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Kündigung

Neuordnung bei der Bayer AG – Weltweiter Stellenabbau von 12.000 Mitarbeitern

4. Dezember 2018/von Martin Bauer

Laut Zeitungsberichten des Handelsblattes gibt es bei der Bayer AG einschneidende Umstrukturierungen bei dem 10% der Stellen bis zum Jahr 2021 abgebaut werden sollen. Dieser Stellenabbau soll ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen.

Ferner will sich die Bayer AG auch von dem Geschäft mit Tierarzneien trennen. Der Stellenabbau soll in allen Abteilungen und im Bereich der konzernübergreifenden Verwaltung erfolgen. Für den Abbau von Arbeitsplätzen in der Konzernverwaltung sollen 5.500- 6.000 Arbeitsplätze gestrichen werden.

Im Rahmen der Neuordnung versucht die Bayer AG, besonders wertvolle Wirkstoffe aus der Pharmaforschung schneller in die Vermarktung zu bringen und so die Ertragskraft zu steigern. Ab dem Jahr 2022 sollen jährlich 2,6 Milliarden aus der Neuordnung erlöst werden.

Das Unternehmen Bayer AG will mit der Neuordnung die Performance und Ertragskraft nachhaltig steigern. Ob die Personalreduktion bei der Bayer AG reibungslos und freiwillig erfolgt, ist noch nicht absehbar.

Wenn Sie Mitarbeiter der Bayer AG sind und Fragen zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer haben, dann können Sie sich gerne mit uns besprechen. Auch neben Ihrer Berufstätigkeit werden wir ohne Außenauftritt gegenüber ihrem Arbeitgeber beratend tätig. Sie kennen ihre Rechte und die Arbeitgeber weiß nichts von einer anwaltlichen Vertretung im Hintergrund.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, einen Aufhebungsvertrag abschließen sollen oder aber an einen anderen Standort versetzt werden sollen/eine andere Aufgabe erhalten sollen, dann lassen sich anwaltlich von uns beraten.

Foto: Pixabay


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Autor des Beitrags: Martin Bauer


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