Schlagwortarchiv für: Kündigung

Yachteigentümer fragen: Wer kommt nach Sturm und Hochwasser für die Schäden an den Schiffen auf?

Sturmschäden an Yachten: Wer haftet?

Infolge des Sturms, der am 20./21. Oktober 2023 insbesondere über Schleswig-Holstein und Dänemark hinwegfegte, sind hunderte von Segel- und Motoryachten mehr oder weniger schwer beschädigt worden oder gar untergegangen. Noch während die Bergungs- und Aufräumarbeiten im Gange sind, fragen sich betroffene Eigentümer natürlich, wer für die an ihren Schiffen entstandenen Schäden aufkommt.

Kaskoversicherung und Haftung Dritter

Wer für seine Yacht eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, kann diese Versicherung in Anspruch nehmen. Haftbar gemacht werden kann ggf. aber auch der Eigentümer eines anderen Schiffes, wenn dieses etwa nur unzureichend gesichert war, sich losgerissen hat und daraufhin gegen ein anderes Schiff gestoßen ist.

Haftung von Dienstleistern und Hafenbetreibern

Wer Dritte – etwa einen Dienstleister für Yachten oder einen Hafenbetreiber – mit der Sicherung seines Schiffes beauftragt hat, kann auch diese für etwaige Schäden in Anspruch nehmen, wenn entsprechende Pflichten aus dem Auftragsverhältnis schuldhaft verletzt wurden. Auch ohne ein solches Auftragsverhältnis kann ein Hafenbetreiber für Schäden haftbar gemacht werden, wenn er etwa Pflichten aus dem Liegeplatzvertrag verletzt oder allgemeine Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt hat. Dies wäre in jedem Einzelfall konkret zu prüfen.

Dokumentation der Schäden und Sachverständigen

Für alle Ansprüche gilt gleichermaßen, dass die jeweiligen Schäden möglichst umfassend dokumentiert werden sollten. Es gilt also – soweit dies noch möglich ist – Fotos vom „Unfallort“ sowie von den eigentlichen Schäden zu fertigen und etwaige Zeugen zu notieren. Versicherungen bestehen häufig darauf, dass der Schaden durch einen Sachverständigen begutachtet wird, bevor eine Reparaturfreigabe erfolgt.

Kosten und Ansprüche auf Erstattung

In diesem Fall werden die Kosten für die Fertigung des Gutachtens in der Regel von der Versicherung übernommen. Ansonsten gilt, dass derjenige, der einen Sachverständigen beauftragt, auch für dessen Kosten aufzukommen hat. Gelingt es, einen Dritten für den Schaden haftbar zu machen, besteht meist auch ein Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten.

Vorsicht bei kleinen Schäden

Vorsicht ist jedoch insbesondere bei kleineren Schäden geboten, da in einem solchen Fall die Beauftragung eines Sachverständigen unverhältnismäßig sein kann mit der Folge, dass selbst dann, wenn ein Dritter für den eigentlichen Sachschaden haftet, dieser nicht für die Kosten des Sachverständigen aufkommen muss.

Fachkundiger rechtlicher Rat

Sie sind von einem Sturmschaden betroffen und unsicher, wie Sie sich jetzt verhalten sollen und welche Schritte eingeleitet werden müssen? Dann zögern Sie nicht, sich fachkundigen rechtlichen Rat einzuholen. Schildern Sie uns Ihren Fall und Sie erhalten von uns eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.  >> Hier direkt zum Formular


Sie haben Fragen oder ein konkretes Anlegen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: Kiel: +49 (0)431/260 924-24
E-Mail: info@helgepetersen.de

Kieler Spezialkanzlei für Schifffahrtsrecht: Expertise und Unterstützung nach der Sturmflut

Die deutsche Küste, insbesondere die Ostseeküste, ist gesäumt von malerischen Yachthäfen und geschäftigen Handelshäfen. Doch wie überall, wo Mensch und Meer zusammentreffen, lauern auch Gefahren. Eine davon sind Sturmfluten, wie sie in jüngster Zeit wieder erhebliche Schäden angerichtet haben. Für Yachtbesitzer und Schiffseigner, die sich nach einer verheerenden Sturmflut mit Schäden konfrontiert sehen, kann es beruhigend sein, eine auf Schifffahrtsrecht spezialisierte Kanzlei an ihrer Seite zu wissen.

Bedeutung der deutschen Wasserstraßen

Die deutschen Wasserstraßen spielen eine immer wichtigere Rolle im nationalen und internationalen Handel. Deutschland ist eine führende Logistikdrehscheibe für den Welthandel, fast ein Drittel aller deutschen Handelsgüter wird über die Seehäfen abgewickelt. Das gut funktionierende Räderwerk des Seehandels unterliegt jedoch einer umfassenden Regulierung durch das Seehandels- und Schifffahrtsrecht.

Das Seehandels- und Schifffahrtsrecht, manchmal auch als Admiralitätsrecht bezeichnet, erstreckt sich auf ein Gebiet, das so grenzenlos ist wie das Meer selbst. Innerhalb dieses Rechtsgebietes nimmt das Schifffahrtsrecht eine herausragende Stellung ein, da es sich mit allen Aspekten der Schifffahrt und der Menschen, die auf den Meeren und Schiffen arbeiten, befasst. In Kiel, dem historischen Zentrum maritimer Aktivitäten, ist eine Kanzlei ansässig, die sich auf dieses komplexe Rechtsgebiet spezialisiert hat und Schiffseigner und Beteiligte an Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Seehandels und der Schifffahrt betreut.

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen in Kiel verfügt über fundiertes Fachwissen im Bereich des Seehandels- und Schifffahrtsrechts und bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, u.a:

Vertretung in maritimen Rechtsstreitigkeiten: Ob Vertragsstreitigkeiten, Seeunfälle oder Haftungsfragen – die Kanzlei bietet kompetente Rechtsvertretung.
Unterstützung bei Schiffsunfällen und Haftungsfragen: Bei Schiffsunfällen ist schnelles Handeln erforderlich, um die Interessen der Schiffseigner zu wahren. Die Kanzlei bietet in diesem Bereich Expertise.
Beratung bei Fracht- und Charterverträgen: Die Welt des Seehandels ist geprägt von komplexen Verträgen. Die Kanzlei steht ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite, um die besten Lösungen zu finden.

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen ist der ideale Partner für Reeder und Unternehmen der maritimen Wirtschaft. Der Sitz der Kanzlei im Lindenau Maritim-Park in Kiel, einem historischen Zentrum der Schifffahrt, ermöglicht die Betreuung eines breiten Mandantenkreises von

Schifffahrtsrechtliche Beratung und Vertretung

Die Expertise der Kanzlei reicht von der Mängelrüge beim Schiffskauf bis zur Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche nach dem Verkauf eines Schiffes. Das Team von Helge Petersen & Collegen steht seinen Mandanten kompetent und zuverlässig zur Seite.

Das Schiffskaufvertragsrecht erfordert Spezialkenntnisse, die in Deutschland nicht leicht zu finden sind. Mit ihrer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet können sie die Interessen ihrer Mandanten optimal vertreten.

Alles rund um das Schifffahrtsrecht

Helge Petersen & Collegen hat sich zu einer der wenigen auf Schifffahrtsrecht spezialisierten Kanzleien in Deutschland entwickelt. Das umfassende Leistungsspektrum deckt alle Aspekte dieses Spezialgebietes ab, einschließlich der Abwicklung von Sachmängeln an Schiffen und der Registrierung von Schiffen.

In Zeiten, in denen Naturkatastrophen wie Sturmfluten die maritime Wirtschaft bedrohen, ist es beruhigend zu wissen, dass es spezialisierte Kanzleien gibt, die sich für die Rechte der Betroffenen einsetzen. Helge Petersen & Collegen ist zweifellos eine solche Kanzlei und ein zuverlässiger Partner in allen Fragen des Seerechts. Wenn Sie in der maritimen Wirtschaft tätig sind oder als Privatperson Unterstützung im Schifffahrtsrecht benötigen, sind sie Ihr kompetenter Ansprechpartner in Kiel. Vertrauen Sie auf ihre langjährige Erfahrung und ihr Engagement bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen.  >> Mehr Informationen zum Schiffahrtsrecht


Sie haben Fragen oder ein konkretes Anlegen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: Kiel: +49 (0)431/260 924-24
E-Mail: info@helgepetersen.de

Anwaltliche Beratung in der Corona Krise

Neben den offensichtlichen Auswirkungen die die Corona Krise für uns mit sich bringt und die Sorge um die Gesundheit der besonders gefährdeten Risikogruppen, sehen sich viele Menschen auch anderen existenziellen Problemen gegenübergestellt.

Unsere vielfältigen Erfahrungen und Kenntnisse in unterschiedlichsten Bereichen des Zivilrechts, Arbeitsrecht und unsere Kompetenz auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts machen uns zu Ihrem idealen Berater in dieser wirtschaftlichen Ausnahmesituation.

Telefonische Beratung und elektronisch-postalische Ersteinschätzung

Durch unsere überregionale Tätigkeit sind wir auch schon vor den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geübt darin gewesen, vielfältige Kommunikationswege zu unseren Mandanten aufzubauen.

Besonders der Mittelstand leidet.

Die rechtlichen Probleme, die sich aus der Corona Krise ergeben sind vielfältig. Doch sie alle haben gemeinsam, dass sie insbesondere den Mittelstand – den Leistungsträger unserer Gesellschaft – besonders schwer belasten.

  • Wurden Sie aufgrund der Pandemie von Ihrem Arbeitgeber entlassen?
  • Mussten Sie Stellen streichen oder Kurzarbeit beantragen?
  • Möchten Sie staatliche oder private Hilfen beantragen und wünschen sich hierbei Unterstützung?
  • Arbeiten Sie im medizinischen Bereich und haben Sorgen um ihre eigenen Rechte und ihre Arbeitssicherheit?
  • Brauchen Sie Hilfe bei der Beantragung von Überbrückungskrediten?
  • Haben Sie durch einen Mietrückstand, der sich durch die Pandemie ergeben hat Ihre Wohnung verloren, oder Ihnen droht die Kündigung?

Unser kompetentes Anwaltsteam setzt sich für Sie ein und steht Ihnen mit vielfältigen Beratungsangeboten zur Seite.

Es ist unser aller Aufgabe, den individuellen Schaden für den Mittelstand und den Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten. Fordern Sie ein, was Ihnen zusteht. Wir erleichtern Ihnen den Weg zu schneller Hilfe und Entlastung.

Arbeitsrecht: Versetzt, gekündigt und abgefunden

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen hat Anfang des Jahres einen ungewöhnlichen Fall. Ein Küchenhelfer aus dem Gastronomiegewerbe wurde von seinem Arbeitgeber an einen anderen Betriebsstandort versetzt.

Der Arbeitnehmer hatte dem Unternehmen bereits mehr als ein Jahrzehnt die Treue gehalten und über die Zeit beanstandungsfrei gearbeitet. Er war entsprechend enttäuscht. Ferner kamen durch die angekündigte Versetzung erhebliche Fahrtkosten und Fahrtzeiten auf den Arbeitnehmer zu, die sich faktisch wie eine indirekte Lohnkürzung auswirken konnten.

Die Kanzlei hatte sich daher in den Fall eingeschaltet und die Sach- und Rechtslage geprüft. Nach dem Ergebnis war die Versetzung weder vertraglich, betrieblich oder rechtlich angezeigt und man widersprach der Versetzung.

Kündigung ohne Begründung, Abmahnung oder angemessene Abfindung

Das Unternehmen sprach wenig später dem Arbeitnehmer ohne Begründung, Abmahnung oder angemessene Abfindung die Kündigung aus und abermals musste die Kanzlei sich einschalten und eine Kündigungsschutzklage erheben.

Im Rahmen des Rechtsstreits beim Arbeitsgericht konnte schon rund ein Monat nach Klageeinreichung ohne mündliche Verhandlung ein angemessener Vergleich zwischen den Parteien erörtert werden. Durch diese Verhandlungen konnte der Arbeitsplatzverlust angemessen kompensiert werden.

Der Arbeitnehmer erhielt durch den Vergleich:

  • einen fünfstelligen Bruttoabfindungsbetrag.
  • eine mehrmonatige bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht.
  • ein Arbeitszeugnis mit der Gesamtnote „Gut“.

Gestalterische Freiheiten einer Kündigungsschutzklage

Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass man bei einer Kündigungsschutzklage auch im Falle der fortwährenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses durchaus gestalterische Freiheiten hat, um einen angemessenen Ausgleich für den Arbeitsplatzverlust zu erreichen. Da ein Arbeitsverhältnis sich oftmals über Jahre zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber emotional „auflädt“, ist es dabei sehr empfehlenswert, dass man sich anwaltlich vertreten lässt. Auf diese Weise kann ein Einigungsgespräch wieder auf eine eher sachliche Ebene zurückgeführt werden und man läuft ferner nicht Gefahr, dass man aus Unkenntnis auf wesentliche Ansprüche verzichtet.

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: Kiel: +49 (0)431/260 924-24
E-Mail: info@helgepetersen.de

Lebensversicherungen instabil: Widerspruch prüfen lassen!

In Zeiten von Niedrigzinsen haben es Versicherer immer schwerer, Renditen zu erwirtschaften. Dies schlägt sich natürlich auf die Ertragserwartung der Versicherten nieder. Viele Versicherte zweifeln daran, ob Sie den Erlös der Versicherung überhaupt erhalten werden. Eventuell besteht jedoch eine Möglichkeit, aus den Verträgen herauszukommen: der Widerspruch der Versicherung.

In einer Vielzahl von Versicherungsverträgen finden sich fehlerhafte Belehrungen zum sogenannten Widerspruchsrecht. Hierzu liegen bereits mehrere Urteile bundesweiter Gerichte vor. Ist die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft, kann der Versicherte den Widerspruch auch Jahre nach dem Vertragsabschluss erklären.

Wirksamer Widerspruch führt zu Rückzahlung der Beiträge!

Folge des Widerspruchs: der Versicherte erhält die gezahlten Beiträge sowie einen Nutzungsersatz zurück. Im Vergleich zur Kündigung oder zum Verkauf kann Ihnen der Widerspruch bis zu tausende Euro mehr bringen.

Wir betreuen unter anderem Mandanten, die Versicherungen folgender Gesellschaften gezeichnet haben: 

• Aachen Münchener Lebensversicherung AG
• Continentale Lebensversicherung AG
• Cosmos Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
• DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG
• ERGO Group AG/ ERGO Versicherung AG
• HDI Lebensversicherung AG
• Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG
• neue leben Lebensversicherung AG
• NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
• Nürnberger Vermittlungsinstitut
• Provinzial
• Standard Life VersicherungZweigniederlassung Deutschland der Standard Life International DAC
• TARGO Versicherung AG
• uniVersa Versicherungen
• VHV Nürnberg
• WWK Lebensversicherung a.G.
• Windows Europe S.A. ehe. Clerical Medical /(Heidelberger Leben Service Management GmbH)”

Versicherte sollten die diesbezüglichen Möglichkeiten unbedingt fachmännisch prüfen lassen!
Gerne prüfen wir Ihre Versicherungsunterlagen im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung für Sie.

Foto: Pixabay


Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: Kiel: +49 (0)431/260 924-24
E-Mail: info@helgepetersen.de

Neuordnung bei der ehemaligen HSH Nordbank – drastischer Stellenabbau von 700 Mitarbeitern

Nach der Unterzeichnung der sogenannten „Closing-Vereinbarung“ ist die HSH Nordbank als erste deutsche Landesbank privatisiert worden und trägt seit Februar den Namen Hamburg Commercial Bank mit den Standorten Hamburg und Kiel. Wie im Jahr 2018 befürchtet wurde, wird der drastische Stellenabbau nach Angaben des Betriebsrates nun Wirklichkeit.

Laut Zeitungsberichten der Kieler Nachrichten – http://www.kn-online.de/Nachrichten/Wirtschaft/Stellenabbau-bei-der-HSH-Nordbank-Nur-200-Mitarbeiter-bleiben-in-Kiel – soll zwar der Standort Kiel erhalten bleiben, Kiel seinen Status als gleichberechtigter Sitz aber verlieren und das Gebäude für die rund 700 Mitarbeiter verkauft werden. Nach den Angaben der Betriebsratsvorsitzenden der HSH Nordbank, Simone Graf, sollen von den rund 1.700 Vollzeitstellen mehr als 700 Arbeitnehmer ihre Arbeitsstelle verlieren. Allein am Standort Kiel seien lediglich noch ca. 200 von bisher 700 Stellen vorgesehen. Begründet wird der Stellenabbau damit, dass eine Vielzahl von Aufgaben weggefallen sei und nicht mehr erledigt werden müsse.

Wenn Sie Mitarbeiter der HSH Nordbank / Hamburg Commercial Bank sind und Fragen zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer haben, dann können Sie sich gerne mit uns besprechen. Auch neben Ihrer Berufstätigkeit werden wir ohne Außenauftritt gegenüber ihrem Arbeitgeber beratend tätig. Sie kennen ihre Rechte und der Arbeitgeber weiß nichts von einer anwaltlichen Vertretung im Hintergrund.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, einen Aufhebungsvertrag abschließen sollen oder aber an einen anderen Standort versetzt werden sollen/eine andere Aufgabe erhalten sollen, dann lassen sich anwaltlich von uns beraten.

Foto: Fotolia


Sie haben Fragen oder ein konkretes Anlegen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: Kiel: +49 (0)431/260 924-24
E-Mail: info@helgepetersen.de

Verkauf von Generali Leben: Widerruf ist besser als Kündigung

Rund vier Millionen Kunden sind vom Verkauf der deutschen Tochter Generali Leben des italienischen Versicherungskonzerns Generali betroffen. Viele Kunden sind um ihre Verträge besorgt. Sie sollten Ihre Lebensversicherung jedoch nicht vorschnell kündigen, sondern überprüfen lassen, ob ein Widerruf möglich ist.

Der Verkauf von Generali Leben mit 4,2 Millionen Verträgen und rund 42 Milliarden Euro Kapitalanlagen ist der bislang größte Deal dieser Art in Deutschland. Der Versicherungskonzern will sich aus dem Geschäft mit Lebensversicherungen zurückziehen. Käufer ist die Viridium Gruppe, ein sogenannter Run-Off-Anbieter. Run-Off bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft kein Neugeschäft mehr betreibt, aber die bestehenden Verträge noch zu Ende abwickelt. Der Chef des Bundes der Versicherten, Axel Kleinlein, warnt davor, dass sich das Interesse an den Bestandkunden verringern werde, da auch keine Neukunden mehr gewonnen werden sollen. Der Renditegedanke stehe dann im Vordergrund. Auch Politiker haben die Vorgehensweise von Generali Deutschland kritisiert.

Da der Rückkaufwert einer Lebensversicherung meistens viel zu niedrig ausfällt, sollte jedoch eine Kündigung der Lebensversicherung nur im Notfall vorgenommen werden. Eine bessere Alternative ist der Widerruf. Viele Versicherungsverträge enthalten Formfehler, die es ermöglichen, dass der Vertrag auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen und rückabgewickelt werden kann. Das bedeutet, dass die Widerrufsfrist von zumeist 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Bei einem Widerruf können die Kunden ihre angesparten Beiträge nebst Zinsen und einen Teil der Kosten, wie z.B. die Vertriebsprovision, zurückerhalten. Der Rückabwicklungsbetrag ist somit meistens deutlich höher als der Rückkaufwert, den die Versicherung anbietet. Es lohnt sich daher einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen und die Versicherungspolice dahingehend überprüfen zu lassen, ob ein Widerruf noch möglich ist.

Foto: Pixabay


Sie haben Fragen oder ein konkretes Anlegen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: Kiel: +49 (0)431/260 924-24
E-Mail: info@helgepetersen.de

Oh du fröhliche Weihnachtsfeier – Fallstricke für Arbeitnehmer!

Muss ich als Arbeitnehmer an der Weihnachtsfeier teilnehmen?

Liegt die Weihnachtsfeier außerhalb der regulären Arbeitszeit, dann ist die Teilnahme freiwillig, es besteht keine Verpflichtung für den Arbeitnehmer zur Teilnahme und deshalb kann aus der Teilnahme auch kein Vergütungsanspruch folgen.
Liegt die Weihnachtsfeier in der Arbeitszeit, kann der Arbeitnehmer in der Regel selbst entscheiden, ob er an der Weihnachtsfeier teilnimmt, oder seine übliche Tätigkeit ausübt. Nur in den seltensten Fällen stellt die Teilnahme an der Weihnachtsfeier oder bei Betriebsausflügen eine arbeitsvertragliche Leistung dar.

Kann einem Arbeitnehmer durch ein Verhalten auf der Weihnachtsfeier eine Abmahnung oder die Kündigung drohen?

Grundsätzlich ja! Die arbeitsrechtlichen Folgen hängen von der Schwere des Fehlverhaltens ab und müssen so erheblich sein, dass sich der Verstoß auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Mit dem Genuss von Alkohol und ausgelassener Stimmung sollten die Arbeitnehmer also aufpassen, um sich nicht „daneben“ zu benehmen. Dazu gehören insbesondere Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten oder sexuelle Belästigung von Kollegen.

Wie sind die Arbeitnehmer auf der Weihnachtsfeier versichert?

Grundsätzlich gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch während der betrieblichen Weihnachtsfeier. Dabei kommt es nicht darauf an ob die Feier während der regulären Arbeitszeit oder aber außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfindet. Erst wenn die Weihnachtsfeier durch den Chef offiziell für beendet erklärt wird, endet auch der Versicherungsschutz. Nachfolgende Anschlussveranstaltungen sind damit nicht mehr von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Der Heimweg von einer Weihnachtsfeier nach Hause wird jedoch als Wegeunfall eingestuft, mit der Ausnahme, dass verunglückende volltrunken der Arbeitnehmer keinen Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft haben.

Wenn Sie Fragen zu Vorfällen auf der Weihnachtsfeier haben, oder aber sich gegen Abmahnung oder Kündigung wehren wollen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.


Sie haben Fragen oder ein konkretes Anlegen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: Kiel: +49 (0)431/260 924-24
E-Mail: info@helgepetersen.de

Neuordnung bei der Bayer AG – Weltweiter Stellenabbau von 12.000 Mitarbeitern

Laut Zeitungsberichten des Handelsblattes gibt es bei der Bayer AG einschneidende Umstrukturierungen bei dem 10% der Stellen bis zum Jahr 2021 abgebaut werden sollen. Dieser Stellenabbau soll ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen.

Ferner will sich die Bayer AG auch von dem Geschäft mit Tierarzneien trennen. Der Stellenabbau soll in allen Abteilungen und im Bereich der konzernübergreifenden Verwaltung erfolgen. Für den Abbau von Arbeitsplätzen in der Konzernverwaltung sollen 5.500- 6.000 Arbeitsplätze gestrichen werden.

Im Rahmen der Neuordnung versucht die Bayer AG, besonders wertvolle Wirkstoffe aus der Pharmaforschung schneller in die Vermarktung zu bringen und so die Ertragskraft zu steigern. Ab dem Jahr 2022 sollen jährlich 2,6 Milliarden aus der Neuordnung erlöst werden.

Das Unternehmen Bayer AG will mit der Neuordnung die Performance und Ertragskraft nachhaltig steigern. Ob die Personalreduktion bei der Bayer AG reibungslos und freiwillig erfolgt, ist noch nicht absehbar.

Wenn Sie Mitarbeiter der Bayer AG sind und Fragen zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer haben, dann können Sie sich gerne mit uns besprechen. Auch neben Ihrer Berufstätigkeit werden wir ohne Außenauftritt gegenüber ihrem Arbeitgeber beratend tätig. Sie kennen ihre Rechte und die Arbeitgeber weiß nichts von einer anwaltlichen Vertretung im Hintergrund.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, einen Aufhebungsvertrag abschließen sollen oder aber an einen anderen Standort versetzt werden sollen/eine andere Aufgabe erhalten sollen, dann lassen sich anwaltlich von uns beraten.

Foto: Pixabay


Sie haben Fragen oder ein konkretes Anlegen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: Kiel: +49 (0)431/260 924-24
E-Mail: info@helgepetersen.de

Kündigung bekommen – was soll ich tun? Rechte der Arbeitnehmer

Wichtig! Ab dem Tag des Zugangs der Kündigung bei Ihnen läuft die gesetzliche Notfrist von drei Wochen, in der eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden muss. Wird diese Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage versäumt, entsteht eine Wirksamkeitsfiktion der Kündigung, auch wenn die Kündigung eigentlich unwirksam wäre.

Mit Ihnen zusammen erarbeiten wir dann eine Prozessstrategie, die die Feststellung der unwirksamen Kündigung zum Ziel hat oder eine möglichst hohe Abfindung.

In der Regel ist in einem Kündigungsschreiben kein Kündigungsgrund aufgeführt, wobei für eine wirksame Kündigung ein Kündigungsgrund eintreten muss und für das Bestehen des Kündigungsgrundes ist der Arbeitgeber beweisbelastet.

Die Kündigung eines Arbeitnehmers kann ordentlich/betriebsbedingt erfolgen oder aber verhaltensbedingt.

Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer auf seinem Arbeitsplatz nicht mehr zu Führung des Betriebes erforderlich ist und der Arbeitgeber diesen Nachweis führen kann.

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, sofern die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist. Dabei kommt es auf das Verhalten des Arbeitnehmers und die Umstände des Einzelfalls an, welche bei Würdigung der wechselseitigen Interessen die Kündigung als angemessen erscheinen lassen. Der Arbeitnehmer muss zunächst gegen den Arbeitsvertrag verstoßen haben, die Kündigung muss darüber hinaus verhältnismäßig sein, das bedeutet, sie muss das letzte Mittel der Wahl sein. Erst dann ist die Kündigung gerechtfertigt.

Welche Gründe können zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen?

Alkohol:
die durch alkoholbedingte dauernde Unfähigkeit des Arbeitnehmers, seiner Pflicht nachzukommen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Arbeitsbummelei:
wiederholte Unpünktlichkeit des Arbeitnehmers kann eine fristlose Kündigung begründen.

Arbeitsverweigerung:
soweit der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, kann die beharrliche Weigerung, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen, einen Kündigungsgrund darstellen.

Beleidigung:
bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen sind wie grobe Beleidigungen von Vorgesetzten oder des Arbeitgebers an sich geeignet, eine Kündigung zu begründen.

Betriebsfrieden:
unter Umständen kann die Störung des Betriebsfriedens durch den Arbeitnehmer einen Kündigungsgrund darstellen.

Fähigkeiten:
nur unter ganz bestimmten eingeschränkten Voraussetzungen können fehlende Fähigkeiten Kenntnisse und Erfahrungen bzw. erforderliche Leistungen einen Kündigungsgrund darstellen.

Haft:
Untersuchungs – und Strafhaft können im Einzelfall einen Kündigungsgrund darstellen.

Nebentätigkeiten:
die nicht erlaubte Nebentätigkeit kann einen Grund für eine Kündigung darstellen.

Internetnutzung:
die nicht erlaubte Internetnutzung kann ein Grund für eine Kündigung darstellen.

Schlechtleistung:
die schlechte Leistung eines Arbeitnehmers kann in der Regel keine Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen.

Die genannten Kündigungsgründe führen nicht automatisch zu einer wirksamen Kündigung.
Lassen Sie die einzelnen Voraussetzungen der jeweiligen Kündigung prüfen. Es lohnt sich!

Wir kümmern uns um Ihr Recht!

Foto: Pixabay


Sie haben Fragen oder ein konkretes Anlegen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
Fax: Kiel: +49 (0)431/260 924-24
E-Mail: info@helgepetersen.de