Alexander B. Schwer
Rechtsanwalt
Kanzlei Helge Petersen & Collegen
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Kanzlei Helge Petersen & Collegen
Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst einen Fall entschieden der etwas ungewöhnlich verlief: Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der einen Grad der Behinderung von 40 % hatte. Der Arbeitnehmer war über mehrere Jahre durch erhebliche Arbeitsunfähigkeitszeiten aufgefallen. Durchschnittlich kam der Arbeitnehmer in den Jahren 2013 bis 2016 auf 93 Krankheitstage pro Jahr. Hinzukam, dass der Arbeitnehmer nach dem […]
Viele Versicherer haben in den Verträgen zu Lebensversicherungen, die im Zeitraum vom 29.07.1994 und 31.12.2007 geschlossen wurden, fehlerhafte Belehrung zum Widerspruchsrecht oder Rücktrittsrecht erteilt. Hierdurch besteht unter Umständen die Möglichkeit, den Vertrag auch heute noch zu widerrufen. Ein wirksamer Widerruf führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages, der Kunde erhält die geleisteten Einzahlungen und oftmals zudem […]
Expertise:
Herr Rechtsanwalt Schwer vertritt und berät unsere Mandanten hauptsächlich im Bereich des Versicherungsrechts, Bank- und Kapitalmarktrechts sowie Datenschutzrecht.
Im Rahmen der Kanzleiverwaltung kümmert er sich um die Ressorts Datenschutz und Prozessmanagement.
Schwerpunkte:
Allgemeines Zivilrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Massenschäden, Handel- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht
Kontakt
Tel 0431/260 924-21
Fax 0431-260 924-24
E-Mail info@helgepetersen.de
„Insbesondere unser erfolgreiches Vorgehen gegen vermeintlich unbezwingbare Großkonzerne inspiriert mich jeden Tag neu."