MCE-Fonds in der Insolvenz – Überhöhte Rückforderungen durch Insolvenzverwalter?

Sicherheit durch Risikoverteilung auf eine große Anzahl verschiedener Schiffe – so wurden die Beteiligungen an der MCE-Fonds-Serie den Anlegern zwischen 2008 und 2012 häufig verkauft. Inzwischen wissen es die Anlageberater von damals ebenso wie die Anleger besser, denn die Fonds befinden sich in der Insolvenz.

Unter dem Aktenzeichen 514 IN 43/18 hat das Amtsgericht Bremen am 11.12.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MCE Fonds 04 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG eröffnet und den Rechtsanwalt Dr. Timm Gessner zum Insolvenzverwalter bestellt. Am gleichen Tag wurde unter dem Aktenzeichen 514 IN 41/18 auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MCE Fonds 05 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG eröffnet, zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Caroline Stevens zur Insolvenzverwalterin bestellt. Unter dem Aktenzeichen 514 IN 44/18 wurde schließlich die Rechtsanwältin Carolin Beyß zur Insolvenzverwalterin über das Vermögen der MCE Fonds 08 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG bestellt. Alle drei Anwältinnen/Anwälte sind für die Kanzlei GÖRG Insolvenzverwaltung tätig.

Aktuell erhalten die Anleger Post von der Insolvenzverwaltung und werden aufgefordert, die bereits erhaltenen Ausschüttungen in voller Höhe wieder zurückzuzahlen. Dabei stützt sich die Insolvenzverwaltung auf die Regelung in § 172 Abs. 4 HGB, wonach Auszahlungen, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt waren, zum Wohle der Gläubiger der insolventen Gesellschaften wieder zurückgeführt werden müssen. Es verwirklicht sich nun das sog. Nachhaftungsrisiko, über welches die Anleger beim Erwerb der Anlage nahezu regelmäßig nicht aufgeklärt worden sein dürften.

Grundsätzlich ist der Insolvenzverwalter zu einer solchen Rückforderung also durchaus berechtigt. Zumindest im Falle des MCE Fonds 04 sowie des MCE Fonds 05 allerdings bestehen erhebliche Zweifel hinsichtlich der Höhe der geltend gemachten Rückforderungen. So berichten Mandanten der Kanzlei Helge Petersen & Collegen etwa, dass der zurückgeforderte Gesamtbetrag höher liege als die Summe der tatsächlich erhaltenen Ausschüttungen. Eine derartige Nachschusspflicht besteht bei den MCE Fonds allerdings nicht.

Hinzu kommt, dass nach den Gesellschaftsverträgen die sog. Nachhaftung auf 10% der jeweiligen Kommanditeinlage beschränkt ist mit der Folge, dass maximal ein Betrag zurückgefordert werden kann, der 10% der ursprünglichen Einlage (ohne Agio) nicht übersteigt. Auch insoweit ergibt sich aus Anschreiben, die der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vorliegen, dass die Rückforderungen deutlich höher ausfallen.

Des Weiteren hat die Insolvenzverwaltung in den der Kanzlei vorliegenden Schreiben lediglich behauptet, dass eine Schuld der Gesellschaft bestehe und dass die zur Verfügung stehende Masse nicht ausreiche, die bestehenden Verbindlichkeiten zu befriedigen. Inwieweit es tatsächlich erforderlich ist, die Kommanditisten heranzuziehen, wird nicht näher belegt. Einen Auszug aus der Insolvenztabelle, dem man die Höhe der angemeldeten Forderungen entnehmen könnte sowie den Umstand, inwieweit diese tatsächlich zur Tabelle genommen, bestritten oder gar zurückgenommen wurden, hat die Insolvenzverwaltung den Anschreiben nicht beigefügt.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Kanzlei Helge Petersen & Collegen haben Anleger der MCE Fonds daher allen Anlass, die gegen sie geltend gemachten Rückzahlungsansprüche sorgfältig zu prüfen. Betroffenen Anlegern rät Rechtsanwalt Helge Petersen, sich anwaltlichen Rat einzuholen, bevor Zahlungen geleistet werden, die dem Insolvenzverwalter möglicherweise nicht zustehen.


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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Engel & Völkers – Ausrichter des WTA Tennis-Turniers in Bad Homburg gibt sich zugeknöpft

Wie bereits berichtet, fand vom 20. bis zum 26.06.2021 ein WTA Tennis-Turnier in Bad Homburg statt. Mit dabei waren bekannte Tennisgrößen wie etwa Angelique Kerber, Andrea Petkovic und Victoria Azarenka.

Gesponsert wurde das Turnier u.a. von der Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH, die wiederum von der Engel & Völkers AG beherrscht wird. Die Beherrschung geht offensichtlich so weit, dass auf diesem Turnier schlicht mit der Marke „Engel & Völkers“ geworben wird und so der Eindruck entsteht, Sponsor sei das bekannte Immobilien-Unternehmen „Engel & Völkers AG“:

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Quelle: News – Bad Homburg Open (badhomburg-open.de)

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Quelle: News – Bad Homburg Open (badhomburg-open.de)

Anleger, die bei dem Immobilienprojekt Forest Lakes Country Club im kanadischen Nova Scotia viel Geld verloren haben, erleben ein Déjà-vu. Denn auch sie hatten den Eindruck, hinter dem zwischenzeitlich gescheiterten Projekt in Kanada, welches seit 2010 exklusiv von der Engel & Völkers Resorts GmbH in Deutschland, Österreich und der Schweiz vermittelt worden war, stünde mit all seiner Expertise und Finanzkraft der bekannte Makler aus Hamburg. Denn auch im Zuge des Vertriebs der kanadischen Immobilienanlagen wurde nach ihrer Wahrnehmung stets die Marke „Engel & Völkers“ in den Vordergrund gerückt. Tatsächlich unterlagen die Investoren allerdings einer Täuschung, denn bei dem exklusiven Vermittler handelte es sich lediglich um einen Lizenznehmer von „Engel & Völkers“, dem es aufgrund einer Lizenz, für welche Gebühren an „Engel & Völkers“ zu zahlen waren, gestattet war, den Markennamen und den jedenfalls damals untadeligen Ruf von „Engel & Völkers“ für die eigenen Geschäfte zu nutzen.

In einer Anfrage vom 18.06.2021 wandte sich die Kanzlei Helge Petersen & Collegen, die eine Vielzahl geschädigter Anleger des Forest Lakes Country Clubs vertreten, an den Veranstalter des Turniers und fragte dort nach, wie dieser das Sponsoring durch die Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH vertreten kann. Die Pressestelle des Veranstalters gab sich zugeknöpft und teilte bereits am Folgetag lediglich mit, dass „wir … uns grundsätzlich nicht zu den geschäftlichen Angelegenheiten unserer Sponsoren und Partner“ äußern. (Link zum Text der beiden E-Mails s.u.)

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Engel & Völkers – WTA Tennis-Turnier

Es hat den Anschein, dass man sich in Bad Homburg mit derlei Nebensächlichkeiten nicht belasten und es sich insbesondere nicht mit einem potenten Sponsor verderben möchte. Dabei hätten es nach Auffassung des Rechtsanwaltes Helge Petersen die Besucher des Turniers verdient, über das Thema „Engel & Völkers“ informiert zu werden, handelt es sich doch um eine mögliche Klientel des bekannten Maklers.


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Engel & Völkers sponsert das Bad Homburger WTA Tennis-Turnier

Das Firmenkonsortium des Immobilienmaklers könnte aus Sicht der Anlegerschutz-Kanzlei Helge Petersen & Collegen aus Kiel hunderte von Anlegern um ihr Vermögen gebracht haben.

Wie der Kanzlei zugetragen wurde, soll die bekannte Immobilienagentur Engel & Völkers Hauptsponsor des Bad Homburger WTA Tennis-Turnier sein, welches vom 20. Bis zum 26.06.2021 stattfindet. Glaubt man dem Bad Homburger Stadtmagazin „Louise“ (Ausgabe 6/2021), dann handelt es sich bei dem Sponsor um die Engel & Völkers Immobilien Deutschland GmbH. Diese wiederum wird ausweislich der Bekanntmachung im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (HRB 156299) vom 30.07.2020 von der Engel & Völkers AG beherrscht, mit welcher im Juli 2020 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen wurde. Zumindest „indirekt“ wird das Turnier also doch von der Engel & Völkers AG gesponsert.

Bad Homburger WTA Tennis-Turnier

Nach Auffassung des Rechtsanwaltes Helge Petersen könnte die Engel & Völkers AG als Lizenzgeberin der Marke Engel & Völkers am Vermögensverlust hunderter Anleger mitverdient haben. So vergibt Engel & Völkers Lizenzen mit ihrem Namen und hat damit ein weitverzweigtes und -verstricktes Netzwerk von Tochter- und Franchiseunternehmen geschaffen. An einigen Stellen dürfte dieses Netzwerk nach der Auffassung der Kanzlei rechtlich zweifelhafte Methoden angewendet haben und dadurch maßgeblich zu einem Anlageskandal beigetragen haben.

Jeweils unter dem Namen Engel & Völkers Resorts vermittelten zwei Franchiseunternehmen Grundstücke u.a. in Dubai und Canada. Die Bauunternehmer vor Ort gingen pleite und die Anleger verloren ihr Geld. In beiden Fällen wies die Engel & Völkers AG jedwede Verantwortung von sich, als sich herausstellte, dass die Bauträger ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen konnten. Kunden, die von einem der Franchisenehmer an diese Bauprojekte vermittelt worden waren, hat die Engel & Völkers AG nicht informiert.

Trotz des Bekanntwerdens dieses Skandals dürften nach Auffassung der Kanzlei die Provisionsgelder für diese Vermittlungen aber einbehalten worden sein. Als wie seriös kann die Sponsorenschaft von Engel & Völkers bewertet werden, sollten sich diese Vorwürfe erhärten?

Die „Wirtschaftswoche“ (Engel & Völkers- Maklerorganisation weist Verantwortung von sich), das „Handelsblatt“ und FRONTAL 21 haben über den Fall „Engel & Völkers“ ausführlich berichtet. Erste Prozesse gegen die Engel & Völkers Resorts GmbH vor dem Hamburger Landgericht verliefen positiv für die Anleger.

Gerne steht Ihnen die Anwaltskanzlei Helge Petersen, die bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger vertritt, für weitere Gespräche zur Verfügung.

Titelfoto: Pixabay


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Engel & Völkers – Jetzt machen auch die Anleger selbst mobil

Die Lage im Skandal um die Engel & Völkers Resorts GmbH und Herrn Ralf Viereck spitzt sich weiter zu.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hat das Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der von den Beklagten allerdings nicht angenommen wurde. In einem anderen Verfahren hat das Landgericht Hamburg die Engel & Völkers Resorts GmbH bereits zum Schadensersatz verurteilt. Dieses Urteil muss nun vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hoffentlich rechtskräftig werden.

Der Rechtsanwalt Helge Petersen hat zwischenzeitlich auch von einer Gruppe von Geschädigten, die in das kanadische Projekt im Forest Lakes Country Club investiert haben, das Mandat bekommen, für die Mitglieder dieser Gruppe mit der Engel & Völkers AG in Verhandlungen einzutreten. Die Mitglieder der Gruppe eint insbesondere die feste Überzeugung, dass sie niemals die Anlagen getätigt hätten, wenn nicht der untadelige Name Engel & Völkers als „Qualitätssiegel“ für das Investment in Kanada gestanden hätte.

Helge Petersen selber sieht eine jahrelange Kette an Gesellschaften, die den Namen Engel & Völkers nutzen, um mit diesem Ruf Kapitalanlageprodukte zu vertreiben, denen nach seinem Verständnis jeweils das Risiko eines Totalverlustes anhaftet. Aktuell sieht er die EV Digital Invest GmbH, bei der es sich ausweislich der Homepage der Gesellschaft um eine Lizenzpartnerin der Engel & Völkers Marken GmbH & Co.KG handelt,

EV Digital Invest GmbH

als eine solche Gesellschaft, bei der er nur eine GmbH als „Garantiegeberin“ für das Gelingen erkennen kann.

Nach Meinung des Rechtsanwaltes Helge Petersen scheint es sich also um eine dauerhafte Masche zu handeln, weshalb er sich fragt, ob die Engel & Völkers AG nicht nur als Makler tätig ist, sondern darüber hinaus auf dem sog. Graue Kapitalmarkt Vertriebsunterstützung mit angehängten Makler leistet?

Die Gruppe der durch das Projekt Forest Lakes Country Club Geschädigten jedenfalls will nun vor ausgesuchten Filialen und der Hauptstelle von Engel & Völkers auf die Probleme aufmerksam machen, die mit diesem Namen zusammenhängen. Nur die Corona-Pandemie verhindert aktuell größere Demonstrationen und Aktionen vor Geschäftsstellen von Engel & Völkers.

Auf die schriftliche Anfrage an die Engel & Völkers AG, Herrn Christian Völkers als Vorsitzender des Aufsichtsrates sowie die Vorstände Sven Odia, Kai Enders, Paloma Pérez Bravo und Thilo von Trotha, inwieweit diese bereit wären, Aufklärung zu leisten und sich an einer Lösung für die geschädigten Anleger zu beteiligen, ließen diese durch Rechtsanwalt Dr. Jan Erik Spangenberg aus Hamburg lediglich erklären, sich „mit allen ihr zustehenden strafrechtlichen, berufsrechtlichen und zivilrechtlichen Behelfen verteidigen“ zu werden.

Schreiben vo 19.04.2021
Antwortschreiben vom 30.04.2021

Helge Petersen, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht kann für die abweisende Haltung bei der Engel & Völkers AG kein rechtes Verständnis aufbringen. Er ist weiterhin der Meinung, dass es nicht der feinen Hamburger Kaufmannsart entspricht, sich hinter Lizenzmodellen zu verstecken. Kann man – so fragt Helge Petersen – einem Makler mit solcherlei Herangehensweise noch vertrauen?

Titelfoto: Pixabay


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Positives Urteil gegen die FORMAXX AG

Abermals hat die Kanzlei Helge Petersen & Collegen ein positives Urteil für ihren Mandanten erreicht. Nachdem die Klage der Kanzlei bereits in der ersten Instanz erfolgreich war, wurde das Ergebnis dann auch in der zweiten Instanz vor dem Hanseatischen OLG Hamburg bestätigt. Nunmehr muss die FORMAXX AG unserem Mandanten seine Einlage nebst Zinsen zurückzahlen. Der Ausgang des Verfahrens in zweiter Instanz zeigt erneut, dass die Strategie der Kanzlei, hartnäckig für die besten Ergebnisse zu kämpfen, die richtige war.


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Fortsetzung im Prozess um das Projekt von Engel & Völkers im kanadischen Nova Scotia

Wie bereits am 14.12.2020 berichtet, hat es zwischenzeitlich einen zweiten Verhandlungstermin in dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg gegeben, in welchem wir für einen Investor Schadensersatzansprüche gegen die Engel & Völkers Resorts GmbH und deren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck im Zusammenhang mit einer Geldanlage in den Forest Lakes Country Club geltend machen.

In diesem Termin wurde die Sach- und Rechtslage erneut umfassend erörtert und erneut hat das Gericht einen Vergleich angeregt. Einzelheiten einer möglichen Einigung wurden zwar diskutiert, ein Ergebnis konnte allerdings auch in diesem Termin nicht erzielt werden. Das Gericht hat den Parteien die Möglichkeit eingeräumt, binnen eines Monats noch zu den Erörterungen im Termin eine Stellungnahme abzugeben. Dann – so das Gericht – wolle es einen schriftlichen Einigungsvorschlag unterbreiten.

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen sieht sich nach dem Fortsetzungstermin weiterhin auf einem guten Kurs. Nach wie vor steht nicht nur eine fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss des Grundstücksinvestments, sondern auch ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) im Raum, der wiederum nicht nur eine zivilrechtliche Verpflichtung zum Schadensersatz auslösen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Nach Auffassung des Fachanwaltes Helge Petersen wäre daher insbesondere Herr Viereck gut beraten, sich einer gütlichen Einigung nicht zu verschließen.

Rechtsanwalt Helge Petersen sieht die Engel & Völkers AG in der Verantwortung

Darüber hinaus sieht Rechtsanwalt Helge Petersen aber auch weiterhin die Engel & Völkers AG in der Verantwortung für diejenigen Schäden, die den Anlegern im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt entstanden sind bzw. entstehen. Tatsächlich scheint die Engel & Völkers AG nämlich nicht nur Lizenzgeberin der Engel & Völkes Resorts GmbH gewesen zu sein, sondern hat diese wohl auch aktiv beim Vertrieb der Anlage unterstützt, indem sie beispielsweise potentielle Kunden aus dem eigenen Kundenstamm vermittelte. So haben uns Mandanten berichtet, dass sie zunächst bezüglich des Erwerbs oder der Veräußerung einer Immobilie mit dem Maklerunternehmen „Engel & Völkers“ in Kontakt gestanden hätten. Ohne zuvor ein entsprechendes Interesse geäußert zu haben, hätten sie dann irgendwann eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung erhalten, auf welcher das Projekt Forest Lakes County Club vorgestellt wurde.

„Ich habe den Verdacht“ – so Rechtsanwalt Helge Petersen – „dass hier ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen Kundendaten zu Akquisezwecken weitergeleitet wurden.“ Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wirft sich die Frage auf, inwieweit die Engel & Völkers AG ihrerseits durch die Weitergabe der Daten Beihilfe zu dem im Raume stehenden Verstoß gegen das KWG geleistet hat.

„Sollten Sie auch zu den Betroffenen gehören, lassen Sie sich umgehend juristisch beraten. Unsere Kanzlei steht Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung“, empfiehlt Kanzleiinhaber Helge Petersen.

Titelfoto: Pixabay


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Forest Lake County Club – warum Investoren „Engel & Völkers“ in der Pflicht sehen

Engel & Völkers Digital Invest

Unter Engel & Völkers Digital Invest kann der geneigte Anleger auch Geld anlegen.
Kann es sein, dass er auch, wenn er sich bei einer nicht gut verlaufenden Anlage an Engel & Völkers wenden will ins Leere laufen wie die Kunden vom ehemaligen Engel & Völkers Resorts?

E&V Digital Invest

Website Engel & Völkers Digital Invest

Sie wirbt mit excellenten Kapitalanlagen. Helge Petersen ist der Ansicht, dass es so doch auch einmal genauso über Jahre in Bezug auf die Resorts ausgesehen hatte. Nun ist sie von der Homepage verschwunden. Natürlich kann es da auch keinerlei echte Parallelen geben…

Aber schauen wir, wie es unserer Ansicht nach bei der Resorts vor sich ging, mit der Engel & Völkers im Jahre 2020 nichts mehr zu tun haben will und schon gar nicht mit den Kunden, die vertrauten und nun Ihr Geld wohl voll und ganz verloren haben.
Warum nur berichten uns Investoren immer wieder, dass sie der festen Überzeugung waren, dass es sich bei der Investitionsmöglich in den Forest Lakes Country Club in Nova Scotia/Kanada um ein „offizielles“ Produkt des bekannten Immobilienmaklers „Engel & Völkers“ handeln würde, bei dem allein der Name für Qualität bürgen würde?

Ab ca. 2012 erfolgte unter dem Namen „Engel & Völkers Resorts“ eine grossflächige Anzeigenkampagne (u.a. in der “Welt am Sonntag” sowie im “Hamburger Abendblatt”) für ein vermeintlich sicheres wie auch lukratives Investment im Immobilienbereich in Kanada, welches unter der Bezeichnung “Forest Lakes Country Club” vermarktet wurde und bei dem es sich um ein zu entwickelndes Resort mit Golfplatz nahe Halifax in der Region Nova Scotia in Kanada handelte:

E&V Resorts

Für viele der späteren Investoren waren diese (und vergleichbare) Anzeigen der Anlass, Kontakt mit “Engel & Völkers” aufzunehmen, um nähere Informationen zu dem Projekt zu erhalten. In Wirklichkeit scheint aber der Kontakt zu “Resorts” aufgebaut worden. Im Rahmen solcher Kontakte seien die (vermeintlichen) Vorteile und Sicherheiten des angebotenen Investments durch “Engel & Völkers Resorts”-Mitarbeiter persönlich, telefonisch und/oder schriftlich hervorgehoben worden. Vielfache Verwendung fand dabei etwa auch eine einseitige Darstellung der “Gründe, warum Sicherheit im Vordergrund steht”:

E&V Resorts

An anderer Stelle wurde ausgeführt:
E&V Resorts

Der markante Schriftzug “Engel&Völkers” – versehen mit dem Zusatz “Resorts” – durfte an keiner Stelle fehlen. Er findet sich sowohl in den Anzeigen als auch in den Schriftstücken, die Anlageinteressenten von der Engel & Völkers Resorts GmbH überlassen wurden und schien zu bestätigen, dass es sich tatsächlich um ein Produkt aus dem Hause des bekannten und exklusiven Immobilienunternehmens handeln würde.

Neben der Anzeigenkampagne fanden ab 2012 auch eine Vielzahl von Kundenveranstaltungen an exklusiven Event-Locations in ganz Deutschland statt, auf denen der markante Schriftzug “Engel&Völkers Resorts” ebenfalls allgegenwärtig war. In Hamburg etwa wurden Informationsveranstaltungen zu dem kanadischen Immobilieninvestment auch im Hause von “Engels&Völkers” in der Stadthausbrücke (in der Hamburger Innenstadt) durchgeführt. Bis zum Umzug der Engel & Völkers AG Ende des Jahres 2018 in die Hübenerstraße in Hamburg war die Stadthausbrücke damals Sitz der Engel & Völkers AG sowie verschiedener Konzerngesellschaften – und auch der Engel & Völkers Resorts GmbH, die ebenfalls zum Konzern gehören zu schien, bei der es sich tatsächlich aber lediglich um eine Lizenznehmerin handelte, die aufgrund eines entsprechenden Lizenzvertrages berechtigt war, etwa den bekannten und für höchste Seriösität stehenden Schriftzug “Engel&Völkers” zu verwenden.

Der Umstand, dass Informationsveranstaltungen zum Forest Lakes Country Club in der “Konzernzentrale” stattfanden, schien zu bestätigen, dass es sich bei diesem Projekt tatsächlich um ein “offizielles” Produkt von “Engel&Völkers” handeln würde. Vermutlich die überwiegenden Mehrzahl der Interessenten/Investoren dürfte damals fest davon überzeugt gewesen sein, dass es sich um ein geprüftes Investment im Immobilienbereich mit voller Rückendeckung der “Engel&Völkers”-Zentrale handelt.

Sein Eindruck – so Rechtsanwalt Helge Petersen – sei, dass nach Vorträgen durch “Engel&Völkers Resorts” praktisch alle Investoren davon überzeugt waren, dass es sich um ein sicheres Investment handeln würde: “Engel&Völkers” bietet (als namhaftes Unternehmen) ein “sicheres” Investment im Immobilienbereich an. In Verbindung mit dem Hinweis auf die weltweiten Erfahrung der angeblich so erfolgreichen Marr-Brüder im Bereich der Resort-Entwicklung kann man es den den Gästen der Veranstaltungen nicht verdenken, wenn bei diesen der Eindruck entstanden war, dass bei dem vorgestellten Investment überhaupt nichts schief gehen kann.

Dies nicht zuletzt auch deswegen, weil immer wieder betont wurde, dass “Engel&Völkers” auch selbst hohe Beträge investiere, da man so sehr von dem Projekt von dem Projekt in Kanada überzeugt sei. Die Annahme, mit “den Profis von Engel&Völkers” gemeinsam in einem Boot zu sitzen, hat nach Angaben vieler Investoren zu der Überzeugungsbildung beigetragen, dass es sich um ein gut geprüftes Produkt im Immobilienbereich handelt.


Ein paar Jahre später wurden die Investoren jedoch von der traurigen Wirklichkeit eingeholt:

Das Projekt droht sich zu einem Totalverlust zu entwickeln. Verkäufe von baureifen Grundstücken im Forest Lakes Country Club haben offensichtlich kaum stattgefunden, zumal die Umwandlung des Geländes von “Wildnis” in ein Luxus-Resort mit moderner Infrastruktur hinter den anfänglichen Erwartungen zurückgeblieben ist. Wer möchte schon gern inmitten einer Dauerbaustelle ein Grundstück erwerben und dieses bebauen, wenn völlig offen ist, ob und ggf. wann das Projekt ein Stadium erreicht, in welchem es sich die Bezeichnung als Luxus-Lifestyle-Resort zu Recht verdient hat?

Spuren zu dem Projekt im Internet – vor allem jene, die geeignet wären, eine Verbindung von “Engel&Völkers” mit dem kanadischen Immobilieninvestment herzustellen, scheinen nach Angaben von Mandanten offenbar gezielt gelöscht worden zu sein.

Die Projektentwicklungsgesellschaft Terra Firma Development Corporation (TFDC) hat 2020 endgültig Konkurs angemeldet. Der kanadische Insolvenzverwalter hat die Anleger informiert, dass kaum Konkursmasse vorhanden sei. Eine ordentliche Buchführung der Projektentwicklungsgesellschaft soll es nicht gegeben haben. Die Ansprüche von Gläubigern übersteige die Konkursmasse um ein Vielfaches.

In einem 60-seitigen Dokument, welches der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vorliegt, hat der Insolvenzverwalter eine Liste von Gläubigern erstellt, in der auch geschädigte Investoren mit Name, Anschrift und Geldbetrag genannt werden. In diese Liste werden nicht nur eine hohe Anzahl geschädigter Anleger aus Deutschland (und anderen Ländern) mit teilweise signifikanten Investitionssummen aufgeführt. Hinter einer einzelnen Sammelposition mit der Bezeichnung “AV Corporate Services (on behalf of Delaware LLC Investors)” mit einem Wert von ca. 43 Mio. kanadischen Dollar (nach aktuellem Wechselkurs etwa 28 Mio. Euro) verberben sich weitere geschädigte Investoren – nämlich diejenigen, die sich in der ersten Phase der Vermarktung noch über eine nach dem Recht des US-Staates Delaware errichtete LLC an dem Projekt beteiligt haben und als Gesellschafter einer solchen LLC nicht einzeln namentlich genannt werden.

Auf die Veröffentlichung der Liste wird an dieser Stelle aus Datenschutzgründen ausdrücklich verzichtet, zumal diese Liste die Privatanschriften der Investoren enthält. Soweit Investoren in dieser Liste namentlich erfasst sind, sollten diese vom kanadischen Insolvenzverwalter per E-Mail oder per Post informiert worden sein. Auf Basis der Daten in dieser Listen haben inzwischen Geschädigte aus Deutschland/Österreich/Schweiz begonnen, untereinander Kontakt aufzunehmen, sich auszutauschen und eine Interessengemeinschaft zu bilden.

Einige Investoren aus Deutschland hatten das Projekt Forest Lakes Country Club in den vergangenen Jahren vor Ort in Kanada besucht und berichten übereinstimmend, dass der bescheidene Baufortschritt in keinem Verhältnis zu den vermutlich eingenommenen Geldern aus der Investitionsphase stehen könne. Immerhin wurde das Projekt weltweit vermarktet – in Deutschland, Österreich und der Schweiz exklusiv von der Engel & Völkers Resorts GmbH. Der Verbleib des Großteils der Gelder erscheint unklar, auch der kanadische Insolvenzverwalter hat bisher keinerlei Erklärungen abgegeben, wo die investierten Gelder der Anleger im wahrsten Sinne des Wortes verbuddelt sind.

Einer der verbliebenen “Macher” hinter dem Projekt Forest Lakes, Herr Donald Marr von der TFDC, scheint sich derzeit in Spanien (Malaga/Marbella) aufzuhalten. Die vermeintlich gute Reputation der Marr-Brüder hat sich zwischenzeitlich als Falschinformation herausgestellt.
Der Projektentwickler Bradley Marr hat sich anscheinend mit dem Projekt übernommen und beging im Spätsommer 2019 Selbstmord.

Sein Bruder Donald Marr musste bereits in 2010 – also schon vor der umfangreichen Vermarktung des Forest Lakes Country Club in Deutschland, Österreich und der Schweiz – gegenüber der US-Börsenaufsichtsbehörde “Securities and Exchange Commission” (SEC) verantworten, wo er bezichtigt wurde, unter Nutzung von falschen Identitäten Finanzbetrug im grossen Stil begangen zu haben:
==> Quelle: sec.gov

Diese unrühmliche Vergangenheit eines maßgeblich Verantwortlichen bei der kanadischen Projektgesellschaft TFDC ist durch “Engel&Völkers” entweder gar nicht erst richtig geprüft oder aber verschwiegen worden.

Mandanten, die versucht haben, selbst eine Klärung mit der Konzernzentrale von “Engel&Völkers” herbeizuführen, berichteten, dass ihre diesbezügliche Versuche vergeblich gewesen seien. Entweder seien Anfragen ergebnislos oder gar vollständig unbeantwortet geblieben. In einem der wenigen Antwortbriefe der Engel & Völkers AG aus dem Juli 2020 heißt es u.a.:
“… wurde die betreffenden Kapitalanlage von der Engel & Völkers AG weder konzipiert oder aufgelegt noch vertrieben oder beworben”.

Kontakt zu den “Machern” von TFDC bestand allerdings schon, wie das nachfolgende Foto belegt, welches Herrn Christian Völkers und Herrn Bradley Marr auf einem von “Engel&Völkers” ausgerichteten Polo-Event im Sommer 2013 zeigt:

E&V Resorts

Entnommen aus nachfolgender Quelle (auf Seite 71 unten): Polo Times August 2013 v18 i7

Weiterhin heißt es im Schreiben der Engel & Völkers AG vom 20.07.2020:

“… Auch war die Engel & Völkers AG nicht an der Beratung oder Vermittlung der Kapitalanlage beteiligt.”

Hiergegen spricht allerdings, dass die Vermarktung der Anlage (auch) in den Räumen der damaligen Konzernzentrale von “Engel&Völkers” in der Stadthausbrücke (Hamburg Innenstadt) erfolgte. Mitarbeiter der Engel & Völkers Resorts GmbH verwendeten E-mail-Adressen mit “…@engelvoelkers.com”. Außerdem wurde im Schriftverkehr bei der Vermarktung des Forest Lakes Country Club das weltweit unverwechselbare Logo der “Engel&Völkers”-Villa an der Elbchaussee 414 in Hamburg verwendet:
E&V Resorts

„Sollten Sie auch zu den Betroffenen gehören, lassen Sie sich umgehend juristisch beraten. Unsere Kanzlei steht Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung“, empfiehlt Kanzleiinhaber Helge Petersen.

Titelfoto: Pixabay


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Engel & Völkers Digital Invest – (k)ein Unternehmen von „Engel & Völkers“?

Unter ev-digitalinvest.de wird geneigten Anlegern unter der Bezeichnung „Engel & Völkers Digital Invest“ die Möglichkeit einer Geldanlage in Immobilien angeboten:

Digital Invest Engel&Völkers

Am Ende der Website finden sich das bekannte Logo von „Engel&Völkers“ sowie der nicht minder bekannte Schriftzug:

Digital Invest Engel&Völkers

Nach Auffassung des Rechtsanwaltes Helge Petersen ist diese Darstellung geeignet, beim Anlageinteressenten den irrigen Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein Angebot des renommierten Immobilienmaklers „Engel&Völkers“. Wie sich allerdings dem Impressum entnehmen lässt, steht hinter dem Angebot tatsächlich die EV Digital Invest GmbH, die wiederum lediglich ein „Lizenzpartner der Engel & Völkers Marken GmbH & Co.KG“ und somit nicht Bestandteil des Konzerns „Engel&Völkers“ ist.

Diese Konstellation weckt Erinnerungen an das Verhältnis zwischen der Engel & Völkers Resorts GmbH, deren Name mit dem fehlgeschlagenen Immobilienprojekt „Forest Lakes County Club“ in Nova Scotia/Kanada in Verbindung gebracht wird, bei der es sich ebenfalls „nur“ um eine Lizenznehmerin handelt und mit der „Engel&Völkers“ im Jahr 2020 nichts (mehr) zu tun haben will – ebensowenig wie „Engel&Völkers“ etwas mit den enttäuschten Kunden zu tun haben will, die in den guten Namen „Engel&Völkers“ vertrauten, in das kanadische Immobilienprojekt investierten und jetzt ihr Investment vollständig zu verlieren drohen.

Rechtsanwalt Helge Petersen stellt sich daher die Frage, ob es denn sein kann, dass auch in diesem Fall Kunden der Engel & Völkers Digital Invest GmbH ins Leere laufen, wenn sich die angebotenen Kapitalanlagen schlecht entwickeln und sich die Investoren an „Engel & Völkers“ wenden, wie schon zuvor Kunden der Engel & Völkers Resorts GmbH, die „Engel & Völkers“ durchaus in der Verantwortung sehen.

Titelfoto: Screenshot Website ev-digitalinvest.de


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P&R-Container – Landgericht Köln verurteilt Beratungsunternehmen

Im Skandal um die Insolvenzen deutscher P&R-Gesellschaften, die über Jahrzehnte Investments in Seefrachtcontaier angeboten haben, bis Anfang 2018 bekannt wurde, dass es sich offensichtlich um ein Schneeballsystem gehandelt hat, hat das Landgericht Köln jetzt der Klage einer Anlegerin gegen ihr Beratungsunternehmen stattgegeben.

In den Jahren 2015 und 2016 hatte die Klägerin jeweils nach entsprechender Beratung durch den Geschäftsführer der Finanzring Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH & Co.KG aus Leverkusen sog. P&R Container erworben. Das Landgericht Köln sah es als erwiesen an, dass zwischen den Parteien ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen war, aus welchem die Finanzring verpflichtet gewesen wäre, die Kundin ordnungsgemäß über das Produkt zu beraten. Diese Pflicht – so das LG Köln – habe der Geschäftsführer des beklagten Unternehmens verletzt, indem er der Kundin gegenüber das Risiko eines möglichen Totalverlustes in unzulässiger Art und Weise verharmlost habe. Ein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltener Haftungsausschluss, auf den sich die Beklagte berufen wollte, sei schlicht unwirksam, da derartige Klauseln „wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Beratungsvertrages ergeben, so einschränken, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wäre“.

Außergerichtlich hatte es die Finanzring Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH & Co.KG noch vorgezogen, das Regulierungsbegehren unserer Mandantin und deren Bereitschaft für eine gütliche Einigung zu ignorieren. Statt dessen meinte das Beratungsunternehmen, auf seiner Homepage unter ausdrücklicher Benennung der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vor unseriösen Anlegerschutz-Anwälten warnen zu müssen. Man habe bisher allen Kunden Rede und Antwort gestanden – „nur eben nicht jedem „Anwalt“.“

Wir wissen nicht, ob man bei der Finanzring inzwischen bereut, sich einer außergerichtlichen Lösung verschlossen zu haben.

Nach der (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung des LG Köln muss das Beratungsunternehmen nicht nur vollständig Schadensersatz leisten, sondern unsere Mandantin auch von etwaigen Rückforderungen bezüglich der bereits erhaltenen Mietzinszahlungen freihalten und die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Foto: Pixabay


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Dunkle Wolken ziehen jetzt auch über der Engel & Völkers AG auf

Dunkle Wolken ziehen jetzt auch über der Engel & Völkers AG auf – wird diese Verantwortung für das sich abzeichnende Desaster beim kanadischen Immobilienprojekt Forest Lakes Country Club übernehmen?

In der Sache „Forest Lakes Country Club“ verdunkelt sich der Himmel weiter über dem Namen „Engel & Völkers“. Der Skandal um das Immobilienprojekt im kanadischen Nova Scotia, welches von der Engel & Völkers Resorts GmbH mit ihrem damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck in Deutschland vertrieben wurde, droht nun auch den guten Ruf der Engel & Völkers AG nachhaltig zu schädigen und wird nach Ansicht des Fachanwaltes Helge Petersen auch deren Vorständen auf Sicht auf die Füße fallen.

Nach ihrem aktuellen Internetauftritt feiert sich „Engel & Völkers“ als ein Unternehmen auf dem Weg hin zur globalen Marke:

E&V Screenshot

Quelle: https://www.engelvoelkers.com/de/blog/unternehmen/neuigkeiten/40-jahre-engel-voelkers-wie-der-weg-zur-globalen-marke-begann/

Ob sich dieses Selbstverständnis auch in Zukunft aufrecht erhalten lässt, bezweifelt Helge Petersen. Denn er ist der Ansicht, dass es nicht sein kann, dass ein Unternehmen, welches sich selbst und seine Vorstände auf höchstem Niveau feiert, Menschen, die der Marke „Engel & Völkers“ vertraut haben, hängen lässt.

Große Bilder, Reichtum, Expertise. So hatten sich das wohl auch die Anleger des Projekts „Forest Lakes Country Club“ vorgestellt. Dieses Immobilienprojekt wurde unter dem bekannten Logo und der Farbgebung „Engel & Völkers“ beworben, so dass wohl bei der überwiegenden Mehrheit der Interessenten der Eindruck entstand, dass das weitbekannte Maklerunternehmen hinter diesem Angebot stand. Verstärkt wurde der Eindruck dadurch, dass in E-Mails regelmäßig schlicht von „Engel & Völkers“ oder „E&V“ die Rede war und die E-Mail-Anschriften der Mitarbeiter der Engel & Völkers Resorts GmbH auf „…@engelvoelkers.com“ endeten. Kunden berichten von Veranstaltungen, die nach ihrer Wahrnehmung in den Räumlichkeiten von „Engel & Völkers“ ausgerichtet wurden. Es wurden Millionen an Euro eingesammelt für Land und Boden in Kanada, mit dem augenscheinlich kein Kunde recht glücklich werden will. Inzwischen erscheint es unsausweichlich, dass sich das Projekt in Nova Scotia zu einem Desaster entwickelt, nachdem der Bauträger vor Ort, die Terra Firma Development Corporation Limited, zum Objekt eines Insolvenzverfahrens in Kanada geworden ist.

„Ich als Anwalt versehe es so, dass die Kunden auf den großen Namen und genau die Werbung von heute vertrauten. Sie hätten keine Anlage getätigt, wenn sie sich nicht auf den Namen verlassen hätten.“ ist der Rechtsanwalt Helge Petersen aufgrund der zahlreichen Berichte von Investoren gegenüber der Kanzlei Helge Petersen & Collegen überzeugt. Nach Ansicht von Helge Petersen muss „Engel & Völkers“ genügend von der Sache mitbekommen haben. Denn im Rahmen von Provisions- und/oder Gewinnabführungsvereinbarungen wird es konkrete Abrechnungen gegeben haben. Auch das Versenden der E-Mails an die Kunden der Engel & Völkers Resorts GmbH vom Mailserver der „Engel & Völkers“ dürfte nicht ganz unbemerkt geblieben sein – und schon gar nicht die Nutzung des Schriftzuges beim Vertrieb der Produkte.

Das ganze Produkt hält Helge Petersen für ein von Anfang an angelegtes Schneeballsystem ohne Aussicht auf Erfolg für die Menschen, die in den guten Namen „Engel & Völkers“ vertrauten und ihr Kapital arglos investierten. Aus diesem Grunde hält Helge Petersen auch Klagen in Kanada für aussichtslos.

In der heutigen Lage hält der Rechtsanwalt Helge Petersen es für richtig, den aktuellen Vorstand der Engel & Völkers AG mit dem Thema zu belasten. Denn eines ist für ihn klar: selbst wenn es rechtlich möglich sein sollte, sich hinter verschiedenen Gesellschaften zu verstecken, dann darf es jedenfalls nicht möglich sein, ein Bollwerk gegen den schlechten Ruf zu errichten. Für Helge Petersen ist die Ursache des kanadisch-deutschen Immobilienskanals um den Forest Lakes Country Club bei „Engel & Völkers“ selbst zu suchen. Denn diejenigen Investoren, die mit der Kanzlei in Kontakt getreten sind, berichten nahezu übereinstimmend, dass nach ihrem Verständnis schon der Name „Engel & Völker“ für die Seriösität und den Erfolg der Anlage zu bürgen schien.

Unabhängig davon, wie die juristischen Auseinandersetzungen sich entwickeln mögen, dürften diese Auseinandersetzungen geeignet sein, den Ruf von „Engel & Völkers“ nachhaltig zu schädigen und das Vertrauen von Immobilienkäufern und –verkäufern in diese Marke zu erschüttern. Hieraus mögen sich nachteilige Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis von „Engel & Völkers“ etwa in Form eines geringeren Wachstums oder gar eines Umsatzrückganges ergeben. Am Ende könnte es sich für „Engel & Völkers“ als Gewinn erweisen, Verantwortung für das Treiben der Engel & Völkers Resorts GmbH und deren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck zu übernehmen und sich an einer Lösung für die unter dem Namen „Engel & Völkers“ geschädigten Investoren zu beteiligen.

Aus diesem Grund hat sich der Rechtsanwalt Helge Petersen jeweils in einem persönlichen Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Engel & Völkers AG, Herrn Sven Odia, an die Vorstandsmitglieder Kai Enders, Paloma Pérez Bravo und Thilo von Trotha sowie an den Aufsichtsratsvorsitzenden Christian Völkers gewandt und diese aufgefordert, mit der Kanzlei Helge Petersen & Collegen in Vergleichsgespräche zu treten, um eine angemessene Lösung für die von der Kanzlei vertretenen Anleger zu finden.

Das Schreiben vom 04.12.2020 hatte folgenden Wortlaut:

E&V Anschreiben

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Über den Umgang des Vorstandes sowie des Aufsichtsratsvorsitzenden mit diesem Schreiben werden wir zu gegebener Zeit berichten.

Engel & Völkers – weitere Ansprüche für mehr als 2 Mio. Euro geltend gemacht

Aber auch an anderer Stelle ist die Kanzlei Helge Petersen & Collegen noch einmal aktiv geworden. So haben wir parallel zur Aufforderung an die Engel & Völkers AG in einer „2. Welle“ für 25 weitere Investoren Schadensersatzansprüche gegenüber der Engel & Völkers Resorts GmbH sowie deren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck mit einem Gesamtvolumen von mehr als 2 Mio. Euro geltend gemacht. Nachdem die Engel & Völkers Resorts GmbH (ehemaliger Geschäftsführer: Ralph Viereck) sowie die EV Resorts GmbH (derzeitiger Geschäftsführer: Ralph Viereck) ihre bisherigen Räumlichkeiten in der Stadthausbrücke 5 in Hamburg zwischenzeitlich mit unbekanntem Ziel verlassen haben, blieb uns zunächst nichts Anderes übrig, als die Anschreiben an die Rechtsanwaltskanzlei zu übersenden, die wir als Prozessbevollmächtigte aus dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg kennen. Weder auf der Homepage der Engel & Völkers Resorts GmbH, noch auf der Homepage der EV Resorts GmbH wurden aktuelle Anschriften bekannt gegeben. Gleiches gilt auch für das Handelsregister. Man könnte also den Eindruck gewinnen, die Gesellschaften würden „untertauchen“ wollen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, in welchem im September 2020 ein erster Verhandlungstermin stattgefunden und das Gericht in unsere Richtung positive Hinweise erteilt hat, wurde ein weiterer Verhandlungstermin für Januar 2021 anberaumt. Zuvor hatten die Beklagten nach mehrfacher Fristverlängerung in einem Schriftsatz lediglich noch einmal ihre Rechtsauffassung bekräftigt, wonach Schadenersatzansprüche gegen sie zu Unrecht erhoben würden. Da die Beklagten keinerlei Vergleichsbereitschaft zeigten, hat das Gericht wohl auch darauf verzichtet, einen eigenen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten.