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Bricht jetzt ein Damm? Landgericht Hamburg verurteilt Engel & Völkers Resorts GmbH

Vor etwa zwölf Jahren unterzeichnete unser Mandant eine Reservierungsvereinbarung, mit der er Landanteile im Forest Lakes Country Club erwarb. Dort wollte der kanadische Bauträger Terra Firma Development (TFDC) auf einer Fläche von etwa 400 ha ein Luxusresort entwickeln.
Die Investoren sollten dabei von den Wertsteigerungen profitieren, die durch die Entwicklung des Geländes erzielt würden. Im Jahr 2010 hatte die Engel & Völkers Resorts GmbH den Exklusivvertrieb dieser Anlage für Deutschland, Österreich und die Schweiz übernommen. Bekanntlich scheiterte das Projekt, die TFDC musste im Oktober 2020 Insolvenz anmelden. Ein „echtes“ Grundstück haben die Investoren nicht erlangt, sie haben sich vielmehr an einer Gesellschaft beteiligt, die ihrerseits ein Grundstück mit einer Größe von etwa 25 acre (ca. 10,1 ha) auf dem Resortgelände erworben hat.

Unser Mandant fühlte sich von der Engel & Völkers Resorts GmbH zu seinem damaligen Investment falsch beraten und zog vor Gericht. Anfänglich zeigte sich das Landgericht Hamburg noch skeptisch und regte an, die Engel & Völkers Resorts GmbH möge doch im Rahmen einer gütlichen Einigung eine Vergleichszahlung von deutlich unter 50% leisten. Die Engel & Völkers Resorts GmbH zeigte an einer gütlichen Einigung allerdings kein Interesse – ein Fehler? – und das Verfahren wurde fortgeführt.

Im Februar 2021 gelangte dann in einem Parallelverfahren das Landgericht Hamburg zu dem Schluss, dass die Darstellung in den Informationsunterlagen, die beim Vertrieb der Anlage verwendet wurden, nicht ausreichen, um über die Bedeutung des sog. FIFO-Prinzips (first-in-first-out) für die Anlageentscheidung zu informieren. Nachdem das Landgericht Hamburg die Engel & Völkers Resorts GmbH mit dieser Begründung verurteilt hatte, gab nach Mitteilung einer Prozessbeobachterin auch das Hanseatische Oberlandesgericht im Berufungsverfahren zu verstehen, dass es diese Auffassung der Vorinstanz teile. Vermutlich um eine obergerichtliche Entscheidung zu vermeiden, von der die Engel & Völkers Resorts GmbH die Auslösung eines Domio-Effekts befürchten musste, wurde noch kurz vor Verkündung der gerichtlichen Entscheidung ein Vergleich geschlossen.

Landgericht Hamburg: Hinweise in Infomaterialien „zur Erläuterung des FIFO-Prinzips“ nicht ausreichend

Jetzt hat das Landgericht Hamburg auch im Verfahren unseres Mandanten geurteilt, dass die Hinweise in den Informationsmaterialien „zur Erläuterung des FIFO-Prinzips“ nicht ausreichen würden:

„Einem durchschnittlichen Anleger wird die weitreichende Bedeutung dieses Prinzips für einen Ausstieg aus der Investition nicht hinreichend deutlich gemacht. Zwar wird darauf hingewiesen, dass ein Verkauf der Landeinheiten an die Erschließungsgesellschaft erst dann möglich ist, „sobald dieser Geldmittel zur Verfügung stehen.“ Dass der Eintritt dieser Bedingung insbesondere für Anleger, die zeitlich nach früheren Anlegern beigetreten sind, durch das FIFO-Prinzip unkalkulierbar wird, wird nicht deutlich.“

Nach dem Urteil erhält unser Mandant seinen Anlagebetrag nebst Zinsen zurück. Zudem muss die Engel & Völkers Resorts GmbH die vorgerichtlichen Kosten ersetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, ob die Engel & Völkers Resorts GmbH ungeachtet der Hinweise, die das Hanseatische OLG bereits in dem Parallelverfahren erteilt hatte, erneut in Berufung geht. Sollte sich die Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg weiter verfestigen, wäre dies jedenfalls ein positives Signal für alle anderen Investoren, die ebenfalls über eine LLC in das Resort investiert haben.


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Engel & Völkers – ehemaliger Geschäftsführer Ralph Viereck verurteilt

Die Luft für die Engel & Völkers Resorts GmbH und ihren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck wird zunehmend dünner.

In allen von der Kanzlei Helge Petersen & Collegen geführten Verfahren gegen die Engel & Völkers Resorts GmbH sowie deren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck werden die geltend gemachten Schadensersatzansprüche nicht nur auf eine fehlerhafte Aufklärung, sondern auch auf einen Verstoß gegen Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) gestützt. Nach Auffassung der Kanzlei handelt es sich sowohl bei dem älteren Anlagemodell, bei welchem die Investoren sich an einer LLC beteiligten, die wiederum eine Fläche von 25 acre im Forest Lakes Country Club erwerben sollte, als auch bei dem jüngeren Anlagemodell, bei welchem die Investoren in ein konkretes Grundstück optierten und sich am Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit entscheiden durften, ob sie sich den Anlagebetrag nebst Zinsen auszahlen lassen oder das optierte Grundstück zu Eigentum erwerben wollten, um ein sog. Einlagengeschäft.

Dieser Rechtsauffassung hat sich nunmehr auch das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 04.11.2021 (326 O 88/20) angeschlossen und dort den persönlich in Anspruch genommenen ehemaligen Geschäftsführer Ralph Viereck zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über EUR 300.000 verurteilt.

Streitgegenständlich war dort zwar das (jüngere) Optionsmodell, die Argumentation des Gerichts dürfte sich allerdings auch auf das (ältere) LLC-Modell anwenden lassen.

Nach den Ausführungen des Landgerichts Hamburg handele es sich bei dem Optionsmodell um eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung in Form einer sog. Drittstaateneinlagenvermittlung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 KWG. Insbesondere habe die TFDC bei diesem Modell „fremde Gelder“ im Sinne des Gesetzes angenommen, da bezüglich dieser Gelder von vornherein ein unbedingter Rückzahlungsanspruch des jeweiligen Anlegers bestanden habe. Denn es habe allein in der Hand der Investoren gelegen, den Rückzahlungsanspruch durch die entsprechende Kündigung fällig zu stellen mit der Folge, dass die TFDC „ohne wenn und aber“ zur Rückzahlung des ursprünglichen Anlagebetrages nebst vertraglich vereinbarter Verzinsung verpflichtet war.

Es habe – so das Landgericht Hamburg in seiner Entscheidung – sich „gerade nicht um ein reines Grundstücksgeschäft mit einer bloßen langfristigen Anzahlung auf den Grundstückspreis“ gehandelt. Vielmehr sei das angebotene Geschäft ausdrücklich auch damit beworben worden, dass dieses nicht nur für Grundstücksinteressenten, sondern auch für reine Geldanleger interessant sei. Zusammenfassend stellt das Gericht fest:
„Nach alledem liegt eine Einlage vor und damit hat die Engel & Völkers Resorts GmbH eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung als sogenannte Drittstaateneinlagevermittlung nach § 1 I a S.2 Nr. 5 KWG erbracht, ohne die hierfür nach § 32 erforderliche Genehmigung zu haben.

Der Beklagte als Geschäftsführer ist hierfür auch strafrechtlich verantwortlich, wie sich aus § 14 I StGB ergibt.“

Nach Auffassung der Kanzlei Helge Petersen & Collegen dürfte es sich auch bei dem älteren Anlagemodell um eine erlaubnispflichtige Drittstaateneinlagevermittlung handeln. Denn auch dort bestand bereits zum Zeitpunkt der Einzahlung des Anlagebetrages ein unbedingter Rückzahlungsanspruch für den Zeitpunkt des Erreichens der sog. FIFO-Position. Dort bedurfte es nicht einmal einer Kündigung durch den Anleger, dieser musste vielmehr lediglich entscheiden, ob er sich den Anlagebetrag nebst Verzinsung auszahlen lässt oder diesen für den Erwerb eines Grundstücks im Forest Lakes Country Club verwenden wollte.

In dem vom Landgericht Hamburg entschiedenen Fall hatte sich Herr Viereck unter Anderem auch damit verteidigt, dass er sich bereits im Oktober 2014 von einem Rechtsanwalt habe bestätigen lassen, dass eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nicht vorliege. Das LG Hamburg hat diese Verteidigung nicht gelten lassen. Vielmehr habe Herr Viereck erkennen können, dass die Ausführungen des von ihm beauftragten Rechtsanwaltes die streitgegenständliche Kapitalanlage nur unter dem Gesichtspunkt eines Grundstückskaufs, nicht aber auch unter dem Gesichtspunkt einer Geldanlage bewertet habe. Im Übrigen seien die Ausführungen des Rechtsanwaltes derart knapp, dass diese für eine Entlastung nicht ausreichen würden. Es sei vielmehr erforderlich und für Herrn Viereck auch zumutbar gewesen, „bei den zuständigen Aufsichtsbehörden unter Vorlage der genauen Modalitäten dieser Investitionen nachzufragen“.

Herr Viereck scheint bei der Kammer einen „besonderen“ Eindruck hinterlassen zu haben. Denn ohne dass es für die Entscheidung darauf ankäme, hat sich das Gericht veranlasst gesehen darauf hinzuweisen, dass der dortige Kläger ganz bewusst nicht auf den Umstand hingewiesen wurde, dass die Engel & Völkers Resorts GmbH und die EV Resorts GmbH nicht identisch sind und dass dem dortigen Kläger ganz bewusst der Eindruck vermittelt worden sei, es handele sich bei der Engel & Völkers Resorts GmbH um ein Unternehmen der Engel & Völkers Gruppe und nicht um eine wirtschaftlich vollkommen unabhängige Lizenznehmerin. Dem Interessenten – so das LG Hamburg – sei ganz bewusst vorgespiegelt worden, er habe es mit der bekannten „Engel & Völkers-Gruppe“ und nicht bloß einer Engel & Völkers Resorts GmbH zu tun.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist – noch – nicht rechtskräftig, denn Herr Viereck hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich das Hanseatische Oberlandesgericht positionieren wird. Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen rechnet damit, dass Termine in von der Kanzlei betriebenen Parallelverfahren vor dem Landgericht Hamburg nunmehr (erneut) aufgehoben und verschoben werden, um die Entscheidung des Berufungsgerichts abzuwarten.

Dennoch scheint sich die Schlinge um die Engel & Völkers Resorts einerseits sowie Herrn Viereck andererseits immer weiter zuzuziehen. Zunächst hatte das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 19.02.2021 (325 O 100/19) befunden, dass hinsichtlich des älteren Anlagemodells die Erläuterungen des FIFO-Prinzips in den Informationsmaterialien nicht ausreichend gewesen seien. Im Berufungsverfahren hat das Hanseatische Oberlandesgericht in einer ersten mündlichen Verhandlung durchblicken lassen, dass es die Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts teile. Eine abschließende Entscheidung steht hier noch aus. In einem weiteren Verfahren, welches das jüngere Optionsmodell zum Gegenstand hat, hat das Landgericht Hamburg in einer ersten mündlichen Verhandlung durchblicken lassen, dass eine Verurteilung der Engel & Völkers Resorts GmbH durchaus wahrscheinlich sei, weil diese das Optionsmodell noch zu einem Zeitpunkt vertrieben hat, als die ersten Verträge dieses Modells aufgrund eingetretener Verzögerungen bei der Projektentwicklung zum Fälligkeitstermin nicht erfüllt werden konnten und daher deren Laufzeit verlängert wurde, ohne die Neukunden auf diesen Umstand hinzuweisen. Mit dem Urteil vom 04.11.2021 (326 O 88/20) steigt der Druck auf Engel & Völkers sowie Herrn Viereck noch einmal stark an.


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Engel & Völkers AG – britischer Investor steigt ein

Werden Anteile der Engel & Völkers AG zu Geld gemacht, weil eine der Öffentlichkeit noch unbekannte Haftungswelle gegen die AG bevor steht?

Laut einem Bericht auf finance-magazin.de soll die britische Private-Equity-Gesellschaft Permira mit Sitz in London rund 60% der Anteile an der Engel & Völkers AG übernehmen. Ein konkreter Kaufpreis wurde bisher nicht bekannt. Das Unternehmen soll jedoch einen Wert von etwa EUR 700 Mio. aufweisen, so dass der Mehrheitsanteil von 60% einen Wert von ca. EUR 400 Mio. aufweisen könnte. Das Geschäft soll digitalisiert und über die Plattform von Engel & Völkers weiter angekurbelt werden.

Ob die Verantwortlichen bei Permira aber auch um die Verwicklung ihres Investmentobjektes in den Immobilienskandal rund um das kanadische Projekt im Forest Lakes Country Club wissen? Das sollten sie eigentlich, denn – wie bei derartigen Unternehmenskäufen üblich – werden vor einer solchen Übernahme umfangreiche Prüfungen (Due-Diligence) durchgeführt, um etwa rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und steuerliche Risiken zu ermitteln und zu bewerten.

In der Geschichte von Firmenverkäufen stehen nicht selten Probleme im Raum, die dann für den Käufer größer werden – wie etwa beim Verkauf von Monsanto an Bayer oder beim Verkauf der AWD durch Carsten Maschmeyer an Swiss Life. In beiden Fällen kam es nach Abwicklung der Verkäufe zu regelrechten Klagewellen, was für die jeweiligen Erwerber umso unerfreulicher war, als dass Gegenstand dieser Verfahren nicht etwa die Übernahmen selbst, sondern vielmehr „Altlasten“ waren, die den übernommenen Unternehmen noch „anhafteten“.

Droht der Permira ähnliches Ungemach? Rechtsanwalt Helge Petersen erklärt, dass er inzwischen nicht nur von einzelnen Geschädigten, die Geld im kanadischen Immobilienprojekt verloren haben, sondern auch aus Beraterkreisen angesprochen wird, die einigen hundert Betroffenen ebenfalls eine Investition in das Resort vermittelt und dabei auf den untadeligen Namen von „Engel & Völkers“ vertraut hätten.

Ob das „System“, sich von jeglicher Haftung zu befreien, indem man ein Franchise-System aufbaut und die Verantwortung für konkrete Projekte auf den Franchisenehmer abwälzt, irgendwann einmal von einem deutschen Gericht aufgebrochen wird, bleibt abzuwarten. Allerdings dürfte der Ruf von „Engel & Völkers“ bereits heute schon nicht unerheblich beschädigt sein. Namhafte Zeitungen und öffentlich-rechtliche Fernsehsender (Verlinkung zu den Artikeln/Fernsehberichten) berichteten schon über Verknüpfungen und Gerichtsverhandlungen. Die Permira jedenfalls scheint künftig Lizenznehmer stärker kontrollieren und die Lizenzvergabe selbst stärker reglementieren zu wollen.

Ein großer Kreis von betroffenen Anlegern, die von der Kanzlei Helge Petersen & Collegen betreut werden, ist sich jedenfalls einig, dass sie so lange keine Ruhe geben werden, bis die Engel & Völkers AG für die Machenschaften ihrer Franchisenehmerin, der Engel & Völkers Resorts GmbH, konkrete Kompensationen zahlt. Aus der Gruppe der Geschädigten ist zu hören, dass bisher insbesondere die Pandemie-Regelungen verhindert haben, dass betroffene Anleger ihren Unmut direkt etwa vor der Stadthausbrücke oder dem neuen Headquarters im Überseequartier in Hamburg oder beliebigen sonstigen Büros im gesamten Bundesgebiet kund tun. Dies könnte im Hinblick auf die Verhandlungen zwischen der Engel & Völkers AG einerseits sowie der Permira andererseits von beiden Beteiligten als störend empfunden werden.

Sowohl für die Engel & Völkers AG als auch für die Permira könnte sich daher der Einstieg des britischen Investors als „der“ passende Umstand darstellen, die „lästige“ Baustelle rund um das kanadische Immobilienprojekt zu beenden und unabhängig von irgendwelchen rechtlichen und/oder moralischen Verpflichtungen mit den geschädigten Anleger eine gemeinsame Lösung zu finden. Selbst in der Summe handelt es sich bei den Anlagebeträgen um die sprichwörtlichen „Peanuts“ im Verhältnis zum Investitionsvolumen der Permira.


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Engel & Völkers – Jetzt machen auch die Anleger selbst mobil

Die Lage im Skandal um die Engel & Völkers Resorts GmbH und Herrn Ralf Viereck spitzt sich weiter zu.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hat das Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der von den Beklagten allerdings nicht angenommen wurde. In einem anderen Verfahren hat das Landgericht Hamburg die Engel & Völkers Resorts GmbH bereits zum Schadensersatz verurteilt. Dieses Urteil muss nun vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hoffentlich rechtskräftig werden.

Der Rechtsanwalt Helge Petersen hat zwischenzeitlich auch von einer Gruppe von Geschädigten, die in das kanadische Projekt im Forest Lakes Country Club investiert haben, das Mandat bekommen, für die Mitglieder dieser Gruppe mit der Engel & Völkers AG in Verhandlungen einzutreten. Die Mitglieder der Gruppe eint insbesondere die feste Überzeugung, dass sie niemals die Anlagen getätigt hätten, wenn nicht der untadelige Name Engel & Völkers als „Qualitätssiegel“ für das Investment in Kanada gestanden hätte.

Helge Petersen selber sieht eine jahrelange Kette an Gesellschaften, die den Namen Engel & Völkers nutzen, um mit diesem Ruf Kapitalanlageprodukte zu vertreiben, denen nach seinem Verständnis jeweils das Risiko eines Totalverlustes anhaftet. Aktuell sieht er die EV Digital Invest GmbH, bei der es sich ausweislich der Homepage der Gesellschaft um eine Lizenzpartnerin der Engel & Völkers Marken GmbH & Co.KG handelt,

EV Digital Invest GmbH

als eine solche Gesellschaft, bei der er nur eine GmbH als „Garantiegeberin“ für das Gelingen erkennen kann.

Nach Meinung des Rechtsanwaltes Helge Petersen scheint es sich also um eine dauerhafte Masche zu handeln, weshalb er sich fragt, ob die Engel & Völkers AG nicht nur als Makler tätig ist, sondern darüber hinaus auf dem sog. Graue Kapitalmarkt Vertriebsunterstützung mit angehängten Makler leistet?

Die Gruppe der durch das Projekt Forest Lakes Country Club Geschädigten jedenfalls will nun vor ausgesuchten Filialen und der Hauptstelle von Engel & Völkers auf die Probleme aufmerksam machen, die mit diesem Namen zusammenhängen. Nur die Corona-Pandemie verhindert aktuell größere Demonstrationen und Aktionen vor Geschäftsstellen von Engel & Völkers.

Auf die schriftliche Anfrage an die Engel & Völkers AG, Herrn Christian Völkers als Vorsitzender des Aufsichtsrates sowie die Vorstände Sven Odia, Kai Enders, Paloma Pérez Bravo und Thilo von Trotha, inwieweit diese bereit wären, Aufklärung zu leisten und sich an einer Lösung für die geschädigten Anleger zu beteiligen, ließen diese durch Rechtsanwalt Dr. Jan Erik Spangenberg aus Hamburg lediglich erklären, sich „mit allen ihr zustehenden strafrechtlichen, berufsrechtlichen und zivilrechtlichen Behelfen verteidigen“ zu werden.

Schreiben vo 19.04.2021
Antwortschreiben vom 30.04.2021

Helge Petersen, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht kann für die abweisende Haltung bei der Engel & Völkers AG kein rechtes Verständnis aufbringen. Er ist weiterhin der Meinung, dass es nicht der feinen Hamburger Kaufmannsart entspricht, sich hinter Lizenzmodellen zu verstecken. Kann man – so fragt Helge Petersen – einem Makler mit solcherlei Herangehensweise noch vertrauen?

Titelfoto: Pixabay


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Fortsetzung im Prozess um das Projekt von Engel & Völkers im kanadischen Nova Scotia

Wie bereits am 14.12.2020 berichtet, hat es zwischenzeitlich einen zweiten Verhandlungstermin in dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg gegeben, in welchem wir für einen Investor Schadensersatzansprüche gegen die Engel & Völkers Resorts GmbH und deren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck im Zusammenhang mit einer Geldanlage in den Forest Lakes Country Club geltend machen.

In diesem Termin wurde die Sach- und Rechtslage erneut umfassend erörtert und erneut hat das Gericht einen Vergleich angeregt. Einzelheiten einer möglichen Einigung wurden zwar diskutiert, ein Ergebnis konnte allerdings auch in diesem Termin nicht erzielt werden. Das Gericht hat den Parteien die Möglichkeit eingeräumt, binnen eines Monats noch zu den Erörterungen im Termin eine Stellungnahme abzugeben. Dann – so das Gericht – wolle es einen schriftlichen Einigungsvorschlag unterbreiten.

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen sieht sich nach dem Fortsetzungstermin weiterhin auf einem guten Kurs. Nach wie vor steht nicht nur eine fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss des Grundstücksinvestments, sondern auch ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) im Raum, der wiederum nicht nur eine zivilrechtliche Verpflichtung zum Schadensersatz auslösen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Nach Auffassung des Fachanwaltes Helge Petersen wäre daher insbesondere Herr Viereck gut beraten, sich einer gütlichen Einigung nicht zu verschließen.

Rechtsanwalt Helge Petersen sieht die Engel & Völkers AG in der Verantwortung

Darüber hinaus sieht Rechtsanwalt Helge Petersen aber auch weiterhin die Engel & Völkers AG in der Verantwortung für diejenigen Schäden, die den Anlegern im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt entstanden sind bzw. entstehen. Tatsächlich scheint die Engel & Völkers AG nämlich nicht nur Lizenzgeberin der Engel & Völkes Resorts GmbH gewesen zu sein, sondern hat diese wohl auch aktiv beim Vertrieb der Anlage unterstützt, indem sie beispielsweise potentielle Kunden aus dem eigenen Kundenstamm vermittelte. So haben uns Mandanten berichtet, dass sie zunächst bezüglich des Erwerbs oder der Veräußerung einer Immobilie mit dem Maklerunternehmen „Engel & Völkers“ in Kontakt gestanden hätten. Ohne zuvor ein entsprechendes Interesse geäußert zu haben, hätten sie dann irgendwann eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung erhalten, auf welcher das Projekt Forest Lakes County Club vorgestellt wurde.

„Ich habe den Verdacht“ – so Rechtsanwalt Helge Petersen – „dass hier ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen Kundendaten zu Akquisezwecken weitergeleitet wurden.“ Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wirft sich die Frage auf, inwieweit die Engel & Völkers AG ihrerseits durch die Weitergabe der Daten Beihilfe zu dem im Raume stehenden Verstoß gegen das KWG geleistet hat.

„Sollten Sie auch zu den Betroffenen gehören, lassen Sie sich umgehend juristisch beraten. Unsere Kanzlei steht Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung“, empfiehlt Kanzleiinhaber Helge Petersen.

Titelfoto: Pixabay


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Forest Lake County Club – warum Investoren „Engel & Völkers“ in der Pflicht sehen

Engel & Völkers Digital Invest

Unter Engel & Völkers Digital Invest kann der geneigte Anleger auch Geld anlegen.
Kann es sein, dass er auch, wenn er sich bei einer nicht gut verlaufenden Anlage an Engel & Völkers wenden will ins Leere laufen wie die Kunden vom ehemaligen Engel & Völkers Resorts?

E&V Digital Invest

Website Engel & Völkers Digital Invest

Sie wirbt mit excellenten Kapitalanlagen. Helge Petersen ist der Ansicht, dass es so doch auch einmal genauso über Jahre in Bezug auf die Resorts ausgesehen hatte. Nun ist sie von der Homepage verschwunden. Natürlich kann es da auch keinerlei echte Parallelen geben…

Aber schauen wir, wie es unserer Ansicht nach bei der Resorts vor sich ging, mit der Engel & Völkers im Jahre 2020 nichts mehr zu tun haben will und schon gar nicht mit den Kunden, die vertrauten und nun Ihr Geld wohl voll und ganz verloren haben.
Warum nur berichten uns Investoren immer wieder, dass sie der festen Überzeugung waren, dass es sich bei der Investitionsmöglich in den Forest Lakes Country Club in Nova Scotia/Kanada um ein „offizielles“ Produkt des bekannten Immobilienmaklers „Engel & Völkers“ handeln würde, bei dem allein der Name für Qualität bürgen würde?

Ab ca. 2012 erfolgte unter dem Namen „Engel & Völkers Resorts“ eine grossflächige Anzeigenkampagne (u.a. in der “Welt am Sonntag” sowie im “Hamburger Abendblatt”) für ein vermeintlich sicheres wie auch lukratives Investment im Immobilienbereich in Kanada, welches unter der Bezeichnung “Forest Lakes Country Club” vermarktet wurde und bei dem es sich um ein zu entwickelndes Resort mit Golfplatz nahe Halifax in der Region Nova Scotia in Kanada handelte:

E&V Resorts

Für viele der späteren Investoren waren diese (und vergleichbare) Anzeigen der Anlass, Kontakt mit “Engel & Völkers” aufzunehmen, um nähere Informationen zu dem Projekt zu erhalten. In Wirklichkeit scheint aber der Kontakt zu “Resorts” aufgebaut worden. Im Rahmen solcher Kontakte seien die (vermeintlichen) Vorteile und Sicherheiten des angebotenen Investments durch “Engel & Völkers Resorts”-Mitarbeiter persönlich, telefonisch und/oder schriftlich hervorgehoben worden. Vielfache Verwendung fand dabei etwa auch eine einseitige Darstellung der “Gründe, warum Sicherheit im Vordergrund steht”:

E&V Resorts

An anderer Stelle wurde ausgeführt:
E&V Resorts

Der markante Schriftzug “Engel&Völkers” – versehen mit dem Zusatz “Resorts” – durfte an keiner Stelle fehlen. Er findet sich sowohl in den Anzeigen als auch in den Schriftstücken, die Anlageinteressenten von der Engel & Völkers Resorts GmbH überlassen wurden und schien zu bestätigen, dass es sich tatsächlich um ein Produkt aus dem Hause des bekannten und exklusiven Immobilienunternehmens handeln würde.

Neben der Anzeigenkampagne fanden ab 2012 auch eine Vielzahl von Kundenveranstaltungen an exklusiven Event-Locations in ganz Deutschland statt, auf denen der markante Schriftzug “Engel&Völkers Resorts” ebenfalls allgegenwärtig war. In Hamburg etwa wurden Informationsveranstaltungen zu dem kanadischen Immobilieninvestment auch im Hause von “Engels&Völkers” in der Stadthausbrücke (in der Hamburger Innenstadt) durchgeführt. Bis zum Umzug der Engel & Völkers AG Ende des Jahres 2018 in die Hübenerstraße in Hamburg war die Stadthausbrücke damals Sitz der Engel & Völkers AG sowie verschiedener Konzerngesellschaften – und auch der Engel & Völkers Resorts GmbH, die ebenfalls zum Konzern gehören zu schien, bei der es sich tatsächlich aber lediglich um eine Lizenznehmerin handelte, die aufgrund eines entsprechenden Lizenzvertrages berechtigt war, etwa den bekannten und für höchste Seriösität stehenden Schriftzug “Engel&Völkers” zu verwenden.

Der Umstand, dass Informationsveranstaltungen zum Forest Lakes Country Club in der “Konzernzentrale” stattfanden, schien zu bestätigen, dass es sich bei diesem Projekt tatsächlich um ein “offizielles” Produkt von “Engel&Völkers” handeln würde. Vermutlich die überwiegenden Mehrzahl der Interessenten/Investoren dürfte damals fest davon überzeugt gewesen sein, dass es sich um ein geprüftes Investment im Immobilienbereich mit voller Rückendeckung der “Engel&Völkers”-Zentrale handelt.

Sein Eindruck – so Rechtsanwalt Helge Petersen – sei, dass nach Vorträgen durch “Engel&Völkers Resorts” praktisch alle Investoren davon überzeugt waren, dass es sich um ein sicheres Investment handeln würde: “Engel&Völkers” bietet (als namhaftes Unternehmen) ein “sicheres” Investment im Immobilienbereich an. In Verbindung mit dem Hinweis auf die weltweiten Erfahrung der angeblich so erfolgreichen Marr-Brüder im Bereich der Resort-Entwicklung kann man es den den Gästen der Veranstaltungen nicht verdenken, wenn bei diesen der Eindruck entstanden war, dass bei dem vorgestellten Investment überhaupt nichts schief gehen kann.

Dies nicht zuletzt auch deswegen, weil immer wieder betont wurde, dass “Engel&Völkers” auch selbst hohe Beträge investiere, da man so sehr von dem Projekt von dem Projekt in Kanada überzeugt sei. Die Annahme, mit “den Profis von Engel&Völkers” gemeinsam in einem Boot zu sitzen, hat nach Angaben vieler Investoren zu der Überzeugungsbildung beigetragen, dass es sich um ein gut geprüftes Produkt im Immobilienbereich handelt.


Ein paar Jahre später wurden die Investoren jedoch von der traurigen Wirklichkeit eingeholt:

Das Projekt droht sich zu einem Totalverlust zu entwickeln. Verkäufe von baureifen Grundstücken im Forest Lakes Country Club haben offensichtlich kaum stattgefunden, zumal die Umwandlung des Geländes von “Wildnis” in ein Luxus-Resort mit moderner Infrastruktur hinter den anfänglichen Erwartungen zurückgeblieben ist. Wer möchte schon gern inmitten einer Dauerbaustelle ein Grundstück erwerben und dieses bebauen, wenn völlig offen ist, ob und ggf. wann das Projekt ein Stadium erreicht, in welchem es sich die Bezeichnung als Luxus-Lifestyle-Resort zu Recht verdient hat?

Spuren zu dem Projekt im Internet – vor allem jene, die geeignet wären, eine Verbindung von “Engel&Völkers” mit dem kanadischen Immobilieninvestment herzustellen, scheinen nach Angaben von Mandanten offenbar gezielt gelöscht worden zu sein.

Die Projektentwicklungsgesellschaft Terra Firma Development Corporation (TFDC) hat 2020 endgültig Konkurs angemeldet. Der kanadische Insolvenzverwalter hat die Anleger informiert, dass kaum Konkursmasse vorhanden sei. Eine ordentliche Buchführung der Projektentwicklungsgesellschaft soll es nicht gegeben haben. Die Ansprüche von Gläubigern übersteige die Konkursmasse um ein Vielfaches.

In einem 60-seitigen Dokument, welches der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vorliegt, hat der Insolvenzverwalter eine Liste von Gläubigern erstellt, in der auch geschädigte Investoren mit Name, Anschrift und Geldbetrag genannt werden. In diese Liste werden nicht nur eine hohe Anzahl geschädigter Anleger aus Deutschland (und anderen Ländern) mit teilweise signifikanten Investitionssummen aufgeführt. Hinter einer einzelnen Sammelposition mit der Bezeichnung “AV Corporate Services (on behalf of Delaware LLC Investors)” mit einem Wert von ca. 43 Mio. kanadischen Dollar (nach aktuellem Wechselkurs etwa 28 Mio. Euro) verberben sich weitere geschädigte Investoren – nämlich diejenigen, die sich in der ersten Phase der Vermarktung noch über eine nach dem Recht des US-Staates Delaware errichtete LLC an dem Projekt beteiligt haben und als Gesellschafter einer solchen LLC nicht einzeln namentlich genannt werden.

Auf die Veröffentlichung der Liste wird an dieser Stelle aus Datenschutzgründen ausdrücklich verzichtet, zumal diese Liste die Privatanschriften der Investoren enthält. Soweit Investoren in dieser Liste namentlich erfasst sind, sollten diese vom kanadischen Insolvenzverwalter per E-Mail oder per Post informiert worden sein. Auf Basis der Daten in dieser Listen haben inzwischen Geschädigte aus Deutschland/Österreich/Schweiz begonnen, untereinander Kontakt aufzunehmen, sich auszutauschen und eine Interessengemeinschaft zu bilden.

Einige Investoren aus Deutschland hatten das Projekt Forest Lakes Country Club in den vergangenen Jahren vor Ort in Kanada besucht und berichten übereinstimmend, dass der bescheidene Baufortschritt in keinem Verhältnis zu den vermutlich eingenommenen Geldern aus der Investitionsphase stehen könne. Immerhin wurde das Projekt weltweit vermarktet – in Deutschland, Österreich und der Schweiz exklusiv von der Engel & Völkers Resorts GmbH. Der Verbleib des Großteils der Gelder erscheint unklar, auch der kanadische Insolvenzverwalter hat bisher keinerlei Erklärungen abgegeben, wo die investierten Gelder der Anleger im wahrsten Sinne des Wortes verbuddelt sind.

Einer der verbliebenen “Macher” hinter dem Projekt Forest Lakes, Herr Donald Marr von der TFDC, scheint sich derzeit in Spanien (Malaga/Marbella) aufzuhalten. Die vermeintlich gute Reputation der Marr-Brüder hat sich zwischenzeitlich als Falschinformation herausgestellt.
Der Projektentwickler Bradley Marr hat sich anscheinend mit dem Projekt übernommen und beging im Spätsommer 2019 Selbstmord.

Sein Bruder Donald Marr musste bereits in 2010 – also schon vor der umfangreichen Vermarktung des Forest Lakes Country Club in Deutschland, Österreich und der Schweiz – gegenüber der US-Börsenaufsichtsbehörde “Securities and Exchange Commission” (SEC) verantworten, wo er bezichtigt wurde, unter Nutzung von falschen Identitäten Finanzbetrug im grossen Stil begangen zu haben:
==> Quelle: sec.gov

Diese unrühmliche Vergangenheit eines maßgeblich Verantwortlichen bei der kanadischen Projektgesellschaft TFDC ist durch “Engel&Völkers” entweder gar nicht erst richtig geprüft oder aber verschwiegen worden.

Mandanten, die versucht haben, selbst eine Klärung mit der Konzernzentrale von “Engel&Völkers” herbeizuführen, berichteten, dass ihre diesbezügliche Versuche vergeblich gewesen seien. Entweder seien Anfragen ergebnislos oder gar vollständig unbeantwortet geblieben. In einem der wenigen Antwortbriefe der Engel & Völkers AG aus dem Juli 2020 heißt es u.a.:
“… wurde die betreffenden Kapitalanlage von der Engel & Völkers AG weder konzipiert oder aufgelegt noch vertrieben oder beworben”.

Kontakt zu den “Machern” von TFDC bestand allerdings schon, wie das nachfolgende Foto belegt, welches Herrn Christian Völkers und Herrn Bradley Marr auf einem von “Engel&Völkers” ausgerichteten Polo-Event im Sommer 2013 zeigt:

E&V Resorts

Entnommen aus nachfolgender Quelle (auf Seite 71 unten): Polo Times August 2013 v18 i7

Weiterhin heißt es im Schreiben der Engel & Völkers AG vom 20.07.2020:

“… Auch war die Engel & Völkers AG nicht an der Beratung oder Vermittlung der Kapitalanlage beteiligt.”

Hiergegen spricht allerdings, dass die Vermarktung der Anlage (auch) in den Räumen der damaligen Konzernzentrale von “Engel&Völkers” in der Stadthausbrücke (Hamburg Innenstadt) erfolgte. Mitarbeiter der Engel & Völkers Resorts GmbH verwendeten E-mail-Adressen mit “…@engelvoelkers.com”. Außerdem wurde im Schriftverkehr bei der Vermarktung des Forest Lakes Country Club das weltweit unverwechselbare Logo der “Engel&Völkers”-Villa an der Elbchaussee 414 in Hamburg verwendet:
E&V Resorts

„Sollten Sie auch zu den Betroffenen gehören, lassen Sie sich umgehend juristisch beraten. Unsere Kanzlei steht Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung“, empfiehlt Kanzleiinhaber Helge Petersen.

Titelfoto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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Engel & Völkers Digital Invest – (k)ein Unternehmen von „Engel & Völkers“?

Unter ev-digitalinvest.de wird geneigten Anlegern unter der Bezeichnung „Engel & Völkers Digital Invest“ die Möglichkeit einer Geldanlage in Immobilien angeboten:

Digital Invest Engel&Völkers

Am Ende der Website finden sich das bekannte Logo von „Engel&Völkers“ sowie der nicht minder bekannte Schriftzug:

Digital Invest Engel&Völkers

Nach Auffassung des Rechtsanwaltes Helge Petersen ist diese Darstellung geeignet, beim Anlageinteressenten den irrigen Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein Angebot des renommierten Immobilienmaklers „Engel&Völkers“. Wie sich allerdings dem Impressum entnehmen lässt, steht hinter dem Angebot tatsächlich die EV Digital Invest GmbH, die wiederum lediglich ein „Lizenzpartner der Engel & Völkers Marken GmbH & Co.KG“ und somit nicht Bestandteil des Konzerns „Engel&Völkers“ ist.

Diese Konstellation weckt Erinnerungen an das Verhältnis zwischen der Engel & Völkers Resorts GmbH, deren Name mit dem fehlgeschlagenen Immobilienprojekt „Forest Lakes County Club“ in Nova Scotia/Kanada in Verbindung gebracht wird, bei der es sich ebenfalls „nur“ um eine Lizenznehmerin handelt und mit der „Engel&Völkers“ im Jahr 2020 nichts (mehr) zu tun haben will – ebensowenig wie „Engel&Völkers“ etwas mit den enttäuschten Kunden zu tun haben will, die in den guten Namen „Engel&Völkers“ vertrauten, in das kanadische Immobilienprojekt investierten und jetzt ihr Investment vollständig zu verlieren drohen.

Rechtsanwalt Helge Petersen stellt sich daher die Frage, ob es denn sein kann, dass auch in diesem Fall Kunden der Engel & Völkers Digital Invest GmbH ins Leere laufen, wenn sich die angebotenen Kapitalanlagen schlecht entwickeln und sich die Investoren an „Engel & Völkers“ wenden, wie schon zuvor Kunden der Engel & Völkers Resorts GmbH, die „Engel & Völkers“ durchaus in der Verantwortung sehen.

Titelfoto: Screenshot Website ev-digitalinvest.de


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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Dunkle Wolken ziehen jetzt auch über der Engel & Völkers AG auf

Dunkle Wolken ziehen jetzt auch über der Engel & Völkers AG auf – wird diese Verantwortung für das sich abzeichnende Desaster beim kanadischen Immobilienprojekt Forest Lakes Country Club übernehmen?

In der Sache „Forest Lakes Country Club“ verdunkelt sich der Himmel weiter über dem Namen „Engel & Völkers“. Der Skandal um das Immobilienprojekt im kanadischen Nova Scotia, welches von der Engel & Völkers Resorts GmbH mit ihrem damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck in Deutschland vertrieben wurde, droht nun auch den guten Ruf der Engel & Völkers AG nachhaltig zu schädigen und wird nach Ansicht des Fachanwaltes Helge Petersen auch deren Vorständen auf Sicht auf die Füße fallen.

Nach ihrem aktuellen Internetauftritt feiert sich „Engel & Völkers“ als ein Unternehmen auf dem Weg hin zur globalen Marke:

E&V Screenshot

Quelle: https://www.engelvoelkers.com/de/blog/unternehmen/neuigkeiten/40-jahre-engel-voelkers-wie-der-weg-zur-globalen-marke-begann/

Ob sich dieses Selbstverständnis auch in Zukunft aufrecht erhalten lässt, bezweifelt Helge Petersen. Denn er ist der Ansicht, dass es nicht sein kann, dass ein Unternehmen, welches sich selbst und seine Vorstände auf höchstem Niveau feiert, Menschen, die der Marke „Engel & Völkers“ vertraut haben, hängen lässt.

Große Bilder, Reichtum, Expertise. So hatten sich das wohl auch die Anleger des Projekts „Forest Lakes Country Club“ vorgestellt. Dieses Immobilienprojekt wurde unter dem bekannten Logo und der Farbgebung „Engel & Völkers“ beworben, so dass wohl bei der überwiegenden Mehrheit der Interessenten der Eindruck entstand, dass das weitbekannte Maklerunternehmen hinter diesem Angebot stand. Verstärkt wurde der Eindruck dadurch, dass in E-Mails regelmäßig schlicht von „Engel & Völkers“ oder „E&V“ die Rede war und die E-Mail-Anschriften der Mitarbeiter der Engel & Völkers Resorts GmbH auf „…@engelvoelkers.com“ endeten. Kunden berichten von Veranstaltungen, die nach ihrer Wahrnehmung in den Räumlichkeiten von „Engel & Völkers“ ausgerichtet wurden. Es wurden Millionen an Euro eingesammelt für Land und Boden in Kanada, mit dem augenscheinlich kein Kunde recht glücklich werden will. Inzwischen erscheint es unsausweichlich, dass sich das Projekt in Nova Scotia zu einem Desaster entwickelt, nachdem der Bauträger vor Ort, die Terra Firma Development Corporation Limited, zum Objekt eines Insolvenzverfahrens in Kanada geworden ist.

„Ich als Anwalt versehe es so, dass die Kunden auf den großen Namen und genau die Werbung von heute vertrauten. Sie hätten keine Anlage getätigt, wenn sie sich nicht auf den Namen verlassen hätten.“ ist der Rechtsanwalt Helge Petersen aufgrund der zahlreichen Berichte von Investoren gegenüber der Kanzlei Helge Petersen & Collegen überzeugt. Nach Ansicht von Helge Petersen muss „Engel & Völkers“ genügend von der Sache mitbekommen haben. Denn im Rahmen von Provisions- und/oder Gewinnabführungsvereinbarungen wird es konkrete Abrechnungen gegeben haben. Auch das Versenden der E-Mails an die Kunden der Engel & Völkers Resorts GmbH vom Mailserver der „Engel & Völkers“ dürfte nicht ganz unbemerkt geblieben sein – und schon gar nicht die Nutzung des Schriftzuges beim Vertrieb der Produkte.

Das ganze Produkt hält Helge Petersen für ein von Anfang an angelegtes Schneeballsystem ohne Aussicht auf Erfolg für die Menschen, die in den guten Namen „Engel & Völkers“ vertrauten und ihr Kapital arglos investierten. Aus diesem Grunde hält Helge Petersen auch Klagen in Kanada für aussichtslos.

In der heutigen Lage hält der Rechtsanwalt Helge Petersen es für richtig, den aktuellen Vorstand der Engel & Völkers AG mit dem Thema zu belasten. Denn eines ist für ihn klar: selbst wenn es rechtlich möglich sein sollte, sich hinter verschiedenen Gesellschaften zu verstecken, dann darf es jedenfalls nicht möglich sein, ein Bollwerk gegen den schlechten Ruf zu errichten. Für Helge Petersen ist die Ursache des kanadisch-deutschen Immobilienskanals um den Forest Lakes Country Club bei „Engel & Völkers“ selbst zu suchen. Denn diejenigen Investoren, die mit der Kanzlei in Kontakt getreten sind, berichten nahezu übereinstimmend, dass nach ihrem Verständnis schon der Name „Engel & Völker“ für die Seriösität und den Erfolg der Anlage zu bürgen schien.

Unabhängig davon, wie die juristischen Auseinandersetzungen sich entwickeln mögen, dürften diese Auseinandersetzungen geeignet sein, den Ruf von „Engel & Völkers“ nachhaltig zu schädigen und das Vertrauen von Immobilienkäufern und –verkäufern in diese Marke zu erschüttern. Hieraus mögen sich nachteilige Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis von „Engel & Völkers“ etwa in Form eines geringeren Wachstums oder gar eines Umsatzrückganges ergeben. Am Ende könnte es sich für „Engel & Völkers“ als Gewinn erweisen, Verantwortung für das Treiben der Engel & Völkers Resorts GmbH und deren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck zu übernehmen und sich an einer Lösung für die unter dem Namen „Engel & Völkers“ geschädigten Investoren zu beteiligen.

Aus diesem Grund hat sich der Rechtsanwalt Helge Petersen jeweils in einem persönlichen Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Engel & Völkers AG, Herrn Sven Odia, an die Vorstandsmitglieder Kai Enders, Paloma Pérez Bravo und Thilo von Trotha sowie an den Aufsichtsratsvorsitzenden Christian Völkers gewandt und diese aufgefordert, mit der Kanzlei Helge Petersen & Collegen in Vergleichsgespräche zu treten, um eine angemessene Lösung für die von der Kanzlei vertretenen Anleger zu finden.

Das Schreiben vom 04.12.2020 hatte folgenden Wortlaut:

E&V Anschreiben

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Über den Umgang des Vorstandes sowie des Aufsichtsratsvorsitzenden mit diesem Schreiben werden wir zu gegebener Zeit berichten.

Engel & Völkers – weitere Ansprüche für mehr als 2 Mio. Euro geltend gemacht

Aber auch an anderer Stelle ist die Kanzlei Helge Petersen & Collegen noch einmal aktiv geworden. So haben wir parallel zur Aufforderung an die Engel & Völkers AG in einer „2. Welle“ für 25 weitere Investoren Schadensersatzansprüche gegenüber der Engel & Völkers Resorts GmbH sowie deren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck mit einem Gesamtvolumen von mehr als 2 Mio. Euro geltend gemacht. Nachdem die Engel & Völkers Resorts GmbH (ehemaliger Geschäftsführer: Ralph Viereck) sowie die EV Resorts GmbH (derzeitiger Geschäftsführer: Ralph Viereck) ihre bisherigen Räumlichkeiten in der Stadthausbrücke 5 in Hamburg zwischenzeitlich mit unbekanntem Ziel verlassen haben, blieb uns zunächst nichts Anderes übrig, als die Anschreiben an die Rechtsanwaltskanzlei zu übersenden, die wir als Prozessbevollmächtigte aus dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg kennen. Weder auf der Homepage der Engel & Völkers Resorts GmbH, noch auf der Homepage der EV Resorts GmbH wurden aktuelle Anschriften bekannt gegeben. Gleiches gilt auch für das Handelsregister. Man könnte also den Eindruck gewinnen, die Gesellschaften würden „untertauchen“ wollen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, in welchem im September 2020 ein erster Verhandlungstermin stattgefunden und das Gericht in unsere Richtung positive Hinweise erteilt hat, wurde ein weiterer Verhandlungstermin für Januar 2021 anberaumt. Zuvor hatten die Beklagten nach mehrfacher Fristverlängerung in einem Schriftsatz lediglich noch einmal ihre Rechtsauffassung bekräftigt, wonach Schadenersatzansprüche gegen sie zu Unrecht erhoben würden. Da die Beklagten keinerlei Vergleichsbereitschaft zeigten, hat das Gericht wohl auch darauf verzichtet, einen eigenen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten.

Engel & Völkers – ein guter Name gerät weiter unter Druck, der Vertrauensverlust nimmt seinen Lauf, der Skandal um „Nova Scotia“ weitet sich aus.

Mehrere Millionen Schaden werden von der Kanzlei HP&C vertreten.
Landgericht Hamburg weist in mündlicher Verhandlung auf möglichen KWG-Verstoß und dessen Strafbarkeit hin!

Fachanwalt für Bank- und Kaitalmarktrecht und Kanzleiinhaber Helge Petersen: „Bei dieser Sachlage und vorläufiger Einschätzung des Gerichts muss man sich wirklich fragen, ob künftig noch vertrauensvoll Geschäfte mit „Engel & Völkers“ möglich sind.“

Zuletzt hatten wir berichtet, dass wir im August 2020 für 24 Anleger, die in kanadische Grundstücke in Nova Scotia in das Projekt Forest Lakes Country Club investiert hatten, außergerichtlich Schadensersatzansprüche in einem Gesamtvolumen von rund 2,3 Mio. € wegen fehlerhafter Anlageberatung sowie Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) gegenüber der Engel & Völkers Resorts GmbH und deren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck persönlich geltend gemacht haben.

Aktuell haben sich betroffene Anlegerinnen und Anleger im dreistelligen Bereich mit einem Schadensvolumen von 30.000 € bis 1.500.000 € an uns gewandt. Teilweise haben sie schon in Kanada versucht, Ansprüche geltend zu machen. Wir werden auch direkt von den dortigen Anwälten einiger Betroffener kontaktiert.

Inzwischen hat in einem weiteren Verfahren, in welchem wir für einen Investor bereits eine Klage eingereicht hatten, ein Verhandlungstermin vor dem Landgericht Hamburg stattgefunden. Dort hat Fachanwalt Helge Petersen die Klage. Der Mandant hatte im Jahr 2010 einen Betrag von knapp 30.000 € in das kanadische Grundstücksgeschäft investiert und bis heute keinen Cent zurückerhalten. Auch er hatte ein Anschlussangebot erhalten, mit dem er noch mehr Geld hätte investieren sollen. Auch er hatte Informationen erhalten, nach denen es sich um eine sichere Anlage handele.

Für unseren Mandanten hat der Fachanwalt Helge Petersen den Verhandlungstermin persönlich wahrgenommen, für die Beklagten erschienen gleich zwei Rechtsanwälte jeweils in Begleitung eines sog. instruierten Vertreters von Engel & Völkers.

Haftung wegen Verstoßes gegen das KWG könnte bestehen

Diese mussten sich dann sehr deutliche Hinweise des Gerichts anhören, welches ausführte, dass die von der Kanzlei HPC vorgetragenen Verstöße sowohl gegen Beratungspflichten als auch gegen Vorschriften des KWG durchaus vorliegen könnten und dass insbesondere die Verletzung von Vorschriften des KWG nicht unwesentliche strafrechtliche Konsequenzen für den verklagten Geschäftsführer Ralph Viereck persönlich haben könnte. Dass eine Haftung wegen Verstoßes gegen das KWG bestehen könne, habe die Kammer des LG Hamburg bereits in einem anderen Verfahren ausgeurteilt, das jetzt dem Hanseatischen OLG zur Überprüfung vorliege.

Vor diesem Hintergrund riet das Gericht den Parteien dringend an, sich gütlich zu einigen. Für unseren Mandanten hatten wir schon im Zuge der Einreichung der Klage Bereitschaft bekundet, sich auf einer Basis von 80% zu vergleichen. Dieses Angebot lehnten die Beklagten zwar ab, kamen aber mit der Klagepartei überein, dass das Gericht doch einen ggf. auch schriftlich begründeten Einigungsvorschlag unterbreiten möge. Zunächst allerdings sollten die Parteien noch einmal die Gelegenheit haben, sich schriftlich zu den Erörterungen im Verhandlungstermin zu äußern.

Auch in einem weiteren gerichtlichen Verfahren, welches die Kanzlei Helge Petersen & Collegen für einen anderen Investor vor dem Landgericht Hamburg führt, hat die dort zuständige Kammer den Parteien bereits vor einer ersten mündlichen Verhandlung angeraten, sich gütlich zu einigen.
Nach aktuellem Sachstand sieht sich die Kanzlei, der noch im dreistelligem Umfang weitere Anfragen von Investoren mit einem Gesamtvolumen von mehreren Millionen Euro vorliegen, die um den Erhalt ihres Kapitals und vor allem dessen Rückfluss bangen, in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Schadensersatzansprüche der Betroffenen berechtigt sein dürften.
Aus Gesprächen mit Mandanten und weiteren Betroffenen um diesen Skandal ist bekannt, dass noch keiner dieser Anleger in Kanada juristischen Erfolg hatte. Somit verlagert sich der Prozess zum Landgericht Hamburg.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie ebenfalls betroffen sind und Ihre Investition nicht kampflos aufgeben möchten. Der Austausch ist sehr wichtig und wir rechnen für die Anlegerinnen und Anleger, die sich der von HP&C geführten Gruppe der Betroffenen anschließen, mit einem angemessenen Vergleich.

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