• Historie/Erfolge/Urteile
  • Kontakt
  • Terminvereinbarung
Tel: +49 (0)431/260 924-0 // Wir sind Mo-Fr von 9-12 Uhr erreichbar.
Wirtschaftskanzlei HP&C
  • Top-Themen
    • Immobilien in die GmbH & Co. KG einbringen: neue Abschreibungsmöglichkeiten sichern
    • Schiffsunfälle und Haftungsfragen
    • Engel & Völkers Resorts GmbH – Forest Lakes Country Club
  • Tätigkeitsgebiete
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Schifffahrtsrecht
    • Unternehmensbewertungen
    • Erbrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Arbeitsrecht
    • Versicherungsrecht
    • Leasingrecht
  • Persönlichkeiten
  • News
  • Menü Menü
  • TOP THEMEN
    • Probleme mit der Co.Net Verbrauchergenossenschaft?
    • Anleger der Credicore Pfandhaus Anleihe?
    • Engel & Völkers Resorts GmbH – Forest Lakes Country Club
  • Tätigkeitsgebiete
  • Persönlichkeiten
  • News

Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten in der Insolvenz

13. September 2018/von Marten Krüger

Wurden Sie durch die Insolvenz eines Schuldners „kalt“ erwischt? Haben Sie dadurch einen Forderungsausfall erlitten? Beeinträchtigt dieser Forderungsausfall Ihre künftigen Handlungsmöglichkeiten?

Dann sollten Sie zumindest versuchen, diesen Verlust zu minimieren. Für die steuerliche Berücksichtigung eines Forderungsfalls sollten Sie wissen, wann der Verlust steuermindernd berücksichtigt werden kann. Die Beantwortung dieser Frage ist nicht immer einfach.

Bei der steuermindernden Berücksichtigung von Forderungsausfällen, sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) die Grundsätze anzuwenden, die für die Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes im Rahmen des § 17 EStG entscheidend sind. Hiernach liegt ein steuerlich zu berücksichtigender Verlust aufgrund eines Forderungsausfalls erst dann vor, wenn endgültig feststeht, dass über die bereits gezahlten Beträge hinaus keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen werden. Der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners ist daher im Regelfall nicht ausreichend.

Nur im Ausnahmefall ist auf einen Zeitpunkt vor dem Abschluss des Insolvenzverfahrens abzustellen. Hierunter fallen Konstellationen, in denen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde oder Rückzahlungen aus anderen Gründen aufgrund einer im Voraus vorzunehmenden Beurteilung nicht mehr zu erwarten sind. Bei dieser vom BFH geforderten „ex ante“ Betrachtung kommt es auf spätere Ereignisse wie den möglichen weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens und eventuelle nachträgliche Änderungen der Vermögenslage nicht mehr an.

Ebenfalls ausnahmsweise kommt ein Zeitpunkt vor dem Abschluss des Insolvenzverfahrens in Betracht, wenn ohne weitere Ermittlungen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass das Vermögen einer Gesellschaft zu Liquidationswerten die Schulden nicht mehr decken wird und ein Zwangsvergleich ausgeschlossen erscheint.

Auch wenn diese Ausführungen in der „Theorie“ leicht nachzuvollziehen sind, können sich in der „Praxis“ mitunter erhebliche Schwierigkeiten ergeben.

Damit Sie die Insolvenz Ihres Schuldners nicht noch ein weiteres Mal „kalt“ erwischt, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, bevor es erneut „brennt“. Wir unterstützen Sie bei Problemen mit dem Finanzamt aber auch bei der Durchführung von Verfahren vor den Finanzgerichten.


Sie haben Fragen oder ein konkretes Anlegen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2018/11/Insolvenz-Forderungsausfall.jpg 291 750 Marten Krüger https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2019/05/logo-hpc-blue-e1557837951849.png Marten Krüger2018-09-13 11:54:012018-12-04 12:51:45Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten in der Insolvenz
Das könnte Dich auch interessieren
Lindenau Park Leitbild In eigener Sache: Rathje Werft kauft Lindenau Werft
Lindenau Maritim Park Millionenschaden für Eigentümer eines Wassergrundstückes abgewendet
Lindenau Gelände Kiel Rathje Werft hofft noch immer auf Verkauf der Lindenau Werftfläche an die Rathje Werft durch German Naval Yards Kiel GmbH
Anwaltliche Beratung in der Corona Krise Anwaltliche Beratung in der Corona Krise
P&R Container P&R-Skandal: Jetzt fordert der Insolvenzverwalter ganz konkret die Rückzahlung bereits erbrachter Mieten und Rückkaufpreise
Lindenau Gelände Kiel Offener Brief zur Erhaltung der maritimen Wirtschaft im Kieler Stadtgebiet Friedrichsort

Marten Krüger


Rechtsanwalt

Expertise:
Herr Rechtsanwalt Krüger vertritt und berät unseren Mandanten im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Schwerpunkte:
Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

Kontakt
Tel 0431/260 924-0
Fax 0431-260 924-58
E-Mail info@helgepetersen.de

Zur Ersteinschätzung

Immobilien in die eigene GmbH & Co. KG einbringen

Immobilien in die GmbH & Co. KG einbringen

Weitere Beiträge zu Steuern sparen mit Immobilien

  • Die Rückkehr der Schrottimmobilien? Teure Falschberatung im Fokus
    Comeback der Schrottimmobilien? Teure Falschberatung am Beispiel Chemnitz1. Juni 2026 - 15:06
  • Eigentumswohnung Chemnitz
    Steuervorteile durch Abschreibungen: Fehlerhafte Beratung zum Erwerb von Eigentumswohnungen in Chemnitz?30. September 2025 - 15:08
  • Aktien steuerneutral in eine GmbH einbringen
    Aktien steuerneutral in eine GmbH einbringen7. August 2025 - 10:53
  • Schenkungssteuer sparen-durch-Übertragung von Immobilien an Kinder / Ehegatten
    Schenkungssteuer sparen durch Übertragung von Immobilien an die eigenen Kinder oder den Ehegatten7. August 2025 - 10:44
  • Steuern sparen durch Übertragung-von Immobilien in eine GmbH
    Steuern sparen durch Übertragung von Immobilien in eine GmbH & Co.KG7. August 2025 - 10:30
  • Steuern sparen mit Immobilienvermögen
    Steuern sparen mit Immobilien-Vermögen7. August 2025 - 10:04

Kompetent.

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Leasingrecht

Serviceorientiert.

  • Über uns
  • Persönlichkeiten
  • Downloads

Unser leistungsstarkes Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten, kompetenten Rechtsanwaltsfachangestellten und engagierten wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Erfolgreich.

Als Wirtschaftskanzlei bieten wir Ihnen alles aus einer Hand – mit höchster fachlicher Kompetenz und starkem persönlichen Engagement führen wir Sie zu Ihrem Erfolg. Dafür haben wir uns konsequent und fortlaufend spezialisiert. Um diese Leistungen auf höchstem Niveau zu erhalten, erweitern wir ständig unsere Kenntnisse und das Wissen über den aktuellsten Stand der Rechtsprechung.

Für Sie erreichbar.

Tel: +49 (0)431/260 924-0
Wir sind Mo-Fr von 9-12 Uhr erreichbar.

info@helgepetersen.de

Standort:
Prieser Strand 14a
24159 Kiel

© Copyright / KANZLEI-HPC.de Portal der Wirtschaftskanzlei HP&C / powered by GOALIZE
  • über Helge Petersen
  • Datenschutz
  • Impressum
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich hiermit einverstanden.

OKMehr Infos

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies nutzen

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir setzen Cookies, um zu erfahren wenn Sie unsere Website besuchen und wie Sie mit uns interagieren, um Ihre Nutzererfahrung zu verbessern. Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorieüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Website und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten.

Notwendige Website-Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen. Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie diese nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind, oder um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont Einstellungen:

Datenschutzerklärung

Alles über Cookies und Einstellungen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten in der Insolvenz

Einstellung akzeptierenNur die Benachrichtigung verbergen