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Digitaler Nachlass

Was passiert mit unserem digitalen Nachlass?

28. August 2018/von Oliver Şimşek

Mittlerweile sind rund drei Viertel der Deutschen regelmäßig im Internet aktiv. Dabei werden soziale Netzwerke genutzt, E-Mails verschickt, online verschiedenste Dinge bestellt, Verträge geschlossen und vieles mehr. Doch was passiert mit all diesen Daten nach unserem Tod? Für die Hinterbliebenen ist es oft schwierig und mit viel Aufwand verbunden sich einen Überblick über den digitalen Nachlass des Verstorbenen zu verschaffen.

Der digitale Nachlass gehört im Todesfall zur Erbmasse. Dazu zählen nicht nur diverse Online-Konten und E-Mail-Adressen, sondern auch Daten, die der Verstorbene auf USB-Sticks, Festplatten und anderen Speichermedien hinterlässt. Das Kündigen der Online-Verträge und die Auflösung der Benutzerkonten ist die Aufgabe der Erben oder Hinterbliebenen. Denn die Rechte und Pflichten, die sich aus diesen Verträgen ergeben, gehen auf die Erben über. Das größte Problem dabei ist, dass die meisten Internetnutzer weder einen Überblick über Ihre Online-Aktivitäten haben, noch ihre Anmeldedaten schriftlich notieren und sicher aufbewahren. Für die Erben ist es daher umso schwieriger an die Passwörter und Zugangsdaten des Verstorbenen zu gelangen.

Es ist daher ratsam sich regelmäßig einen Überblick über seine eigenen Online-Aktivitäten zu verschaffen und seine Zugangsdaten für Hinterbliebene sicher zu hinterlegen. Darüber hinaus ist es möglich im Testament genau festzulegen, ob Onlinekonten gelöscht werden sollen oder ob die Familie keinen Zugang zu bestimmten Daten erhalten soll. Eine Vertrauensperson kann mit der Umsetzung dieser Wünsche beauftragt werden. Dieses Vorgehen gibt Sicherheit darüber, was mit unserem digitalen Nachlass nach unserem Ableben passiert und stellt zudem eine Erleichterung für die Erben dar.

Foto: Pixabay


Erben und Vererben können komplizierte Prozesse sein. Jahrelange Erfahrung und Feingefühl im Umgang mit unseren Mandanten führen Sie ans Ziel. Ihnen Rechtsanwalt Helge Petersen und Rechtsanwalt Oliver Şimşek stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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Autor des Beitrags: Oliver Şimşek


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