Steuervorteile durch Abschreibungen: Fehlerhafte Beratung zum Erwerb von Eigentumswohnungen in Chemnitz?
Anfang des Jahres 2024 hatte unser Mandant sich von der primego GmbH & Co.KG hinsichtlich des Erwerbes einer Eigentumswohnung in Chemnitz beraten lassen. Es handelte sich um eine kleine Wohnung in einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude aus dem Jahr 1900 in der Jahnstraße, welche noch aufwendig sowie insbesondere auch unter Einhaltung denkmalschutzrechtlicher Vorgaben zu sanieren war.
Der Kaufpreis einschließlich aller Nebenkosten sowie der Kosten der Sanierung belief sich auf etwa EUR 5.600 pro m². Die monatliche Kaltmiete würde sich auf EUR 8,50 pro m² belaufen, mithin auf jährlich EUR 102,00 pro m². Es würde also selbst ohne Berücksichtigung von Zinsen, Hausgeld und Rücklagen etwa 55 Jahre dauern, bis die Wohnung die Erwerbskosten wieder „verdient“ hätte.
„Bezahlt“ machen soll sich die Wohnung insbesondere durch Steuervorteile in Form von Abschreibungen, die im Falle unseres Mandanten in etwa der Höhe der jährlichen Darlehensbelastung entsprechen würden. Statt an das Finanzamt würde er also an die Bank zahlen und sozusagen mit den ersparten Steuern Eigentümer einer wertvollen Altbauwohnung werden, die innerhalb der nächsten 13 Jahre eine nicht unerhebliche Wertsteigerung erfahren würde, so dass diese dann mit einem satten Gewinn wieder veräußert werden könne. Ob sich ein solcher Gewinn tatsächlich realisieren lassen wird, erscheint zumindest fraglich. Denn es erscheint derzeit schwer vorstellbar, dass in 13 Jahren ein Verkaufspreis erzielt werden kann, der deutlich höher liegt als der Anschaffungspreis von etwa EUR 5.600 pro m². Wurden hier seitens des Beraters Versprechen gemacht, die sich von vornherein als utopisch erweisen?
Eine Bescheinigung des Finanzamtes für eine Förderung nach § 7i EStG soll tatsächlich noch gar nicht vorliegen, weshalb es zumindest fraglich erscheint, inwieweit die versprochenen Steuervorteile tatsächlich realisiert werden können.
Und was passiert, wenn die Immobilie keinen Wertzuwachs erfährt und nicht nach 13 Jahren mit Gewinn veräußert werden kann? Was passiert, wenn die Abschreibungsmöglichkeiten nach 13 Jahren auslaufen, die Kredite aber noch nicht abgezahlt sind und die Mieteinnahmen nicht zur Deckung der Darlehensverbindlichkeiten ausreichen? Wird dann aus dem Steuermodell ein Faß ohne Boden?
Sollte sich herausstellen, dass unser Mandant zum Erwerb der Immobilie fehlerhaft beraten wurde, dann können entsprechende Schadensersatzansprüche gegen den Berater bestehen.
Haben Sie ebenfalls eine Immobilie zum Zwecke der Steuerersparnis erworben und hegen Sie ebenfalls Zweifel daran, dass Sie im Zuge des Erwerbes zutreffend beraten wurden? Dann wenden Sie sich gerne an die Kanzlei Helge Petersen & Collegen und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen dann, welche Ansprüche Ihnen ggf. zustehen.
Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv. Tausende Urteile und Vergleiche bürgen für Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Kontaktieren Sie uns gern.
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