CoNet Umwandlung AG

Umwandlung in eine AG? Meine Meinung: wohl nur Dummenfang und Zeitgewinn.


Mein Name ist Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Mit meinem Team habe ich in den letzten 10 Jahren über 200 Mio. Euro für unsere Mandanten aus Dutzenden von Kapitalanlagefällen herausgeholt.

Hier meine Meinung zu der immer wieder aufflackernden Diskussion um eine mögliche Umwandlung der CoNet Verbrauchergenossenschaft in eine „Genossenschaftliche AG“ oder anderswie geartete Aktiengesellschaft.


Die Frage, ob es sich um einen wirtschaftlich Erfolg versprechenden Weg handelt oder ob es eher eine Taktik ist, um das bestehende System zu prolongieren, wirft bei mir Bedenken auf. Meine Bedenken habe ich im Video für Sie systematisiert:

1. Wirtschaftliche Erfolgsaussichten:
Die Bilanzanalyse der Bilanzen 2020 und 2021 zeigt aus meiner Sicht keine überzeugenden Gründe dafür, dass die Umwandlung in eine AG wirtschaftlich bessere Aussichten bieten würde im Vergleich zur bestehenden Genossenschaft. Meine Meinung: soll diese Diskussion lediglich von anderen Problemen ablenken?

2. Mögliche Taktik zur Verhinderung von Kündigungen:
Eine Umwandlung von Genossenschaftsanteilen in Aktien könnte potenziell dazu dienen, den Anlegern/Genossen die Möglichkeit zu nehmen, durch Kündigung der Beteiligung ihr investiertes Geld zurückzufordern. Es ist essenziell, die Motive der Strippenzieher hinter einer solchen Umwandlung kritisch zu hinterfragen und die Auswirkungen auf die Rechte der Anleger zu verstehen.


3. Gesetzliche Fallstricke:
Es gibt gesetzliche Bestimmungen, die die Diskussion um die Umwandlung in eine AG von vorn herein als fragwürdig wenn nicht gar faktisch kaum durchführbar erscheinen lassen. Die Diskussion um die Umwandlung könnte als taktisches Manöver entlarvt werden. In meinem Video erkläre ich detailliert, warum die rechtliche Grundlage für eine solche Umwandlung problematisch sein könnte.

4. Zeitgewinn durch Diskussion um die AG-Umwandlung:
Meine Meinung ist, dass die Diskussion um die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft möglicherweise dazu dient, für die Strippenzieher Zeit zu gewinnen und die Anleger in Unsicherheit zu lassen. Wenn Ihnen Druck gemacht wird, einer solchen Wandlung zuzustimmen (mit der Botschaft: „stimme zu, sonst geht die Genossenschaft pleite und du bekommst erst recht gar nichts!“), ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Interessen zu schützen.

5. Raus aus den Genossenschaftsanteilen und Geld zurück?:
Wollen Sie Ihr Geld zurück und soll der Rest der gutgläubigen Genossen doch mit dem Narrenschiff Aktiengesellschaft ohne Sie weiter ins Nirvana segeln?
In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, ohne Schaden aus der Anlage herauszukommen und 100% der bisher eingezahlten Gelder erfolgreich zurückzuerlangen. Dies kann sogar ohne Kündigung und ohne das Hin- und Her mit AGO und Auseinandersetzungs-Guthaben erfolgen. Ich zeige Ihnen gern ob das in Ihrem Fall möglich ist, sprechen Sie mich einfach an.

6. Ihr Kostenrisiko begrenzen:
Für Anleger, deren Kostenrisiko sie bisher zurückgehalten hat, gibt es gute Nachrichten. Durch die Zusammenarbeit mit einem Prozesskosten-Finanzierer können die Kosten stark begrenzt werden, und der Weg zu einer rechtlichen Durchsetzung wird Ihnen erleichtert.

Falls Sie mehr darüber erfahren möchten, ob dies auch für Sie ein Weg sein könnte, stehe ich Ihnen gerne für ein unverbindliches und kostenloses Gespräch zur Verfügung.

Ihr
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren


Ich wünsche ein kostenloses Erstgespräch, bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

Name

Auch Sie haben Fragen? Wir helfen gerne:


Rufen Sie und an: +49 (0)431/260 924-0 oder kontaktieren Sie uns über das folgende Formular:



Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de