Alexander B. Schwer
Rechtsanwalt
Kanzlei Helge Petersen & Collegen
Rechtsanwalt
Kanzlei Helge Petersen & Collegen
Das Oberlandesgericht München hat die Berufung einer Rechtsschutzversicherung in einem von uns geführten Verfahren zurückgewiesen. Das Gericht führte aus, dass die Berufung offensichtlich keine Erfolgsaussichten aufweist und auch grundsätzlich nicht von Bedeutung ist. Die Rechtsschutzversicherung hat die Berufung auf Änderungen im Sachverhaltsvortrag gestützt, die den Deckungsschutz nach ihrer Auffassung ausschließen. Dies erkannte das Gericht allerdings […]
Bei einer Vielzahl von Steuerbescheiden stellt sich im Nachhinein heraus, dass diese fehlerhaft sind. Neben Rechenfehlern können auch Positionen, die zu berücksichtigen waren, unberücksichtigt geblieben sein oder es sind schlichte Schreibfehler unterlaufen. Gegen solche und andere Fehler im Steuerbescheid steht dem Steuerpflichtigen der Einspruch zu. Wird der Einspruch eingelegt, muss dieser dem Finanzamt nicht sofort, […]
Die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) werden von Staaten geschlossen um einen Erwerbsprozess, der in mehreren Ländern steuerpflichtig ist, nicht einer mehrfachen Besteuerung zu unterwerfen. Deutschland hat mehr als 70 solcher Doppelbesteuerungsabkommen. In ihnen ist geregelt, welcher Staat sein Besteuerungsrecht ausüben darf, wenn eine in Deutschland steuerpflichtige Person einen Erwerbsvorgang im Ausland vollzieht. Im […]
Bei Abschluss eines Bauvertrages stellt sich für viele Bauträger die Frage, ob sie selbst oder die mit dem Bau betrauten Handwerker bzw. Bauunternehmer die Umsatzsteuer abzuführen haben. Die Finanzämter sahen die Zuständigkeit über lange Zeit bei den Bauträgern. Doch diese Praxis zieht nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofes weitergehende Folgen als bisher von den Finanzbehörden […]
Das Landgericht (LG) Ravensburg hat am 21.09.2018 ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Es stellte fest, dass das Aufrechnungsverbot, das in einem Großteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken und Sparkassen enthalten ist, unwirksam ist. Wenn sich diese Ansicht durchsetzt, besteht daher bei vielen Kreditverträgen die Möglichkeit eines nachträglichen Widerrufs. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seinem Urteil […]
Expertise:
Herr Rechtsanwalt Schwer vertritt und berät unsere Mandanten hauptsächlich im Bereich des Versicherungsrechts, Bank- und Kapitalmarktrechts sowie Datenschutzrecht.
Im Rahmen der Kanzleiverwaltung kümmert er sich um die Ressorts Datenschutz und Prozessmanagement.
Schwerpunkte:
Allgemeines Zivilrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Massenschäden, Handel- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht
Kontakt
Tel 0431/260 924-21
Fax 0431-260 924-24
E-Mail info@helgepetersen.de
„Insbesondere unser erfolgreiches Vorgehen gegen vermeintlich unbezwingbare Großkonzerne inspiriert mich jeden Tag neu."