• Historie/Erfolge/Urteile
  • Kontakt
  • Terminvereinbarung
Tel: +49 (0)431/260 924-0 // Wir sind Mo-Fr von 9-12 Uhr erreichbar.
Wirtschaftskanzlei HP&C
  • Top-Themen
    • Immobilien in die GmbH & Co. KG einbringen: neue Abschreibungsmöglichkeiten sichern
    • Schiffsunfälle und Haftungsfragen
    • Engel & Völkers Resorts GmbH – Forest Lakes Country Club
  • Tätigkeitsgebiete
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Schifffahrtsrecht
    • Unternehmensbewertungen
    • Erbrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Arbeitsrecht
    • Versicherungsrecht
    • Leasingrecht
  • Persönlichkeiten
  • News
  • Menü Menü
  • TOP THEMEN
    • Probleme mit der Co.Net Verbrauchergenossenschaft?
    • Anleger der Credicore Pfandhaus Anleihe?
    • Engel & Völkers Resorts GmbH – Forest Lakes Country Club
  • Tätigkeitsgebiete
  • Persönlichkeiten
  • News
Gutschein Umsatzsteuer

Gutschein-Richtlinie im Rahmen der Umsatzsteuer

7. Januar 2019/von Jan F. Nilges

Zum ersten Januar 2019 muss eine EU-Richtlinie in das Umsatzsteuergesetz integriert werden. Die EU-Richtlinie 2016/1065 über Gutscheine wird in den §3 des Umsatzsteuergesetzes eingegliedert.

In §3 Abs.13 soll der Gutschein zunächst definiert werden. Der Inhaber eines Gutscheins ist dazu berechtigt diesen statt einer Zahlung zum Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistung zu verwenden. Die Neuregelung unterscheidet dann zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen. Der Einzweck-Gutschein (zukünftig in §3 Abs.14 UStG) bietet bereits bei seiner Ausstellung alle Informationen, die benötigt werden um die Besteuerung vorzunehmen. Der Umsatz, der für die Umsatzsteuer relevant wird, steht bereits fest und so soll auch die Besteuerung schon dann vorgenommen werden, wenn der Gutschein ausgegeben wird. Wird der Gutschein dann genutzt, unterliegt der mit dem Gutschein entlohnte Vorgang keiner Besteuerung mehr. Unter den zukünftigen §3 Abs.15 UStG fallen dann alle Gutscheine, die nicht bereits von Absatz 14 erfasst werden. Hier erfolgt die Besteuerung dann gegensätzlich erst, wenn der Gutschein zum Erhalt einer Leistung auch tatsächlich genutzt wurde.

Wesentlich unterscheidet die Neuregelung also, dass eine Steuerpflicht bereits dann eintritt, wenn sich bei der Ausgabe des Gutscheins ein Steuersatz ermitteln lässt.

Durch die Neuregelungen soll das Umsatzsteuerrecht auch bezüglich der Besteuerung von Gutscheinen vereinheitlicht werden. Die Neuerungen gelten für alle ab dem 1. Januar 2019 ausgestellten Gutscheine.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Umsatzsteuer haben oder sich Probleme auch in anderen Gebieten des Steuerrechts ergeben, kontaktieren Sie uns gerne.

Foto: Pixabay


Sie haben Fragen oder ein konkretes Anlegen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2019/01/gutschein-umsatzsteuer.jpg 291 750 Jan F. Nilges https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2019/05/logo-hpc-blue-e1557837951849.png Jan F. Nilges2019-01-07 17:13:452019-01-07 17:14:07Gutschein-Richtlinie im Rahmen der Umsatzsteuer
Das könnte Dich auch interessieren
Baukräne Umsatzsteuer BauträgerPixabay Umsatzsteuerpflicht von Bauträgern?
P&R und die Umsatzsteuer: Bin ich Unternehmer?
Anwaltliche Beratung in der Corona Krise Anwaltliche Beratung in der Corona Krise

Autor des Beitrags: Jan F. Nilges


Kontakt über:

Marten Krüger


Rechtsanwalt

Expertise:
Herr Rechtsanwalt Krüger vertritt und berät unseren Mandanten im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Schwerpunkte:
Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

Kontakt
Tel 0431/260 924-0
Fax 0431-260 924-24
E-Mail info@helgepetersen.de

Zur Ersteinschätzung

Immobilien in die eigene GmbH & Co. KG einbringen

Immobilien in die GmbH & Co. KG einbringen

Weitere Beiträge zu Steuern sparen mit Immobilien

  • Die Rückkehr der Schrottimmobilien? Teure Falschberatung im Fokus
    Comeback der Schrottimmobilien? Teure Falschberatung am Beispiel Chemnitz1. Juni 2026 - 15:06
  • Eigentumswohnung Chemnitz
    Steuervorteile durch Abschreibungen: Fehlerhafte Beratung zum Erwerb von Eigentumswohnungen in Chemnitz?30. September 2025 - 15:08
  • Aktien steuerneutral in eine GmbH einbringen
    Aktien steuerneutral in eine GmbH einbringen7. August 2025 - 10:53
  • Schenkungssteuer sparen-durch-Übertragung von Immobilien an Kinder / Ehegatten
    Schenkungssteuer sparen durch Übertragung von Immobilien an die eigenen Kinder oder den Ehegatten7. August 2025 - 10:44
  • Steuern sparen durch Übertragung-von Immobilien in eine GmbH
    Steuern sparen durch Übertragung von Immobilien in eine GmbH & Co.KG7. August 2025 - 10:30
  • Steuern sparen mit Immobilienvermögen
    Steuern sparen mit Immobilien-Vermögen7. August 2025 - 10:04

Kompetent.

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Leasingrecht

Serviceorientiert.

  • Über uns
  • Persönlichkeiten
  • Downloads

Unser leistungsstarkes Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten, kompetenten Rechtsanwaltsfachangestellten und engagierten wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Erfolgreich.

Als Wirtschaftskanzlei bieten wir Ihnen alles aus einer Hand – mit höchster fachlicher Kompetenz und starkem persönlichen Engagement führen wir Sie zu Ihrem Erfolg. Dafür haben wir uns konsequent und fortlaufend spezialisiert. Um diese Leistungen auf höchstem Niveau zu erhalten, erweitern wir ständig unsere Kenntnisse und das Wissen über den aktuellsten Stand der Rechtsprechung.

Für Sie erreichbar.

Tel: +49 (0)431/260 924-0
Wir sind Mo-Fr von 9-12 Uhr erreichbar.

info@helgepetersen.de

Standort:
Prieser Strand 14a
24159 Kiel

© Copyright / KANZLEI-HPC.de Portal der Wirtschaftskanzlei HP&C / powered by GOALIZE
  • über Helge Petersen
  • Datenschutz
  • Impressum
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden.

OKMehr Infos

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies nutzen

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir setzen Cookies, um zu erfahren wenn Sie unsere Website besuchen und wie Sie mit uns interagieren, um Ihre Nutzererfahrung zu verbessern. Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorieüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Website und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten.

Notwendige Website-Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen. Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind, oder um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Datenschutzerklärung

Alles über Cookies und Einstellungen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Gutschein-Richtlinie im Rahmen der Umsatzsteuer

Einstellung akzeptierenNur die Benachrichtigung verbergen