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Urteil-am-Landgericht-München-Widerruf-von-Leasingverträgen-möglich

Urteil am Landgericht München: Widerruf von Leasingverträgen möglich!

24. Juni 2019/von Alexander B. Schwer

Das Landgericht München I hat ein bahnbrechendes Urteil gefällt: der Widerruf von Leasingverträgen ist grundsätzlich möglich. Tausende Leasingnehmer steht somit der Weg frei, sich von ihren Leasingverträgen zu lösen. Der große Vorteil: Kunden müssen keinen Nutzungsersatz leisten!

Nicht nur Kreditverträge zur Autofinanzierungen können somit widerrufen werden, sondern auch Leasingverträge. Dies hat das Landgericht München I mit Urteil vom 20.12.2018 bei einem Leasingvertrag mit der Sixt Leasing SE entsprechend entschieden (Aktenzeichen des Urteils.: 10 O 9743/18). Zudem muss der Kunde nach der Entscheidung des Landgerichts auch keinen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer leisten.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt zu möglichem Widerruf!

Darlehens- und Leasinggeber müssen ihre Kunden zutreffend und vollständig über das bestehende Widerrufsrecht informieren. Erfolgt die Widerrufsbelehrung unzutreffend oder unvollständig, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Es besteht für den Kunden, bzw. den Leasingnehmer, dann die Möglichkeit, den Leasingvertrag noch Jahre später zu widerrufen.

Landgericht München: Leasingnehmer muss keinen Nutzungsersatz zahlen!

Der größte Vorteil ist hierbei, dass der Leasingnehmer bei wirksamem Widerruf keinen Nutzungsersatz zahlen muss. So entschieden es das Landgericht München in der benannten Entscheidung. Das bedeutet, dass der Leasinggeber das Leasingfahrzeug somit „kostenfrei“ gefahren ist und die Leasingraten vollständig erstattet bekommt.

Leasingnehmer sollten Ihre Leasingverträge unbedingt auf diese Möglichkeit hin anwaltlich prüfen lassen, um hierdurch gegebenenfalls ebenso von diesem wirtschaftlichen Vorteil profitieren zu können. Grundsätzlich steht das Widerrufsrecht jedem Verbraucher zu, der sein Fahrzeug finanziert oder geleast hat, wobei irrelevant ist, ob es sich um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen (Diesel oder Benziner) handelt.

Haben Sie auch als Verbraucher einen Leasingvertrag abgeschlossen? Lassen Sie Ihren Leasingvertrag unverbindlich und kostenfrei durch die Kanzlei Helge Petersen & Collegen prüfen!

Foto: Pixabay


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Autor des Beitrags: Alexander B. Schwer


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