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Millionenschaden für Eigentümer eines Wassergrundstückes abgewendet

MILLIONENSCHADEN FÜR EIGENTÜMER EINES WASSERGRUNDSTÜCKES DURCH DIE VON DER KANZLEI HELGE & PETERSEN UND COLLEGEN ERSTELLTEN VORVERTRÄGE ZU UMFANGREICHEN KAUF- UND KOOPERATIONSVERTRÄGEN ABGEWENDET.

 

Nutzung für Seeschiffe und Maritime Wirtschaft durch richtiges und konsequentes Vertragsrecht gesichert. Widerspruchsschreiben der Kanzlei voraussichtlich zu 100% erfolgreich.
Verträge zu Lasten der Maritimen Wirtschaft für Seeschiffe mit dem WSA des Bundes konnten verhindert werden.
Es zeigt sich, dass es sich oft lohnt, komplexe Vertragsverhandlungen, Grenzziehungen und Notartermine exakt anwaltlich begleiten zu lassen.

So können alle Firmen und Menschen, welche das Gelände nutzen und lieben, wieder aufatmen. Es herrscht wieder Rechtssicherheit und damit geht es weiter mit der Entwicklung ohne Störungen.

Zwischen den Feiertagen im Jahr 2023 wurde der Mandantin der Kanzlei Helge Petersen & Collegen, an der der Inhaber der Kanzlei beteiligt ist, ein Bescheid einer Bundesbehörde bekannt gegeben. Dieser legte fest, dass auf Sicht umfangreiche Wasserflächen vor den Wassergrundstücken und an einer Seebrücke in Zukunft unbefristet für den Bau eines Privatyachthafens eines Nachbargrundstückes genutzt werden können. Es handelte sich um eine Art Vorbescheid, der sich zunächst nur mit der Nutzung von Bauten am und im Wasser befasste.

Ein Nachbar schien mit seiner knapp 60 Meter langen Wasserkante wohl unzufrieden. Im Folgenden erwarb er – vermeintlich – von einer Tochtergesellschaft von German Naval Yards, deren Geschäftsführer Herr Rino Brugge ist, mit seiner Unterschrift zwei Wasserbauten in Form einer Kranbrücke sowie Teilen einer Helling. Helge Petersen meinte dazu, hier wurde wohl das Vorgehen der Chinesen bei Atollen oder Felsen im Chinesischen Meer als Vorbild genommen. Denn aufgrund des – vermeintlichen – Kaufs gestand das WSA vor den Grundstücken der Mandantschaft die umfangreiche Nutzung zu. Die Grundstücke waren somit in der Theorie keine Wassergrundstücke mehr. So hatte der Nachbar seine Wasserkante in etwa verdoppelt auf 110 Meter und stellte sich dadurch einen 60 Meter breiten Hafen vor. So jedenfalls reichte er eine Zeichnung beim WSA ein, welche die Flächen vor den Grundstücken der Mandantschaft auch mit seinem privaten Namen, nicht dem seiner Werft, bezeichnete.

Auf den ersten Blick ein genialer Schachzug. Man erkennt daran, wie gefährlich es ist, wenn man bei komplexen Kaufverträgen nicht alle Eckpunkte bedenkt.

Dieser „Deal“ soll der Kanzlei oder der Mandantschaft angekündigt worden sein. Dafür kam die Entscheidung des Bundes aber recht überraschend. Es waren durch die Unterschrift des Rino Brugge und den Antrag der Nachbarschaft Fakten durch zwei Bescheide des WSA geschaffen worden. Sie wären Grundlage für weitere Anträge und in letzter Konsequenz den Kauf dieser Wasserfläche gewesen.

Die maritime Wirtschaft für berufliche Seeschiffe hätte die wichtige Seebrücke über weite Teile nicht mehr nutzen können. Die fast 8.000m² große Helling hätte nie mehr für Schiffe genutzt werden können und die Kranbrücke, die Teil einer umfangreichen Kranbahn für Krane bis zu 60 Tonnen ist, wäre auch nicht mehr ohne Genehmigung nutzbar gewesen. Damit wäre der maritimen Wirtschaft für berufliche Seeschiffe ein enormer Schaden entstanden. Helge Petersen hatte versprochen, das Gelände dieser anzubieten. Und durch die erste Neuansiedlung von maritimen Playern wurde dieses Versprechen eingehalten.

Der Hafen für wohl Luxus-Privatyachten und wohl auch die eigene Privatyacht des Nachbarn wäre vergleichbar gewesen mit einer weißen Villa für Wohnzwecke in einem Industriegebiet. Das Industriegebiet würde sich sehr einschränken müssen und könnte nicht für Ausbildungs- und Arbeitsplätze florieren. Schon jetzt ist zu merken, dass nicht nur die neuen Unternehmen Arbeit schaffen, sondern auch die örtlichen Werften Aufträge ausführen. Es wäre also aus Sicht von Helge Petersen, der die Projekte für die Gebäudeentwicklung auf dem Gelände leitet, eine Katastrophe gewesen.

Zu den Kaufverträgen gab es auch Vorverträge und Kooperationsverträge. Sie hatten den Sinn und Zweck, dass alle Beteiligten die Dinge fördern, aber nicht blockieren. Nach Ansicht von Helge Petersen hat der Nachbar nun auch eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.750.000 Euro verwirkt, weil der aus Sicht von Helge Petersen hinter dem Rücken bei dem WSA beantragte Hafen den Standort gefährdet hätte.

Wie uneinsichtig der Nachbar ist, zeigt sodann das Schreiben seiner Anwälte, welche nun ihrerseits eine Vertragsstrafe über 3 Mio Euro einfordern, weil man den Hafenbau von vornherein nicht gefördert habe. Dabei hatte der Nachbar kurz vor dem Kauf einen Plan an den Notar gesendet, der das Anlegen von zwei Yachten nur vor seiner Kaikante ermöglicht hätte. Gegen diese ist nichts einzuwenden. Während Helge Petersen sich wenig Sorgen über die vom Nachbarn geforderte Vertragsstrafe macht, sieht er hingegen die 1,75 Mio Euro gegen den Nachbarn als sicher an.

Wichtig ist es, alle Verträge und Besprechungen entsprechend zu dokumentieren. Denn es scheint so zu sein, dass der Nachbar auf der Boot Düsseldorf mit Großhändlern und anderen Personen darüber gesprochen hat, dass diese ganze Sache mit dem Kauf seines Grundstückes aus seiner Sicht nicht „gerecht“ gelaufen sei. Wir können diese Aussage nicht exakt definieren, vielleicht ist sie so auch gar nicht getätigt worden. Sollte es aber so sein, so zeigen die Unterlagen wie hier verlinkt ein eindeutiges Bild über das Verhalten des Herrn Rino Brugge und des Nachbarn.

Zum Rechtlichen
Es ist also aus Sicht der Vertragsrechtes von enormer Wichtigkeit, dass sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche und steuerrechtliche Kenntnisse des Anwaltes in Projekte einfließen. Denn nur sichere Verträge, die wie hier im Angriffsfall halten, vermeiden rechtliche oder wirtschaftliche Schieflagen. Und selbst ungeachtet dieser Verträge wurde auf umfangreiche Aufforderungsschreiben die Rechtsposition der Kanzlei Helge Petersen & Collegen abgelehnt. Erst umfangreiche Widerspruchsbegründungen, welche die Verträge und vor allem auch die sachenrechtlichen Aspekte gegenüber der Bundesbehörde abbildeten, bewegten beide Parteien zur Aufgabe ihrer Rechtsposition.

Vertragsrecht
In der vertragsrechtlichen Argumentation geht es darum, den Willen der Vertragsparteien zu dokumentieren und vor allem die vorvertraglichen umfassenden Gespräche und die Dokumente, welche zum Vertragsschluss führten, auszulegen und einzuordnen. Der Anwalt muss dazu umfangreiche Systeme anlegen und eine Taktik verfolgen. Denn in Summe handelt es sich um mehrere tausend Seiten Dokumente und einige hundert Seiten Vertrags- und Vertragsentwurfstexte.

Aber auch das Sachenrecht muss mit bedacht werden. So geht es in dem Streit auch darum, die Regeln über Zubehör und feste Bestandteile eines Grundstückes richtig einzuordnen.

Vorliegend ist argumentiert worden, dass die Vertragsparteien beim Verkauf der Grundstücke zwingend auch diejenigen Bauten, welche sich nicht auf dem Grundstück selbst, sondern auf dem Ostseegrund der Bundesrepublik Deutschland befinden, dennoch wesentliche Bestandteile der Grundstücke an Land sind. Hier war ein wesentliches Argument, dass diese Teile nicht fest verbunden sind, weil es sich um Erweiterungsbauten der Kranbahn und Helling handeln würde. Auf den ersten Blick ein Gedanke wert, aber offenkundig falsch, denn der Gesetzgeber sieht diese Dinge aus der Perspektive der wirtschaftlichen Einheit. Zusätzlich hatten bei den Vertragsverhandlungen alle Pläne auch der Erweiterungen vorgelegen und damit wurden diese Bauten mit angeboten.
Auch hatten die befragten möglichen Zeugen auf Seiten der Mandantschaft ausgesagt, dass ständig von Herrn Rino Brugge ausgesagt wurde, dass es German Naval Yards als Eigentümerin der „Lindenau Werft“ darum ginge, sich von allem zu trennen.
Somit umfasst die Vertragsauslegung also auch dies. Helge Petersen meint, dass ein ehrlicher Kaufmann nicht im Ernst sogar schriftlich gegenüber einer Bundesbehörde darlegen könne, dass „vergessen“ worden sei, eine Brücke und Hellingbauten unter Wasser zu verkaufen. Für Helge Petersen stellt sich die Frage, wie German Naval Yards oder Herr Brugge mit deren Kunden umgehen mögen. Helge Petersen ist jedenfalls der Meinung, dass Geschäfte mit German Naval Yards unter der Führung von Rino Brugge und mit seinem Justiziar nicht mehr zu machen sind, man weiß schlicht nicht, ob man sich auf den Handschlag verlassen kann.

Helge Petersen meint außerdem, dass hier auch noch die Prüfung von gestellten Rechnungen über Versicherungen aussteht. Denn hier liegt eine Mail vor, dass diese Versicherungen so hohe Eigenbeteiligungen in sich trugen, dass eine Versicherung nicht sinnhaft war. Ein weiteres vertragsrechtliches Thema.

Aus Sicht von Helge Petersen handelt es sich bei dem Nachbarn um einen sehr wohlhabenden Geschäftsmann, der sich möglicherweise gedacht hat, dass er mit seinem Geld gegen alle anderen Nachbarn handeln könne – Hauptsache er hat alles, was er sich vorstellt. Positiv ist, dass sich alle Beteiligten durch diesen Vorgang sicher sein können, dass ein rechtssicheres Umfeld geschaffen ist und die, die sich das anders zum scheinbar eigenen Vorteil vorstellen, keine Chance haben.

Für Helge Petersen sind die maritime Wirtschaft, die Allgemeinnützigkeit sowie die Förderung des Ganzen von besonderer Wichtigkeit. Und das meint er auch nach dem Kauf der Geländeflächen gezeigt zu haben. Weil er das Gefühl hat, dass über das oben beschriebene Thema auch anderes erzählt wird, hält er es für wichtig, aus anwaltlicher Sicht darzustellen, dass umfangreiche Projekte nur mit festen rechtlichen Regeln möglich sind, damit einzelne nicht aus den von ihnen selber anerkannten Abmachungen ausscheren.

Nur so können investitionssicher Projekte extrem erfolgreich sein – am Ende am erfolgreichsten für die Nutzer des ehrwürdigen Geländes

Nun ist wieder Ruhe eingekehrt und jeder kennt seine Grenzen.


Ein Beitrag aus der
Rathje Werft in Kiel
100 Jahre Rathje Werft Kiel

100 Jahre Tradition im Bootsbau und Technologie von morgen

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P&R-Container – Landgericht Hamburg verurteilt Vermittler zum Schadensersatz

Der P&R-Container-Skandal und die Insolvenzverfahren

In der öffentlichen Wahrnehmung ist der Skandal um die insolventen P&R-Gesellschaften, die den Anlegern damals Container verkauft haben, die es tatsächlich gar nicht gab, längst aus dem Fokus verschwunden. Die Insolvenzverfahren laufen nach unserer Wahrnehmung geordnet ab, tatsächlich konnte die Insolvenzverwaltung aus den Einnahmen der Verwaltung und Abwicklung der noch vorhandenen Container zwischenzeitlich Auszahlungen an die Anleger leisten.

Abkehr von Mietzahlungsrückforderungen und Pilotverfahren vor dem BGH

Darüber hinaus scheint die Insolvenzverwaltung nunmehr auch Abstand von der Idee genommen zu haben, Mietzahlungen, die noch vor der Insolvenzeröffnung erfolgt waren, wieder zurückzufordern. Die Insolvenzverwaltung hatte verschiedene sog. Pilotverfahren durchgeführt, ist aber schließlich beim BGH (Beschluss vom 26.01.2023, Az. IX ZR 17/22) gescheitert, weil dieser nicht bereit war, mehrere Nichtzulassungsbeschwerden der Insolvenzverwaltung gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen, in denen das Begehren der Insolvenzverwaltung zurückgewiesen worden war, zuzulassen.

Herausforderungen für P&R-Anleger trotz positiver Entwicklungen

Die insoweit für P&R-Anleger positiven Entwicklungen können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Investoren auf einem beträchtlichen Schaden sitzen bleiben werden. Zwar dürften noch weitere Teilzahlungen aus der Verwaltung bzw. Verwertung der Container durch die Insolvenzverwaltung folgen, bis auch der letzte Container abgewickelt ist. Allerdings wird auch die Summe der Auszahlungen aller Voraussicht nach lediglich eine mehr oder weniger bescheidene Reduzierung der Schäden und keinesfalls deren vollständige Regulierung zur Folge haben.

Daher freut es uns umso mehr, dass das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 25.09.2023 (328 O 278/19) der Klage eines Mandanten der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gegen das damals als Vermittler tätige Unternehmen stattgegeben und dieses zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt hat.

Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass es nach der Anhörung des Klägers einerseits sowie der Vernehmung des damaligen Vermittlers als Zeugen andererseits davon überzeugt sei, dass keiner von beiden auch nur ansatzweise verstanden habe, welche Risiken ein Investment in P&R Container in sich birgt. Tatsächlich habe der Vermittler im streitgegenständlichen Fall seinem Kunden gegenüber erklärt, es handele sich um eine „absolut sichere Sache“ bzw. um eine „risikofreie Anlage“.

Überzeugende Naivität des Vermittlers und Verzicht auf Berufung

Die Ausführungen des Gerichts scheinen auch das beklagte Vermittlungsunternehmen überzeugt zu haben. Jedenfalls hat dieses auf die Einlegung einer Berufung verzichtet, so dass die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 25.09.2023 rechtskräftig geworden ist. Den ausgeurteilten Schadensersatzbetrag hat der Mandant bereits erhalten.

Einmal mehr hat sich also gezeigt, dass es sich lohnen kann, für sein Recht zu streiten, statt klein beizugeben.

 


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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In eigener Sache: Rathje Werft kauft Lindenau Werft

Gewerbepark direkt an der Kieler Förde wurde jetzt von German Naval Yards übergeben

 

Erste Investitionen in Höhe von 8,5 Mio. Euro werden in den nächsten 18 Monaten getätigt. Erste Planungen für eine Marina für Yachten ab 48 Fuß Länge und einen Wohnmobilstellplatz für ca. 50 Wohnmobile.

Es ist geschafft. Die Rathje Werft konnte Teile des Lindenau-Geländes von der Familie Petersen übernehmen. Mit einem Investor, der gut 12.000 m² des Geländes direkt übernimmt, werden neue Hallen, Solaranlagen, Heizungen und Einbauten realisiert.

Ab sofort können sich alle Interessenten bewerben, die sich mit einem eigenem Betrieb (ggf. inklusive Betriebwohnung) mit Meerblick und Hafenanschluss niederlassen und Teil des Ganzen werden oder einfach nur mit ihrem Wohnwagen/Wohnmobil parken möchten.

Gemeinsam mit der Stadt Kiel wird die Klünderwiesenau auf dem Gelände wieder zu einer offenen Grünfläche. Aktuell wurde der benachbarten Schiffswerft Gebr. Friedrich angeboten, angrenzende Flächen zu erwerben oder langfristig zu pachten, um eine nachbarschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. Für diese Flächen stehen allerdings auch andere Interessenten in der Warteschlange, da es sich gerade in diesem Bereich um freie gewerbliche Bauflächen direkt am Wasser handelt.

Vor der alten Schweißhalle und dem Bunker werden derzeit mit einem gemeinnützigen Verein Nutzflächen direkt am Wasser mit Bordinghouse entwickelt.

Erste Besichtigungen für Veranstaltungen fanden auf der Helling und in einzelnen Hallen statt.

Das Ensemble aus gelben Backsteinhäusern wird in der ehemaligen Villa der Familie Lindenau zu Wohnzwecken genutzt, die Sanierung eines weiteren Wohnhauses und von Bürogebäuden hat begonnen.

Die Grundstücksflächen zum Skagerrakufer können von Wohnmobilen genutzt werden. Sie haben direkten Zugang zum Strand.

Das Dock, die Brücke und die großen Hallen dahinter wurden ebenfalls der Geb. Friedrich Werft angeboten. Parallel dazu wird im Hintergrund eine Vielzahl anderer Lösungen gegeneinander abgewogen. Es gibt sowohl Bewerber aus dem Bereich der nachhaltigen Schiffsverschrottung als auch Dockbetreiber, die in den letzten Wochen ihre Chancen schwinden sehen.

Die Familie Petersen hatte von Anfang an vor, die Lindenau Werft als Reparaturbetrieb zu erhalten. Dies kann sie aber nur mit kompetenten und starken Partnern erreichen.

Sollte der Betrieb als Werft auf diesem Teil des Geländes nicht mehr gelingen, stehen die großen Hallen in Frage. Denn es wäre möglich, die historischen Gelben Hallen, die ursprünglich am Strand standen, durch Abriss wieder „ans Meer zu holen“. Dann würde eine ganz andere Struktur entstehen. In Anlehnung an das Konzept der ehemaligen Bodan-Werft am Bodensee erscheinen große Glasbauten zwischen den Hallen und eine kleinere neue Halle in der Mitte davor vorstellbar.

Jetzt, ohne B-Plan, können sich die Unternehmen des Maritimen Clusters und alle, die sich dem Meer verbunden fühlen, auf dem Gelände frei entfalten.

Alle sind herzlich eingeladen, in Auszügen über die einzelnen Objekte und Planungen auf dem Gelände zu blättern.

Aktuelle Vorstellung des Projektes
Exposés verschiedener Gebäude


Ein Beitrag aus der
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Rathje Werft hofft noch immer auf Verkauf der Lindenau Werftfläche an die Rathje Werft durch German Naval Yards Kiel GmbH

Die Rathje Werft hat gegenüber German Naval Yards Kiel GmbH (GNY) das Kaufangebot aus dem Sommer konkretisiert und mehrere Millionen Euro für den Kauf geboten. Das Konzept der Rathje Werft sieht die Erweiterung des Geschäftsbereiches der Rathje Werft, die Renaturierung weiter Strandflächen im Westen des Geländes für die Bevölkerung, die den wertvollen Denkmälern entsprechende Nutzung der Denkmäler, die Fortführung der zahlreichen Mietverträge und die weitere Nutzung des Geländes im Sinne der maritimen Wirtschaft vor.

Sie ist auch Teil der Interessengemeinschaft Maritimes Forum Historische Lindenau Werft 2030, welcher namhafte Unternehmerfamilien, Großhändler der maritimen Wirtschaft und andere Player aus Kiel und Hamburg angehören.

Da die Rathje Werft und die Mitglieder der Interessengemeinschaft fest davon ausgehen, dass GNY gemäß ihren Interessen die im Verhältnis kleine Werft als Bereicherung für die maritime Wirtschaft ansieht und somit den Verkauf an sie wohlwollend beurteilt, hofft das Unternehmen aus Kiel, dass am Ende des Tages die Rathje Werft den Zuschlag zum Wohle der Allgemeinheit, der Maritimen Wirtschaft und des Arbeitsplatzausbaus erhält.

Die Werft sieht hier auf höchster Ebene bei GNY konkreten Verhandlungen Ende September entgegen, um die sie bei allen Beteiligten gebeten hat.

Parallel dazu hat sie aber auch zur BIG, einem weiteren aktuellen Kaufinteressenten, Kontakt aufgenommen, um hier zu eruieren, wie das Gelände möglicherweise gemeinsam auf neue Wege gebracht werden kann.

Der folgende Link führt zu einer Präsentationen, in der die Konzepte der Werft dargestellt werden und die bereits der Politik und anderen Beteiligten zur Verfügung gestellt wurde: PRÄSENTATION LINDENAU WERFT

Helge Petersen betont, dass alle Äußerungen rund um den Kauf und die Geschehnisse reine Meinungsäußerungen sind und er weiter der festen Überzeugung ist, dass GNY im Sinne Kiels und der eigenen Verantwortung für die Region den Verkauf an Rathje als logische Konsequenz für die Nutzung des 2013 erworbenen Geländes sieht.


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Offener Brief zur Erhaltung der maritimen Wirtschaft im Kieler Stadtgebiet Friedrichsort

Die Yacht- und Bootswerft Marina Rathje GmbH möchte mit Investoren und der Inhaberfamilie Petersen durch den Kauf des Lindenau Geländes die maritime Wirtschaft im Kieler Stadtgebiet Friedrichsort in Schwung bringen.

Unter der Beteiligung der Wirtschaftskanzlei Helge Petersen & Collegen aus Kiel werden aktuell sehr konstruktive Verhandlungen zum Kauf des Lindenau Geländes geführt.

Nach umfangreicher Sichtung der Unterlagen steht fest, dass das Gelände durch eine Wohnbebauung für die maritime Wirtschaft praktisch unbrauchbar wird. Die sehr teuren Wohnungen für die Oberschicht würden, nach Ansicht der Planer, lediglich wenige Vorteile bringen, Millionenerträge für die Planer und Erbauer, aber nichts für Arbeitsplätze, Gewerbesteuererträge und die Weiterentwicklung der Stadtteile Pries und Friedrichsort. Diese leiden seit Jahren unter starken Arbeitsplatzabbau auf den Küstengeländen.

Die Gemeinschaft ist der Ansicht, dass durch die Politik nicht erkannt ist, dass eine Vielzahl an Firmen mit maritimen Bezug genau dieses Gelände sucht und auf Sicht beleben wird. Nur die Andeutung der möglichen Bebauung macht das Gelände so teuer, dass es für die maritime Wirtschaft nicht mehr bezahlbar ist.

Die Spekulation hat nun –angefeuert durch die Politik zu Lasten der maritimen Wirtschaft Kiels—begonnen.

Die Wohnungen sollten auf dem MFG 5 Gelände gebaut werden. Hier scheint die Verwaltung und Politik eine Art „Blitzableiter“ zu benötigen, weil sie über Jahre die Organisation der Bebauung des MFG 5 Geländes nicht unter Dach und Fach zu bekommen scheint.

Auffällig ist dabei, dass uns keine maritime Firma bekannt ist, die durch die Politik befragt wurde, vielmehr fanden „Geheimveranstaltungen mit Bauinvestoren zu Lasten der maritimen Wirtschaft“ statt.

Rathje Kauf Lindenau

Zum Lindenau Gelände in Kiel Friedrichsort:

Aktuell ist bekannt, dass dieses schon jetzt durch die Nachbarwerft Gebr. Friedrich sowie durch Fachbetriebe genutzt wird.

Nahezu jeden Tag liegen große Berufsschiffe am Pier oder im Hafen des Geländes. All dies bringt schon zum jetzigen Zeitpunkt Emissionen mit sich. Die Beruffschifffahrt lässt die Motoren 24 Stunden laufen, Luftabsaugesysteme, Belüftungssysteme und Maschinen verursachen ständig Emissionen.
Eine Wohnbebauung würde diese Betriebe spätestens in Form erster Klagen der neuen „Luxuswohnungseigentümer“ vertreiben. Weiter würden durch die Spekulation des gesamten Ufers auf Sicht wohl alle Werften schließen und Wohnbebauungen beantragen.

Es bricht also ein Art Staudamm auf dem gesamten Uferstreifen.

Unsere Konzeption sieht vor, dass der Fokus neben der Umwelttechnik im Recyceln von Yachten, welches es in Deutschland noch nicht systematisch gibt, im großen Umfang auf den Service und den Bau von privaten Yachten auf dem Gelände neben den Arbeiten an Berufsschiffen konzentriert wird.

Der Markt hierfür ist enorm und geht an dem Stadtgebiet von Kiel vorbei. Denn Kiel hat nur Betriebsgelände für die Berufsschiffahrt. Es fehlt aber außer den 10.000 m² der Rathje Werft das Gelände für Privatyachten.
Dieser Markt ist so groß, dass deutsche Eigener von Hamburg  bis Düsseldorf mittlerweile ihre Yachten bis nach Dänemark verlagern.

Yachten haben einen Wartungs- und Veraltungsaufwand wie ein Einfamilienhaus. Von der Heizungs-, Küchen-, Bad-, Sicherheits-, Motor- und sonstiger Technik bis zum Lagern und Sichern der Yachten ist alles zu bearbeiten. Für diese Technik gibt es für jeden Bereich einzelne Betriebe. Diese expandieren enorm, nur können sie sich nicht im Kieler Stadtgebiet entwickeln.

Die Politik scheint das Segment des Services für Privatyachten zu übersehen.

Im Einzugsbereich der Kieler Förde geht es um 30.000 Privatyachten. Sie weichen überall außerhalb des Stadtgebiets Kiels aus.

Hier besteht ein enormes Arbeitsplatzpotential. Das zeigt die Neuordnung des Geländes der Rathje Werft. Hier konnten umgehend 7 Ausbildungsplätze und 10 Gesellenstellen binnen 20 Monaten gesichert und für die Zukunft aufgebaut werden.

Während es in Kiel unzählige KFZ-Werkstätten und Zubehöreinrichtungen gibt, gibt es nur eine einzige Privatyachtwerft in Kiel.

Ein Yachteigener muss bis zu 2 Jahre auf einen Termin für umfangreichen Service an seiner Yacht warten.
Große Motoryachten müssen Services langfristig planen und weichen teilweise schon nach Holland aus.

Die Nachfrage nach einem Gelände am Wasser, auf dem der umfangreiche Service zu der gesamten Schiffstechnik durch viele Firmen statt findet, ist also enorm.

Allein eine politische Fraktion aus dem Kieler Rathaus hat uns auf der Werft besucht, um sich vor Ort zu informieren. Wir haben vorsorglich noch einmal alle Fraktionen aufgefordert, Gespräche direkt vor Ort mit der maritimen Wirtschaft zu führen, z.B. auf dem Gelände der Rathje Werft.

Es ist wichtig, der Spekulation ein Ende zu bereiten. Wenn z.B. veröffentlich wird, dass man ja in 2 Jahren neu drauf schauen könne, dann ist jeder Grundstücksspekulation Tor und Tür geöffnet. Man kauft das Gelände und irgendwann gibt dann die Politik schon nach.

Das halten wir im Sinne von Gewerbesteuereinnahmen und Arbeitspplatzförderung in Kiel für eine politische Katastrophe.


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

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P&R-Skandal: Jetzt fordert der Insolvenzverwalter ganz konkret die Rückzahlung bereits erbrachter Mieten und Rückkaufpreise

Anleger der insolventen P&R Container-Gesellschaften stehen voller Angst gegenüber den aktuellen Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.

Dieser hat zuletzt eine Vielzahl ehemaliger und aktueller Anleger aufgefordert, Mietzahlungen sowie Kaufpreiszahlungen, die von P&R bezüglich des Rückkaufes von Containern aus einem ausgelaufenen Vertrag erfolgten, wieder zu erstatten. Betroffen sind Zahlungen, die bis zu vier Jahre vor der Insolvenz geleistet wurden und nicht selten handelt es sich um fünfstellige Beträge. Insolvenzgeschädigt scheinen jetzt also nicht nur diejenigen Anleger zu sein, die vergeblich auf die (vollständige) Erfüllung der Verträge gehofft haben, sondern auch solche, die Rückflüsse aus einem Containerinvestment bereits erhalten haben.

Angst ist jedoch auch in dieser Situation ein schlechter Ratgeber.

Die Anschreiben des Insolvenzverwalters sind im Grunde genommen selbsterklärend. Dieser ist in der Vergangenheit schon mehrfach an die Gläubiger der P&R-Gesellschaften herangetreten und hatte diesen den Abschluss einer sog. Hemmungsvereinbarung angetragen. In den jetzt aktuell letzten Schreiben macht er konkret bezifferte Ansprüche geltend, fordert zur kurzfristigen Regulierung auf und droht andernfalls mit der gerichtlichen Geltendmachung. Alternativ bietet er allerdings auch noch einmal den Abschluss einer Hemmungsvereinbarung an.

Hintergrund war bzw. ist, dass der Insolvenzverwalter gesetzlich verpflichtet ist, für die Insolvenzmasse alle Ansprüche geltend zu machen, die zu einer Mehrung der Masse führen (können). Tatsächlich verhält es sich so, dass der Insolvenzverwalter den rechtlichen Standpunkt vertritt, wonach er Gelder, die bereits vor der Insolvenz an die Investoren ausgezahlt wurden, im Wege der Insolvenzanfechtung (§ 134 Abs. 1 InsO) von den Investoren zurückverlangen kann.

Da dies rechtlich umstritten ist, hat der Insolvenzverwalter zunächst verschiedene Musterverfahren eingeleitet, von deren Ausgang er abhängig macht, ob er seine (vermeintlichen) Ansprüche tatsächlich gegen alle Investoren geltend macht (wenn ihm in den Musterverfahren höchstrichterlich bestätigt wird, dass er zu einer solchen Geltendmachung berechtigt ist) oder ob er hierauf grundsätzlich verzichtet (wenn ihm in den Musterverfahren höchstrichterlich bestätigt wird, dass er zu einer solchen Geltendmachung nicht berechtigt ist). Diese Musterverfahren laufen noch und eine höchstrichterliche Entscheidung steht in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten.

Im Hinblick auf die gesetzlichen Verjährungsfristen müsste der Insolvenzverwalter daher alle etwaigen Ansprüche vor Eintritt der Verjährung gerichtlich geltend machen, weil nur so der Eintritt der Verjährung verhindert („gehemmt“) werden kann. Der Insolvenzverwalter müsste neben den Musterverfahren also zahlreiche weitere Prozesse führen und entsprechende Kosten auslösen, ohne zu wissen, ob seine (vermeintlichen) Ansprüche tatsächlich bestehen oder ob die Gerichte der Auffassung sind, dass bestimmte Ansprüche eben nicht bestehen.

Verliert er am Ende die Verfahren, dann gehen die Kosten dieser gerichtlichen Verfahren zu Lasten der Insolvenzmasse und stehen insoweit nicht mehr für die geschädigten Investoren zur Auszahlung zur Verfügung.

Eine solche gerichtliche Geltendmachung wäre dann nicht notwendig, wenn der Insolvenzverwalter mit dem jeweiligen (vermeintlichen) Schuldner eine Vereinbarung trifft, nach welcher der Schuldner verbindlich erklärt, für einen bestimmten Zeitraum – hier bis zum 31.12.2023 – darauf zu verzichten, sich auf den Eintritt der Verjährung zu berufen, selbst wenn diese Frist zwischenzeitlich abgelaufen sein sollte.

Konkrete Forderung beziffert und zugleich noch einmal den Abschluss einer Hemmungsvereinbarung angeboten

Da der Insolvenzverwalter zum Jahresende 2021 alle Investoren, die bis dahin keine Hemmungsvereinbarung mit ihm getroffen haben, gerichtlich in Anspruch nehmen müsste, um die (möglichen) Ansprüche der Insolvenzmasse vor Verjährung zu schützen, hat er jetzt eine konkrete Forderung beziffert und zugleich noch einmal den Abschluss einer Hemmungsvereinbarung angeboten.

Eine konkrete Handlungsempfehlung können wir an dieser Stelle nicht geben. Sofern die Hemmungsvereinbarung unterschrieben wird, verzichtet der Anleger bis zum 31.12.2023 auf das Recht, sich gegen eine Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter mit der Einrede der Verjährung verteidigen zu können. Im Gegenzug wird der Anleger dafür (zunächst) von einem gerichtlichen Verfahren verschont, welches sich möglicherweise eines Tages als sinnlos erweist. Sofern die Hemmungsvereinbarung nicht unterschrieben wird, müssen die betroffenen Anleger damit rechnen, vom Insolvenzverwalter gerichtlich in Anspruch genommen zu werden. Erweist sich das Verfahren am Ende als sinnlos, muss der Insolvenzverwalter den in diesen Prozessen obsiegenden Anlegern zwar deren Kosten für das gerichtliche Verfahren ersetzen. Die hierfür aufgewendeten Geldmittel fehlen dann aber wiederum der Insolvenzmasse, so dass die Insolvenzquote entsprechend geringer ausfällt.

P&R – Zahlungsaufforderung erhalten?

Sie haben auch eine Zahlungsaufforderung erhalten? Dann heißt es zunächst einmal Ruhe bewahren und sich der Handlungsoptionen bewusst zu werden, um dann eine Entscheidung zu treffen.

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P&R-Container – Landgericht Köln verurteilt Beratungsunternehmen

Im Skandal um die Insolvenzen deutscher P&R-Gesellschaften, die über Jahrzehnte Investments in Seefrachtcontaier angeboten haben, bis Anfang 2018 bekannt wurde, dass es sich offensichtlich um ein Schneeballsystem gehandelt hat, hat das Landgericht Köln jetzt der Klage einer Anlegerin gegen ihr Beratungsunternehmen stattgegeben.

In den Jahren 2015 und 2016 hatte die Klägerin jeweils nach entsprechender Beratung durch den Geschäftsführer der Finanzring Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH & Co.KG aus Leverkusen sog. P&R Container erworben. Das Landgericht Köln sah es als erwiesen an, dass zwischen den Parteien ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen war, aus welchem die Finanzring verpflichtet gewesen wäre, die Kundin ordnungsgemäß über das Produkt zu beraten. Diese Pflicht – so das LG Köln – habe der Geschäftsführer des beklagten Unternehmens verletzt, indem er der Kundin gegenüber das Risiko eines möglichen Totalverlustes in unzulässiger Art und Weise verharmlost habe. Ein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltener Haftungsausschluss, auf den sich die Beklagte berufen wollte, sei schlicht unwirksam, da derartige Klauseln „wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Beratungsvertrages ergeben, so einschränken, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wäre“.

Außergerichtlich hatte es die Finanzring Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH & Co.KG noch vorgezogen, das Regulierungsbegehren unserer Mandantin und deren Bereitschaft für eine gütliche Einigung zu ignorieren. Statt dessen meinte das Beratungsunternehmen, auf seiner Homepage unter ausdrücklicher Benennung der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vor unseriösen Anlegerschutz-Anwälten warnen zu müssen. Man habe bisher allen Kunden Rede und Antwort gestanden – „nur eben nicht jedem „Anwalt“.“

Wir wissen nicht, ob man bei der Finanzring inzwischen bereut, sich einer außergerichtlichen Lösung verschlossen zu haben.

Nach der (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung des LG Köln muss das Beratungsunternehmen nicht nur vollständig Schadensersatz leisten, sondern unsere Mandantin auch von etwaigen Rückforderungen bezüglich der bereits erhaltenen Mietzinszahlungen freihalten und die Kosten des Rechtsstreits tragen.

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Anwaltliche Beratung in der Corona Krise

Neben den offensichtlichen Auswirkungen die die Corona Krise für uns mit sich bringt und die Sorge um die Gesundheit der besonders gefährdeten Risikogruppen, sehen sich viele Menschen auch anderen existenziellen Problemen gegenübergestellt.

Unsere vielfältigen Erfahrungen und Kenntnisse in unterschiedlichsten Bereichen des Zivilrechts, Arbeitsrecht und unsere Kompetenz auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts machen uns zu Ihrem idealen Berater in dieser wirtschaftlichen Ausnahmesituation.

Telefonische Beratung und elektronisch-postalische Ersteinschätzung

Durch unsere überregionale Tätigkeit sind wir auch schon vor den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geübt darin gewesen, vielfältige Kommunikationswege zu unseren Mandanten aufzubauen.

Besonders der Mittelstand leidet.

Die rechtlichen Probleme, die sich aus der Corona Krise ergeben sind vielfältig. Doch sie alle haben gemeinsam, dass sie insbesondere den Mittelstand – den Leistungsträger unserer Gesellschaft – besonders schwer belasten.

  • Wurden Sie aufgrund der Pandemie von Ihrem Arbeitgeber entlassen?
  • Mussten Sie Stellen streichen oder Kurzarbeit beantragen?
  • Möchten Sie staatliche oder private Hilfen beantragen und wünschen sich hierbei Unterstützung?
  • Arbeiten Sie im medizinischen Bereich und haben Sorgen um ihre eigenen Rechte und ihre Arbeitssicherheit?
  • Brauchen Sie Hilfe bei der Beantragung von Überbrückungskrediten?
  • Haben Sie durch einen Mietrückstand, der sich durch die Pandemie ergeben hat Ihre Wohnung verloren, oder Ihnen droht die Kündigung?

Unser kompetentes Anwaltsteam setzt sich für Sie ein und steht Ihnen mit vielfältigen Beratungsangeboten zur Seite.

Es ist unser aller Aufgabe, den individuellen Schaden für den Mittelstand und den Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten. Fordern Sie ein, was Ihnen zusteht. Wir erleichtern Ihnen den Weg zu schneller Hilfe und Entlastung.

Zieht der P&R-Skandal weitere Kreise?

Möglicherweise auch Tausende Altanleger jetzt betroffen!

Bereits in seinen Schreiben aus Mai und August diesen Jahres hat der P&R Insolvenzverwalter Dr. Jaffé erst die P&R Gläubiger und später auch die P&R Altanleger über die Möglichkeit informiert, vor Eröffnung der Insolvenz erhaltene Mietzahlungen und Rückkaufpreise für abgelaufene P&R Verträge zurückzufordern.

Jüngsten Berichten zufolge lässt der Insolvenzverwalter seinen Worten nun Taten folgen. So wird aus dem Kreis des P&R Gläubigerausschusses berichtet, dass Dr. Jaffe damit begonnen habe, P&R Altanleger zur Rückzahlung bereits erhaltener Auszahlungen aufzufordern.

In welchem Umfang dies geschieht, ist aktuell noch nicht klar. Möglicherweise sind letzten Endes mehrere Tausend weitere Altanleger betroffen.

Rechtlich stützt sich der Insolvenzverwalter dabei auf die sogenannte Insolvenzanfechtung. Die Insolvenzanfechtung ermöglicht es dem Insolvenzverwalter insbesondere, Zahlungen rückgängig zu machen, die ohne entsprechende Gegenleistung erfolgten. Dies ist für einen Zeitraum bis zu 4 Jahre vor dem Insolvenzantrag grundsätzlich möglich.

Ob die Zahlungen der P&R Gesellschaften tatsächlich der Insovlenzanfechtung unterliegen, ist gerichtlich noch nicht abschließend geklärt.

Von einer Rückforderung durch den P&R Insovenzverwalter betroffen?

Sollten Sie mit Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter konfrontiert sein, empfehlen wir Ihnen dringend eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Wenden Sie sich gerne wegen einer kostenlosen Ersteinschätzung an uns. Hierfür benötigen wir zunächst lediglich das sprechende Anschreiben des Insolvenzverwalters.

Wenn auch Sie von der P&R-Insolvenz betroffen sind, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten bezüglich Ihrer Anlage.

Foto: Pixabay


Kostenfreien und unverbindlichen Service sowie eine Ersteinschätzung für P&R-Anleger finde sie hier:

SOFORT-HILFE FÜR INVESTOREN

Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
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Infinus-Skandal – Manager der Infinus AG zu Haftstrafen verurteilt

Am 9. Juli 2018 wurden 5 Manager der Infinus AG sowohl wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs als auch wegen Kapitalanlagebetrugs zu Haftstrafen verurteilt.

Zu einer geringeren Haftstrafe wurde auch der ehemalige Prokurist wegen Beihilfe verurteilt. So hatte das Landgericht Dresden nach einem langwierigen Prozess entschieden. Das Verfahren geht nun jedoch vor dem Bundesgerichtshof in die nächste Runde.

Mehrere tausend Anleger könnten so betrogen worden sein

Die Infinus AG vertrieb unter dem Mutterkonzern Future Business KGaA Genussrechte und Orderschuldverschreibungen. Über Jahre sollen Zahlungen an Anleger geleistet worden sein, die nicht durch Gewinne gedeckt waren. Mehrere tausend Anleger könnten so betrogen worden sein und sahen sich nach der Verfahrenseröffnung gegen die Manager und im Zuge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Infinus AG mit Rückforderungen bezüglich der geleisteten Zahlungen durch den Insolvenzverwalter konfrontiert.

Positive Urteile gegen die Finanzvermittler der Infinus AG

In der Vergangenheit gab es bereits positive Urteile gegen die Finanzvermittler der Infinus AG. Die Anleger konnten die schädigenden Verträge rückabwickeln und so den geleisteten Kaufpreis und auch Zinsen zurückerstattet bekommen.

Gehören auch Sie zu den geschädigten Anlegern der Infinus AG? Dann sollten Sie nicht ohne Weiteres an den Insolvenzverwalter zahlen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Wir stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite, damit Ihnen keine weiteren Einbußen drohen.

Kontaktieren Sie uns gerne im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung, um sich über Ihre Möglichkeiten und Chancen zu informieren.

Foto: Pixabay


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