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Mögliche weitere Fahrverbote nach EuGH-Urteil

Am 26. Juni 2019 hat der Europäische Gerichtshof darüber entschieden, welche Vorgaben bei der Messung von Schadstoffwerten an Messstationen zu beachten sind.

Grund für die Entscheidung war ein belgischer Rechtsstreit, bei dem mehrere Bewohner des Stadtteils Brüssel-Hauptstadt neben der Umweltorganisation ClientEarth die Auffassung vertraten, dass für ihre Region kein angemessener Luftqualitätsplan erstellt wurde. In diesem Kontext wurde der Europäische Gerichtshof befragt, wie das Unionsrecht in diesem Fall von den nationalen Gerichten auszulegen ist. Im Mittelpunkt stand dabei die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa.

Der Europäische Gerichtshof hatte dabei die Fragen zu beurteilen, ob nationale Gerichte den Standort von Messstationen überprüfen können und ob ein Mittelwert aus den Ergebnissen der unterschiedlichen Messstationen gebildet werden darf.

Im Hinblick auf die Frage, ob die Standortwahl für Messstationen der Kontrolle unterliegt, stellte das Gericht fest, dass Bürger die Wahl der Verwaltung überprüfen lassen können. Die Richtlinie enthält klare und detaillierte Regelungen über die Errichtung von Standorten, aber den Behörden steht ein Ermessen zu, das sich der gerichtlichen Kontrolle jedoch nicht entzieht. Insbesondere sind die Behörden verpflichtet, eine Mindestanzahl von Messstationen einzurichten, die darüber hinaus auch Informationen über die am stärksten belasteten Stellen liefern.

Weitergehend verneinte das Gericht die Frage nach einer Bildung des Mittelwertes aus den Ergebnissen aller Messstationen. Das bedeutet, dass die Überschreitung der Grenzwerte an nur einer Stelle ausreicht, um einen Verstoß gegen die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa anzunehmen.

Für Dieselfahrer könnte dieses Urteil nun weitreichende Folgen haben, wenn als Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs weitere Fahrverbote folgen. Fahrer eines Dieselfahrzeugs sollten daher dringend ihre Ansprüche prüfen lassen. Wir beraten Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, sich von Ihrem Dieselfahrzeug zu trennen und keine Einschränkungen Ihrer Mobilität hinnehmen zu müssen.

Foto: Pixabay


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