio. € gegenüber Engel & Völkers Resorts GmbH und deren ehemaligen Geschäftsführer Ralph Viereck verlassen die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen. Die bereits seit Jahren auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts erfolgreich tätige Anwaltskanzlei hat die Firma und den ehemaligen Geschäftsführer aufgefordert, ihren Verpflichtungen bis zum Ende Monats August 2020 nachzukommen, andernfalls drohen in diesen Verfahren Klagen. Immer mehr verunsicherte Anleger melden sich, eine nächste Forderungswelle deutet sich an. Und was unternimmt die Aktiengesellschaft Engel & Völkers?

In unseren Beiträgen zuvor schilderten wir den Hintergrund des sich offenbarenden Skandals.

Konkret konnten Parzellen an einem geplanten Luxus- und Lifestyle Resort „Forest Lakes Country Club“ ca. 30 Auto-Minuten vom Flughafen Halifax erworben werden. Die Investoren leisteten eine Anzahlung im (meist) 5-stelligen Bereich – manchmal sogar mehr. Nach Ablauf von 24 bzw. 36 Monaten konnten sich die Anleger dann entscheiden, ob sie ein bestimmtes Grundstück des Resorts kaufen oder sich die Anzahlung mit attraktiver Verzinsung zurückzahlen lassen.

Wie uns geschildert wurde, blieb das kanadische Entwicklungsunternehmen seine Zahlungen zunehmend schuldig. Auf Nachfragen wurden die Investoren vertröstet. Man konnte die Grundstücke vor Ort zwar besichtigen, die Verantwortlichen für die Misere standen für eine persönliche Stellungnahme aber nicht zur Verfügung.

„Forest Lakes Country Club“ – Interessenten mussten sich an einer Gesellschaft beteiligen

Inzwischen haben uns Anfragen von Anlegern erreicht, die sich bereits ab 2010 in einem sehr frühen Stadium bei dem von der Engel & Völkers Resorts GmbH vertriebenen Projekt „Forest Lakes Country Club“ (Nova Scotia/Kanada) engagiert haben.

In diesem frühen Stadium konnten die Anleger noch keine Grundstücksoptionsverträge zu einem konkreten Grundstück abschließen mit der Aussicht, eben dieses Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben oder von der Ausstiegsklausel Gebrauch zu machen und sich die Anzahlung zusammen mit einer garantierten Verzinsung auszahlen zu lassen.

Vielmehr mussten sich Interessenten an einer Gesellschaft beteiligen, die eine Fläche von 25 Acre – also 101.175 qm – erwirbt. Die Fläche sollte sodann erschlossen und parzelliert werden, wodurch eine Wertsteigerung erzielt werden sollte. Die Anleger sollten dann zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit haben, den Wert ihrer Landanteile an der Gesellschaft gegen ein konkretes Baugrundstück einzutauschen oder aber ihre Landanteile an die Erschließungsgesellschaft zurückzuverkaufen, sobald dort entsprechende Geldmittel vorhanden wären. Versprochen wurde den Anlegern eine jährliche Wertsteigerung von mindestens 15 %. Sollte die Wertsteigerung des Grundstücks höher ausfallen, dann sollte der höhere Wert gelten.

In einem im März des Jahres erschienenen Artikel hat die Redaktion der Wirtschaftswoche Daten und Fakten recherchiert und das dem Lizenzgeber Engels & Völkers AG vorgehalten. Das Unternehmen hat jegliche Verantwortung abgestritten und auf die völlig autonome Geschäftspolitik der hier massiv angegriffenen Lizenznehmerin Engel & Völkers Resorts GmbH verwiesen.

Nach unserer Rechtsauffassung klassisches Modell einer Falschberatung

In den jetzt juristisch aufgearbeiteten Fällen zeichnet sich durch die übereinstimmenden Schilderungen der Mandanten ein Bild ab, welches nach unserer Rechtsauffassung u.a. das klassische Modell einer Falschberatung offenbart: Es wurde im Rahmen einer beispiellosen Werbekampagne durch Engel & Völkers Resorts GmbH zu Investitionen geraten, ohne hinreichend auf die Risiken des Geschäfts aufmerksam zu machen. Im Gegenteil – regelmäßig berichten Mandanten uns, dass ihnen die Anlage in kanadische Grundstücke als ein praktisch risikoloses Investment angeboten wurde, bei welchem der jeweilige Anlagebetrag durch die vorhandenen Grundstücke abgesichert sei. Der mögliche Schaden für die Anleger dürfte sich am Ende eines Rechtsstreits in einer zweistelligen Millionenhöhe einpendeln. Viele Mandananten schildern uns, dass sie ganz auf den guten Namen „Engel & Völkers“ vertrauten und daher von geprüfter Premiumqualität ausgingen. Dieses Vertrauen sei nun bitter enttäuscht worden, denn das Immobilienprojekt entspricht ersichtlich nicht den Versprechungen oder dem Qualitätsanspruch, der durch den Namen „Engel & Völkers“ erhoben wird.

„Sollten Sie auch zu den Betroffenen gehören, lassen Sie sich umgehend juristisch beraten. Unsere Kanzlei steht Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung“, empfiehlt Kanzleiinhaber Helge Petersen.

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

Die Aufarbeitung des Anlegerskandals um den Forest Lakes Country Club (FLCC) in Kanada nimmt Fahrt auf.

Die Kanzlei Helge Petersen und Collegen hat gegen die Engel & Völkers Resorts GmbH i.L. und deren ehemaligen Geschäftsführer Ralph Viereck vor dem Landgericht Hamburg die ersten Klagen anhängig gemacht.

Insgesamt werden von der Kanzlei für mehrere Millionen Euro Geschädigte vertreten.

Soweit einzelne unserer Mandanten durch kanadische Kollegen gegen die Terra Firma Development Corporation (TFDC), den kanadischen Projektentwickler des Forest Lakes Country Club und ehemaligen Projektpartner der Engel & Völkers Resorts GmbH i.L. vorgehen, ist uns von dort bisher kein echter Erfolg bekannt.

Demgegenüber hat das Landgericht Hamburg in einem aktuellen Hinweis bezüglich einer Klage in Höhe von rund 50.000,00 Euro für eine Anlegerin aus Norddeutschland darauf hingewiesen, dass es eine Vergleichslösung begrüßen würde.

Die Kanzlei hatte die Klagschrift mit einem Vergleichsvorschlag in Höhe von 80% abgeschlossen.

Auch wenn so ein Vorschlag zum Ausgang des Prozessen noch wenig aussagt, so zeigt sich doch deutlich, dass die von der Kanzlei nun angestoßene Klagewelle Aussicht auf Erfolg hat.

Umso schlimmer, dass manche Betroffenen, die auf den Namen „Engel & Völkers“ vertrauten, ihre Forderung nicht betreiben.

Wir sind gerne bereit, für Sie Kontakt mit einem Prozessfinanzierer aufzunehmen. Ein Finanzierer bietet das Vorgehen für Betroffenen unter Umständen rein erfolgsbasiert an.

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

Engel & Völkers AG im Kanadageschäft schwer unter Druck

Immobilienskandal mit Schäden in in Millionenhöhe? Über tausend E&V-Kunden betroffen. Im Zentrum des Geschehens Geschäftsführer Ralph Viereck und der Mutterkonzern.

„Wenn sich die Angaben der von meiner Kanzlei betreuten Anleger bewahrheiten, dann bahnt sich hier ein Immobilienskandal großen Ausmaßes an, mit einem Schaden für die Anleger von mehreren Millionen Euro“, stellte Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen nach Ersteinschätzung von etwa hundert Fällen fest. Damit dürften sich die Recherchen in dem Beitrag der Wirtschaftswoche Nr. 12 vom 13.03.2020 bestätigen. In dem Artikel mit dem Titel „In den Sand gesetzt“ hatten die Redakteure den Mutterkonzern Engel & Völkers AG für die Unregelmäßigkeiten des Lizenzunternehmens Engel & Völkers Resorts GmbH mitverantwortlich gemacht. Diese wiesen allerdings sämtliche Verantwortung von sich, obwohl es Hinweise gebe, so die Redaktion, dass die AG seit 2015 von Missständen im Zusammenhang mit dem von Ralph Viereck geführten Unternehmen gewusst und nicht eingegriffen habe. Denn immerhin habe damit der bis dahin klangvolle Name Engel& Völkers Schaden nehmen können.

„Sollten sich diese Hinweise bei der juristischen Aufarbeitung der hier anhängigen Fälle bestätigen, so Helge Petersen, dann wird es zu einem nicht reparablen Imageschaden der Engels & Völkers AG führen.“ Immer häufiger würden sich die Sachverhalte der Schilderungen der betroffenen Mandanten ähneln. „Das kann ja kein Zufall sein, das hat System,“ mutmaßt der Fachanwalt, dessen Kanzlei über mehrere Jahre die Großbanken wegen Falschberatung erfolgreich zur Verantwortung gezogen hat.

Bei diesen Anzeichen von fragwürdigem Verhalten ihrer Lizenznehmer täten der Vorstand und Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft gut daran, sich sofort der Angelegenheit anzunehmen und die Vorwürfe ernsthaft zu prüfen, um weiteren Schaden von dem renommierten Konzern abzuwenden.

„Wir werden in Kürze mit einer Flut von Forderungsanmeldungen und Klagen Engel & Völkers AG sowie deren Lizenzfirmen zur Verantwortung ziehen,“ meinte Helge Petersen abschließend.

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

OLG Frankfurt verurteilt Commerzbank AG zu Schadensersatz

Der Kanzlei Helge Petersen & Collegen ist es erneut gelungen, eine Fehlentscheidung in zweiter Instanz korrigieren zu lassen.

Die geschädigte Anlegerin hatte auf Anraten ihrer Bankberaterin hohe Summen in unterschiedliche geschlossene Fonds investiert. Nach Darstellung ihrer Beraterin sollte es sich hierbei um solide und wertstabile Anlageprodukte handeln, die nicht mit größeren Verlustrisiken einhergingen.

Tatsächlich sind geschlossene Fonds regelmäßig hoch spekulative Unternehmensbeteiligungen. Der Anleger macht bei diesen Produkten nicht nur den Ertrag sondern auch den Erhalt seines Anlagekapitals vollständig vom wirtschaftlichen Erfolg eines der Fondsgesellschaft abhängig. Verluste bis hin zum Totalverlust sind keine Seltenheit. Schlimmstenfalls müssen sogar die erhaltenen Ausschüttungen zurückerstattet werden. Zudem wird in aller Regel ein spürbarer Teil der Anlagesumme für Provisionen verbraucht.

All dies war der Klägerin nicht erläutert worden. Doch obwohl hierzu nach den Feststellungen des Landgerichts kein Zweifel mehr bestand, wies es die Klage in erster Instanz ab. Die Richterin führte hierzu aus, sie sei davon überzeugt, dass die Klägerin auch bei Kenntnis der erheblichen Risiken ihr Geld in die geschlossenen Fonds investiert hätte. Zur Begründung verwies sie darauf, die Klägerin habe der Bank gegenüber ein Protokoll unterschrieben, dem zufolge sie für Rendite auch Verlustrisiken in Kauf nehmen wollte. Zudem stamme sie aus einer Unternehmerfamilie und daher ohnehin das Eingehen unternehmerischer Risiken gewohnt.

Dieser bizarren Begründung hat das OLG Frankfurt nun eine erfreulich deutliche Absage erteilt. Das OLG Stellte unmissverständlich fest, dass die Bereitschaft zu Schwankungs- und Verlustrisiken nicht mit der Bereitschaft gleichzusetzen ist, jedes spezifische Risiko einer Kapitalanlage zu akzeptieren. Dies gelte insbesondere für das Nachhaftungsrisiko. Aus der Unternehmenstätigkeit anderer Familienmitglieder könne erst recht nicht auf eine entsprechende Risikobereitschaft geschlossen werden.

Das OLG hat die Revision nicht zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob die Commerzbank hiergegen Beschwerde einreicht.


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

Fotos: Pixabay

Erfolgreiches Vorgehen gegen MS Las Vegas, MS Lloyd Don Pascuale, MS Sofia Schulte

Die Beteiligungen MS „Las Vegas“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG, Zweite MS „Sofia Schulte“ Shipping GmbH&Co.KG und MS „Lloyd Don Pascuale“ Schifffahrtsgesellschaft
mbH & Co.KG (Lloyd Fonds Schiffsportfolio III) sind in der Vergangenheit immer wieder für ihren unsteten Kursverlauf aufgefallen.

Dabei ist eine negative Entwicklung bei geschlossenen Fonds gar kein Einzelfall, sondern kalkuliertes Risiko – immerhin für die Finanzberater und Vermittler. Für die Anleger selbst sind die Risiken jedoch nur schwer einzuschätzen. Immer wieder kommt es daher dazu, dass konservativen, auf Werterhaltung bedachten Anlegern derartige Beteiligungen empfohlen werden. Dabei handelt es sich in vielen Fällen schlicht und ergreifend um eine rechtswidrige Falschberatung.

Erst kürzlich konnten wir für eine Mandantin vor dem Landgericht Itzehoe eine Summe von 9.900 Euro zurückgewinnen. Der Nominalwert der Beteiligungen betrug 10.000 Euro, also ein Sieg auf ganzer Linie. Zudem wurde die Beklagte verurteilt, unsere Mandantin von allen Schäden und Nachteilen freizustellen, die aus der im Jahre 2007 gezeichneten Beteiligung beruhen.

Eine von der Gegenseite eingelegte Berufung wurde durch das OLG Schleswig nun durch Beschluss zurückgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

Anwaltliche Beratung in der Corona Krise

Neben den offensichtlichen Auswirkungen die die Corona Krise für uns mit sich bringt und die Sorge um die Gesundheit der besonders gefährdeten Risikogruppen, sehen sich viele Menschen auch anderen existenziellen Problemen gegenübergestellt.

Unsere vielfältigen Erfahrungen und Kenntnisse in unterschiedlichsten Bereichen des Zivilrechts, Arbeitsrecht und unsere Kompetenz auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts machen uns zu Ihrem idealen Berater in dieser wirtschaftlichen Ausnahmesituation.

Telefonische Beratung und elektronisch-postalische Ersteinschätzung

Durch unsere überregionale Tätigkeit sind wir auch schon vor den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geübt darin gewesen, vielfältige Kommunikationswege zu unseren Mandanten aufzubauen.

Besonders der Mittelstand leidet.

Die rechtlichen Probleme, die sich aus der Corona Krise ergeben sind vielfältig. Doch sie alle haben gemeinsam, dass sie insbesondere den Mittelstand – den Leistungsträger unserer Gesellschaft – besonders schwer belasten.

  • Wurden Sie aufgrund der Pandemie von Ihrem Arbeitgeber entlassen?
  • Mussten Sie Stellen streichen oder Kurzarbeit beantragen?
  • Möchten Sie staatliche oder private Hilfen beantragen und wünschen sich hierbei Unterstützung?
  • Arbeiten Sie im medizinischen Bereich und haben Sorgen um ihre eigenen Rechte und ihre Arbeitssicherheit?
  • Brauchen Sie Hilfe bei der Beantragung von Überbrückungskrediten?
  • Haben Sie durch einen Mietrückstand, der sich durch die Pandemie ergeben hat Ihre Wohnung verloren, oder Ihnen droht die Kündigung?

Unser kompetentes Anwaltsteam setzt sich für Sie ein und steht Ihnen mit vielfältigen Beratungsangeboten zur Seite.

Es ist unser aller Aufgabe, den individuellen Schaden für den Mittelstand und den Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten. Fordern Sie ein, was Ihnen zusteht. Wir erleichtern Ihnen den Weg zu schneller Hilfe und Entlastung.

Millionen Verbraucher können Kreditverträge widerrufen

Trotz Corona Krise stehen die Mühlen der Justiz nicht still. So fällte der Europäische Gerichtshof jetzt ein Urteil mit enormer Tragweite und Signalwirkung.

Der Gerichtshof erklärte darin die sogenannten Widerrufsinformationen bestimmter Kreditverträge für unvereinbar mit europäischem Recht. Entgegen der Ansicht der Sparkassen und anderer Banken können dadurch Millionen von Verbrauchern ihre Verträge widerrufen und so tausende von Euros sparen. Die Klausel findet sich in den Großteilen der seit 2010 abgeschlossenen Verbraucherkreditverträge.

Besonders betroffen sind vor allem Autokredit- und Leasingverträge, aber auch Immobiliendarlehen. Daher ist der „Widerrufsjoker“ gerade vor dem Hintergrund des Dieselskandals überaus interessant. Verbraucher bekommen hiermit den Anspruch auf Rückerstattung aller gezahlten Raten gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeuges. Aber auch in anderen Fällen kann sich ein gezieltes Umschulden häufig lohnen.

Die Klausel, um die es geht, findet sich in den jeweiligen Widerrufsbedingungen der Kreditverträge. Dort wird auf eine gesetzliche Grundlage verwiesen, die wiederum ihrerseits auf andere Paragraphen verweist. Dieser sogenannte „Kaskadenverweis“ ermöglicht, dass sich kaum ein Verbraucher über die rechtlichen Vorschriften zum Widerruf ausreichend erkundigen kann. Dieses Vorgehen wurde in der Vergangenheit häufig von den Kreditinstituten ausgenutzt um einen wirksamen Widerruf der Kunden zu verhindern. Dieses Vorgehen verstößt jedoch gegen geltendes EU-Recht, nachdem eine Widerrufsbelehrung in klarer und prägnanter Form erfolgen muss. Da jedoch davon auszugehen ist, dass viele Banken es nach wie vor auf ein Urteil ankommen lassen, raten wir Ihnen dringend, anwaltliche Beratung aufzusuchen, wenn sie einen Verbraucherdarlehensvertrag auch erst ab Juni 2010 abgeschlossen haben.

>> Hier alles zum Widerruf von Kreditverträgen

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

Quo vadis – Engel & Völkers?

Die Negativschlagzeilen über die einst so renommierte, weltweit operierende Maklerfirma Engel & Völkers reißen nicht ab.

In den Achtziger Jahren verstirbt der Mitbegründer Dirk Engel durch den Freitod. Der mit seit Kindheitstagen befreundete Christian Völkers führt das Unternehmen fort.
In den neunziger Jahren steht Engel & Völkers kurz vor der Pleite. Ein Börsengang wird nach dem Platzen der Dotcom-Blase verschoben. Dieser hat bis heute nicht stattgefunden.
Nach der Fusion mit einer anderen Maklerfirma werden Vorwürfe gegenüber Christian Völkers laut, das Gesamtunternehmen geschädigt zu haben. Es kommt zum Verfahren. Rechtskräftig steht eine Verurteilung durch das Frankfurter Landgericht im Jahre 2008 wegen Beihilfe zur Untreue.

Ungereimtheiten in der Entwicklung des „Lakes Forest Country Clubs“

Neuster Skandal im Hause Engel & Völkers sind die vermehrten Ungereimtheiten in der Entwicklung des „Lakes Forest Country Clubs“. Was als Traumdestination für betuchte Senioren begann, entwickelte sich zu einem handfesten Anlegerskandal. Zusagen an die Anleger wurden nicht eingehalten, geschuldete Auszahlungen wurden nicht getätigt, mangelhafte Kommunikation von Firmenseite und zuletzt der Tod des CEO der Firma, die mit der Erschließung der Grundstücke für den Country Club betraut war, haben das Sicherheitsgefühl der Anleger stetig sinken lassen. Vermehrte Anfragen von betroffenen Anlegern in unserer Kanzlei sind die Folge.

Nachdem sich zunächst Ende Januar 2020 ein Reporter aus Kanada mit dem Kanzleiinhaber über den Forest Lakes Country Club und die Verbindung dieses Projekts zu Engel & Völkers ausgetauscht hat, scheint nunmehr auch die angesehene „Wirtschaftswoche“ über das kanadische Grundinvestment berichten zu wollen – und dies nicht ohne Grund.

Ungereimtheiten in der Entwicklung des „Lakes Forest Country Clubs“

Die in Kanada ansässige Grundstücksentwicklungsgesellschaft Terra Development Corporation Limited (TFDC) ist nach übereinstimmenden Berichten verschiedener Anleger aus Deutschland und Österreich bereits seit Wochen nicht mehr für die Anleger erreichbar und reagiert kaum auf Anfragen. Gerüchten zufolge soll die TFDC in schweren wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, möglicherweise droht sogar eine Insolvenz. Anleger, die ihr Kapital retten möchten, sollten sich daher nicht allein auf eine Inanspruchnahme der TFDC beschränken, sondern auch andere Optionen nutzen. Wir zeigen Ihnen auf, Ungereimtheiten in der Entwicklung des „Lakes Forest Country Clubs“.

Wer nicht abwarten will, wie sich die Lage in Canada/bei TFDC/ im FLCC entwickelt, kann sich durch unsere Kanzlei unverbindlich über Risiken und Handlungsmöglichkeiten informieren. Wir blicken auf eine langjährige, erfolgreiche Erfahrung im Umgang mit Anlegerskandalen zurück.

>> Hier alle Infos im Überblick

Presseberichte:
Wirtschaftswoche, 13.03.2020

Skrupellose Methoden – Zweite Instanz weist Birk & Partner AG abermals in die Schranken

Vor dem Landgericht war es uns ursprünglich gelungen, eine fehlerhafte Beratung unserer Mandantschaft nachzuweisen und eine sensationelle Summe für den Anleger zurückzugewinnen. Hiergegen legte die Beklagte vor dem Oberlandesgericht Berufung ein.

Da die Berufung der Birk & Partner AG aller Voraussicht nach keinem Erfolg haben wird regt das Oberlandesgericht nun mit Hinweisbeschluss die Birk & Partner AG dazu an, ihre Berufung lieber zurückzunehmen, sodass das stattgebende Urteil unser Mandantschaft voraussichtlich Bestand haben wird.

Für Herrn Rechtsanwalt Petersen sind solche Fälle leider nichts Neues. „Es ist zugleich erstaunlich und erschütternd, mit welchen Methoden und mit was für einer Skrupellosigkeit der Anleger abgezockt wird. Banken und angeblich kundenorientierte Finanzberater haben keinerlei Respekt vor dem Sparer“, so Kanzleigründer und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Helge Petersen.

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.

Foto:fotolia.de / rob3rt82


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de