Forest Lakes Country Club

Engel & Völkers – ein guter Name gerät weiter unter Druck, der Vertrauensverlust nimmt seinen Lauf, der Skandal um „Nova Scotia“ weitet sich aus.

Mehrere Millionen Schaden werden von der Kanzlei HP&C vertreten.
Landgericht Hamburg weist in mündlicher Verhandlung auf möglichen KWG-Verstoß und dessen Strafbarkeit hin!

Fachanwalt für Bank- und Kaitalmarktrecht und Kanzleiinhaber Helge Petersen: „Bei dieser Sachlage und vorläufiger Einschätzung des Gerichts muss man sich wirklich fragen, ob künftig noch vertrauensvoll Geschäfte mit „Engel & Völkers“ möglich sind.“

Zuletzt hatten wir berichtet, dass wir im August 2020 für 24 Anleger, die in kanadische Grundstücke in Nova Scotia in das Projekt Forest Lakes Country Club investiert hatten, außergerichtlich Schadensersatzansprüche in einem Gesamtvolumen von rund 2,3 Mio. € wegen fehlerhafter Anlageberatung sowie Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) gegenüber der Engel & Völkers Resorts GmbH und deren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck persönlich geltend gemacht haben.

Aktuell haben sich betroffene Anlegerinnen und Anleger im dreistelligen Bereich mit einem Schadensvolumen von 30.000 € bis 1.500.000 € an uns gewandt. Teilweise haben sie schon in Kanada versucht, Ansprüche geltend zu machen. Wir werden auch direkt von den dortigen Anwälten einiger Betroffener kontaktiert.

Inzwischen hat in einem weiteren Verfahren, in welchem wir für einen Investor bereits eine Klage eingereicht hatten, ein Verhandlungstermin vor dem Landgericht Hamburg stattgefunden. Dort hat Fachanwalt Helge Petersen die Klage. Der Mandant hatte im Jahr 2010 einen Betrag von knapp 30.000 € in das kanadische Grundstücksgeschäft investiert und bis heute keinen Cent zurückerhalten. Auch er hatte ein Anschlussangebot erhalten, mit dem er noch mehr Geld hätte investieren sollen. Auch er hatte Informationen erhalten, nach denen es sich um eine sichere Anlage handele.

Für unseren Mandanten hat der Fachanwalt Helge Petersen den Verhandlungstermin persönlich wahrgenommen, für die Beklagten erschienen gleich zwei Rechtsanwälte jeweils in Begleitung eines sog. instruierten Vertreters von Engel & Völkers.

Haftung wegen Verstoßes gegen das KWG könnte bestehen

Diese mussten sich dann sehr deutliche Hinweise des Gerichts anhören, welches ausführte, dass die von der Kanzlei HPC vorgetragenen Verstöße sowohl gegen Beratungspflichten als auch gegen Vorschriften des KWG durchaus vorliegen könnten und dass insbesondere die Verletzung von Vorschriften des KWG nicht unwesentliche strafrechtliche Konsequenzen für den verklagten Geschäftsführer Ralph Viereck persönlich haben könnte. Dass eine Haftung wegen Verstoßes gegen das KWG bestehen könne, habe die Kammer des LG Hamburg bereits in einem anderen Verfahren ausgeurteilt, das jetzt dem Hanseatischen OLG zur Überprüfung vorliege.

Vor diesem Hintergrund riet das Gericht den Parteien dringend an, sich gütlich zu einigen. Für unseren Mandanten hatten wir schon im Zuge der Einreichung der Klage Bereitschaft bekundet, sich auf einer Basis von 80% zu vergleichen. Dieses Angebot lehnten die Beklagten zwar ab, kamen aber mit der Klagepartei überein, dass das Gericht doch einen ggf. auch schriftlich begründeten Einigungsvorschlag unterbreiten möge. Zunächst allerdings sollten die Parteien noch einmal die Gelegenheit haben, sich schriftlich zu den Erörterungen im Verhandlungstermin zu äußern.

Auch in einem weiteren gerichtlichen Verfahren, welches die Kanzlei Helge Petersen & Collegen für einen anderen Investor vor dem Landgericht Hamburg führt, hat die dort zuständige Kammer den Parteien bereits vor einer ersten mündlichen Verhandlung angeraten, sich gütlich zu einigen.
Nach aktuellem Sachstand sieht sich die Kanzlei, der noch im dreistelligem Umfang weitere Anfragen von Investoren mit einem Gesamtvolumen von mehreren Millionen Euro vorliegen, die um den Erhalt ihres Kapitals und vor allem dessen Rückfluss bangen, in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Schadensersatzansprüche der Betroffenen berechtigt sein dürften.
Aus Gesprächen mit Mandanten und weiteren Betroffenen um diesen Skandal ist bekannt, dass noch keiner dieser Anleger in Kanada juristischen Erfolg hatte. Somit verlagert sich der Prozess zum Landgericht Hamburg.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie ebenfalls betroffen sind und Ihre Investition nicht kampflos aufgeben möchten. Der Austausch ist sehr wichtig und wir rechnen für die Anlegerinnen und Anleger, die sich der von HP&C geführten Gruppe der Betroffenen anschließen, mit einem angemessenen Vergleich.

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