Credicore Pfandhaus Insolvenz

Meine Meinung: es gibt Parallelen zwischen CREDICORE PFANDHAUS GMBH und dem „Lombardium“-Skandal


Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Meine Meinung: es gibt Parallelen zwischen CREDICORE PFANDHAUS GMBH und dem Lombardium-Skandal


Mein Name ist Helge Petersen von der Anwaltskanzlei Petersen & Collegen.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und mit einem engagierten Team haben wir in der Vergangenheit erfolgreich Kapitalanleger unterstützt und insgesamt etwa 180 Millionen Euro aus Anlagen, die in Schieflage geraten sind, zurückholen können.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die aktuelle Berichterstattung rund um die CREDICORE PFANDHAUS GMBH eingehen.

Diese hat in mir unangenehme Erinnerungen an einen ähnlichen Vorfall geweckt, der sich vor einigen Jahren ereignete und mit dem „Pfandhaus-Skandal“ des Pfandhauses „Lombardium“ in Hamburg in Verbindung steht.


Bei „Lombardium“ wurden ebenfalls Investoren angeworben, die hohe Renditen, etwa jährlich sieben %, ausgelobt erhalten bekamen. Um das Jahr 2016 führte die Staatsanwaltschaft dort Hausdurchsuchungen durch und bald darauf endete alles abrupt, wobei von einem Schaden in Höhe von möglicherweise über 100 Millionen Euro berichtet wurde.

Das Geschäftsmodell, das von CREDICORE PFANDHAUS GMBH auf deren Website beschrieben wurde, ähnelt in gewisser Weise dem von Lombardium.

Sowohl „Lombardium“ als auch CREDICORE berühmten sich, kurzfristige Liquidität für wohlhabende Personen anzubieten, die im Gegenzug Luxusgüter wie Uhren, Oldtimer und Yachten als Pfand hinterlegen sollten. Allerdings scheint es, dass es bei „Lombardium“ niemals eine relevante Anzahl solcher Pfänder gab und dass die vermögenden Kunden für die Pfandleihe ausgeblieben sind. Stattdessen scheinen fragwürdige Geschäfte mit dem Geld der Anleger getätigt worden zu sein. Das Geld war dann wohl weg oder vielmehr in die Taschen Unbekannter gelangt.

Die Geschäftsführung von CREDICORE, insbesondere Karl-Miguel Meyer, äußerte sich in ihren Interviews im Fachorgan „Anleihenfinder“ stets erstaunlich positiv zur Geschäftsentwicklung.

So verkündete CREDICORE beispielsweise am 12. Juni 2023 ein starkes erstes Quartalsergebnis und erwartete ein deutlich positives Ergebnis für das Jahr 2023.

Doch bereits wenige Monate später, am 14. November 2023 teilte CREDICORE plötzlich mit, dass sie die fällige Zinszahlung aus tatsächlichen Gründen vorübergehend nicht leisten könnten und dass sie zunächst ein nicht näher spezifiziertes Anlagevermögen veräußern wolle, um die Zahlung später durchführen zu können.

Diese plötzliche Verschlechterung der finanziellen Lage bei CREDICORE in nur wenigen Monaten erinnert mich stark an das Geschehen bei Lombardium.

Es stellt sich die Frage, ob der Grund nicht ausgelöste Pfänder sind, wer diese bei CREDICORE eingebracht hat, wer die Pfanddarlehen erhielt und von welchen Konten diese überwiesen wurden.

Warum trat diese finanzielle Krise so plötzlich im zweiten Halbjahr 2023 ein?

Und Ende Dezember 2023 hat die CREDICORE PFANDHAUS GMBH Insolvenz angemeldet.

Anleger haben für wohl mehr als 12 Mio. Euro Anleihen gezeichnet.

Ist dieses Geld weg? Wohin? Warum in so kurzer Zeit? Was wurde mit dem Geld gemacht? Wer trägt die Verantwortung?

Es ist meiner Ansicht nach von größter Bedeutung, dass die Staatsanwaltschaft hier umgehend tätig wird, um die Hintergründe zu klären. Karl-Miguel Meyer, Geschäftsführer der CREDICORE PFANDHAUS GMBH und der CREDICORE UG, direkt und mittelbar Mehrheitsgesellschafter, sollte ebenfalls seiner Verantwortung nachkommen, da er offenbar eine Schlüsselrolle innerhalb des Unternehmens spielt.

Für Anleger, die in die Anleihen investiert haben, ist es nun entscheidend, ihre Ansprüche bestmöglich zu sichern.

Trotz der Insolvenz der Gesellschaft sehe ich grundsätzlich eine ganze Zahl von zusätzlichen Haftungsgegnern, z. B. Gründungsgesellschafter, Vertrieb, deliktische Haftung einzelner Personen, etc. Die Insolvenz der Gesellschaft wäre damit nicht automatisch das Ende von durchsetzbaren Ansprüchen.

Dies schließt auch die Einreichung von Ansprüchen als Geschädigter im Rahmen eines möglichen Strafverfahrens mit ein.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um im Rahmen eines Erstgespräches unverbindlich und kostenfrei Ihre Unterlagen zu prüfen und Ihnen Ihre die sich daraus ableitbaren Ansprüche zu erläutern.


Mit freundlichen Grüßen


Helge Petersen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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