Engels & Völkers Forest Lakes Country Club

Fortsetzung im Prozess um das Projekt von Engel & Völkers im kanadischen Nova Scotia

Wie bereits am 14.12.2020 berichtet, hat es zwischenzeitlich einen zweiten Verhandlungstermin in dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg gegeben, in welchem wir für einen Investor Schadensersatzansprüche gegen die Engel & Völkers Resorts GmbH und deren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck im Zusammenhang mit einer Geldanlage in den Forest Lakes Country Club geltend machen.

In diesem Termin wurde die Sach- und Rechtslage erneut umfassend erörtert und erneut hat das Gericht einen Vergleich angeregt. Einzelheiten einer möglichen Einigung wurden zwar diskutiert, ein Ergebnis konnte allerdings auch in diesem Termin nicht erzielt werden. Das Gericht hat den Parteien die Möglichkeit eingeräumt, binnen eines Monats noch zu den Erörterungen im Termin eine Stellungnahme abzugeben. Dann – so das Gericht – wolle es einen schriftlichen Einigungsvorschlag unterbreiten.

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen sieht sich nach dem Fortsetzungstermin weiterhin auf einem guten Kurs. Nach wie vor steht nicht nur eine fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss des Grundstücksinvestments, sondern auch ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) im Raum, der wiederum nicht nur eine zivilrechtliche Verpflichtung zum Schadensersatz auslösen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Nach Auffassung des Fachanwaltes Helge Petersen wäre daher insbesondere Herr Viereck gut beraten, sich einer gütlichen Einigung nicht zu verschließen.

Rechtsanwalt Helge Petersen sieht die Engel & Völkers AG in der Verantwortung

Darüber hinaus sieht Rechtsanwalt Helge Petersen aber auch weiterhin die Engel & Völkers AG in der Verantwortung für diejenigen Schäden, die den Anlegern im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt entstanden sind bzw. entstehen. Tatsächlich scheint die Engel & Völkers AG nämlich nicht nur Lizenzgeberin der Engel & Völkes Resorts GmbH gewesen zu sein, sondern hat diese wohl auch aktiv beim Vertrieb der Anlage unterstützt, indem sie beispielsweise potentielle Kunden aus dem eigenen Kundenstamm vermittelte. So haben uns Mandanten berichtet, dass sie zunächst bezüglich des Erwerbs oder der Veräußerung einer Immobilie mit dem Maklerunternehmen „Engel & Völkers“ in Kontakt gestanden hätten. Ohne zuvor ein entsprechendes Interesse geäußert zu haben, hätten sie dann irgendwann eine Einladung zu einer Informationsveranstaltung erhalten, auf welcher das Projekt Forest Lakes County Club vorgestellt wurde.

„Ich habe den Verdacht“ – so Rechtsanwalt Helge Petersen – „dass hier ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen Kundendaten zu Akquisezwecken weitergeleitet wurden.“ Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wirft sich die Frage auf, inwieweit die Engel & Völkers AG ihrerseits durch die Weitergabe der Daten Beihilfe zu dem im Raume stehenden Verstoß gegen das KWG geleistet hat.

„Sollten Sie auch zu den Betroffenen gehören, lassen Sie sich umgehend juristisch beraten. Unsere Kanzlei steht Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung“, empfiehlt Kanzleiinhaber Helge Petersen.

Titelfoto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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