Schlagwortarchiv für: Forest Lake Country Club

Forest Lake County Club – warum Investoren „Engel & Völkers“ in der Pflicht sehen

Engel & Völkers Digital Invest

Unter Engel & Völkers Digital Invest kann der geneigte Anleger auch Geld anlegen.
Kann es sein, dass er auch, wenn er sich bei einer nicht gut verlaufenden Anlage an Engel & Völkers wenden will ins Leere laufen wie die Kunden vom ehemaligen Engel & Völkers Resorts?

E&V Digital Invest

Website Engel & Völkers Digital Invest

Sie wirbt mit excellenten Kapitalanlagen. Helge Petersen ist der Ansicht, dass es so doch auch einmal genauso über Jahre in Bezug auf die Resorts ausgesehen hatte. Nun ist sie von der Homepage verschwunden. Natürlich kann es da auch keinerlei echte Parallelen geben…

Aber schauen wir, wie es unserer Ansicht nach bei der Resorts vor sich ging, mit der Engel & Völkers im Jahre 2020 nichts mehr zu tun haben will und schon gar nicht mit den Kunden, die vertrauten und nun Ihr Geld wohl voll und ganz verloren haben.
Warum nur berichten uns Investoren immer wieder, dass sie der festen Überzeugung waren, dass es sich bei der Investitionsmöglich in den Forest Lakes Country Club in Nova Scotia/Kanada um ein „offizielles“ Produkt des bekannten Immobilienmaklers „Engel & Völkers“ handeln würde, bei dem allein der Name für Qualität bürgen würde?

Ab ca. 2012 erfolgte unter dem Namen „Engel & Völkers Resorts“ eine grossflächige Anzeigenkampagne (u.a. in der “Welt am Sonntag” sowie im “Hamburger Abendblatt”) für ein vermeintlich sicheres wie auch lukratives Investment im Immobilienbereich in Kanada, welches unter der Bezeichnung “Forest Lakes Country Club” vermarktet wurde und bei dem es sich um ein zu entwickelndes Resort mit Golfplatz nahe Halifax in der Region Nova Scotia in Kanada handelte:

E&V Resorts

Für viele der späteren Investoren waren diese (und vergleichbare) Anzeigen der Anlass, Kontakt mit “Engel & Völkers” aufzunehmen, um nähere Informationen zu dem Projekt zu erhalten. In Wirklichkeit scheint aber der Kontakt zu “Resorts” aufgebaut worden. Im Rahmen solcher Kontakte seien die (vermeintlichen) Vorteile und Sicherheiten des angebotenen Investments durch “Engel & Völkers Resorts”-Mitarbeiter persönlich, telefonisch und/oder schriftlich hervorgehoben worden. Vielfache Verwendung fand dabei etwa auch eine einseitige Darstellung der “Gründe, warum Sicherheit im Vordergrund steht”:

E&V Resorts

An anderer Stelle wurde ausgeführt:
E&V Resorts

Der markante Schriftzug “Engel&Völkers” – versehen mit dem Zusatz “Resorts” – durfte an keiner Stelle fehlen. Er findet sich sowohl in den Anzeigen als auch in den Schriftstücken, die Anlageinteressenten von der Engel & Völkers Resorts GmbH überlassen wurden und schien zu bestätigen, dass es sich tatsächlich um ein Produkt aus dem Hause des bekannten und exklusiven Immobilienunternehmens handeln würde.

Neben der Anzeigenkampagne fanden ab 2012 auch eine Vielzahl von Kundenveranstaltungen an exklusiven Event-Locations in ganz Deutschland statt, auf denen der markante Schriftzug “Engel&Völkers Resorts” ebenfalls allgegenwärtig war. In Hamburg etwa wurden Informationsveranstaltungen zu dem kanadischen Immobilieninvestment auch im Hause von “Engels&Völkers” in der Stadthausbrücke (in der Hamburger Innenstadt) durchgeführt. Bis zum Umzug der Engel & Völkers AG Ende des Jahres 2018 in die Hübenerstraße in Hamburg war die Stadthausbrücke damals Sitz der Engel & Völkers AG sowie verschiedener Konzerngesellschaften – und auch der Engel & Völkers Resorts GmbH, die ebenfalls zum Konzern gehören zu schien, bei der es sich tatsächlich aber lediglich um eine Lizenznehmerin handelte, die aufgrund eines entsprechenden Lizenzvertrages berechtigt war, etwa den bekannten und für höchste Seriösität stehenden Schriftzug “Engel&Völkers” zu verwenden.

Der Umstand, dass Informationsveranstaltungen zum Forest Lakes Country Club in der “Konzernzentrale” stattfanden, schien zu bestätigen, dass es sich bei diesem Projekt tatsächlich um ein “offizielles” Produkt von “Engel&Völkers” handeln würde. Vermutlich die überwiegenden Mehrzahl der Interessenten/Investoren dürfte damals fest davon überzeugt gewesen sein, dass es sich um ein geprüftes Investment im Immobilienbereich mit voller Rückendeckung der “Engel&Völkers”-Zentrale handelt.

Sein Eindruck – so Rechtsanwalt Helge Petersen – sei, dass nach Vorträgen durch “Engel&Völkers Resorts” praktisch alle Investoren davon überzeugt waren, dass es sich um ein sicheres Investment handeln würde: “Engel&Völkers” bietet (als namhaftes Unternehmen) ein “sicheres” Investment im Immobilienbereich an. In Verbindung mit dem Hinweis auf die weltweiten Erfahrung der angeblich so erfolgreichen Marr-Brüder im Bereich der Resort-Entwicklung kann man es den den Gästen der Veranstaltungen nicht verdenken, wenn bei diesen der Eindruck entstanden war, dass bei dem vorgestellten Investment überhaupt nichts schief gehen kann.

Dies nicht zuletzt auch deswegen, weil immer wieder betont wurde, dass “Engel&Völkers” auch selbst hohe Beträge investiere, da man so sehr von dem Projekt von dem Projekt in Kanada überzeugt sei. Die Annahme, mit “den Profis von Engel&Völkers” gemeinsam in einem Boot zu sitzen, hat nach Angaben vieler Investoren zu der Überzeugungsbildung beigetragen, dass es sich um ein gut geprüftes Produkt im Immobilienbereich handelt.


Ein paar Jahre später wurden die Investoren jedoch von der traurigen Wirklichkeit eingeholt:

Das Projekt droht sich zu einem Totalverlust zu entwickeln. Verkäufe von baureifen Grundstücken im Forest Lakes Country Club haben offensichtlich kaum stattgefunden, zumal die Umwandlung des Geländes von “Wildnis” in ein Luxus-Resort mit moderner Infrastruktur hinter den anfänglichen Erwartungen zurückgeblieben ist. Wer möchte schon gern inmitten einer Dauerbaustelle ein Grundstück erwerben und dieses bebauen, wenn völlig offen ist, ob und ggf. wann das Projekt ein Stadium erreicht, in welchem es sich die Bezeichnung als Luxus-Lifestyle-Resort zu Recht verdient hat?

Spuren zu dem Projekt im Internet – vor allem jene, die geeignet wären, eine Verbindung von “Engel&Völkers” mit dem kanadischen Immobilieninvestment herzustellen, scheinen nach Angaben von Mandanten offenbar gezielt gelöscht worden zu sein.

Die Projektentwicklungsgesellschaft Terra Firma Development Corporation (TFDC) hat 2020 endgültig Konkurs angemeldet. Der kanadische Insolvenzverwalter hat die Anleger informiert, dass kaum Konkursmasse vorhanden sei. Eine ordentliche Buchführung der Projektentwicklungsgesellschaft soll es nicht gegeben haben. Die Ansprüche von Gläubigern übersteige die Konkursmasse um ein Vielfaches.

In einem 60-seitigen Dokument, welches der Kanzlei Helge Petersen & Collegen vorliegt, hat der Insolvenzverwalter eine Liste von Gläubigern erstellt, in der auch geschädigte Investoren mit Name, Anschrift und Geldbetrag genannt werden. In diese Liste werden nicht nur eine hohe Anzahl geschädigter Anleger aus Deutschland (und anderen Ländern) mit teilweise signifikanten Investitionssummen aufgeführt. Hinter einer einzelnen Sammelposition mit der Bezeichnung “AV Corporate Services (on behalf of Delaware LLC Investors)” mit einem Wert von ca. 43 Mio. kanadischen Dollar (nach aktuellem Wechselkurs etwa 28 Mio. Euro) verberben sich weitere geschädigte Investoren – nämlich diejenigen, die sich in der ersten Phase der Vermarktung noch über eine nach dem Recht des US-Staates Delaware errichtete LLC an dem Projekt beteiligt haben und als Gesellschafter einer solchen LLC nicht einzeln namentlich genannt werden.

Auf die Veröffentlichung der Liste wird an dieser Stelle aus Datenschutzgründen ausdrücklich verzichtet, zumal diese Liste die Privatanschriften der Investoren enthält. Soweit Investoren in dieser Liste namentlich erfasst sind, sollten diese vom kanadischen Insolvenzverwalter per E-Mail oder per Post informiert worden sein. Auf Basis der Daten in dieser Listen haben inzwischen Geschädigte aus Deutschland/Österreich/Schweiz begonnen, untereinander Kontakt aufzunehmen, sich auszutauschen und eine Interessengemeinschaft zu bilden.

Einige Investoren aus Deutschland hatten das Projekt Forest Lakes Country Club in den vergangenen Jahren vor Ort in Kanada besucht und berichten übereinstimmend, dass der bescheidene Baufortschritt in keinem Verhältnis zu den vermutlich eingenommenen Geldern aus der Investitionsphase stehen könne. Immerhin wurde das Projekt weltweit vermarktet – in Deutschland, Österreich und der Schweiz exklusiv von der Engel & Völkers Resorts GmbH. Der Verbleib des Großteils der Gelder erscheint unklar, auch der kanadische Insolvenzverwalter hat bisher keinerlei Erklärungen abgegeben, wo die investierten Gelder der Anleger im wahrsten Sinne des Wortes verbuddelt sind.

Einer der verbliebenen “Macher” hinter dem Projekt Forest Lakes, Herr Donald Marr von der TFDC, scheint sich derzeit in Spanien (Malaga/Marbella) aufzuhalten. Die vermeintlich gute Reputation der Marr-Brüder hat sich zwischenzeitlich als Falschinformation herausgestellt.
Der Projektentwickler Bradley Marr hat sich anscheinend mit dem Projekt übernommen und beging im Spätsommer 2019 Selbstmord.

Sein Bruder Donald Marr musste bereits in 2010 – also schon vor der umfangreichen Vermarktung des Forest Lakes Country Club in Deutschland, Österreich und der Schweiz – gegenüber der US-Börsenaufsichtsbehörde “Securities and Exchange Commission” (SEC) verantworten, wo er bezichtigt wurde, unter Nutzung von falschen Identitäten Finanzbetrug im grossen Stil begangen zu haben:
==> Quelle: sec.gov

Diese unrühmliche Vergangenheit eines maßgeblich Verantwortlichen bei der kanadischen Projektgesellschaft TFDC ist durch “Engel&Völkers” entweder gar nicht erst richtig geprüft oder aber verschwiegen worden.

Mandanten, die versucht haben, selbst eine Klärung mit der Konzernzentrale von “Engel&Völkers” herbeizuführen, berichteten, dass ihre diesbezügliche Versuche vergeblich gewesen seien. Entweder seien Anfragen ergebnislos oder gar vollständig unbeantwortet geblieben. In einem der wenigen Antwortbriefe der Engel & Völkers AG aus dem Juli 2020 heißt es u.a.:
“… wurde die betreffenden Kapitalanlage von der Engel & Völkers AG weder konzipiert oder aufgelegt noch vertrieben oder beworben”.

Kontakt zu den “Machern” von TFDC bestand allerdings schon, wie das nachfolgende Foto belegt, welches Herrn Christian Völkers und Herrn Bradley Marr auf einem von “Engel&Völkers” ausgerichteten Polo-Event im Sommer 2013 zeigt:

E&V Resorts

Entnommen aus nachfolgender Quelle (auf Seite 71 unten): Polo Times August 2013 v18 i7

Weiterhin heißt es im Schreiben der Engel & Völkers AG vom 20.07.2020:

“… Auch war die Engel & Völkers AG nicht an der Beratung oder Vermittlung der Kapitalanlage beteiligt.”

Hiergegen spricht allerdings, dass die Vermarktung der Anlage (auch) in den Räumen der damaligen Konzernzentrale von “Engel&Völkers” in der Stadthausbrücke (Hamburg Innenstadt) erfolgte. Mitarbeiter der Engel & Völkers Resorts GmbH verwendeten E-mail-Adressen mit “…@engelvoelkers.com”. Außerdem wurde im Schriftverkehr bei der Vermarktung des Forest Lakes Country Club das weltweit unverwechselbare Logo der “Engel&Völkers”-Villa an der Elbchaussee 414 in Hamburg verwendet:
E&V Resorts

„Sollten Sie auch zu den Betroffenen gehören, lassen Sie sich umgehend juristisch beraten. Unsere Kanzlei steht Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung“, empfiehlt Kanzleiinhaber Helge Petersen.

Titelfoto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

Engel & Völkers Digital Invest – (k)ein Unternehmen von „Engel & Völkers“?

Unter ev-digitalinvest.de wird geneigten Anlegern unter der Bezeichnung „Engel & Völkers Digital Invest“ die Möglichkeit einer Geldanlage in Immobilien angeboten:

Digital Invest Engel&Völkers

Am Ende der Website finden sich das bekannte Logo von „Engel&Völkers“ sowie der nicht minder bekannte Schriftzug:

Digital Invest Engel&Völkers

Nach Auffassung des Rechtsanwaltes Helge Petersen ist diese Darstellung geeignet, beim Anlageinteressenten den irrigen Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein Angebot des renommierten Immobilienmaklers „Engel&Völkers“. Wie sich allerdings dem Impressum entnehmen lässt, steht hinter dem Angebot tatsächlich die EV Digital Invest GmbH, die wiederum lediglich ein „Lizenzpartner der Engel & Völkers Marken GmbH & Co.KG“ und somit nicht Bestandteil des Konzerns „Engel&Völkers“ ist.

Diese Konstellation weckt Erinnerungen an das Verhältnis zwischen der Engel & Völkers Resorts GmbH, deren Name mit dem fehlgeschlagenen Immobilienprojekt „Forest Lakes County Club“ in Nova Scotia/Kanada in Verbindung gebracht wird, bei der es sich ebenfalls „nur“ um eine Lizenznehmerin handelt und mit der „Engel&Völkers“ im Jahr 2020 nichts (mehr) zu tun haben will – ebensowenig wie „Engel&Völkers“ etwas mit den enttäuschten Kunden zu tun haben will, die in den guten Namen „Engel&Völkers“ vertrauten, in das kanadische Immobilienprojekt investierten und jetzt ihr Investment vollständig zu verlieren drohen.

Rechtsanwalt Helge Petersen stellt sich daher die Frage, ob es denn sein kann, dass auch in diesem Fall Kunden der Engel & Völkers Digital Invest GmbH ins Leere laufen, wenn sich die angebotenen Kapitalanlagen schlecht entwickeln und sich die Investoren an „Engel & Völkers“ wenden, wie schon zuvor Kunden der Engel & Völkers Resorts GmbH, die „Engel & Völkers“ durchaus in der Verantwortung sehen.

Titelfoto: Screenshot Website ev-digitalinvest.de


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

Dunkle Wolken ziehen jetzt auch über der Engel & Völkers AG auf

Dunkle Wolken ziehen jetzt auch über der Engel & Völkers AG auf – wird diese Verantwortung für das sich abzeichnende Desaster beim kanadischen Immobilienprojekt Forest Lakes Country Club übernehmen?

In der Sache „Forest Lakes Country Club“ verdunkelt sich der Himmel weiter über dem Namen „Engel & Völkers“. Der Skandal um das Immobilienprojekt im kanadischen Nova Scotia, welches von der Engel & Völkers Resorts GmbH mit ihrem damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck in Deutschland vertrieben wurde, droht nun auch den guten Ruf der Engel & Völkers AG nachhaltig zu schädigen und wird nach Ansicht des Fachanwaltes Helge Petersen auch deren Vorständen auf Sicht auf die Füße fallen.

Nach ihrem aktuellen Internetauftritt feiert sich „Engel & Völkers“ als ein Unternehmen auf dem Weg hin zur globalen Marke:

E&V Screenshot

Quelle: https://www.engelvoelkers.com/de/blog/unternehmen/neuigkeiten/40-jahre-engel-voelkers-wie-der-weg-zur-globalen-marke-begann/

Ob sich dieses Selbstverständnis auch in Zukunft aufrecht erhalten lässt, bezweifelt Helge Petersen. Denn er ist der Ansicht, dass es nicht sein kann, dass ein Unternehmen, welches sich selbst und seine Vorstände auf höchstem Niveau feiert, Menschen, die der Marke „Engel & Völkers“ vertraut haben, hängen lässt.

Große Bilder, Reichtum, Expertise. So hatten sich das wohl auch die Anleger des Projekts „Forest Lakes Country Club“ vorgestellt. Dieses Immobilienprojekt wurde unter dem bekannten Logo und der Farbgebung „Engel & Völkers“ beworben, so dass wohl bei der überwiegenden Mehrheit der Interessenten der Eindruck entstand, dass das weitbekannte Maklerunternehmen hinter diesem Angebot stand. Verstärkt wurde der Eindruck dadurch, dass in E-Mails regelmäßig schlicht von „Engel & Völkers“ oder „E&V“ die Rede war und die E-Mail-Anschriften der Mitarbeiter der Engel & Völkers Resorts GmbH auf „…@engelvoelkers.com“ endeten. Kunden berichten von Veranstaltungen, die nach ihrer Wahrnehmung in den Räumlichkeiten von „Engel & Völkers“ ausgerichtet wurden. Es wurden Millionen an Euro eingesammelt für Land und Boden in Kanada, mit dem augenscheinlich kein Kunde recht glücklich werden will. Inzwischen erscheint es unsausweichlich, dass sich das Projekt in Nova Scotia zu einem Desaster entwickelt, nachdem der Bauträger vor Ort, die Terra Firma Development Corporation Limited, zum Objekt eines Insolvenzverfahrens in Kanada geworden ist.

„Ich als Anwalt versehe es so, dass die Kunden auf den großen Namen und genau die Werbung von heute vertrauten. Sie hätten keine Anlage getätigt, wenn sie sich nicht auf den Namen verlassen hätten.“ ist der Rechtsanwalt Helge Petersen aufgrund der zahlreichen Berichte von Investoren gegenüber der Kanzlei Helge Petersen & Collegen überzeugt. Nach Ansicht von Helge Petersen muss „Engel & Völkers“ genügend von der Sache mitbekommen haben. Denn im Rahmen von Provisions- und/oder Gewinnabführungsvereinbarungen wird es konkrete Abrechnungen gegeben haben. Auch das Versenden der E-Mails an die Kunden der Engel & Völkers Resorts GmbH vom Mailserver der „Engel & Völkers“ dürfte nicht ganz unbemerkt geblieben sein – und schon gar nicht die Nutzung des Schriftzuges beim Vertrieb der Produkte.

Das ganze Produkt hält Helge Petersen für ein von Anfang an angelegtes Schneeballsystem ohne Aussicht auf Erfolg für die Menschen, die in den guten Namen „Engel & Völkers“ vertrauten und ihr Kapital arglos investierten. Aus diesem Grunde hält Helge Petersen auch Klagen in Kanada für aussichtslos.

In der heutigen Lage hält der Rechtsanwalt Helge Petersen es für richtig, den aktuellen Vorstand der Engel & Völkers AG mit dem Thema zu belasten. Denn eines ist für ihn klar: selbst wenn es rechtlich möglich sein sollte, sich hinter verschiedenen Gesellschaften zu verstecken, dann darf es jedenfalls nicht möglich sein, ein Bollwerk gegen den schlechten Ruf zu errichten. Für Helge Petersen ist die Ursache des kanadisch-deutschen Immobilienskanals um den Forest Lakes Country Club bei „Engel & Völkers“ selbst zu suchen. Denn diejenigen Investoren, die mit der Kanzlei in Kontakt getreten sind, berichten nahezu übereinstimmend, dass nach ihrem Verständnis schon der Name „Engel & Völker“ für die Seriösität und den Erfolg der Anlage zu bürgen schien.

Unabhängig davon, wie die juristischen Auseinandersetzungen sich entwickeln mögen, dürften diese Auseinandersetzungen geeignet sein, den Ruf von „Engel & Völkers“ nachhaltig zu schädigen und das Vertrauen von Immobilienkäufern und –verkäufern in diese Marke zu erschüttern. Hieraus mögen sich nachteilige Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis von „Engel & Völkers“ etwa in Form eines geringeren Wachstums oder gar eines Umsatzrückganges ergeben. Am Ende könnte es sich für „Engel & Völkers“ als Gewinn erweisen, Verantwortung für das Treiben der Engel & Völkers Resorts GmbH und deren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck zu übernehmen und sich an einer Lösung für die unter dem Namen „Engel & Völkers“ geschädigten Investoren zu beteiligen.

Aus diesem Grund hat sich der Rechtsanwalt Helge Petersen jeweils in einem persönlichen Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Engel & Völkers AG, Herrn Sven Odia, an die Vorstandsmitglieder Kai Enders, Paloma Pérez Bravo und Thilo von Trotha sowie an den Aufsichtsratsvorsitzenden Christian Völkers gewandt und diese aufgefordert, mit der Kanzlei Helge Petersen & Collegen in Vergleichsgespräche zu treten, um eine angemessene Lösung für die von der Kanzlei vertretenen Anleger zu finden.

Das Schreiben vom 04.12.2020 hatte folgenden Wortlaut:

E&V Anschreiben

Klicken um die Datei zu öffnen

Über den Umgang des Vorstandes sowie des Aufsichtsratsvorsitzenden mit diesem Schreiben werden wir zu gegebener Zeit berichten.

Engel & Völkers – weitere Ansprüche für mehr als 2 Mio. Euro geltend gemacht

Aber auch an anderer Stelle ist die Kanzlei Helge Petersen & Collegen noch einmal aktiv geworden. So haben wir parallel zur Aufforderung an die Engel & Völkers AG in einer „2. Welle“ für 25 weitere Investoren Schadensersatzansprüche gegenüber der Engel & Völkers Resorts GmbH sowie deren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck mit einem Gesamtvolumen von mehr als 2 Mio. Euro geltend gemacht. Nachdem die Engel & Völkers Resorts GmbH (ehemaliger Geschäftsführer: Ralph Viereck) sowie die EV Resorts GmbH (derzeitiger Geschäftsführer: Ralph Viereck) ihre bisherigen Räumlichkeiten in der Stadthausbrücke 5 in Hamburg zwischenzeitlich mit unbekanntem Ziel verlassen haben, blieb uns zunächst nichts Anderes übrig, als die Anschreiben an die Rechtsanwaltskanzlei zu übersenden, die wir als Prozessbevollmächtigte aus dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg kennen. Weder auf der Homepage der Engel & Völkers Resorts GmbH, noch auf der Homepage der EV Resorts GmbH wurden aktuelle Anschriften bekannt gegeben. Gleiches gilt auch für das Handelsregister. Man könnte also den Eindruck gewinnen, die Gesellschaften würden „untertauchen“ wollen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, in welchem im September 2020 ein erster Verhandlungstermin stattgefunden und das Gericht in unsere Richtung positive Hinweise erteilt hat, wurde ein weiterer Verhandlungstermin für Januar 2021 anberaumt. Zuvor hatten die Beklagten nach mehrfacher Fristverlängerung in einem Schriftsatz lediglich noch einmal ihre Rechtsauffassung bekräftigt, wonach Schadenersatzansprüche gegen sie zu Unrecht erhoben würden. Da die Beklagten keinerlei Vergleichsbereitschaft zeigten, hat das Gericht wohl auch darauf verzichtet, einen eigenen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten.

Engel & Völkers – ein guter Name gerät weiter unter Druck, der Vertrauensverlust nimmt seinen Lauf, der Skandal um „Nova Scotia“ weitet sich aus.

Mehrere Millionen Schaden werden von der Kanzlei HP&C vertreten.
Landgericht Hamburg weist in mündlicher Verhandlung auf möglichen KWG-Verstoß und dessen Strafbarkeit hin!

Fachanwalt für Bank- und Kaitalmarktrecht und Kanzleiinhaber Helge Petersen: „Bei dieser Sachlage und vorläufiger Einschätzung des Gerichts muss man sich wirklich fragen, ob künftig noch vertrauensvoll Geschäfte mit „Engel & Völkers“ möglich sind.“

Zuletzt hatten wir berichtet, dass wir im August 2020 für 24 Anleger, die in kanadische Grundstücke in Nova Scotia in das Projekt Forest Lakes Country Club investiert hatten, außergerichtlich Schadensersatzansprüche in einem Gesamtvolumen von rund 2,3 Mio. € wegen fehlerhafter Anlageberatung sowie Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) gegenüber der Engel & Völkers Resorts GmbH und deren damaligen Geschäftsführer Ralph Viereck persönlich geltend gemacht haben.

Aktuell haben sich betroffene Anlegerinnen und Anleger im dreistelligen Bereich mit einem Schadensvolumen von 30.000 € bis 1.500.000 € an uns gewandt. Teilweise haben sie schon in Kanada versucht, Ansprüche geltend zu machen. Wir werden auch direkt von den dortigen Anwälten einiger Betroffener kontaktiert.

Inzwischen hat in einem weiteren Verfahren, in welchem wir für einen Investor bereits eine Klage eingereicht hatten, ein Verhandlungstermin vor dem Landgericht Hamburg stattgefunden. Dort hat Fachanwalt Helge Petersen die Klage. Der Mandant hatte im Jahr 2010 einen Betrag von knapp 30.000 € in das kanadische Grundstücksgeschäft investiert und bis heute keinen Cent zurückerhalten. Auch er hatte ein Anschlussangebot erhalten, mit dem er noch mehr Geld hätte investieren sollen. Auch er hatte Informationen erhalten, nach denen es sich um eine sichere Anlage handele.

Für unseren Mandanten hat der Fachanwalt Helge Petersen den Verhandlungstermin persönlich wahrgenommen, für die Beklagten erschienen gleich zwei Rechtsanwälte jeweils in Begleitung eines sog. instruierten Vertreters von Engel & Völkers.

Haftung wegen Verstoßes gegen das KWG könnte bestehen

Diese mussten sich dann sehr deutliche Hinweise des Gerichts anhören, welches ausführte, dass die von der Kanzlei HPC vorgetragenen Verstöße sowohl gegen Beratungspflichten als auch gegen Vorschriften des KWG durchaus vorliegen könnten und dass insbesondere die Verletzung von Vorschriften des KWG nicht unwesentliche strafrechtliche Konsequenzen für den verklagten Geschäftsführer Ralph Viereck persönlich haben könnte. Dass eine Haftung wegen Verstoßes gegen das KWG bestehen könne, habe die Kammer des LG Hamburg bereits in einem anderen Verfahren ausgeurteilt, das jetzt dem Hanseatischen OLG zur Überprüfung vorliege.

Vor diesem Hintergrund riet das Gericht den Parteien dringend an, sich gütlich zu einigen. Für unseren Mandanten hatten wir schon im Zuge der Einreichung der Klage Bereitschaft bekundet, sich auf einer Basis von 80% zu vergleichen. Dieses Angebot lehnten die Beklagten zwar ab, kamen aber mit der Klagepartei überein, dass das Gericht doch einen ggf. auch schriftlich begründeten Einigungsvorschlag unterbreiten möge. Zunächst allerdings sollten die Parteien noch einmal die Gelegenheit haben, sich schriftlich zu den Erörterungen im Verhandlungstermin zu äußern.

Auch in einem weiteren gerichtlichen Verfahren, welches die Kanzlei Helge Petersen & Collegen für einen anderen Investor vor dem Landgericht Hamburg führt, hat die dort zuständige Kammer den Parteien bereits vor einer ersten mündlichen Verhandlung angeraten, sich gütlich zu einigen.
Nach aktuellem Sachstand sieht sich die Kanzlei, der noch im dreistelligem Umfang weitere Anfragen von Investoren mit einem Gesamtvolumen von mehreren Millionen Euro vorliegen, die um den Erhalt ihres Kapitals und vor allem dessen Rückfluss bangen, in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Schadensersatzansprüche der Betroffenen berechtigt sein dürften.
Aus Gesprächen mit Mandanten und weiteren Betroffenen um diesen Skandal ist bekannt, dass noch keiner dieser Anleger in Kanada juristischen Erfolg hatte. Somit verlagert sich der Prozess zum Landgericht Hamburg.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie ebenfalls betroffen sind und Ihre Investition nicht kampflos aufgeben möchten. Der Austausch ist sehr wichtig und wir rechnen für die Anlegerinnen und Anleger, die sich der von HP&C geführten Gruppe der Betroffenen anschließen, mit einem angemessenen Vergleich.

Alle Infos zum Theme: hier klicken

Engel & Völkers – Ansprüche für 2,3 Mio Euro geltend gemacht

Engel & Völkers Name verblasst immer mehr – Beschwerden über das von der Engel & Völkers Ressorts GmbH i.L. vermittelte Immobilienprojekt „Forest Lakes Country Club“ in Kanada häufen sich. Versprochene Gelder werden nicht gezahlt – es droht totaler Kapitalverlust für die Anleger

Die ersten 24 Forderungsanmeldungen im Gesamtwert von rund 2,3 Mio. € gegenüber Engel & Völkers Resorts GmbH und deren ehemaligen Geschäftsführer Ralph Viereck verlassen die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen. Die bereits seit Jahren auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts erfolgreich tätige Anwaltskanzlei hat die Firma und den ehemaligen Geschäftsführer aufgefordert, ihren Verpflichtungen bis zum Ende Monats August 2020 nachzukommen, andernfalls drohen in diesen Verfahren Klagen. Immer mehr verunsicherte Anleger melden sich, eine nächste Forderungswelle deutet sich an. Und was unternimmt die Aktiengesellschaft Engel & Völkers?

In unseren Beiträgen zuvor schilderten wir den Hintergrund des sich offenbarenden Skandals.

Konkret konnten Parzellen an einem geplanten Luxus- und Lifestyle Resort „Forest Lakes Country Club“ ca. 30 Auto-Minuten vom Flughafen Halifax erworben werden. Die Investoren leisteten eine Anzahlung im (meist) 5-stelligen Bereich – manchmal sogar mehr. Nach Ablauf von 24 bzw. 36 Monaten konnten sich die Anleger dann entscheiden, ob sie ein bestimmtes Grundstück des Resorts kaufen oder sich die Anzahlung mit attraktiver Verzinsung zurückzahlen lassen.

Wie uns geschildert wurde, blieb das kanadische Entwicklungsunternehmen seine Zahlungen zunehmend schuldig. Auf Nachfragen wurden die Investoren vertröstet. Man konnte die Grundstücke vor Ort zwar besichtigen, die Verantwortlichen für die Misere standen für eine persönliche Stellungnahme aber nicht zur Verfügung.

„Forest Lakes Country Club“ – Interessenten mussten sich an einer Gesellschaft beteiligen

Inzwischen haben uns Anfragen von Anlegern erreicht, die sich bereits ab 2010 in einem sehr frühen Stadium bei dem von der Engel & Völkers Resorts GmbH vertriebenen Projekt „Forest Lakes Country Club“ (Nova Scotia/Kanada) engagiert haben.

In diesem frühen Stadium konnten die Anleger noch keine Grundstücksoptionsverträge zu einem konkreten Grundstück abschließen mit der Aussicht, eben dieses Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben oder von der Ausstiegsklausel Gebrauch zu machen und sich die Anzahlung zusammen mit einer garantierten Verzinsung auszahlen zu lassen.

Vielmehr mussten sich Interessenten an einer Gesellschaft beteiligen, die eine Fläche von 25 Acre – also 101.175 qm – erwirbt. Die Fläche sollte sodann erschlossen und parzelliert werden, wodurch eine Wertsteigerung erzielt werden sollte. Die Anleger sollten dann zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit haben, den Wert ihrer Landanteile an der Gesellschaft gegen ein konkretes Baugrundstück einzutauschen oder aber ihre Landanteile an die Erschließungsgesellschaft zurückzuverkaufen, sobald dort entsprechende Geldmittel vorhanden wären. Versprochen wurde den Anlegern eine jährliche Wertsteigerung von mindestens 15 %. Sollte die Wertsteigerung des Grundstücks höher ausfallen, dann sollte der höhere Wert gelten.

In einem im März des Jahres erschienenen Artikel hat die Redaktion der Wirtschaftswoche Daten und Fakten recherchiert und das dem Lizenzgeber Engels & Völkers AG vorgehalten. Das Unternehmen hat jegliche Verantwortung abgestritten und auf die völlig autonome Geschäftspolitik der hier massiv angegriffenen Lizenznehmerin Engel & Völkers Resorts GmbH verwiesen.

Nach unserer Rechtsauffassung klassisches Modell einer Falschberatung

In den jetzt juristisch aufgearbeiteten Fällen zeichnet sich durch die übereinstimmenden Schilderungen der Mandanten ein Bild ab, welches nach unserer Rechtsauffassung u.a. das klassische Modell einer Falschberatung offenbart: Es wurde im Rahmen einer beispiellosen Werbekampagne durch Engel & Völkers Resorts GmbH zu Investitionen geraten, ohne hinreichend auf die Risiken des Geschäfts aufmerksam zu machen. Im Gegenteil – regelmäßig berichten Mandanten uns, dass ihnen die Anlage in kanadische Grundstücke als ein praktisch risikoloses Investment angeboten wurde, bei welchem der jeweilige Anlagebetrag durch die vorhandenen Grundstücke abgesichert sei. Der mögliche Schaden für die Anleger dürfte sich am Ende eines Rechtsstreits in einer zweistelligen Millionenhöhe einpendeln. Viele Mandananten schildern uns, dass sie ganz auf den guten Namen „Engel & Völkers“ vertrauten und daher von geprüfter Premiumqualität ausgingen. Dieses Vertrauen sei nun bitter enttäuscht worden, denn das Immobilienprojekt entspricht ersichtlich nicht den Versprechungen oder dem Qualitätsanspruch, der durch den Namen „Engel & Völkers“ erhoben wird.

„Sollten Sie auch zu den Betroffenen gehören, lassen Sie sich umgehend juristisch beraten. Unsere Kanzlei steht Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung“, empfiehlt Kanzleiinhaber Helge Petersen.

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

Die Aufarbeitung des Anlegerskandals um den Forest Lakes Country Club (FLCC) in Kanada nimmt Fahrt auf.

Die Kanzlei Helge Petersen und Collegen hat gegen die Engel & Völkers Resorts GmbH i.L. und deren ehemaligen Geschäftsführer Ralph Viereck vor dem Landgericht Hamburg die ersten Klagen anhängig gemacht.

Insgesamt werden von der Kanzlei für mehrere Millionen Euro Geschädigte vertreten.

Soweit einzelne unserer Mandanten durch kanadische Kollegen gegen die Terra Firma Development Corporation (TFDC), den kanadischen Projektentwickler des Forest Lakes Country Club und ehemaligen Projektpartner der Engel & Völkers Resorts GmbH i.L. vorgehen, ist uns von dort bisher kein echter Erfolg bekannt.

Demgegenüber hat das Landgericht Hamburg in einem aktuellen Hinweis bezüglich einer Klage in Höhe von rund 50.000,00 Euro für eine Anlegerin aus Norddeutschland darauf hingewiesen, dass es eine Vergleichslösung begrüßen würde.

Die Kanzlei hatte die Klagschrift mit einem Vergleichsvorschlag in Höhe von 80% abgeschlossen.

Auch wenn so ein Vorschlag zum Ausgang des Prozessen noch wenig aussagt, so zeigt sich doch deutlich, dass die von der Kanzlei nun angestoßene Klagewelle Aussicht auf Erfolg hat.

Umso schlimmer, dass manche Betroffenen, die auf den Namen „Engel & Völkers“ vertrauten, ihre Forderung nicht betreiben.

Wir sind gerne bereit, für Sie Kontakt mit einem Prozessfinanzierer aufzunehmen. Ein Finanzierer bietet das Vorgehen für Betroffenen unter Umständen rein erfolgsbasiert an.

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

Engel & Völkers AG im Kanadageschäft schwer unter Druck

Immobilienskandal mit Schäden in in Millionenhöhe? Über tausend E&V-Kunden betroffen. Im Zentrum des Geschehens Geschäftsführer Ralph Viereck und der Mutterkonzern.

„Wenn sich die Angaben der von meiner Kanzlei betreuten Anleger bewahrheiten, dann bahnt sich hier ein Immobilienskandal großen Ausmaßes an, mit einem Schaden für die Anleger von mehreren Millionen Euro“, stellte Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen nach Ersteinschätzung von etwa hundert Fällen fest. Damit dürften sich die Recherchen in dem Beitrag der Wirtschaftswoche Nr. 12 vom 13.03.2020 bestätigen. In dem Artikel mit dem Titel „In den Sand gesetzt“ hatten die Redakteure den Mutterkonzern Engel & Völkers AG für die Unregelmäßigkeiten des Lizenzunternehmens Engel & Völkers Resorts GmbH mitverantwortlich gemacht. Diese wiesen allerdings sämtliche Verantwortung von sich, obwohl es Hinweise gebe, so die Redaktion, dass die AG seit 2015 von Missständen im Zusammenhang mit dem von Ralph Viereck geführten Unternehmen gewusst und nicht eingegriffen habe. Denn immerhin habe damit der bis dahin klangvolle Name Engel& Völkers Schaden nehmen können.

„Sollten sich diese Hinweise bei der juristischen Aufarbeitung der hier anhängigen Fälle bestätigen, so Helge Petersen, dann wird es zu einem nicht reparablen Imageschaden der Engels & Völkers AG führen.“ Immer häufiger würden sich die Sachverhalte der Schilderungen der betroffenen Mandanten ähneln. „Das kann ja kein Zufall sein, das hat System,“ mutmaßt der Fachanwalt, dessen Kanzlei über mehrere Jahre die Großbanken wegen Falschberatung erfolgreich zur Verantwortung gezogen hat.

Bei diesen Anzeichen von fragwürdigem Verhalten ihrer Lizenznehmer täten der Vorstand und Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft gut daran, sich sofort der Angelegenheit anzunehmen und die Vorwürfe ernsthaft zu prüfen, um weiteren Schaden von dem renommierten Konzern abzuwenden.

„Wir werden in Kürze mit einer Flut von Forderungsanmeldungen und Klagen Engel & Völkers AG sowie deren Lizenzfirmen zur Verantwortung ziehen,“ meinte Helge Petersen abschließend.

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

Quo vadis – Engel & Völkers?

Die Negativschlagzeilen über die einst so renommierte, weltweit operierende Maklerfirma Engel & Völkers reißen nicht ab.

In den Achtziger Jahren verstirbt der Mitbegründer Dirk Engel durch den Freitod. Der mit seit Kindheitstagen befreundete Christian Völkers führt das Unternehmen fort.
In den neunziger Jahren steht Engel & Völkers kurz vor der Pleite. Ein Börsengang wird nach dem Platzen der Dotcom-Blase verschoben. Dieser hat bis heute nicht stattgefunden.
Nach der Fusion mit einer anderen Maklerfirma werden Vorwürfe gegenüber Christian Völkers laut, das Gesamtunternehmen geschädigt zu haben. Es kommt zum Verfahren. Rechtskräftig steht eine Verurteilung durch das Frankfurter Landgericht im Jahre 2008 wegen Beihilfe zur Untreue.

Ungereimtheiten in der Entwicklung des „Lakes Forest Country Clubs“

Neuster Skandal im Hause Engel & Völkers sind die vermehrten Ungereimtheiten in der Entwicklung des „Lakes Forest Country Clubs“. Was als Traumdestination für betuchte Senioren begann, entwickelte sich zu einem handfesten Anlegerskandal. Zusagen an die Anleger wurden nicht eingehalten, geschuldete Auszahlungen wurden nicht getätigt, mangelhafte Kommunikation von Firmenseite und zuletzt der Tod des CEO der Firma, die mit der Erschließung der Grundstücke für den Country Club betraut war, haben das Sicherheitsgefühl der Anleger stetig sinken lassen. Vermehrte Anfragen von betroffenen Anlegern in unserer Kanzlei sind die Folge.

Nachdem sich zunächst Ende Januar 2020 ein Reporter aus Kanada mit dem Kanzleiinhaber über den Forest Lakes Country Club und die Verbindung dieses Projekts zu Engel & Völkers ausgetauscht hat, scheint nunmehr auch die angesehene „Wirtschaftswoche“ über das kanadische Grundinvestment berichten zu wollen – und dies nicht ohne Grund.

Ungereimtheiten in der Entwicklung des „Lakes Forest Country Clubs“

Die in Kanada ansässige Grundstücksentwicklungsgesellschaft Terra Development Corporation Limited (TFDC) ist nach übereinstimmenden Berichten verschiedener Anleger aus Deutschland und Österreich bereits seit Wochen nicht mehr für die Anleger erreichbar und reagiert kaum auf Anfragen. Gerüchten zufolge soll die TFDC in schweren wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, möglicherweise droht sogar eine Insolvenz. Anleger, die ihr Kapital retten möchten, sollten sich daher nicht allein auf eine Inanspruchnahme der TFDC beschränken, sondern auch andere Optionen nutzen. Wir zeigen Ihnen auf, Ungereimtheiten in der Entwicklung des „Lakes Forest Country Clubs“.

Wer nicht abwarten will, wie sich die Lage in Canada/bei TFDC/ im FLCC entwickelt, kann sich durch unsere Kanzlei unverbindlich über Risiken und Handlungsmöglichkeiten informieren. Wir blicken auf eine langjährige, erfolgreiche Erfahrung im Umgang mit Anlegerskandalen zurück.

>> Hier alle Infos im Überblick

Presseberichte:
Wirtschaftswoche, 13.03.2020

Grundstücksinvestment über die Citadel Trustees Limited

Inzwischen haben uns Anfragen von Anlegern erreicht, die sich bereits 2012 in einem sehr frühen Stadium bei dem von der Engel & Völkers Resorts GmbH vertriebenen Projekt Forest Lakes Country Club (Nova Scotia/Kanada) engagiert haben.

In diesem frühen Stadium konnten die Anleger noch keine Grundstücksoptionsverträge zu einem konkreten Grundstück abschließen mit der Aussicht, eben dieses Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben oder von der Ausstiegsklausel Gebrauch zu machen und sich die Anzahlung zusammen mit einer garantierten Verzinsung auszahlen zu lassen.

Vielmehr mussten sich Interessenten an einer Gesellschaft beteiligen, die eine Fläche von 25 Acre – also 101.175 qm – erwirbt. Die Fläche sollte sodann erschlossen und parzelliert werden, wodurch eine Wertsteigerung erzielt werden sollte. Die Anleger sollten dann zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit haben, den Wert ihrer Landanteile an der Gesellschaft gegen ein konkretes Baugrundstück einzutauschen oder aber ihre Landanteile an die Erschließungsgesellschaft zurückzuverkaufen, sobald dort entsprechende Geldmittel vorhanden wären. Versprochen wurde den Anlegern eine jährliche Wertsteigerung von mindestens 15 %. Sollte die Wertsteigerung des Grundstücks höher ausfallen, dann sollte der höhere Wert gelten.

Bei diesem „frühen“ Modell musste der Anleger zunächst bei der Erschließungsgesellschaft, der in Kanada ansässigen Terra Firma Development Corporation Limited (TFDC) eine Reservierungsvereinbarung über die gewünschte Flächengröße eingehen. Der Anlagebetrag musste dann bei der in Großbritannien ansässigen Citadel Trustees Limited treuhänderisch hinterlegt werden. Sobald sich genügend Interessenten gefunden hatten, die zusammen eine Fläche von 25 Acre erwerben wollten – die Anzahl der Interessenten war dabei auf maximal 20 beschränkt – gründete die Citadel Trustees Limited eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware in Form einer Limited Liability Company (LLC). Die Geschäftsführung der LLC oblag der Citadel Trustees Limited, die dafür sorgte, dass die (fortlaufenden nummerierte) LLC eine Fläche von 25 Acre erwarb, damit diese von der TFDC erschlossen wird.

Keiner der Anleger hat offenbar Eigentum an einem konkreten Grundstück erworben

Auch bei diesem Modell hat also keiner der Anleger Eigentum an einem konkreten Grundstück erworben, sondern sich lediglich an einer Gesellschaft beteiligt, die ihrerseits Eigentümerin von 25 Acre werden würde. Ein konkretes Exit-Datum wurde nicht vereinbart, es wurde lediglich in Aussicht gestellt, dass ein Exit voraussichtlich ab 2014 möglich sei. Tatsächlich warten viele Anleger noch heute darauf, dass eine Neubewertung ihrer Landanteile an der LLC vorgenommen wird und sie die Möglichkeit erhalten, ihre Landanteile gegen ein konkretes Baugrundstück umzutauschen oder an die Entwicklungsgesellschaft TFDC zurückzuverkaufen.

Viele Anleger wären inzwischen sogar schon zufrieden, wenn sie wenigstens ihr eingebrachtes Kapital zurückerhalten. Für zusätzlichen Ärger sorgt zudem der Umstand, dass die Anleger ab dem fünften Jahr eine jährliche Verwaltungspauschale in Höhe von 1% an die Citadel Trustees Limited entrichten müssen – und zwar ohne eine konkrete Aussicht darauf, dass und ggf. wann sowie in welcher Höhe sie mit einem Geldrückfluss rechnen können.

Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten bestehen, Ihr in Kanada „vergrabenes“ Kapital zu retten.

Sind auch Sie durch eine Investition in den Forest Lakes Country Club geschädigt?
Kontaktieren Sie uns gern, unsere Ersteinschätzungen sind kostenfrei.

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de

Engel & Völkers: „Nur“ Immobilienvermarktung?

Der Immobilienmakler Engel & Völkers dürfte für viele, die in der Vergangenheit nach einer privaten oder gewerblichen Immobilie gesucht haben, ein Begriff sein. Das Unternehmen präsentiert sich gerade im höheren Preissegment als weltweit agierender Ansprechpartner. Doch die Engel & Völkers Gruppe umfasst eine Vielzahl an Unternehmen. Hierzu zählt auch die Engel & Völkers Resorts GmbH.


+UPDATE- 01-2020

An alle Anleger, die eine Beteiligung am Forest Lakes Country Club in Kanada gezeichnet haben:

Die Grundstücks-Optionskäufe, deren Konzept hier noch einmal kurz dargestellt wird, werden nach deutschem Recht aller Voraussicht nach als Kapitalanlage eingestuft und unterliegen damit spezifischen Risiken.
Es bedarf also bei der Beratung oder Vermittlung zwingend der Risikoaufklärung, die den gesetzlichen Vorschriften für eine Kapitalanlage entspricht. Unterbleibt diese Aufklärung, eröffnet das Schadensersatzforderungen für die Anleger.

„Alle Grundstücke für den Grundstücksoptionskauf haben auf Basis des heutigen Zustandes einen festen Kaufpreis (100 %.) Bei Abschluss der Kaufoption werden 65 % dieses Kaufpreises angezahlt, welche zugleich als volle Investitionssumme zu sehen sind.

Entscheidet sich der Optionskäufer am Ende der Vertragslaufzeit für die Übernahme des optierten Grundstücks, zahlt dieser den Restbetrag von 35 % des Kaufpreises und erhält dafür seinen Grundbuchtitel. Der Optionskäufer erwirbt somit ein erschlossenes und baureifes Grundstück lediglich zum Preis eines parzellierten Grundstücks.

Entscheidet sich der Optionskäufer am Ende der Vertragslaufzeit für die Rückgabe der Kaufoption, wird er mit einer attraktiven, festen Verzinsung für die von ihm zur Verfügung gestellte Anzahlung belohnt. Die Höhe der Verzinsung ist dabei abhängig von der gewählten Laufzeit von 2 oder 3 Jahren.“


Neben dem Vertrieb von Immobilien auf dem deutschen und internationalen Markt ist ein wesentlicher Teil der Tätigkeit der Engel & Völkers Resorts GmbH die Vermarktung von Immobilien-Resorts im Ausland.

Der Geschäftszweig Projektmarketing International wurde 2004 gegründet und am 4. November 2008 in die heutige Bezeichnung geändert. Sie ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 88733 eingetragen.

Mit Bekanntmachung vom 11. Januar 2018 ist die Gesellschaft jedoch aufgelöst und befindet sich derzeit in der Liquidation. Dies bedeutet eine große Unsicherheit für all diejenigen, die sich zu einer Investition über Engel & Völkers in einem der Resort-Angebote entschlossen.

Wir prüfen derzeit, wie sich die Verhältnisse im Rahmen dieser Angebote darstellen und werden Sie weiterhin auf dem Laufenden darüber halten, welche Entwicklungen es in diesem Zusammenhang gibt.

Sollten auch Sie in ein Resort-Projekt der Engel & Völkers Resorts GmbH investiert haben, kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.

Sind auch Sie durch eine Investition in den Forest Lakes Country Club geschädigt?
Kontaktieren Sie uns gern, unsere Ersteinschätzungen sind kostenfrei.

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: +49 (0)431/260 924-58
E-Mail: info@helgepetersen.de