Welche Arten von Testamenten gibt es?

Jeder weiß, was ein Testament ist. Jedoch gibt es nicht nur eine Form des Testaments. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Arten vor und erklären, welches Testament für wen in Frage kommt.

I. Das Einzeltestament

Das Einzeltestament wird am häufigsten genutzt, um seinen letzten Willen zu formulieren. In diesem Dokument verfügt der Erblasser darüber, wen er als Erben einsetzt, bestimmt Vermächtnisse und trifft weitere gewünschte Regelungen. Das Testament muss bestimmte Formvorschriften erfüllen und ist jederzeit widerrufbar.

II. Das gemeinschaftliche Testament

Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten und Lebenspartnern einer gleichgeschlechtlichen, eingetragenen Lebensgemeinschaft verfasst werden. Die Formvorschriften sind ähnlich wie bei einem Einzeltestament. Jedoch können hierbei wechselseitige Verfügungen getroffen werden. Das bedeutet meistens, dass jeder Ehegatte/Lebenspartner den jeweils anderen zum Alleinerben bestimmt. Stirbt ein Ehepartner/Lebenspartner, kann das gemeinschaftliche Testament nicht mehr geändert werden. Im Falle einer Scheidung ist das Testament nicht mehr gültig.

III. Der Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments. Vor allem Eheleute mit Kindern nutzen häufig diese Form des letzten Willens. Hierbei setzen sich die Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben ein. Darüber hinaus wird bestimmt, dass nach dem Ableben beider Ehepartner der gemeinsame Nachlass an einen Dritten, zumeist den Kindern, fällt.

IV. Der Erbvertrag

Der Erbvertrag wird oft von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gewählt, um gegenseitige Erklärungen abzugeben, ähnlich wie bei einem gemeinschaftlichen Testament. Der Vertrag kann nur in Anwesenheit beider Vertragspartner bei einem Notar geschlossen werden. Außerdem kann der Erblasser nur aus dem Erbvertrag zurücktreten, wenn im Vertrag ein Rücktrittsrecht festgelegt wurde.


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