CREDICORE PFANDHAUS Anleihe: Welche Möglichkeiten gibt es für Anleger, ihr Geld zurück zu bekommen?
Mein Name ist Helge Petersen von der Anwaltskanzlei Petersen & Collegen.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und mit einem engagierten Team haben wir in der Vergangenheit erfolgreich Kapitalanleger unterstützt und insgesamt etwa 180 Millionen Euro aus Anlagen, die in Schieflage geraten sind, zurück holen können.
Sie sind Anleger der CREDICORE PFANDHAUS Anleihe?
Was sind die Möglichkeiten für Anleger, ihr Geld zurück zu bekommen?
Bei Kapitalanlagen in Schieflage gibt es eine Reihe typischer Punkte, bei denen angesetzt werden kann. Natürlich ersetzt das nicht die Einzelfallprüfung Ihrer Unterlagen, aber es gibt Ihnen einen ersten Überblick:
Ein Ansatzpunkt betrifft Ansprüche gegen den Vermittler. Die Definition des „Vermittlers“ wird von Gesetzgeber und Rechtsprechung weit gefasst. Eine Person, die Sie auf die Anleihe aufmerksam gemacht und zur Zeichnung angeregt hat, kann bereits als Vermittler gelten. Diese Vermittlereigenschaft zieht bestimmte Pflichten nach sich, deren Nichterfüllung zu einer persönlichen Haftung des Vermittlers führen kann. Es ist entscheidend, den Vermittlungsweg genau zu identifizieren. Wenn Ihnen vor der Zeichnung kein von der BaFin genehmigter Wertpapierprospekt oder kein Wertpapier-Informationsblatt (WiB) übergeben wurde, erhöhen sich die Chancen auf das Vorliegen formaler Fehler, die Ansprüche begründen könnten. Die BaFin hat am 30. November 2023 berichtet, dass sie die Credicore Pfandhaus GmbH verdächtigt, ihre Anleihen ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt angeboten zu haben. Es ist wichtig, die Ihnen vor der Zeichnung ausgehändigten Unterlagen genau zu prüfen und festzustellen, wie diese bestätigt wurden. Die Credicore Pfandhaus GmbH hat im Dezember 2023 Insolvenz angemeldet. Daher sehe ich die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Anlagegesellschaft derzeit als nicht wirtschaftlich sinnvoll an. Möglicherweise ändert sich die Sachlage aber zukünftig noch. Darüber hinaus können sich deliktische Ansprüche aus strafrechtlich relevanten Handlungen, wie Betrug oder Untreue, gegen einzelne Personen ergeben. Wenn ein Strafverfahren wegen solcher Delikte eröffnet wird, haben Sie möglicherweise auch als so genannter „Geschädigter im Strafverfahren“ Ansprüche, die formal korrekt angemeldet werden müssen. Deliktische Ansprüche setzen eine rechtskräftige Verurteilung der betreffenden Person voraus, woraufhin Ihre Ansprüche gleichsam an diese „Lokomotive“ angehängt werden können. Einige dieser Ansprüche entstehen aus formalen Gründen, beispielsweise durch fehlende oder fehlerhafte Dokumentation. Andere Ansprüche wiederum erfordern konkrete Beweise, die oft aus Ihren Unterlagen hervorgehen können. Für Anleger, die in die Anleihen der CREDICORE PFANDHAUS GMBH investiert haben, ist es nun entscheidend, ihre Ansprüche bestmöglich zu sichern. Trotz der Insolvenz der Gesellschaft sehe ich grundsätzlich eine ganze Zahl von zusätzlichen Haftungsgegnern, z. B. Gründungsgesellschafter, Vertrieb, deliktische Haftung einzelner Personen, etc. Die Insolvenz der Gesellschaft wäre damit nicht automatisch das Ende von durchsetzbaren Ansprüchen. Dies schließt auch die Einreichung von Ansprüchen als Geschädigter im Rahmen eines möglichen Strafverfahrens mit ein. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um im Rahmen eines Erstgespräches unverbindlich und kostenfrei Ihre Unterlagen zu prüfen und Ihnen Ihre die sich daraus ableitbaren Ansprüche zu erläutern. Mit freundlichen Grüßen
Ansprüche gegen den Vermittler
Ansprüche gegen die Anlagegesellschaft
Deliktische Ansprüche und Ansprüche als Geschädigter im Strafverfahren
Bedeutung formaler und beweisbasierter Ansprüche
Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Auch Sie haben Fragen? Wir helfen gerne:
Rufen Sie und an: +49 (0)431/260 924-0 oder kontaktieren Sie uns über das folgende Formular:
Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.
Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.
Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de