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Gesellschafterlistenverordnung

Schutz vor Abmahnungen – diese Fehler im Wettbewerbsrecht gilt es zu vermeiden!

4. Februar 2019/von Dirk-Rudolf Beinling

Der größte wirtschaftliche Umschlagplatz ist das Internet. An keinem anderen Ort lauern so viele Gefahren oder Tücken, die zu Abmahnungen durch ein Unternehmen oder durch die Wettbewerbszentrale führen können. Wie können Sie sich davor schützen? Dazu muss zunächst das Wettbewerbsrecht mit seinen Regeln für den lauteren Wettbewerb verstanden werden. Hier erhalten Sie einen Überblick über diese Thematik.

Das Wettbewerbsrecht ist für die Regelung des gesamten Wirtschaftsverkehrs zuständig. Ziel dabei ist es, dass ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden kann. Dies kann nur erfolgen, wenn die Regeln, die das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erlassen hat, von allen eingehalten werden. Dabei ist es besonders wichtig, dass Beeinträchtigungen der Entscheidungsfreiheiten sowie das Ausnutzen von besonderen Umständen oder die Ausbeutung fremder Leistungen verhindert werden. Jede Art von Irreführungen durch Unternehmen, ob bewusst oder unbewusst werden durch das UWG verboten. Im Wettbewerbsrecht gibt es generelle Informationspflichten. Im Bereich der Irreführungen gilt damit die Pflicht, ein Mindestmaß an Informationen herauszugeben. Grund dafür ist, dass diese Täuschungen auch durch Unterlassung von wichtigen Informationen herbeigeführt werden können.

Weiterhin gilt im Wettbewerbsrecht ein striktes Trennungsgebot. Dieses bezeichnet den Umstand, dass von einem Medium (z.B. Printmedien) redaktionelle Inhalte und Werbung klar voneinander getrennt gekennzeichnet werden müssen. Problematisch stellt sich dies im Bereich des Social Media dar. Auf diversen Plattformen wie beispielsweise Instagram wurden und werden immer wieder enorm viele sogenannte Influencer aufgrund fehlender oder falsch gekennzeichneter Werbung abgemahnt. Die Gerichte begründeten ihre Entscheidung damit, dass insbesondere die erfolgten Verlinkungen zu den Seiten der Hersteller diesen einen unfairen Vorteil verschaffen würde.

Für Unternehmen, die eine eigene Website und einen eigenen Online-Shop betreiben, sollten zudem auf die Impressumspflicht des Wettbewerbsrecht achten. Eine jede solche Seite muss ein Impressum aufweisen. Fehlt dies oder ist es fehlerhaft, so kann es einen Verstoß gegen das geltende Wettbewerbsrecht darstellen, wenn ein anderer Wettbewerber dadurch einen Nachteil erleidet.

Zusammenfassend ergibt sich, dass aus einem Regelverstoß eine Abmahnung folgt. Die Abmahnung ebnet dann dem Unternehmer den Weg zu einer Unterlassungs- oder Schadensersatzklage, wenn der Abgemahnte sein regelwidriges Verhalten fortsetzt.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Kontaktieren Sie uns! Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt wie Sie nun vorzugehen haben. Zudem befassen wir uns auch mit der Überprüfung Ihres Online Auftrittes, um Abmahnungen und Klagen zu vermeiden.

Foto: Pixabay


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https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2019/01/gesellschafterlistenverordnung.jpg 291 750 Dirk-Rudolf Beinling https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2019/05/logo-hpc-blue-e1557837951849.png Dirk-Rudolf Beinling2019-02-04 12:52:252019-02-15 12:55:55Schutz vor Abmahnungen – diese Fehler im Wettbewerbsrecht gilt es zu vermeiden!
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Autor des Beitrags: Dirk-Rudolf Beinling


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