OLG München: Yelp.de muss Qype-Bewertungen mitberücksichtigen
Seit der Übernahme des Bewertungsportals Qype durch Yelp.de im Jahre 2012 hat es viel Ärger gegeben. Immer wieder beschwerten sich Unternehmen, dass ihre sogenannten Alt-Bewertungen von Qype auf einmal nicht mehr auf der Internetseite Yelp.de sichtbar waren. Durch die Firmenpolitik von Yelp.de wurden zum Teil alte Bewertungen als „nicht mehr empfohlen“ eingestuft, so dass diese nicht mehr auftauchten, was wiederum zur Folge hatte, dass das Bewertungsergebnis ein anderes war, da nicht alle Bewertungen angezeigt wurden. Manche Unternehmen mussten dadurch sogar Umsatzeinbußen hinnehmen, da ihr Bewertungsprofil von vorderen Positionen nach hinten rutschten.
Im vorliegenden Fall klagte ein Fitness-Studio-Betreiber. Dieser sah sich zu Unrecht bewertet, da Yelp.de von den ursprünglich 76 Bewertungen (aus Qype-Zeiten) nur noch 2 Bewertungen als „empfohlen“ anzeigte, wodurch eine negative Bewertung entstand. Dies wirkte sich auf das Gesamtergebnis aus. Dies wollte der Fitness-Studio-Betreiber nicht auf sich sitzen lassen und klagte auf Unterlassung und Schadensersatz. Das OLG München gab der Klage letztendlich statt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass Yelp.de grundsätzlich das Recht zustünde, aus sachlichen Gründen einzelne Bewertungen weglassen zu dürfen. Sachliche Gründe wurden aber von Yelp.de nicht vorgetragen, sondern nur abstrakte Argumente. Dies reichte hier nicht aus.
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