Dieselskandal – Daimler AG zahlt Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro
Nachdem die Staatsanwaltschaft Braunschweig am 24.09.2019 öffentlich gemacht hat, dass im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre bei VW der Konzernchef Herbert Diess, der Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und der frühere Konzernchef Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation angeklagt werden, da diese im Jahr 2015 nicht rechtzeitig auf die wirtschaftlichen Risiken der Diesel-Affäre hingewiesen und so gegenüber ihren Anlegern die Verpflichtung zu einer sog. ad-hoc-Mitteilung verletzt haben sollen, wird die Autobranche bereits vom nächsten Donnerschlag erschüttert.
Betroffen diesmal ist die Daimler-AG, der ebenfalls Manipulationen bei Dieselfahrzeugen vorgeworfen wird, weshalb in der Vergangenheit bereits rund 684.000 Fahrzeuge dieses Herstellers durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zurückgerufen wurden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verlangt von der Daimler AG eine Bußgeldzahlung in Höhe von 870 Millionen Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht innerhalb der mit der mit der Zertifizierung der Fahrzeuge befassten Abteilung. Von dem Bußgeld entfallen lediglich 4 Millionen Euro auf die Sanktionierung als Ordnungswidrigkeit, der weitaus höhere Anteil von 864 Millionen Euro dient der Abschöpfung der Gewinne aus dem Verkauf der betroffenen Fahrzeuge. In ähnlicher Höhe waren 2018 auch schon VW (1 Milliarde Euro), Audi (800 Millionen Euro) und Porsche (535 Millionen Euro) zur Kasse gebeten worden.
Die Daimler AG beteuert zwar weiterhin ihre Unschuld und hält auch ihren Widerspruch gegen die Rückrufbescheide des KBA aufrecht. Gleichwohl hat sie das Bußgeld akzeptiert. Verhält sich so jemand, der ein reines Gewissen hat? Es fällt schwer zu glauben, dass selbst bei der Daimler AG ein Betrag von 870 Millionen Euro lediglich als „Peanuts“ angesehen wird, den man lieber klaglos zahlt, als sich die Mühe zu machen, einer (vermeintlich) unberechtigten Zahlungsaufforderung entgegenzutreten. Ungeachtet der Verhängung der Bußgeldzahlung wird weiterhin gegen Mitarbeiter des Konzerns ermittelt. Es soll herausgefunden werden, wer für die Manipulationen auch persönliche Verantwortung trägt.
Für betroffene Dieselkunden besteht weiterhin die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen und die Anschaffung von Fahrzeugen rückabzuwickeln. Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen steht interessierten Fahrzeugbesitzern gern mit Rat und Tat zur Seite.
Wenn auch Sie betroffen sind oder Fragen zum Dieselskandal haben: rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
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